Was wir von den Schweizern lernen können: Leben ohne Beamtentum
Juli 15th, 2006Schon 2001 machte die Schweiz Schluss mit dem Berufsbeamtentum, wie wir es noch von Deutschland oder Frankreich her kennen. Wer in Deutschland einmal diesen glorreichen Berufstand des Beamten erreicht hat, der hat ausgesorgt fürs Leben, denn im Prinzip kann er oder sie grundsätzlich nicht mehr entlassen werden. Wir lernten im Studienfach „Schulrecht“, was ein Lehrer in Baden-Württemberg tun bzw. nicht tun darf, bevor er tatsächlich Ärger bekommt:
1.) Er darf nicht kriminell werden. Doch, eigentlich darf er das schon, aber nicht so richtig schwere Sachen. Bis zu 6 Monate Verurteilung auf Bewährung führt noch nicht zu einer Entlassung aus dem Beamtenstand.
2.) Er darf sich nie nie nie mit ihm anvertrauten Schülerin (oder mit einem Schüler) einlassen. Auch wenn die oder der Betreffende bereits Volljährig ist und die Schule verlassen hat, auch wenn sie heiraten: Liebe zwischen Erziehungspersonen und ihren anvertrauten „Kindern“ wird nicht toleriert. Hier wäre zumindestens ein Orts- und/oder Schulwechsel angesagt.
Kurzum: Wenn Sie es zum Beamten geschafft haben in Deutschland, dann können Sie abschalten. Ihren Büroschlaf oder ihr „Nichtvorbereitetsein“ beim Schulunterricht wird zwar böse beobachtet, und wenn Sie Pech haben, bekommen Sie eine „Personalrüge“ und einen „Eintrag in die Personalakte“. Das war es dann aber auch, und Sie können ewig so weiter machen bis zur Pension, und die fällt bekanntlich nicht schlecht aus für Beamte.
Als einziges Gegenmittel, das bei solch üblen Fälle des Missbrauchs im Beamtenrecht angewendet wird, ist die Krankschreibung und/oder Frühpensionierung. Aus dem Verkehr zieht man diese schwarzen Schafe irgendwann, auf Kosten der Steuerzahler.
In der Schweiz wurde das Beamtenstatut 2001 auf Bundesebene mit dem Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes abgeschafft. Die Bundesbediensteten sind seither mit wenigen Ausnahmen (etwa der Bundesrichter) Angestellte öffentlichen Rechts. Zwar unterscheidet sich dieser neue Status immer noch in einigen Punkten vom Anstellungsverhältnis in der Privatwirtschaft (etwa bei den Kündigungsfristen), doch gehört mit dem neuen Personalrecht das Hauptmerkmal des vormaligen Beamtentums, die Unkündbarkeit, endgültig der Vergangenheit an. In den meisten Kantonen ist der Beamtenstatus in den letzten Jahren ebenfalls abgeschafft worden.
(Quelle: Wikipedia.de)
Doch auch in Deutschland tut sich was. Immer mehr wird in Parlamenten und sogar im Bundesrat darüber beraten, den Beamtenstatus zu ändern:
In Nordrhein-Westfalen befand eine Regierungskommission zur Zukunft des öffentlichen Dienstes, das „hergebrachte Berufsbeamtentum“ sei unflexibel, leistungsfeindlich, unökonomisch und mit seinen Pensionslasten eine Zeitbombe für die Staatsfinanzen. Die Experten empfehlen im Abschlussbericht die Abschaffung des alten Dienstrechts. (…)
Ende eines 200-jährigen Privilegs
Damit geht hier zu Lande ein mehr als 200-jähriges Privileg zu Ende. Vom Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1688–1740) ins Leben gerufen, um sich gegen die Vorrechte des korrupten Landadels durchzusetzen, sollten die Beamten pflichtbewusst, kenntnisreich und unbestechlich sein. Bald darauf erhielten Staatsdiener die Anstellung auf Lebenszeit und Schutz vor willkürlicher Entlassung. In der Weimarer Republik folgte die Besoldung per Gesetz – nach Alter, nicht nach Leistung.In der Bundesrepublik ist das Berufsbeamtentum ebenfalls verfassungsfest verankert; für den Staatsrechtler Theodor Eschenburg der größte Fehler der Väter des Grundgesetzes. Derzeit sind knapp zwei Millionen Beamte (plus 2,8 Millionen öffentliche Angestellte und Arbeiter) beschäftigt, während Preußen Mitte des 19. Jahrhunderts bei einer gut ein Drittel so großen Bevölkerung erst rund 150 000 Beamte hatte.
(Quelle: zum.de)
In der Alpenrepublik sind die Mitarbeiter von Bundesverwaltung, Bundesbahnen, Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Post mittlerweile durchweg öffentlich-rechtliche Angestellte. Ausgenommen bleiben nur rund 200 Bundesbeschäftigte mit beamtenähnlichem Status, etwa Führungskräfte bei der Bundesanwaltschaft und beim Bundesverwaltungsgericht.
Selbst Polizisten und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind in der Schweiz Angestellte. Gestreikt werden darf nur, wenn die Sicherheit oder Versorgung des Landes nicht beeinträchtigt wird.
Besonders stolz ist der Direktor des Eidgenössischen Personalamtes und Vater des neuen Bundespersonalrechts, Peter Hablützel, auf die „leistungsorientierte Entlohnung und zielorientierte Entwicklung der Angestellten“. Zu alledem verfügen die Arbeitgeber über a ein Kündigungsrecht aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen – für deutsche Beamte und BAT-Angestellte ein Sakrileg.
So mancher deutsche Dienstherr hegt offen Sympathie für das Schweizer Modell. Im Not leidenden Berlin will Innensenator Ehrhart Körting der Verbeamtung in vielen Bereichen einen Riegel vorschieben, so bei Lehrern und Wissenschaftlern, Kulturschaffenden und den meisten Verwaltungsmitarbeitern. Das Dienstrecht des Beamtentums und „das fast noch schlimmere öffentliche Angestelltenrecht“ (Körting) formten einen „starren Personalkörper“, der alle Bemühungen zur Sanierung und Modernisierung der Staatsaufgaben blockiere.
(Quelle: zum.de)
Als wir noch in Freiburg im Breisgau lebten, war dort der grösste Arbeitgeber in der industrieschwachen Region des Oberrheingrabens, neben der Universität Freiburg, die Stadtverwaltung selbst.
Innerhalb dieser Verwaltung war das grösste Amt das „Personalamt“. Reformiert und „outgesourced“ wurden aber andere, wie die Abfallwirtschaft oder das Gartenamt. Die waren kleiner, überschaubarer, und man konnte besser beobachten, ob sie als „Profit-Center“ Gewinn abwerfen oder nicht. An die grosse Krake „Personalwesen“ traute sich niemand heran. Der zitierte „starre Personalkörper“ blockierte alle Bemühungen zur Sanierung und Modernisierung.
Wir empfinden es in der kleinen und überschaubaren Schweiz als besonders angenehm, dass die Arbeit von Verwaltungen, auf Gemeinde- wie auf Kantons- oder Bundesebene, um einiges transparenter und effizienter funktioniert als in Deutschland. Als Franz Kafka seinen Roman „Das Schloss“ schrieb, muss er ein Deutsches „Regierungspräsidium“ als Vorbild gehabt haben:
Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht.
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
(Quelle: Wikipedia)
Für Baden-Württemberg heisst dies: Zwischen der Landesregierung in Stuttgart und den Gemeinden und Stätten gibt es noch eine dritte „Bezirksregierung“. Was die eigentlich macht, darüber hätte Kafka gern noch einen weiteren Roman schreiben können.








