Was wir von den Schweizern lernen können: Leben ohne Beamtentum
Schon 2001 machte die Schweiz Schluss mit dem Berufsbeamtentum, wie wir es noch von Deutschland oder Frankreich her kennen. Wer in Deutschland einmal diesen glorreichen Berufstand des Beamten erreicht hat, der hat ausgesorgt fürs Leben, denn im Prinzip kann er oder sie grundsätzlich nicht mehr entlassen werden. Wir lernten im Studienfach „Schulrecht“, was ein Lehrer in Baden-Württemberg tun bzw. nicht tun darf, bevor er tatsächlich Ärger bekommt:
1.) Er darf nicht kriminell werden. Doch, eigentlich darf er das schon, aber nicht so richtig schwere Sachen. Bis zu 6 Monate Verurteilung auf Bewährung führt noch nicht zu einer Entlassung aus dem Beamtenstand.
2.) Er darf sich nie nie nie mit ihm anvertrauten Schülerin (oder mit einem Schüler) einlassen. Auch wenn die oder der Betreffende bereits Volljährig ist und die Schule verlassen hat, auch wenn sie heiraten: Liebe zwischen Erziehungspersonen und ihren anvertrauten „Kindern“ wird nicht toleriert. Hier wäre zumindestens ein Orts- und/oder Schulwechsel angesagt.
Kurzum: Wenn Sie es zum Beamten geschafft haben in Deutschland, dann können Sie abschalten. Ihren Büroschlaf oder ihr „Nichtvorbereitetsein“ beim Schulunterricht wird zwar böse beobachtet, und wenn Sie Pech haben, bekommen Sie eine „Personalrüge“ und einen „Eintrag in die Personalakte“. Das war es dann aber auch, und Sie können ewig so weiter machen bis zur Pension, und die fällt bekanntlich nicht schlecht aus für Beamte.
Als einziges Gegenmittel, das bei solch üblen Fälle des Missbrauchs im Beamtenrecht angewendet wird, ist die Krankschreibung und/oder Frühpensionierung. Aus dem Verkehr zieht man diese schwarzen Schafe irgendwann, auf Kosten der Steuerzahler.
In der Schweiz wurde das Beamtenstatut 2001 auf Bundesebene mit dem Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes abgeschafft. Die Bundesbediensteten sind seither mit wenigen Ausnahmen (etwa der Bundesrichter) Angestellte öffentlichen Rechts. Zwar unterscheidet sich dieser neue Status immer noch in einigen Punkten vom Anstellungsverhältnis in der Privatwirtschaft (etwa bei den Kündigungsfristen), doch gehört mit dem neuen Personalrecht das Hauptmerkmal des vormaligen Beamtentums, die Unkündbarkeit, endgültig der Vergangenheit an. In den meisten Kantonen ist der Beamtenstatus in den letzten Jahren ebenfalls abgeschafft worden.
(Quelle: Wikipedia.de)
Doch auch in Deutschland tut sich was. Immer mehr wird in Parlamenten und sogar im Bundesrat darüber beraten, den Beamtenstatus zu ändern:
In Nordrhein-Westfalen befand eine Regierungskommission zur Zukunft des öffentlichen Dienstes, das „hergebrachte Berufsbeamtentum“ sei unflexibel, leistungsfeindlich, unökonomisch und mit seinen Pensionslasten eine Zeitbombe für die Staatsfinanzen. Die Experten empfehlen im Abschlussbericht die Abschaffung des alten Dienstrechts. (…)
Ende eines 200-jährigen Privilegs
Damit geht hier zu Lande ein mehr als 200-jähriges Privileg zu Ende. Vom Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1688–1740) ins Leben gerufen, um sich gegen die Vorrechte des korrupten Landadels durchzusetzen, sollten die Beamten pflichtbewusst, kenntnisreich und unbestechlich sein. Bald darauf erhielten Staatsdiener die Anstellung auf Lebenszeit und Schutz vor willkürlicher Entlassung. In der Weimarer Republik folgte die Besoldung per Gesetz – nach Alter, nicht nach Leistung.In der Bundesrepublik ist das Berufsbeamtentum ebenfalls verfassungsfest verankert; für den Staatsrechtler Theodor Eschenburg der größte Fehler der Väter des Grundgesetzes. Derzeit sind knapp zwei Millionen Beamte (plus 2,8 Millionen öffentliche Angestellte und Arbeiter) beschäftigt, während Preußen Mitte des 19. Jahrhunderts bei einer gut ein Drittel so großen Bevölkerung erst rund 150 000 Beamte hatte.
(Quelle: zum.de)
In der Alpenrepublik sind die Mitarbeiter von Bundesverwaltung, Bundesbahnen, Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Post mittlerweile durchweg öffentlich-rechtliche Angestellte. Ausgenommen bleiben nur rund 200 Bundesbeschäftigte mit beamtenähnlichem Status, etwa Führungskräfte bei der Bundesanwaltschaft und beim Bundesverwaltungsgericht.
Selbst Polizisten und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind in der Schweiz Angestellte. Gestreikt werden darf nur, wenn die Sicherheit oder Versorgung des Landes nicht beeinträchtigt wird.
Besonders stolz ist der Direktor des Eidgenössischen Personalamtes und Vater des neuen Bundespersonalrechts, Peter Hablützel, auf die „leistungsorientierte Entlohnung und zielorientierte Entwicklung der Angestellten“. Zu alledem verfügen die Arbeitgeber über a ein Kündigungsrecht aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen – für deutsche Beamte und BAT-Angestellte ein Sakrileg.
So mancher deutsche Dienstherr hegt offen Sympathie für das Schweizer Modell. Im Not leidenden Berlin will Innensenator Ehrhart Körting der Verbeamtung in vielen Bereichen einen Riegel vorschieben, so bei Lehrern und Wissenschaftlern, Kulturschaffenden und den meisten Verwaltungsmitarbeitern. Das Dienstrecht des Beamtentums und „das fast noch schlimmere öffentliche Angestelltenrecht“ (Körting) formten einen „starren Personalkörper“, der alle Bemühungen zur Sanierung und Modernisierung der Staatsaufgaben blockiere.
(Quelle: zum.de)
Als wir noch in Freiburg im Breisgau lebten, war dort der grösste Arbeitgeber in der industrieschwachen Region des Oberrheingrabens, neben der Universität Freiburg, die Stadtverwaltung selbst.
Innerhalb dieser Verwaltung war das grösste Amt das „Personalamt“. Reformiert und „outgesourced“ wurden aber andere, wie die Abfallwirtschaft oder das Gartenamt. Die waren kleiner, überschaubarer, und man konnte besser beobachten, ob sie als „Profit-Center“ Gewinn abwerfen oder nicht. An die grosse Krake „Personalwesen“ traute sich niemand heran. Der zitierte „starre Personalkörper“ blockierte alle Bemühungen zur Sanierung und Modernisierung.
Wir empfinden es in der kleinen und überschaubaren Schweiz als besonders angenehm, dass die Arbeit von Verwaltungen, auf Gemeinde- wie auf Kantons- oder Bundesebene, um einiges transparenter und effizienter funktioniert als in Deutschland. Als Franz Kafka seinen Roman „Das Schloss“ schrieb, muss er ein Deutsches „Regierungspräsidium“ als Vorbild gehabt haben:
Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht.
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
(Quelle: Wikipedia)
Für Baden-Württemberg heisst dies: Zwischen der Landesregierung in Stuttgart und den Gemeinden und Stätten gibt es noch eine dritte „Bezirksregierung“. Was die eigentlich macht, darüber hätte Kafka gern noch einen weiteren Roman schreiben können.
Juli 15th, 2006 at 6:13
Bei uns in Österreich hiess diese Unkündbarkeit von Beamten „Pragmatisierung“! Aber diese wurde auch in Österreich in vielen Bereichen abgeschafft. Polizeibeamte sind z.B. erst nach sechs Dienstjahren, nachdem sie die Polizeischule absolviert haben, unkündbar!
Juli 15th, 2006 at 9:25
Niedersachsen hat vor kurzem die Regierungsbezirke abgeschaft. Nur das Berufsbeamtentum ist nach wie vor Heilig.
Übrigens sind Richter in Deutschland keine Beamten.
Juli 15th, 2006 at 11:57
Die vergleichsweise grössere Transparenz in der Schweiz bei Abläufen in der Verwaltug begrüsse ich auch. Im Kreisbüro kann ich sämtliche Mutationen vornehmen. Es kostet zwar meistens eine Gebühr, dafür zahle ich aber auch weniger Steuern. Und im Stadthaus kann ich Einsicht nehmen in sämtliche Bauvorhaben, die ja überdies noch abgesteckt sind.
Ist die Ursache dieser Tranparenz die Abschaffung des Beamtentums? Ich glaube nur zu einem Teil. Der weit wichtigere Effekt ist mE durch das Verhältnis von Volk und Staat gegeben. Während man in Deutschland oft vom „kleinen Mann“ und „denen da oben“ spricht, ist in der Schweiz durch das Milizsystem in der Politik (besonders in Gemeinde- und Kantons-, aber auch auf Bundesebene) eine viel grössere Durchlässigkeit gegeben. Der Schweizer Bürger wird als „mündig“ betrachtet und damit verantworlich gemacht für Gesellschaft und Staat. Diese Mündigkeit kommt an vielen Stellen zum Ausdruck: a) Verschiedene Verfassungsartikel attestieren dem Schweizer Bürger Mündigkeit und auferlegen ihm Staatspflichten und Rechte b) der wichtigste Bildungsartikel erhebt Mündigkeit zum Bildungsziel (!) und c) natürlich durch die direkte Dempkratie.
In Deutschland braucht es demgegenüber für politische Fragen sogenannte Expertenkomissionen. Es ist also so, dass man in Deutschland dem Bürger viel weniger vertraut. Dadurch ergibt sich tendenziell eine grössere Kluft zwischen Staat und Gesellschaft, das Regieren wird eher zum Selbstzweck und Reformen können nur schwierig durchgesetzt werden.
Juli 15th, 2006 at 18:05
Ich weiß zwar nicht, was du mit Mutationen meinst, aber ich schätze mal, dass du unser Bürgerbüro meinst. Das ist auch in Deutschland DIE Anlaufstelle. Bauvorhaben und Ratsvorlagen kannst du dort als Bürger auch einsehen. Im Prinzip muss man zugeben, dass man nur mal nachfragen muss und wenn man das freundlich macht bekommt auch eine Antwort.
Was die Abschaffung des Beamtentums betrifft. Es gab da meines Wissens mal ein Bundesland im Norden, das versucht hat Lehrer nur noch als Angestellte einzustellen mit dem Ergebnis, dass die Kosten in die Höhe geschnellt sind und man dann ganz schnell wieder auf Verbeamtungen umgestiegen ist – bei Einstellungen bis zu einem bestimmten Alter sind Beamte billiger (ich glaube 35 / 38).
Man ist nicht an Tarifverträge gebunden, es gibt kein Streikrecht, man braucht die Löhne nicht zu erhöhen, automatische Beförderung ist auch schon lange nicht mehr Standard, Kürzungen sind einfacher durchzusetzen. Apropos Transparenz: Ein Blick ins Gesetz zeigt ziemlich genau was wer verdient.
Auch Angestellte kosten Geld und sind nicht einfach zu entlassen, zumal man als „Öffentliche Hand“ die Verantwortung gegenüber seinen Arbeitnehmern nicht so einfach aus der Hand legen kann, wie es zum Beispiel der ein oder andere Konzern tut.
Dass die Personalkosten einen Großteil der Haushalte in Ländern und Städten einnehmen liegt auch an der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land, die ja im Moment umgebaut werden. Hier wird sich das ein oder andere in der Vergütung ändern. Ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist eine andere Sache.
Schließlich handeln auch in der Schweiz so genannte Experten die Gesetze und internationalen Verträge aus. Ich denke nicht, dass ihr euch auf dem Marktplatz trefft und den Wortlaut der Bilateralen Verträge mit der EU bestimmt. Ihr stimmt, soweit ich weiß, am Ende über ausgehandelte Tatsachen ab und sagt ja oder nein. Diese Selbständigkeit sollte man nicht überschätzen, zumal auch in Deutschland es Bildungsziel ist die Schüler zu verantwortungsbewussten und mündigen Bürgern zu erziehen. Dass die große Mehrheit sich damit ernsthaft außeinandersetzt wage ich tatsächlich zu bezweifeln – 20 bis 30 % Abstimmungsbeteiligung sind nicht die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten.
Engagement läuft hier selten darauf hinaus, dass man guten Gewissens Kreuzchen machen kann und sich wichtig fühlt, sondern, dass man sich schon selber in Parteien oder Bürgerinitiativen engagieren muss, wenn man will und da auch etwas erreichen kann. Auch das ist in der Schweiz im Prinzip nicht anders, und ist nicht zu unterschätzen. Es werden auch nicht mehr als 20 – 30 % sein, aber auch nicht weniger.
Übrigens gibt es auch bei uns Abstimmungen – zumindest in NRW auf Landes- und auf Stadtebene. Wenn sich da die Bevölkerung von oben herab regiert fühlt und sich unmündig behandelt fühlt kommt es auch schon mal vor, dass solche Bürgerentscheide zur Entscheidung vor den Bürger gebracht wird und wir Unterschriften sammeln und dann mit ja oder nein abstimmen dürfen. Dann werden völlig absurde Beschlüsse wieder gekippt, wenn denn genug Leute zu den Abstimmungen gehen. Und das Quorum liegt auch hier bei 20 / 25 %, damit nicht eine Minderheit der Bevölkerung Beschlüsse kippen kann, die von einer Mehrheit der Bevölkerung – in Vertretung beschlossen wurde.
Juli 15th, 2006 at 20:19
In Österreich gibt es den fast nur „den kleinen Mann“ und „die oberen Zehntausend“. Bei letzteren hat man stets den Eindruck, dass sie völlig abgehoben vom Volk agieren! Ich habe mich mal mit einem Berner unterhalten, der gesagt hat, dass ihm aufgefallen ist, wie wenig Mitspracherecht die Bevölkerung in Österreich in politischen Fragen wie z. B. neue Abfangjäger(ein Brennpunktthema in A)hat. Die einzige Möglichkeit, die wir in Österreich haben, sind Volksbegehren! Selbst die wurden aber von unserer Regierung „nicht einmal ignoriert“!
Juli 15th, 2006 at 21:15
An Anna
„Mutationen“ werden hier erwähnt:
http://www.blogwiese.ch/archives/103
Juli 15th, 2006 at 23:42
Kenne das Beamtentum vor allem aus dem Amt für öffentliche Ordnung in Freiburg im Breisgau. Mag ja nicht für alle zutreffen, aber die Selbstherrlichkeit dort war furchtbar.
Juli 16th, 2006 at 1:32
an Anna: Weisst du, wir legen zum Beispiel die Steuern fest und das regelmässig. Mehrwertsteuern zum Beispiel, da wird jeder Prozentsatz vom Volk in der Verfassung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a130.html) festgelegt!!
In vielen Kantonen wählen wir auch die Schullehrer, Pfarrer etc. Und wenn die Gemeinde ein Schulhaus renovieren oder ein Hallenbad bauen will, so hat das Volk das letzte Sagen. Ebenso haben wir beim Kauf des letzten Kampfflugzeugs auch mit geredet. Das nächste Thema ist das neue Ausländergesetz
Juli 16th, 2006 at 17:03
Das Beamten sind unser Unglück!
Juli 17th, 2006 at 15:00
Wie transparent und reformfreudig der deutsche Beamtenstaat ist, sieht man ja am sogenannten „Informationsfreiheitsgesetz“. In der Theorie erlaubt ein solches Gesetz dem Bürger, jegliche Amtsvorgänge udn die Akten dazu einzusehen. In der Praxis musste die EU Deutschland unter Androhung von Strafen dazu zwingen, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Gesetz wurde dann auch mit so vielen Hindernissen und Hürden gespickt, dass zum Beispiel die Unterlagen zum Maut-System (speziell die Kostenrechnungen) nicht eingesehen werden können, weil ja die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen gefährdet wäre.
Unterlagen der Finanzämter usw. sind ohnehin grundsätzlich von der Einsicht ausgelossen, das gleiche gilt z-B. auch für die Unterlagen zu Wahlcomputern, so dass nicht nachvollzogen werden kann, ob sie vor Manipulationen geschützt sind, weil eine Offenlegung ja die Interessen der Firma Diebold, die die Wahlcomputer herstellt, verletzen könnte.
So kann prinzipiell jedes einzelne Dokument in jeder Behörde zur Geheimsache erklärt werden, si dass der Bürger keine Einsicht erhält.
Juli 18th, 2006 at 10:47
Ich weiß nicht, ob ich nicht falsch verstanden wurde. Ich will keinesfalls das Schweizer System der direkten Demokratie schlecht reden, sondern dachte, dass es interessant sein könnte ein anderes Staatssystem kennenzulernen. Mir ging es darum, zu erzählen, wie es in Deutschland auch ist, zumal jedes Bundesland eine eigene Verfassung hat. Es gab einfach eine andere Geschichte, die zu einem anderen System geführt hat.
Das hat nicht unbedingt mehr mit dem Beamtentum zu tun, aber so manche Kommune und auch das Land hat während der Ärztestreiks geflucht, warum nicht auch noch die Klinikärzte verbeamtet sind. Die jetzt neu (und zu Recht) entstandenen Kosten durch Gehaltsanpassungen hätten so vermieden werden könnnen. Nur leider können Ärzte, wie auch Richter wegen ihrer garantierten Unabhängigkeit nicht verbeamtet werden. (Ausnahme der Amtsarzt, der aber tatsächlich im Interesse des Staates arbeitet.)
Es gibt in dem System der Abstimmungen Schwächen, die natürlich auch seine Stärken ausmachen. Dass die Abstimmungen seit langem in der Schweiz gefestigter Bestandteil sind, ist gut so. Die Schwäche besteht nur darin, dass bei einer geringen Abstimmungsbeteiligung eine Minderheit darüber bestimen kann, was für die Mehrheit gilt. Es scheint paradox, da natürlich ein Parlament noch viel weniger Mitglieder hat, aber diese sind „vom Souverän“ durch regelmäßige Wahlen als Vertreter legitimiert. Aber im europäischen Vergleich hat Deutschland sehr hohe Wahlbeteiligungsquoten.
Zurück zu der Schwäche: Nicht zu unrecht wird in der Verfassungslehre das Schweizer System als Modell gelehrt. Aber auch das Deutsche System wird vor allem im europäischen Ausland als ein Staatsmodell der neuen durchdachten Verfassung (die Franzosen nennen sie: une constitution pensée / réfléchie) gelehrt, an der sich viele der jungen Verfassungen orientieren.
Der Verfassungsgeber in Deutschland 1945 hat nicht absehen können, wie sich diese neue junge deutsche Demokratie entwickelt. Mit der Erfahrung, wie schnell Mehrheiten durch Minderheiten blockiert und das Regieren in der Weimarer Republik verunmöglichte hat man andere Lösungswege gesucht. Nicht bessere, aber auch nicht unbedingt schlechtere, einfach andere und erst noch sehr theoretische, da neue Wege. Ein konstruktives Mistrauensvotum gab es so zum Beispiel in keiner anderen Staatsverfassung. Hinzukommt, dass die Alliierten niemals eine Verfassung genehmigt hätten, die dem Volk so viele unbeeinflussbare Mitspracherechte gewährt.
Dass Unterlagen der Finanzämter und die Wahlcomputer nicht einsehbar hat auch solche historischen Gründe. Man hat in den Grundrechten gewisse Dinge geregelt, die in einem Teil von Deutschland noch nicht so lange selbstverständlich sind. Der Datenschutz ist so etwas wie eine „heilige Kuh“. Die Diskussion, ob diese Computer überhaupt flächendeckend eingesetzt werden können ist noch lange nicht abgeschlossen. Und weit wichtiger als das Firmengeheimnis ist in dieser Diskussion das Recht auf geheime Wahlen.
Was die Finanzämter anbetrifft: mich geht es tatsächlich nichts an, was der Nachbar für eine Steuerlast zahlt oder eben nicht tut. Keine persönliche Information ist irrelevant, weswegen vom Bundesverfassungsgericht sogar Volkszählungen bereits für Verfassungswidrig erklärt hat, wenn Daten individualisierbar gespeichert werden sollen.
Diskussionen werden im Moment eher durch die Lockerung dieser strengen Prinzipien hervorgerufen. So war hier zum Beispiel sehr umstritten, ob die Finanzämter Zugang zu Kontodaten erhalten dürfen.
Zudem ist in der Schweiz auch gerade das Bankgeheimnis ja nun kein unbekanntes Institut ist, oder irre ich mich da?