Stimmung gemäss Buch — Wer liest eigentlich das Abstimmungsbüchlein?
September 3rd, 2006Die Schweizer lieben ihre einzigarte Direktdemokratie. Vier Mal pro Jahr werden Sie dazu aufgefordert, ihre persönliche Meinung zu einem wichtigen Thema abzugeben. Sie machen dabei keine simplen Kreuze in die richtigen Felder, wie es die Deutschen alle vier Jahre in einer Bundestagswahl tun dürfen, sondern schreiben deutlich ihr „Ja“, „Oui“, „Si“ in das Feld neben der zur Abstimmung stehenden Frage.
Damit diese Frage auch richtig verstanden wird, muss sie erklärt werden. Bereits Monate vor einer Abstimmung bemühen sich die Medien, allen voran natürlich die Tageszeitungen, die unterschiedlichen Positionen mit allen Pro- und Kontra-Argumenten zu erklären. Nicht immer ganz neutral und unparteiisch. Der Tags-Anzeiger gibt vor jeder Abstimmung dezidiert seine Meinung preis, welches Abstimmungs- verhalten er als neutrale und überkonfessionelle Zeitung für die ganze Schweiz für richtig hält.
Die anderen schauen ins Buch, das Stimmung macht: Das Abstimmungsbüchlein. Es wird mitunter auch korrekt Schweizerdeutsch als „Abstimmungsbüchli“ bezeichnet, womit es an das berühmte „Milchbüchli“ erinnert, in welches die Schweizer ihre tägliche Milchbestellung und Abrechnung hineinschreiben und nachkontrollieren konnten, die ihnen in der guten alten Zeit der Milchmann in den Milchkasten, einem speziellen Fach unterhalb des Briefkastens, hineinstellte. Diese Kästen sind immer noch vorhanden, zeitgemäss hätten sie eigentlich schon lange eine eingebaute Kühlung verdient, aber sie werden heute nur noch für die Zeitungen und Päckchen verwendet:

Das besagte Abstimmungsbuch oder –büchli, das normal sterbliche Nichtschweizer natürlich nicht zu Gesicht bekommen, es sei denn, sie haben einen Schweizer Ehepartner oder wohnen in einer WG mit Schweizern, ist nun ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Einfach Unglaubliches ist geschehen: Die Argumente und Sachverhalte sind in diesem, auch „Bundesbüchlein“ genannten Traktat nicht korrekt wiedergegeben worden! Womöglich wurde damit Stimmung für die Abstimmung gemacht? Sollte es möglich sein, dass durch die Formulierung einer Frage, die zur Abstimmung kommt, das Ergebnis dieser Abstimmung entscheidend mit beeinflusst werden kann?
So schriebe die Sonntagszeitung vom 27.08.06
BERN – Das bürgerliche Komitee gegen das Asylgesetz übt Kritik am Abstimmungsbüchlein. Die Erläuterungen des Bundesrates seien «in zentralen Punkten irreführend», schreiben vier bürgerliche Nationalräte in einem Brief an den Bundesrat. Das Abstimmungsbüchlein sei nicht sachgerecht und verfälsche die Willenskundgabe der Bürger. Die unterzeichnenden Nationalräte Dick Marty (FDP), Claude Ruey (Liberale), Chiara Simoneschi (CVP) und Rosmarie Zapfl (CVP) verlangen eine öffentliche Stellungnahme und Präzisierung der Landesregierung. Gegen die Erläuterungen im Bundesbüchlein kann keine Beschwerde geführt werden.
(Quelle: Sonntagszeitung)
Wer die Frage formuliert, wer die Argumente liefert und die Gegenargumente, der ist natürlich in seiner Haltung völlig neutral. Einflussnahme? Wir halten dies für unbestätigte Gerüchte. Jeder der gefragt wird, hat doch die freie persönliche Entscheidung, ob er mit NEIN oder NICHT MIT JA antworten möchte.
Diese Abstimmungen werden, das muss man für die ausserhalb der Schweiz lebenden Leser dazu erklären, sowieso in dem meisten Fällen mit „nein“ gebodigt, d. h. auf den Boden geworfen und zu Fall gebracht, wie die im Schwinger-Jargon geübten Eidgenossen dies bezeichnen. Vor allem, wenn es um Geld geht, das ausgegeben werden soll.
In der französischsprachigen Schweiz hat dieses Abstimmungsverhalten sogar eine eigene Bezeichnung bekommen: „les Naillenesaguerres“, was phonetisch aufgeschrieben einfach nur „die Neinsager“ bedeutet.
Dieses „Neinsagen“ war besonders um 1992 Mode, als die Deutschschweizer Kantone gegen die kleinere Anzahl welsche Kantone stimmten und den Beitritt zum EWR ablehnten. Das Volksmehr erteilte somit dem Bundesrat eine Abfuhr; dem Bundesrat, der damals für den Beitritt lobbyiert hatte.
Nicht-Schweizer können sich diese Unterlagen übrigens ganz legal aus dem Internet besorgen: Hier die Themen der nächsten Abstimmung vom 24.09.06, welche jeder Schweizer unaufgefordert per Post zugeschickt bekommt.
Um das richtige Schweiz-Demokratiefeeling zu erlangen, empfehlen wir aber dringend die Lektüre des 104 Seiten dicken „Abstimmungsbüchleins“, dass hier als PDF zu beziehen ist.
Wie heisst es nicht umsonst auf der admin.ch Seite:
In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, aber auch die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl sowie schliesslich eine hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.
(Quelle: admin.ch)
Hohe Alphabetisierungsrate! Das ist das Stichwort. Das 104 Seiten starke Büchlein lesen wir doch in der Strassenbahn, äxküse, „im Tram“ natürlich, auf dem Weg zur Arbeit. Warum wird es eigentlich nicht als Beilage zur Pendlerzeitung 20Minuten verteilt? Dauert es etwa länger als 20 Minuten, sich durch die Argumente zu arbeiten?
Wir hätten da noch eine geniale Idee zur Erhöhung der Aufmerksamkeit. Irgendwo in den Text des Abstimmungsbüchleins sollte eine Glücksnummer versteckt werden. Der erste, der die findet und anruft kriegt einen Preis. Zum Beispiel mit Doris Leuthard im Auto zur nächsten 1. Augustfeier fahren, oder von Blocher eine persönliche Führung durch die EMS-Werke. Ideen gibt es da sicherlich noch ein paar.






