(reload vom 22.12.06)
Zwei Drittel aller Selbstmorde werden mit der Ordonnanzwaffe begangen
Wir lasen im Internet bei Bluewin über ein Interview, dass die Berner Zeitung veröffentlich hatte:

(Quelle: Bluewin.ch/news)
Mit grossem Erstaunen und Entsetzen erfahren wir, dass die zur Verteidigung der Schweiz in den häuslichen Kleiderschränken aufbewahrten Ordonnanzwaffen tatsächlich zum Schiessen benutzt werden, mehr noch, zum Schiessen auf Menschen mit nachgerader tödlicher Wirkung! Bisher gingen wir doch davon aus, dass es hier ausschliesslich um „Tradition“ und „Brauchtumspflege“ ging. Und natürlich um die Wahrung der persönlichen Sicherheit, vor allem dass es um die Sicherheit der Schweiz ging, und dass diese Waffen niemals als „Waffen“ eingesetzt werden, mit denen z. B. ein Selbstmord geschieht. Wir lasen im Text des Artikels:
[sda] – Danach dürften jährlich fast 300 Menschen an Verletzungen von Schüssen aus Armeewaffen sterben. „Das ist sehr viel mehr als ich erwartet habe“, sagte Killias in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit der „Berner Zeitung“.
Bei den Suiziden dominierten mit zwei Drittel ganz klar die Ordonnanzwaffen. Bei Familienmorden seien es private (knapp die Hälfte) und Ordonnanzwaffen (36 Prozent). Die Untersuchungen hätten zudem gezeigt, dass bei Morden im öffentlichen Raum ganz klar die illegalen Waffen dominieren, sagte Killias.
300 Menschen sterben im Jahr an Armeewaffen? Unmöglich! Und ein Drittel davon bei Suiziden? Das ruft unser Verantwortungsbewusstsein auf den Plan und wir haben beschlossen, für die anstehenden Festtage einen Aufruf zu starten. Falls Sie persönlich demnächst in der festlichen Weihnachtszeit geplant hatten, von eigener Hand aus dem Leben zu scheiden, dann tun Sie uns und den Schweizer Eidgenossen doch dabei bitte einen grossen Gefallen, der leicht zu realisieren ist:
Nehmen Sie um Himmelswillen für ihr Vorhaben nicht die Ordonnanzwaffe!
Sie zerstören sonst unseren Glauben in die Friedfertigkeit und Gewaltfreiheit der Schweizer. Wenn wir bis heute in einem Jahr die Zahl der Selbstmorde und Morde mit Ordonnanzwaffen auf Null herunterbringen könnten, dass wäre doch ein toller Erfolg. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
Andere kreative Methoden sich umzubringen
Es gibt doch weiss Gott zahlreiche andere super gefährliche Gegenstände in ihrem Haushalt, mit denen Sie sich umbringen könnten, wie z. B. Ihren Vorschlaghammer, Ihre Stichsäge oder zur Not tut es auch ein KorkenZapfenzieher zum Öffnen der Pulsader. Auch eine Gabel kann zur tödlichen Waffe werden, wie wir in der Diskussion über die Gefährlichkeit des Sturmgewehrs lernen mussten. Warum testen Sie nicht einfach die Möglichkeiten der heimischen Stromversorgung (vgl. Selbstmord an der Steckdose)?

Auch der Zweitwagen Ihrer Frau ist eine gefährliche Waffe, wussten Sie das nicht? Sie müssen ja nicht gleich Ihr eigenes Auto zerdeppern. Ein geschickter Sturz von einer Brücke, und schon ist das Problem gelöst. Vielleicht nicht gerade in ein Naturschutzgebiet, das wäre unschön, wegen der Ölflecken im Feuchtgebiet.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten. Alles ist erlaubt, nur lassen Sie bitte die Finger von der Waffe! Die Zahlen, die jetzt veröffentlicht wurde, sind deprimierend und rufschädigend für den Schweizer, der seine Waffe sorgsam daheim verwahrt. Wir sollten alle etwas tun, damit sich diese Zahlen in der Zukunft ändern. Sie könnten an Weihnachten Ihren ganz privaten Teil dazu beitragen!
Vielleicht gewinnen Sie als Preis den nächsten Darwin Award?
Falls es Ihnen an kreativen Ideen mangelt, wie man sonst noch aus dem Leben scheiden könnte OHNE dabei die Ordonnanzwaffe zu gebrauchen, wie es statistisch gesehen zwei Drittel aller Schweizer Selbstmörder im Jahr tun, dann hätten wir da eine gute Website als Tipp für sie: darwinawards.com
Hier lesen Sie z. B. von der grandiosen Idee des für den Darwin Award 2005 Nominierten, der sich am Strand unter seinen Jeep zum Schlafen legte. Am nächsten Morgen stand ein einsamer Jeep mit den Rädern versunken im Sand, und vom Fahrer keine Spur. Als der Wagen nach Tagen immer noch dort stand, wurde er schliesslich abgeschleppt, und schon ward der Fahrer gefunden.
Oder Sie nehmen sich die Geschichte des jungen Mannes als Beispiel, der sich am Strand ein tiefes Loch buddelte, um darin mit seinem Liegestuhl gegen Wind und Sonne besser geschützt zu sein. Leider wurde er dabei verschüttet und konnte nicht mehr rechtzeitig ausgegraben werden.
Nun, es gibt zahlreiche weitere gute und nachahmenswerte Ideen, sein Erbgut nicht mehr für die nächsten Generationen zur Verfügung zu stellen, und vielleicht gewinnen Sie ja dann den Darwin Award 2007 mit Ihrer Glanztat (Schweizerdeutsch: „Exploit“). In der Schweiz ist das mit dem gewollten aus dem Leben scheiden übrigens nicht ganz so kritisch wie in anderen Ländern Europas.
Auch der Freitod wird liberal gehandhabt in der Schweiz
Die Schweizer haben da eine ganz besondere Rechtslage:
In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe strafbar, selbst wenn sie auf ausdrückliches Verlangen hin erfolgt (Art. 114 des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Nicht strafbar sind dagegen die passive und die indirekt aktive Sterbehilfe. Ebenfalls nicht strafbar ist die Beihilfe zum Suizid, solange diese nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt (Art. 115 StGB).
(Quelle : mediadesk.unizh.ch)
Die Grundvoraussetzungen für Schweizer, ganz legal und bitte OHNE Zuhilfenahme der Ordonnanzwaffe aus dem Leben zu scheiden, sind also gegeben. Wir lasen im Tagi dazu:
Die Schweiz kennt bezüglich der Sterbehilfe eine der liberalsten Regelungen in Europa. Die Beihilfe zum Selbstmord ist im Unterschied zu vielen Nachbarländern unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Sterbehelfer werden gemäss Strafgesetzbuch nur bestraft, wenn sie aus selbstsüchtigen Motiven gehandelt haben. Bei der Suizidhilfe vermittelt der Sterbehelfer in der Regel dem Patienten die tödliche Substanz, der Sterbewillige nimmt diese dann ohne Fremdeinwirkung selber ein.
(Quell: Tagesanzeiger)
Also, es muss wirklich nicht die Ordonnanzwaffe sein, die bei Ihnen daheim im Schrank steht! Und eines sollten Sie ganz besonders bedenken, falls Sie doch an die Verwendung dieser Waffe gedacht haben: Es ist verboten die Munition für einen Selbstmord zu verwenden! Denken Sie als an die strafrechtlichen Konsequenzen Ihres Tuns, das will gut überlegt sein!
Wer nicht mehr in den Ausgang gehen will, geht vielleicht zu EXIT
Sie bekommen in der Schweiz sogar eine Hilfe, die Sie sonst nirgends in Europa finden: Die Organisation EXIT. Wichtig ist, dass Sie dort Mitglied werden, bevor Sie ganz legal aus dem Leben scheiden dürfen. Die notwendige Hilfe wird nur Mitgliedern erteilt. Ob der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr im voraus zu bezahlen ist? Dort heisst es unter dem Abschnitt „Freitodbegleitung“:
„Wie muss ich mir eine Freitodbegleitung konkret vorstellen?“
Befindet sich ein EXIT-Mitglied in einer von ihm als ausweglos und sinnlos empfundenen Situation, wendet es sich an die Geschäftsstelle und bittet – entweder persönlich oder über Angehörige – um Hilfe. Ein Mitglied des Freitodbegleitung-Teams besucht darauf das Mitglied und klärt im persönlichen Gespräch die Situation. Kann die Urteilsfähigkeit eindeutig bejaht werden und ist der Todeswunsch Ausdruck einer abschliessenden Bilanzierung der Lebenssituation, wird die Rezeptierung des von EXIT verwendeten Barbiturats (Natrium-Pentobarbital/NaP) veranlasst – sei es über den Hausarzt oder über einen Vertrauensarzt von EXIT.
(Quelle: exit.ch)
Wer wird da noch zur verbotenen Waffe greifen wollen? Ist doch alles perfekt organisiert. Aber am liebsten ist es uns, wenn Sie diesen dunklen Gedanken rasch verdrängen oder sich von der „Dargebotenen Hand“, Tel. 143, helfen lassen, denn wir wollen Sie ja weiterhin unter den Lesern und Kommentatoren der Blogwiese wissen. Auch diese Organisation ist etwas speziell Schweizerisches.
Komm gib mir Deine Hand
Im Land der Home-Suizides mit der Armeewaffe gibt es nicht nur die Organisation „EXIT“ sondern auch eine „Dargebotene Hand“, rund um die Uhr erreichbar unter Tel. 143:
Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr eine erste Anlaufstelle nicht nur für Menschen in schwierigen Lebenslagen, sondern auch für solche mit alltäglichen Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Die Dargebotene Hand nimmt über Telefon und Internet die Rolle eines verständnisvollen, einfühlsamen und unvoreingenommenen Gesprächspartners ein, der wirklich zuhört und mit dem die Ratsuchenden über alles reden können. Selbstverständlich unter Wahrung völliger Anonymität und hundertprozentiger Diskretion.
(Quelle: 143.ch )
Und jetzt wissen Sie endlich, warum an allen Stellen in der Schweiz, die für Selbstmorde bekannt sind, ein Aufkleber mit einer Hand und der Nummer 143 klebt. Die Raterunde von „Genial-Daneben“ Deutschland wusste es nicht. Könnte man diesen Aufkleber nicht auch auf die Waffe im Schrank anbringen? Fände ich eine prima Idee.

Also nicht vergessen: Finger weg von der Knarre im Schrank!