Putzfrau ohne Unfall
Vor kurzem entdeckten wir in der Zürcher Innenstadt dieses Plakat:

(Quelle Foto: Suche Putzfrau)
Suche Putzhilfe, die alles macht ausser Unfall
Die Unfallversicherung in der Schweiz
Gegen Unfall wird man in der Schweiz vom Arbeitgeber versichert. Das ist seit 1981 gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland läuft das, soweit wir uns erinnern können und noch up-to-date sind, über die normale Krankenversicherung, es sei denn der Unfall passiert bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Mein Beinbruch im Januar mit dem Kickboard wäre in Deutschland nicht als Arbeitsunfall durchgegangen. Für die Schweizer Versicherung hat hingegen die Perspektive: „Der Mann ist wegen Unfall nicht arbeitsfähig, und das mus so rasch wie möglich geändert werden.“
Das obige Plakat ist aus einer Kampagne gegen Schwarzarbeit. Wer schwarz arbeitet ist dabei nicht gegen Unfall versichert. Die Unfallversicherung in der Schweiz gilt aber nicht nur für Unfall auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit, wie in Deutschland. Dort ist es mächtig kompliziert herauszufinden, was ein Unfall ist und was nicht:
Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück)
(…)
Ein Arbeitsunfall ist nicht automatisch jeder Unfall, der bei der Arbeit oder auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit eintritt. Es gibt keine generelle Formel. Vielmehr muss die versicherte Tätigkeit unter bestimmten, u. a. von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für den Eintritt des Unfalls verantwortlich sein. Hier gibt es eine Vielzahl von Einzelfällen und Besonderheiten.
(Quelle: Wikipedia)
Unfall haben oder verunfallen?
In der Schweiz muss man nur aufpassen, dass man sich selbst gegen Unfall versichert, wenn man nicht berufstätig ist. Die Deutschen, die in die Schweiz kommen, und alles wie gewohnt mit den Krankenkassen weiterlaufen lassen, denken unter Umständen nicht daran, eine Unfallversicherung zusätzlich zur Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einem Unfall kommt es dann zum bösen Erwachen und sie müssen die Kosten selbst bezahlen. Abgesehen davon „hat“ man in der Schweiz keinen Unfall, sondern man „verunfallt„. Knapp und präzise, wie immer in der Schweiz, alles in ein Wort verpackt.