-->

Die Unfallversicherung in der Schweiz funktioniert anders als in Deutschland

  • Putzfrau ohne Unfall
  • Vor kurzem entdeckten wir in der Zürcher Innenstadt dieses Plakat:

    Putzhilfe ohne Unfall
    (Quelle Foto: Suche Putzfrau)

    Suche Putzhilfe, die alles macht ausser Unfall

  • Die Unfallversicherung in der Schweiz
  • Gegen Unfall wird man in der Schweiz vom Arbeitgeber versichert. Das ist seit 1981 gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland läuft das, soweit wir uns erinnern können und noch up-to-date sind, über die normale Krankenversicherung, es sei denn der Unfall passiert bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Mein Beinbruch im Januar mit dem Kickboard wäre in Deutschland nicht als Arbeitsunfall durchgegangen. Für die Schweizer Versicherung hat hingegen die Perspektive: „Der Mann ist wegen Unfall nicht arbeitsfähig, und das mus so rasch wie möglich geändert werden.

    Das obige Plakat ist aus einer Kampagne gegen Schwarzarbeit. Wer schwarz arbeitet ist dabei nicht gegen Unfall versichert. Die Unfallversicherung in der Schweiz gilt aber nicht nur für Unfall auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit, wie in Deutschland. Dort ist es mächtig kompliziert herauszufinden, was ein Unfall ist und was nicht:

    Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück)
    (…)
    Ein Arbeitsunfall ist nicht automatisch jeder Unfall, der bei der Arbeit oder auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit eintritt. Es gibt keine generelle Formel. Vielmehr muss die versicherte Tätigkeit unter bestimmten, u. a. von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für den Eintritt des Unfalls verantwortlich sein. Hier gibt es eine Vielzahl von Einzelfällen und Besonderheiten.
    (Quelle: Wikipedia)

  • Unfall haben oder verunfallen?
  • In der Schweiz muss man nur aufpassen, dass man sich selbst gegen Unfall versichert, wenn man nicht berufstätig ist. Die Deutschen, die in die Schweiz kommen, und alles wie gewohnt mit den Krankenkassen weiterlaufen lassen, denken unter Umständen nicht daran, eine Unfallversicherung zusätzlich zur Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einem Unfall kommt es dann zum bösen Erwachen und sie müssen die Kosten selbst bezahlen. Abgesehen davon „hat“ man in der Schweiz keinen Unfall, sondern man „verunfallt„. Knapp und präzise, wie immer in der Schweiz, alles in ein Wort verpackt.

    

    10 Responses to “Die Unfallversicherung in der Schweiz funktioniert anders als in Deutschland”

    1. Simone Says:

      Tja ja, man tut gut daran, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Ich habe so eine noch aus meinen Zeiten in Deutschland. Die springt ein, wenn ich mir in der Freizeit etwas tue…

    2. Kaspar Zbinden Says:

      Man müsste noch zwischen BU (Berufsunfall) und NBU (nicht-Berufsunfall) unterscheiden. Jeder Arbeitgeber muss die Arbeitgeber BU versichern, teilweise ist sogar vorgeschrieben, welche Versicherung zum Zug kommt (z.B. SUVA). Die BU-Prämien zahlt der Arbeitgeber. NBU muss erst ab 8 Stunden Arbeit pro Woche abgeschlossen werden, die Prämie dazu (auch hier sind es Lohnprozente) werden üblicherweise vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer geteilt, der Arbeitgeber darf aber auch alles übernehmen. Der Kickboard-Fall könnte natürlich ein BU oder aber ein NBU sein, kommt darauf an, ob er während der Arbeit (ev. zählt da der Weg auch dazu) oder Freizeit passiert ist.

    3. Marroni Says:

      Und NICHT VERGESSEN!!! Alle, die beim Arbeitgeber BU und NBU versichert sind, können das bei der KRANKENKASSE löschen! So spart man fast 8% Prämien. Viele Deutsche in der Schweiz wissen das nicht.

    4. Pitzipatziputzi Says:

      Nun soll also jeder seine Putzfrau bei diversen Versicherungen anmelden (Unfall, AHV, IV, ALV).
      Ich hätte gerne eine Putzhilfe für 2 Std. pro Monat beschäftigt.
      Angesichts des angedrohten Formular-Horrors verzichte ich wohl lieber darauf und putze selber.

      Wäre einfacher die Putzfrau würde sich selber 1x anmelden, statt dass sich 5 bis 20 Mini-Arbeitgeber einer Teilzeit-Arbeitskraft mit dem entsprechenden Papiersalat ein Heer von unterbeschäftigten Bürokraten beschäftigt.

      Was sagt wohl eine Putzfrau dazu, wenn von Ihren sagen wir mal 8 Arbeitgebern Sie nur 3 anmelden wollen und die anderen 5 nicht ?

    5. Simon Says:

      @Kaspar Zbinden

      BU ist der Arbeitsweg nur, wenn man weniger als 8 Stunden beschäftigt ist uns somit nicht obligatorisch gegen NBU versichert ist.
      Hat man jedoch eine Anstellung von mehr als 8 Stunden und ist somit auch NBU Versichert, so zählt der Arbeitsweg als NBU.

      Spielt dann vorallem bei leistungskürzungen und Regress unter den Versicherungen eine Rolle. Für den Verunfallten ist es (fast) egal, ob NBU oder BU.

      So erinnere ich mich wenigstens an die Sache, als ich vor Jahren noch in der Schweiz bei einer Versicherung gearbeitet habe.

    6. Daniel Says:

      @Pitzipatziputzi: Dafür gibts Agenturen, die Putzfrauen einstellen und sie dann an private Haushalte stundenweise „ausleihen“. So zahlst du zwar einen höheren Stundensatz, musst dich dafür aber nicht mit dem Formularkrieg auseinandersetzen. Meine Putzfrau (2h alle 14 Tage) kommt von http://www.putzfrauenvermittlung.ch — aber wie gesagt, es gibt da noch mehrere andere ähnliche Agenturen.

    7. parb Says:

      „Wer schwarz arbeitet ist dabei nicht gegen Unfall versichert.“

      Ist so nicht richtig. Bei einem Berufsunfall ist die Person selbstverständlich versichert bei der Versicherung des Arbeitgebers. Falls er (noch) keine haben sollte, springt die Ersatzkasse ein, aber auf jeden Fall werden die Prämien nachgefordert. Der verunfallten Person – oder D: der Person, die einen Unfall hatte 😉 – entsteht kein Schaden dadurch, aber die Schwarzarbeit fliegt so auf, mit schwerwiegenden Folgen v.a. für den Arbeitgeber.

    8. Jörg Says:

      @Pizipatziputzi: Der Formularkrieg für eine „offiziell“ angemeldete Putzfrau ist nicht gewaltig. Der Aufwand ist der folgende: Abschluss einer Versicherung für „Hausangestellte“ (kostet bei Helsana CHF 100.- pro Jahr). Erstellen eines Arbeitsvertrages. Monatliche Lohnabrechnung (Excel File erstellen). Anmelden bei Ausgleichskasse im Kanton. Dort muss man nur einmal im Jahr die gesamte Lohnsumme mittels Formular angeben und erhält dann eine Rechnung zugestellt. Erstellen eines Lohnausweises. Der repetetive Aufwand ist wirklich minimal. Hätte ich nicht geglaubt, aber es ist so 🙂 Vorher hatte ich eine über die Putzfrauenvermittlung. Da hatte ich zwar keinen Aufwand, aber es war wesentlich teurer. Ausserdem erhält die offiziell angestellte Putzfrau netto mehr, wenn man sie direkt anstellt.

    9. Andy Says:

      Meine Putze hat mir gesagt dass sie als „Selbständig Erwerbende“ anerkannt sei und ich sie deshalb nicht anmelden müsse.
      Als selbständig erwerbende Putze muss ich (als Arbeitgeber) auch nicht die folgenden Kosten und Risiken übernehmen, welche bei einer Anmeldung einer unselbständige erwerbenden Putze ebenfalls anfallen würden (wobei die wenigsten Putzfrauen davon gebrauch machen – aber gem. CH Rechtssprechung im Recht wären):
      – Feriengeld
      – 13. Monatsgehalt
      – Lohnausfall bei Unfall (Unfallversicherung deckt nur Heilugnskosten)
      – Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft/Militär
      – …

      Bin selber weder Jurist noch Arbeitgeber.

      Kann mir jemand sagen ob ihre Argumentation so stimmt – und wenn ja – ob ich sie nun trotzdem anmelden muss (Finds das ja auch blöd dass jeder ihrer 18 Kunden den selben Papierkram erledigen müsste)

    10. Team Transparent24 Says:

      In Deutschland wird der Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft zwangsweise abgesichert. Für die Freizeit muss man sich privat absichern und kann wählen : http://www.transparent24.de