Verunmöglichen Sie doch mal das Verhühnern einer Verzeigung
Februar 27th, 2009(reload vom 1.04.06)
Wir lasen im Tages-Anzeiger vom 19.03.06
Die Verzeigungen wegen Cannabis-Konsum nehmen von Jahr zu Jahr zu.
Jetzt haben wir dieses Wort schon so oft gelesen, und wissen genau, dass man in der Schweiz nicht nach Canossa gehen muss, im Büsserhemd wie einst Heinrich IV, um Busse zu tun, falls man auf Grund von „fehlbarem“ Verhalten verzeigt wurde und eine „Busse“ auferlegt bekam, sondern dass dann eher an Bezahlung in bar oder per Überweisung gedacht ist.
Und dennoch können wir uns nicht ganz Abfinden mit den „Verzeigungen“, denn wer zeigt da eigentlich auf was, und kann man die Verzeigungen auch verzeihen, oder sprengt das jegliche sprachliche Auffassungsgabe? Die Schweizer haben da noch ein wunderbares Wort dafür, wenn etwas „unmöglich“ gemacht wird, dann wird es schlicht und einfach „verunmöglicht“.
Fragen wir doch das Variantenwörterbuch des Deutschen:
Verzeigung CH die;-,-en (Recht): ‚Strafanzeige’:
132 Lenker wurden mit Bussen zwischen 40 und 250 Franken bestraft, in 22 Fällen kam es zu einer Verzeigung beim Polizeirichter (TA 30.10.1999,15)
Der nette Mensch, der sie verzeigte, hat in der Schweiz auch einen hübschen Namen. Es ist der „Verzeiger“, und wenn es eine Frau ist, dann halt eine „Verzeigerin“. Wir müssen unweigerlich an Stehgeiger denken, lesen wir vom Verzeiger.
Die Schweizer scheinen eine ganz besondere Vorliebe für Wörter mit der Vorsilbe „ver“ zu haben. (Wir erinnern nur an „Ver-micelles„). So hat man in der Schweiz nicht einfach einen Unfall, sondern man „verunfallt“ und wenn sie lange in einer Wohnung gewohnt haben, dann würde man in Deutschland eine solche Wohnung „abwohnen“, so wie „absitzen“ der Strafe im Knast, während man in der Schweiz die Wohnung „verwohnt“.
„Wer sich nicht daran stört, dass die Wohnung einen (…) etwas verwohnten Eindruck macht…, wird sich schnell wohl fühlen.
(Quelle: Tages-Anzeiger 20.3.1998, nach Variantenwörterbuch)
„Verwohnen“ bitte auf keinen gar keinem Fall mit „verwöhnen“ verwechseln, das wäre peinlich. Sagt die potentielle zukünftige Schweizer Mieterin bei der ersten Besichtigung der neuen Wohnung: „Darf ich sie auch ein bisschen verwohnen“, könnte das von einem Deutschen Vermieter als „verwöhnen“ verstanden und völlig falsch interpretiert werden.
Wenn es sehr sehr unordentlich zugeht bei den Schweizern, wenn dann etwas „durch Unordnung oder Unkonzentriertheit verlegen, verloren oder vergessen“ wird, dann spricht man in der Schweiz von etwas „verhühnern“. Vielleicht weil so ein Huhn manchmal sein frisch gelegtes Ei nicht wieder finden kann, und es so „verhühnert“ hat? Sie haben das Wort bisher noch nicht gehört? Nun, das liegt einfach daran, dass es sehr selten so unordentlich bei den Schweizern zugeht. Wir erinnern wieder an die Erfahrungen der Schweizer im Bereich Agrartechnik (vgl. Blogwiese von gestern).
Wenn Sie in Deutschland übrigens ihren Schlüssel nicht mehr finden, haben sie ihn nicht verhühnert, sondern „verschusselt“. „Ich Schussel!“ wäre dann der dazu passende Ausruf. So ein Schussel kann auch ein Sprung haben, den allerdings dann eher in der Schüssel, wenn er nicht ganz richtig tickt im Kopf.