Übertretungsanzeige — Wenn die Untersuchung für Sie die Fotos bezahlt
August 17th, 2007(reload vom 17.10.05)
Ich bin in keine Kirche oder Partei übergetreten, auch habe ich keinen Übertritt von der Hauptschule ins Gymnasium erlebt. Dennoch habe ich mich einer Übertretung schuldig gemacht.
Jahrelang fuhr ich an der Radarfalle mit Tempo 50 vorbei, doch eines Tages erwischte es mich. Ich war nicht unfehlbar, ich wurde verzeigt. Die Abteilung „Verkehrsbussen“, die nichts mit Strassenbahnen und Omnibusverkehr zu tun hat, informiert mich über meine Zahlungspflicht:
„Trifft die Zahlung nicht innert der genannten Frist bei uns ein, werden das ordentliche Verfahren angewendet und die Akten dem zuständigen Statthalteramt zur Beurteilung überwiesen. Nach dem Entscheid des Statthalters kann die/der Gebüsste gerichtliche Beurteilung verlangen.“
Ich beschliesse, als Gebüsster möglichst bald Busse zu tun und überweise die 40 Franken für 5 Km/h zu schnelles Fahren innerhalb (Schweizerdeutsch für „innert“ für zeitlich, nicht für räumlich „innerhalb“) geschlossener Ortschaft.
Und weiter heisst es:
„Fotografien werden bei Begehren um gerichtliche Beurteilung zum Zweck der Beweisführung auf Kosten der Untersuchung angefertigt“.
Nein, ein Begehren um gerichtliche Beurteilung begehre ich nicht, auch wenn die Untersuchung bezahlen muss, und nicht ich. Wo nimmt die Untersuchung eigentlich das Geld und die Zeit her? Kann man sie kennen lernen? Ist sie nett?
Immerhin hat es hier zu einer kompletten „Untersuchung“ gereicht, gewohnt bin ich in der Schweiz mittlerweile an die sprachlich ökonomischere Kurzform „der Untersuch„, genauso elegant wie „der Unterbruch„. Dafür war unser maskuliner Freund, „der Entscheid“ diesmal auch mit von der Partie, die weibliche und charmante „Entscheidung“ musste daheim bleiben.
Fazit: Es gibt immer wieder neue Wörter zu entdecken in unserer geliebten Deutschen Sprache. Schauen Sie einfach mal in den Duden: Alle diese Wörter sind dort verzeichnet.





