In der Schweiz wohnen und in Deutschland wählen
September 17th, 2009Wer als Deutscher in der Schweiz seinen festen Wohnsitz hat kann dennoch sein Wahlrecht in Deutschland wahrnehmen und an der nächsten Bundestagswahl am 27.09.2009 teilnehmen. Es kostete uns ein wenig Anstrengung, dies herauszufinden. Ich fragte vor Jahren einen deutschen Grenzbeamten, wie das funktioniert, und ob ich dazu ein Konsulat oder die deutsche Botschaft in Bern aufsuchen müsse.
„Das weiss ich nicht, fragen sie bitte meinen Schweizer Kollegen“
war die entwaffnend ehrliche Antwort.
Da ich davon ausging, dass Schweizer Grenzbeamten in deutschem Wahlrecht eher nicht ausgebildet werden, suchte ich lieber im Internet nach einer Antwort auf meine Frage. Auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Bern bzw. später auf der Homepage der Gemeinde, in welcher wir zuletzt in Deutschland gemeldet waren, fand ich ein Formular zum Herunterladen, welches uns erlaubte, ins Wählerverzeichnis eines benachbarten Landkreises in Deutschland eingetragen zu werden.
Das muss allerdings bis 6. September geschehen sein. Denn:
„Der Antrag muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (6. September 2009) bei der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen.“
(Quelle: www.bern.diplo.de)
Ist dies geschehen, bekommt man 3 Wochen vor der Wahl seine Briefwahlunterlagen zugeschickt. In Deutschland werden anders als in der Schweiz nicht grundsätzlich immer alle Wahlunterlagen per Post zugeschickt, man muss eine Briefwahl eigens beantragen bzw. sich seine Briefwahlunterlagen in der Heimatgemeinde abholen. „Heimatgemeinde“ ist die Gemeinde, in der man zurzeit gemeldet ist, das hat nichts mit dem Schweizer „Heimatort“ zu tun.
Deutsche haben keinen Heimatort, sie haben nur einen „Geburtsort“. Den wiederum haben die Schweizer nicht, jedenfalls habe ich noch keinen Geburtsort in einem Schweizerpass oder in einer „ID“ = der Identitätskarte entdecken können.
So wählen wir nun im Landkreis Waldshut, obwohl wir nie dort wohnten oder lebten, mit erster und zweiter Stimme die richtigen Kandidaten und die richtige Partei. Welcher Landkreis für Deutsche in Bern oder in der Innerschweiz als „grenznah“ gilt, dass weiss einzig das deutsche Wahlrecht bzw. die Beamten, die es hüten. Bislang konnten wir nicht herausfinden, wie diese Entscheidung getroffen wird, in welchem Wahlkreis man am Ende per Briefwahl abstimmen darf. Eine Anfrage beim Wahlleiter blieb noch unbeantwortet.
(Foto: Stimmzettel für die Bundestagswahl am 27.09.2009, Wahlkreis 288)
In Deutschland muss man Kreuzchen machen auf dem Wahlzettel und nicht „Ja“ oder „Nein“ schreiben, wie in der Schweiz. Die wenigsten der mehr als 276 000 Deutschen in der Schweiz werden sich diese Mühe machen, vermuten wir. Ob sie in Deutschland so gefürchtet sind wie die Stimmen der über 700 000 Auslandsschweizer in der Schweiz? Wer sich aus Deutschland verabschiedet hat oft auch nichts mehr mit der zurückgelassenen politischen Mitbestimmung am Hut. Eigentlich schade, das.




