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Lerne Hochdeutsch, die neue Sprache! — Stellenangebote auf 20Min

  • Sprichst du Hochdeutsch?
  • Die Pendlerzeitung 20Min wird jeden Tag von ca. 1.2 Millionen Menschen in der Schweiz gelesen. Das ist eine ganze Menge, wenn man bedenkt dass es nur 7 Millionen Einwohner gibt. Die Reichweite betrug in der Deutschschweiz laut der Mach-Basic-Studie der WEMF 19,1 Prozent (Quelle: Wikipedia ).

    Die kostenlose Zeitung ist vor allem bei den jungen Lesern beliebt, und darum ideal für Stellenanzeigen und Jobangebote. Besonders spannend fanden wir dieses Beispiel:
    hochdeutsch im callcenter

    sprichst du hochdeutsch? Mit leichtigkeit begeistern, überzeugen und informieren: wenn das auf sie zutrifft, dann wartet ihre nächste stelle auf sie
    modernes callcenter, vollzeit, befristet oder auf dauer
    deutsch (gepflegtes hochdeutsch)
    (Quelle: 20Minuten vom 29.09.08)

    Merke: Du brauchst die Grosssprechung gar nicht zu können, es reicht die absolute kleinsprechung. In der Anrede noch auf „Du“, wird dann im Text rasch zum „sie“ übergegangen. Nicht auf die Schriftsprache kommt es an, sondern auf die Leichtigkeit des Seins, denn man sollte „mit leichtigkeit begeistern, überzeugen und informieren“ können. Hochdeutsch und Leichtigkeit? Wie passt das zusammen?

    Was will diese Firma? Staubsauger in der Westschweiz verkaufen? Oder am Telefon Werbung im nördlichen Nachbarland für die Spezialedition von Victorinox mit 36 Klingen, Zahnstocher und USB-Stick machen?

  • Der Call Agent spricht Schweizerdeutsch
  • Gleich darunter wird ebenfalls in 20Min (vom 29.09.08) für einen „Call Agent“ geworben. Das ist sowas wie ein Call-Boy. Man ruft ihn an, und er kommt, ganz engagiert, wie sich das für einen Agent gehört.
    Call Agent Schweizerdeutsch sprechend

    Hier heisst es im Text:

    „Schweizerdeutsch sprechende, sehr motivierte Persönlichkeiten.“

    Nein, „aufgestellt“ müssen sie nicht sein, für die „Spendengewinnung am Telefon“. Sicherlich geht aus auch nicht um Samenspenden, die da gewonnen werden. Zwei Jobs, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten.

  • Von der Versicherung zum Baby-Versand
  • Obwohl in vielen dieser Call Center die Mitarbeiter problemlos in der Lage sind, pro Anruf die Rolle zu wechseln: Eben noch der seriöse Versicherungsberater, verkaufen sie eine Minute später Kinderspielzeug oder beschreiben erotisch die Liste der verfügbaren Sex-Toys beim dezent-neutralen Telefonkontakt. So ist das Arbeitsleben in der Schweiz. Oft sind diese Call-Agent-Zentralen in Sierre/Siders im Wallis oder in Biel/Bienne, direkt auf dem Röschtigraben gelegen, weil dort die Zweisprachigkeit der Mitarbeiter gratis und inklusive vorausgesetzt werden kann.

    

    44 Responses to “Lerne Hochdeutsch, die neue Sprache! — Stellenangebote auf 20Min”

    1. Simone Says:

      Tja ja, eine solche Definition der Sprache ist in der kompletten EU verboten, dort greift das Antidiskriminierungsgesetz. Unvorstellbar, in einem EU-Staat auf eine Anzeige zu stossen, in der implizit auf eine bestimmte Staatsangehörigkeiten verlangt oder abgelehnt werden. Das gibt mindestens drei Bruttomonatsgehälter Entschädigung, wenn man nachweisen kann, dass man diskriminiert wurde. Aber es ist ja nicht das erste Gesetz, mit dem die Schweiz sich über EU-Regelungen hinwegsetzt oder sich sonstwie in juristischen Grauzonen bewegt. Nummernkonten, Sterbehilfe und dann diese Anzeigen…Irgendwie geht mir da ständig ein Songtext aus Kindergarten- und Grundschulzeiten durch den Kopf:
      „Die Affen rasen durch den Wald, der eine macht den andern kalt, die ganze Affenbande brüllt: „Wo ist die Kokosnuss, wo ist die Kokosnuss, wer hat die Kokosnuss geklaut?““

    2. neuromat Says:

      Nein Jens, wenn es um Samenspenden ginge, stünde da auch „Call boy“. Obwohl Du da etwas später irgendetwas von „Rollenspielen“ erwähnst. Aber die gibt es ja auch in der Psychotherapie.

      In der Tat ist für den Telefonkontakt die „Sprachauswahl“ offensichtlich von Bedeutung. Mir ist jemand bekannt, die eine Absage für einen Job erhielt, der darin bestand, säumige Zahler, telefonisch ueber die weiteren Konsequenzen zu informieren, bevor dann die Betreibung erfolgt. Das könne den Menschen unmöglich in Hochdeutsch zugemutet werden.

      Hierüber erregten sich vor allem meine Schweizer Bekannten. Mir leuchtet das aber ein. In dieser doch unangenehmen Situation möchte ich auch nicht mit englischem Akzent aus einem Call Center in London „unter Druck gesetzt“ werden.

    3. viking Says:

      @Simone:
      Die Anforderung einer bestimmten „Ausdrucksform“ wie Schweizerdeutsch lässt keinen Rückschluss auf eine Staatsangehörigkeit zu. Oder sind neuerdings alle Schweizerdeutsch sprechenden Mitmenschen in- und ausserhalb der Schweiz auf einmal Schweizer Staatsbürger (die entsprechende Gesetzesänderung muss mir irgendwie entgangen sein).

    4. Oranje Says:

      An Simone
      Wie kommst du darauf, dass hier irgendjemand auf Grund seiner Nationalität diskriminiert wird? Hier wird schlicht und einfach eine bestimmte Fähigkeit vorausgesetzt, welche bei einem Job im Callcenter zudem noch relevant ist.
      Man könnte die Sache auch umdrehen: Denkst du, dass ein Schweizer, der korrektes, aber dialektgefärbtes Hochdeutsch spricht, eine Chance hat in Deutschland einen Job in einem Callcenter zu bekommen? Ich denke doch eher nicht. Ist das dann auch Diskriminierung?
      Ausserdem solltest du dich meiner Meinung etwas zurückhalten mit deinem Schweiz-Bashing. So von wegen EU-Richtlinien etc. (Falls es dir entgangen ist, die Schweiz ist nicht in der EU!) Ausserdem gibt es Sterbehilfe auch in vorbildlichen EU-Staaten, wie zum Beispiel den Niederlanden.
      Dass du hinterher noch ein Lied aus dem Kindergarten bemühst, lässt doch darauf schliessen, dass deine Äusserungen eher aus’m Bauch heraus kommen, als wohl überlegt sind.

    5. Simone Says:

      @Viking:
      Lies mal einen Kommentar zum ADG. Da wird Dir gegenteiliges erläutert.
      @Oranje:
      Ohne Sachkenntnis kann man über das ADG schlecht diskutieren. Und ein Callcenter in Deutschland darf auch einen Schweizer mit Akzent nicht offiziell diskriminieren. Da muss man sich bei der Absage schon etwas anderes einfallen lassen. Bei Dir dürfte es da allerdings wenig Probleme geben. Ein wenig Grips braucht’s nämlich im Callcenter durchaus.

    6. Oliver Says:

      @ Oranje
      Natürlich bekommt ein Schweizer einen Job in einem deutschen Callcenter. Bruno Ganz hat so angefangen, Liselotte Pulver. Und siehe da, ihre Aussprache hörte sich nach einigen Jahren wie die eines ganz normalen Standarddeutschen an. Der Standarddeutsche lebt nach allgemeiner Auffassung in Hannover und drumherum. Alles Blödsinn! Es gibt kaum Deutsche, die keinen Dialekt sprechen. Und auch Herr Schröder nimmt regelmässig den Zuch, zumindest in den Mund. Von daher gibt es zwangsläufig dialektal eingefärbte Call Agents in Deutschland.

    7. Phipu Says:

      An Simone

      Ich bin juristisch nicht so bewandert. Aber du wirfst mir da ein paar Fragen auf.
      – Gilt für Arbeitnehmer irgendwelcher Herkunft in Verbindung mit Arbeitgebern in der Schweiz auch die EU-Gesetzgebung?
      – Gibt es in der EU keine Grauzonen? Und werden die nicht ausgenützt?
      – Ist es denn auch diskriminierend, wenn z.B. grosszügig und vielleicht gesetzeskonform „ausgezeichnete mündliche Deutschkenntnisse“ verlangt werden, und man als Bewerber ernüchtert feststellen muss, dass es hier um „Schriftdeutsch“ und nicht „Schweizerdeutsch“ geht? Ist zwar für mich logisch, aber es stand ja keine Präzisierung.
      – Ist also das Verlangen nach jeder Sprache in der EU eine Diskriminierung, nur weil das auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten könnte (wie funktioniert das wohl z.B. in Belgien, wo es ja kein „Belgisch“ gibt?)
      – Wo liegt die Diskriminierung, wenn präzise angegeben wird, welche gesprochene Sprache verlangt wird? Es kann durchaus sein, dass der Dragan Ibramovic, der Karim Al Haridi, der Rolf Hürlimann, die Ute Gablhammer oder die Murielle N’Dogu*, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, auch entweder das verlangte gepflegte Hochdeutsch in der Schule und/oder einen schweizerdeutschen Dialekt im Kindergarten oder jeweils in einer Erwachsenen-Weiterbildung gelernt haben.

      *alles fiktive Namen, die aber tatsächlich, auch in Frankreich (EU) zusammen mit den Fotos im Dossier bei Lehrstellenbewerbungen Diskriminierungen auslösen. Deshalb gibt es heute Versuche mit anonymisierten Bewerbungen. Und siehe da, auch Leute, die so heissen, haben plötzlich eine Chance, wenn die Qualifikationen stimmen.

      Wenn du mir auch nicht auf jede einzelne Frage akribisch antworten kannst, bin ich schon froh, dass ich damit Leser, die immer gleich als ersten Gedanken „Anklagen – Geld schröpfen“ zuvorderst haben, etwas zum Denken angeregt habe.

    8. nadjag Says:

      @Simone:
      Da kann von Diskriminierung keine Rede sein. Wenn statt Schweizerdeutsch bzw. Deutsch „Englisch“ stehen würde, wäre das Deiner Meinung nach auch nicht legitim? Müssten dann nicht so ziemlich alle Grossfirmen in Europa/EU befürchten wegen Ihrer Stelleninserate verklagt zu werden?
      Ausserdem, die Schweiz gehört (meiner Meinung nach zum Glück) nicht zur EU, da hast Du wohl etwas verwechselt.

    9. René Says:

      @Simone
      Wie war das nochmal, da gibt es ein Land in Europa, das ist gar nicht in Europa.

    10. Simone Says:

      Korrektur:
      Es handelt sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
      Paragraph 1: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
      Weiter bei dieser Fragestellung hilft uns der Anfang von Paragraph 2:
      „(1) Benachteiligungen aus einem in (Paragraph, finde das Zeichen nicht) 1 genannten Grund sind nach Massgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
      1. die Bedingungen, einschliesslich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingugen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbestätigkeit…“ und so weiter.
      Im Arbeitsrechtsseminar wurden wir aufgeklärt, dass bereits die in Inseraten häufig geforderten „perfekten Deutschkenntnisse“ zu Problemen führen können.

    11. viking Says:

      @Simone
      Mag sein, dass ich ein Tüpflischisser bin, aber nochmals zu meinem Verständnis:
      […unvorstellbar, in einem EU-Staat auf eine Anzeige zu stossen, in der implizit auf eine bestimmte Staatsangehörigkeiten verlangt oder abgelehnt werden….]
      Wo impliziert die Frage nach Sprachkentnissen (unabhängig von deren Rechtmässigkeit in irgendwelchen deutschen oder EU-Gesetzen) die Staatsangehörigkeit? Das verlangte Attribut in der Anzeige war „Schweizerdeutsch sprechende“ und nicht „Schweizer“.

    12. Oranje Says:

      An Simone
      Ich wüsste gerne, wie du dazu kommst mir mangelnden/fehlenden Grips zu unterstellen. Zufällig hatte ich vor ein paar Jahren einen Job in einem Callcenter. Habe also genug Grips dafür. Dieses Callcenter hatte damals mittels Inserat jemanden gesucht, der Niederländisch spricht. Deiner Logik zufolge war dieses Inserat also diskriminierend für alle Nicht-Niederländer???
      Wenn du schon so viel Grips hast, dann erkläre mir doch, in welche Kategorie „Schweizerdeutsch-können-müssen“ fällt: Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geligion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder des sexuellen Identität.
      Ansonsten unterlass bitte die Beleidigungen gegenüber Leuten die nicht deiner Meinung sind und argumentiere sachlich.

    13. Oranje Says:

      Nochmals an Simone
      Angenommen ein Taub-Stummer meldet sich auf ein Inserat eines Callcenters in Deutschland, darf dieses Callcenter ihn auf Grund seiner Behinderung offiziel ablehnen oder nicht? Jetzt, bin ich aber gespannt auf deinen Grips…

      An Oliver
      Natürlich, wenn er nur leicht gefärbtes Hochdeutsch spricht, bekommt er den Job. Aber wenn er wie Emil spricht, kann er sich auch nicht darauf berufen, dass er Schweizer ist und es einfach nicht besser kann.

    14. Simone Says:

      @Phipu: siehe unten, im Gesetzestext.

    15. nadjag Says:

      @ Simone: Noch eine Ergänzung:
      Wie ist das in Deutschland, wenn in einem Stelleninserat „gute Kenntnisse in Arbeitsrecht“ verlangt werden? Ist es auch Diskriminierung wenn ich eine Stelle mangels dieses Wissens nicht erhalte? Wenn nein, warum werden Sprachkenntnisse nicht mit andern Kenntnissen gleichgesetzt? (Es wird ja nicht Muttersprache, was noch eher als „Eigenschaft“ im Sinne der ethnischen Herkunft bezeichnet werden könnte, verlangt?) Ist dies nicht eine Diskriminierung dieser Kenntnisse an sich?
      Wie Sie sehen, kann das Ganze so weiter ad absurdum geführt werden.

      Ich denke bei Stelleninseraten sollte man solche Anforderungen etwas differenzierter betrachten. Sind die gewünschten Eigenschaften für die beschriebene Stelle vonnöten, kann die Ablehnung einer Bewerbung aufgrund deren Mangel kaum als Diskriminierung sondern eher als normaler Akquirierungsprozess anzusehen.

    16. Oranje Says:

      An Simone
      Vielleicht hilft dir AGG § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen (1) weiter.

    17. Brun(o)egg Says:

      @ simone

      Ich gebs zu hab nicht alle Deine Kommentare gelesen. Trotzdem: Lies noch einmal genau was Du geschrieben hast! Und stell es in Relation zu den Anforderungen innerhalb eines Berufes und der, wohl noch immer gültigen Anforderung an einen klar spezifizierten Job. Wo ist da Diskriminierung?
      Und jetzt kommts. Es ist genau diese Gesetzes- und Staatsgläubigkeit – alles wird geregelt -, die jede wirtschaft zum erliegen bringt. Mit Diskrimnierung hat das nichts zu tun. Ohne MBA oder Studium werde ich heute nicht CEO. Diskriminierung?

    18. Simone Says:

      @Nadjag & Co.:
      Nein, Sie sollten den Gesetzestext lesen. Kenntnisse in Arbeitsrecht fallen nicht unter die aufgelisteten Gründe. Sprachkenntnisse werden anders bewertet. Fragen Sie einen Juristen, der nimmt Ihnen das sicher erfolgreich auseinander.

    19. Oranje Says:

      And now for something completely different…
      ein interessanter Artikel in der NZZ
      http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/einwanderung_in_die_oberen_schichten_1.989605.html

    20. JensK Says:

      In Stellenanzeigen speziell in Verkaufspositionen werden Sprachkenntnisse als Qualifikation gefordert. Interessanterweise werden Stellenanzeigen in den Englisch oder Französisch als Grundsprache unbedingt gefordert ist, gleich in der jeweiligen Sprache gestaltet. Dann sollte die Sachlage für den Bewerber klar sein.

      Für eine Verkaufsposition (regional) in der Schweiz als zugereister Deutscher muss man sich erst garnicht bewerben, auch wenn explizit nicht Schwyzerdütsch und/oder Französisch gefordert ist. Aber ist das für ein Verkaufsgebiet in Bayern oder Nord-Rhein Westfalen nicht das gleiche. Aber wer thematisiert das schon?

      Ansonsten sind diese beiden Anzeigen etwas plump gestaltet. Etwas angenehmer liest sich: „wenn du/Sie neben Mundart noch gut Hochdeutsch beherschst…

      Übrigens wurde meine Frau einmal wegen fehlender C-Bewilligung abgelehnt, das wäre schon eher was für den Anwalt.

    21. Simone Says:

      @Jens K: Die Sprachkenntnisse dürfen natürlich gefordert werden. Sie dürfen aber nicht so gefordert werden, dass jemand, der nicht Muttersprachler ist, eben deswegen im Vorfeld auf dem Rennen fliegt. Das mit den Verkaufspositionen erlebe ich bei meinen Kunden zur Zeit ständig. Es geht mittlerweile soweit, dass man sogar auf Branchen- und Marktkenntnisse verzichtet, nur, um jemanden im „richtigen“ Dialekt zu haben.

    22. Thomas Says:

      wenn zB ein Schweizer in Grossbritannien einen Job nicht erhält, weil er schlichtweg nicht Englisch kann und dagegen erfolgreich gerichtlich vorgehen kann, dann hoffe ich, dass dieser EU-Irrsinn möglichst bald zusammenbricht. Das wär ja Schilda in Reinkultur.

    23. neuromat Says:

      Es ist nicht so, dass es ein Verbot der Diskriminierung in der Schweiz nicht gebe.

      Dieses Verbot richtet sich insbesondere gegen die Schlechterstellung und Stigmatisierung eines Menschen wegen seiner spezifischen Gruppenzugehörigkeit, nicht nur wegen seiner Nationalität.

      Das Verbot der Diskriminierung wird durch Artikel 8 Absatz 2 BV geregelt. Es handelt sich um eine Grundrechtsbestimmung, Es handelt sich aber tatsächlich um ein Verbot.
      Es heisst dort

      (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a8.html):

      «[n]iemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»

      Da steht ganz eindeutig das Wort Sprache. (Da steht nebenbei ganz eindeutig das Wort Herkunft.) Nein, ich haue jetzt nicht die ganzen Zeitungsartikel und Bücher(haben den Namen eh nicht verdient) à la „Makel“ Deutsch und Gummihals auf den Tisch.

      Ich bin auch nicht der Meinung, dass Simone in diesem Fall recht hat. Sie hat sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt und muss sicher wieder rein. Wie ich die Sache sehe, steht oben.

      Der Artikel ist auf diese Annoncen nicht anwendbar. Ob er gelegentlich auf die erwähnten journalistischen „Meisterleistungen“ anwendbar wäre, könnte ja mal geprüft werden, aber ich habe hier dankenswerter Weise gelernt, dass es besser ist, Trolle zu ignorieren.

      Nur ein Zitat von Doudou Diène, Uno-Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen des Rassismus, eine verbreitete Diskriminierung von AusländerInnen in der Schweiz festgestellt im Januar 2007:

      „Angehörige ausländischer Gemeinschaften und nationaler Minderheiten, die ich getroffen habe, haben mehrheitlich sehr betroffen über alltäglich erlebten Rassimus und Diskriminierung, über eine diffuse fremdenfeindliche Stimmung, ein Gefühl der Einsamkeit inmitten der Gesellschaft und über Angst gegenüber gewissen Institutionen, speziell der Polizei, gesprochen.“ Insgesamt ein Auszug aus der Kurzversion des AI-Polizeiberichts «Schweiz – Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz», erschienen im Juni 2007.

      Das gibt mir doch zu denken. Auch vor dem Hintergrund, dass hier auf einmal so „enerviert“ das Wort ergriffen wird. Könnte ja vielleicht allgemein was dran sein, nur eben nicht an diesem Beispiel.

    24. Oranje Says:

      An Simone
      Ich finde du machst es dir zu einfach: Erst die Schweiz als einen Hort der Diskriminierung und juristischen Grauzonen hinstellen, weil in einer Stellenanzeige Schweizerdeutsch verlangt wird (übrigens: solche Stellenanzeigen finden sich auch massenhaft bei google.de und das trotz umgesetzter EU-Richtlinien).
      Dann weigerst du dich auf einmal weiter zu diskutieren, verweist auf den gesamten Gesetzestext des AGG und empfiehlst einen Juristen, anstatt deine Behauptung (Schweizerdeutschkenntnisse fordern = Diskriminierung) selber zu untermauern.
      Echt schwache Leistung!
      Wüsste gerne von dir wie du § 8 in diesem konkreten Fall interpretierst. Meiner Meinung nach ist er ziemlich deutlich…

      § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

      (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

    25. Phipu Says:

      JensK

      Weitere Dramen im Zusammenhang mit den Aufenthaltsbewilligungen stehen hier:

      http://www.blogwiese.ch/archives/368
      http://www.blogwiese.ch/archives/369

      http://www.blogwiese.ch/archives/559

    26. Helza Says:

      Das wird ja immer toller hier. Jetzt verlangt Jens also schon, dass wir EU-Recht anwenden. Die Schweiz ist nicht in der EU und wenn unser Land gewisse Verordnungen anpasst, weil sie Sinn machen, ist das freiwillig. Auch 200’000 Deutsche, die uns im eigenen Land beibringen wollen, wie wir zu sein und zu leben haben, sind kein Argument. Du oder Sie schreibt man übrigens nach den neuesten Empfehlungen nur noch ausnahmsweise gross, die neue Regel ist Kleinschreibung. Ueberall auf der Welt werden Leute gesucht, die bestimmter Sprachen mächtig sind, ob mündlich oder schriftlich hängt von den Aufgaben ab. Mit Diskriminierung hat das rein gar nichts zu tun. Dieses ewige Gezeter gegen alles, was hierzulande gesagt, geschrieben oder getan wird, nervt. Wer sich hier nicht wohl fühlt, hat doch die ganze EU zum Auswandern.

      [Antwort Admin: Wo hast Du das denn rausgelesen? Ich habe lediglich zwei nette Stellenanzeigen aus 20Min beleuchtet, die gegensätzlicher nicht sein könnten. EU-Recht wendet die Schweiz schon ganz von allein an, da brauch ich nix dazu tun. Ist Paranoia eigentlich ein spezifisch schweizerischer Gemütszustand, so umkreist von allen anderen?]

    27. nadjag Says:

      @Simone:
      Mein Wissen in arbeitsrechtlichen Dingen (bzgl. der Schweiz) ist gut genug um deutlich zu sehen, dass Sie sich irren…
      Und das Gesetzeszitat von Oranje verdeutlicht dies hinreichend.
      Somit sollte diese Diskussion eigentlich beendet und geklärt sein.

    28. lupino Says:

      @ Helza

      Das ist doch kein ‚Gezeter‘ es ist eine Diskusion. Aber ich wundere mich schon wie empfindlich manche Zeitgenossen reagieren. Ich könnte sagen: wenn’s Dir nicht gefällt, diskutiere doch woanders mit… aber so oft wie wir schon nach Hause geschickt worden sind, merke ich dass das kein gutes rhetorisches Instrument ist.
      Ich empfinde es auch nicht als diskriminierung aber die Frage zu erörtern ist spannend. Und wer will hier den Einheimischen was vorschreiben? Oder dürfen wir nur hinter geschlossenen Türen reden?

    29. Simone Says:

      @Oranje:
      Bist schon ein echter Schlumpf!
      Was willst Du denn noch von mir hören? Ich habe das AGG nicht erfunden und kann die das eu-weite Handling vor Gericht damit leider nicht erklären, weil ich kein Jurist bin. Sorry, mit den genauen Auslegungen kann ich nicht dienen, ohne 4 Seiten eines PDF-Dokoments abzuschreiben, da bitte ich um Nachsicht. Daher mein Verweis auf qualifiziertes Fachpersonal.
      Mir ist anhand der Anzeigen in diesem Suddelblatt aufgefallen, dass man solche Anzeigen innerhalb der EU nicht straffrei schalten dürfte und dies dafür hierzulande mit umso grösserer Begeisterung tut, so wie man hier noch mehr tut, was in anderen Ländern verboten oder umstritten ist. Gerade deshalb bin ich auch froh, dass die Schweiz nicht in die EU will. Dort ginge es dann zu wie im wilden Westen.

    30. Oranje Says:

      Wenn du wirklich noch immer nicht verstanden hast, was ich und andere dir zu verklickern versuchen, werd ich es dir noch mal schlumpfen.
      Das AGG verbietet nicht, dass ein Callcenter gewisse Sprachkenntnisse verlangt (siehe §8). Ausserdem ist es schlicht nicht wahr, dass Callcenters in der EU in ihren Stellenanzeigen keine Sprachkenntnisse fordern (gib mal bei google „callcenter gute deutschkenntnisse“ ein).
      Was nicht erlabt ist, ist das verlangen von Sprachkenntnissen, wenn diese für die Ausübung des Job nicht relevant sind.
      Der einzige Grund warum Arbeitgeber in der EU sich besser zwei Mal überlegen sollten, ob sie bei einer Stellenvergabe Sprachkenntnisse fordern sollten oder nicht, liegt daran, dass im Falle einer Anklage auf Grund des AGG wegen Diskriminierung die Beweislast beim Arbeitergeber liegt, dass es eben nicht um Diskriminierung geht, sondern die Anforderungen bzg. Sprachkenntnissen gerechtfertigt sind.
      Was ich also von dir gerne hören möchte, ist die Einsicht, dass du in deinem ersten Posting Schmarren verschlumpft hast. In der EU ist es nicht verboten ein solches Inserat zu schalten. Wenn es ausserdem nicht zu viel Mühe macht, wäre eine Entschuldigung für deine Äusserung, ich hätte nicht genug Grips, auch nicht schlecht…

    31. neuromat Says:

      Das musste ja jetzt wieder da enden mit dem Unvermeidlichen: Wem es hier nicht gefällt, der soll dann wieder auswandern.

      Also ich habe immer gerne im Ausland gelebt. Aber am schönsten war die Zeit in der Fremdenlegion. Für solche Outdoor Erfahrungen zahlen die Jugendlichen heute viel Geld. Im Uebrigen ein echter Fall von Outsourcing als es noch gar kein Outsourcing gab.

      Nur das eigentliche Thema hat wieder keine beleuchtet. Das Call-Center. Call-Center kann man zwar wikipedisieren, aber besser ist gleich der Test:

      unter 0848 810 810 kann ich 24 Stunden am Tag bei weltbild.ch anrufen. Als erstes sag ich mal ich hab mich verwählt. Beim zweiten Mal tue ich nur ganz tief atmen, habe aber vorher die Kennung aus meinen Telefon rausgenommen. Beim dritten Mal frage ich nach dem Weltbild, worauf man mir sagt, ich sei bei Weltbild. Deswegen rufe ich an. Wie sieht es denn so aus mit Ihrem Weltbild, alles rosarot oder mehr so herbstlich jetzt. Die Dame meint schweigen zu müssen. Na ja, versuche ich es empathisch, vielleicht sind Sie ja auch frisch verliebt … worauf hin sie mich unterbricht und fragt, was der Unsinn soll. Na gut, dann möchte ich jetzt das offizielle Weltbild. Und zwar gleich. Die Dame meint, ob ich die Bestellnummer wüsste. Aha, bei Ihnen in der Schweiz kann man also Weltbilder bestellen. Sehr praktisch. Sie legt auf.

      Nach drei Versuchen mit einem ziemlich ungemütlichen Callcenteragent hatte ich sie wieder dran. Also gut, ich wäre bereits , was zu bestellen, wenn ich dann das richtige Weltbild mitgeteilt bekäme. Sie möchte wissen, was ich bestellen will und ich sage ihr den Titel des Buches „Sehen wir uns morgen“. Darauf legt sie wieder auf. Falls Sie das jetzt lesen, die Bestellnummer wäre 06 37 739.

      Viele weitere Nummern fand ich im Blick. Die meisten haben mich gar nicht zu Wort kommen lassen, oh, Du kleines gei-piep- Schweinchen, möchtest Du zuhören, wenn ich es mir – piep – . Was sind das für Menschen, die da arbeiten, fragte ich mich und rief die Bank an. Die haben jetzt auch an Callcenter.

      Alles ist weg, alles, nix mehr übrig, grölte ich ins Telefon. Kräsch. Supergau. Der Typ tat interessiert und wollte freundlich wissen, was ich meine. Ob er denn nicht informiert werde, wollte ich zurück wissen. Ob er gewissermassen vom Fach sei. Nö, er wäre Soziologiestudent. Na dann wollen wir mal auf meinem Konto nachgucken. Alles ist noch da, jetzt muss es aber in Sicherheit – und kein Wort zu irgendwem, flüstere ich ihm in die Muschel. Nachdem wir den ersten Transfer auf die Cayman Islands getätigt haben, muss ich mich natürlich noch um einige Nachbarn und enge Freunde kümmern, der junge Mann hat Verständnis. Damit ihm nicht langweilig wird, rufe ich mit dem anderen Handgerät eine der Nummern aus dem Blick an und stelle auf Lauthören.

      Die Passwörter hatte ich mir zwar aufgeschrieben, aber in dem Stress und dem Regen, alles verschwommen, die werden mich lynchen. Alles weg. Kräsch. Krise. Kein Problem, meint der Junge und aus dem anderen Telefon schreit eine Ja, Ja , Ja Jaaaaahhhhhhhhh. Ich habe ihm dann noch angeboten, dass, wenn er verschwiegen sei, er selbstverständlich auch alles von seinem Konto überweisen dürfe. Er war glücklich.

      Ich hab dann noch im Kohl Center angerufen. Das ist nach H. Kohl benannt. Aber die hatten zu.

    32. Fischkopf Says:

      Darf ich mal ein wenig Erheiterung in diese ernste juristische Diskussion bringen? Mir ist ja doch ein wenig peinlich, aber den Schweizer Freunden wird wohl den Tag versauen…

      http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/211794

      Deutschland hat den besten Ruf

      Im Vergleich mit allen Nationen dieser Welt hat Deutschland das beste Image. Das hat eine repräsentative Umfrage unter insgesamt 20 Staaten ergeben.

      Deutschland hat einer Studie zufolge weltweit das beste Image aller Nationen. Auf den nächsten Plätzen folgen Frankreich, Großbritannien, Kanada und Japan. Die USA liegen hinter Italien auf Platz sieben. Dies ergab eine Umfrage der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).

    33. Kreis7 Says:

      @Simone
      Sie sind mir ja eine ganz Lustige! Sie sind erstaunt, dass es auf der Welt so viele unterschiedliche Gesetze und Lebensauffassungen gibt? Wussten Sie, dass beispielsweise in England erlaubt ist auf der linken Strassenseite zu fahren, ja, und jetzt kommt es, es ist sogar verboten auf der rechten Seite zu fahren!!! Unglaublich, diese Engländer! Nur so am Rande, in London ist es für lichte Gestalten wesentlich einfacher ihr Geld zu waschen als in Zürich…

      Sie sind erstaunt, dass EU-Gesetze nicht in ganz Europa gelten? Meines Wissens gelten EU Gesetze auch in den neuen EU-Ländern, jedoch kümmern diese kaum jemanden. Beispielsweise müssten auch im Baltikum die Bankangestellten bei grossen Ein- und Auszahlungen, die Herkunft, bzw. den Verwendungszweck des Geldes in Erfahrungen bringen. Glauben Sie mir, und das weiss ich genau, kaum ein Kunde ist gesprächig! Die Bevölkerung dort misstraut den Politikern, der Polizei, den restlichen Behörden und dem gesamten Staat, ja sogar dem Nachbarn. Warum, so fragen die sich, soll ich ausgerechnet dem Banker/der Bankerin diese Frage über mein Geld beantworten?!?
      Sie sehen, Gesetze sind das eine, die Umsetzung das andere. Und ob die Gesetze überhaupt sinnvoll sind steht auf einem ganz anderem Blatt Papier.
      Zum Glück können wir uns in der CH vierteljährlich darüber äussern!

    34. Guggeere Says:

      @ Lupino
      Weswegen sich die Leute bei diesem Thema so echauffieren? – Unter anderem weil sehr viele superpatriotische Schweizer Polit-Ayatollahs die EU nach wie vor für den grossen Satan halten.
      @ Helza
      Das Anredepronomen «Sie» muss man immer noch grossschreiben, da es nur so als Höflichkeitsform zu erkennen ist. Gleiches gilt für die entsprechenden Possessivpronomina. Beispiel: «Lassen Sie bitte Ihre Hau-ab-wenns-dir-nicht-passt-Sprüche; sie sind weder originell noch anständig.»
      Die Pronomina «du» und «dein(e)» sind nie Höflichkeitsform; es gibt also keinen Grund, sie grosszuschreiben. Nur in Briefen ist das grosse «Du» noch erlaubt (eine völlig überflüssige, ärgerliche Ausnahme).

    35. Oranje Says:

      An Fischkopf
      Was mindestens so erstaunlich ist: Die Schweiz hats unter die Top Ten geschaft!!!
      Jippie, mein Tag ist gerettet.

    36. lapsus4711 Says:

      @Fischkopf
      lol
      http://www.gfk.com/group/company/index.de.html
      -GfK Gruppe, ein privates Marktforschungsinstitut, mit Aktien im Tief.
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      Du Kannst mal nachforschen lassen, wo der Fisch zu stinken beginnt.

    37. neuromat Says:

      da suchen die in irgendeinem Call Center ein paar gepflegte Pappnasen und in irgendeinem anderen ein paar bewegende Franken aus dem Kreuz Leierer und hier liegt die Politik blank bis zum Baltikum.

      Ich frage mich, was ist da los im Baltikum, da misstrauen die Menschen den Politikern, der Polizei, den restlichen Behörden und ausserdem noch dem gesamten Staat, ja sogar dem Nachbarn. Und die sind ungeheuer verschwiegen.

      Ganz anders in der Schweiz. Da darf man sich alle viertel Jahr äussern. Die platzen also vor Redseligkeit.

      Und die haben hier auch ganz andere Gesetze. Vor allem, nachdem sie ueber die Freizügigkeit abgestimmt haben. Hier ist alles ganz anders geregelt. Betreffend dieses Abkommen zitieren wir:

      „Für die Bestimmung und Auslegung der Rechte und Pflichten sind die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, d.h. die Rechtsakte und die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft massgebend“

      Hat einer noch die Wahlunterlagen zuhause. Es ging da nicht um die Kleiderordnung. Das hiess auch nicht Freiwilligkeitsabkommen zum Nachträglichen Anpassen von EU-Richtlinien.

      Falls jemand mal Lust hat sich in die grundsätzliche Thematik einzuarbeiten:
      http://www.auslaenderamt.tg.ch/documents/Weisungen_VEP_Stand_01-06-2007.pdf

    38. blogaffe Says:

      Ob mit oder ohne Sachkenntnisse ist es müssig, in diesem Zusammenhang über das AGG zu diskutieren. Zum ersten ist das AGG ein deutsches Gesetz und kein schweizerisches und findet demzufolge auf dem Staatsgebiet der Schweiz keine Anwendung. Zum zweiten ist auch in Deutschland das AGG sehr kontrovers diskutiert worden, es gab und gibt verbreitete Überzeugung, dass das AGG über die Forderungen der EU hinausschiesst. Zum dritten ist auch EU-Recht in der Schweiz nur dann verbindlich, wenn die Schweiz entsprechende vertragliche Verpflichtungen dazu eingegangen ist, Beispiel: die bilateralen Verträge.

    39. Helza Says:

      @neuromat: Bei dem von dir zitierten Artikel geht es einzig um die Personenfreizügigkeit und nicht generell um Schweizer Recht. Ueber diese Freizügigkeit wurde zwar schon mal abgestimmt, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Nachdem die EU meinte sich gegen Osten noch weiter zu vergrössern, ist die Stimmung hierzulande ziemlich kontrovers. Und wenn das Referendum zustande kommt und nochmals abgestimmt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass das Volk genug hat und ablehnt. Womit wir zwar vor einem staatsvertragsrechtlichen Scherbenhaufen stünden, dafür wäre aber auch der EU-Spuk ziemlich vorbei.

    40. Tobi Says:

      Habt Ihr Noobs eigentlich nichts Besseres zu tun, als Euch über so unwichtiges Zeugs auseinanderzusetzen? Wer spricht welche Sprache und warum ist mal so unwichtig … derzeit gilt es den Erhalt der eigenen Ersparnisse zu sichern.

    41. neuromat Says:

      @ Helza

      das ist richtig. Nur müsste man dann natürlich noch wissen, was Personenfreizügigkeit alles beinhaltet. Entscheidend ist aber, dass Ihr dafür gestimmt habt, dass diesbezüglich EU-Recht gilt. Steht oben.

      Die Diskriminierung haben die Schweizer selber geregelt, steht auch oben.

      Ich kann mir in der Schweiz keine Angelegenheit, keinen Moment oder was auch immer vorstellen, zu welchem das letzte Wort gesprochen ist. Genau darum sei ihr mir absolut sympathisch, wenn man auch nicht selten etwas Mühe mit euch hat.

      Im übrigen bin ich kein Riesen EU-Fan und wundere mich, wie gewisse „Regeln“ von den Schweizern in quasi „vorauseilendem Gehorsam“ schon mal noch strenger bestimmt werden als andernorts.

      Die Stimmung ist hierzulande aber immer kontrovers, deswegen herrscht ja auch so eine tolle Harmonie(bedürftigkeit).

      und @Tobi du hast einfach nur recht, aber ausser uns beiden hat das keiner begriffen. Und die Blogwiese ist eine gute Gelegenheit, sich von diesen Dingen abzulenken. Wenn man uns das tatsächliche Ausmass der jetzigen Situation verständlich vor Augen führen würde, wenn man uns wirklich „bescheid sacht, wat los i“, ich glaube in den Geschäften würde der „Sparstrumpf“ knapp.

    42. Tobi Says:

      @ neuromat

      Sehr richtig … eben höre ich, dass die Rettung der HRE gescheitert ist. Mich hat es schon gewundert, das es die letzten Tage insgesamt relativ ruhig war – mir fehlte irgendwie die nächste Bankpleite. Und wie Wolfgang Münchau in der FTD letzten Mittwoch richtig geschrieben hat, sollte sich die deutsche Bundesregierung die „Deutsche Bank“ Frage stellen … genauso muss sich die Schweiz die „UBS“ Frage stellen. Was passiert, wenn diese Banken kollabieren? Ist dafür ein Notfallplan vorhanden?

      Ich persönlich habe bereits Konsequenzen gezogen … Krügerrands gekauft, Bargeldreserve angelegt und liquide Mittel aus Deutschland zu meiner Schweizer Kantonalbank transferiert. Allerdings wandert alles, was über den gesetzlichen Einlagenschutz hinausgeht am Montag in den Banksafe.

      Das war jetzt total off topic … aber ich wollte nur mal meine derzeitige Einschätzung kundtun. Bezeichnet mich als Spinner – aber ich bin seit 1985 im Geschäft und verspüre derzeit eine Angst und ein ungutes Gefühl, was mich nicht loslässt. 9/11 war ein lauer Wind gegen das, was uns jetzt bevorsteht.

    43. Tobi Says:

      Unschön, dass mein letzter Beitrag gelöscht wurde. Immerhin hat ihn zumindest einer (Jens) sehen können und ist gewarnt.

      [Antwort Admin: Was soll da gelöscht worden sein? Vielleicht hat die Anti-Spam-Falle wieder zugschlagen? Werde sofort mal suchen, wo dieser Kommentar sein soll. Sonst bitte einfach nochmals hochladen. Ich habe in 3 Jahren auf diesem Blog vielleicht 2-3 Mal einen Kommentar löschen müssen, wenn er volksverhetzend oder mit groben Beschimpfungen daherkam.]

      [Antwort Admin2: Leider gibst Du als E-Mail eine Adresse an, die nicht dir gehört. So kann ich Dir bei vermeindlich gelöschten Kommentaren auch nicht weiterhelfen. Sorry, die E-Mail ist nur für den Admin sichtbar. Wenn Du nicht deine eigene dort angibst, dein Problem. ]

    44. nepal Says:

      auch unsere polizei hat mit der höflichkeitsform probleme:

      http://www.kapo.zh.ch/internet/ds/kapo/de/polizeiberuf/polizist_in/WerbeClip2.html

      im gleichen satz wird vom duzen zum siezen und zurück gesprungen:
      „sueched au SIE e neui useforderig, dänn mälded EU, mir freued eus uf SIE“