Auch Du kannst ein Waffenhändler werden – Deine Unterschrift und 100 Franken reichen für den Anfang
Nun ist es fünf Jahre her, als der Amokläufer Friedrich Leibacher im Kantonsrat von Zug nach kaltblütiger Planung 14 Menschen tötete, weitere schwer verletzte und sich selbst am Ende erschoss. Unter den zahlreichen Waffen, die er sich vor seiner Tat legal in diversen Kantonen beschaffen konnte, obwohl er zu diesem Zeitpunkt schon „auffällig“ geworden war, gehörte auch eine Pumpgun. Fünf Jahre lang wurde danach in der Schweiz darüber nachgedacht, ob Handlungsbedarf besteht bei den Bestimmungen zum Waffengesetz. Genützt hat es nicht viel. In diesem Herbst 2006 diskutierte der Schweizer Nationalrat über schärfere Bestimmungen im Waffengesetz:
Knapp endete die Abstimmung über die Frage, ob Pumpaction-Waffen – so genannte Repetierschrotflinten – gänzlich untersagt werden sollen. Friedrich Leibacher hatte sich kurz vor dem Attentat eine solche Waffe besorgt. Doch die populäre Waffe bleibt legal erhältlich: Die Pumpaction eigne sich zwar bestens für Gangsterfilme, sagte Justizminister Christoph Blocher, doch in der Realität gebe es «derzeit keine Hinweise, dass diese Waffen in der Realität besonders häufig oder mehr als andere Waffen für kriminelle Zwecke missbraucht würden». Die Kommissionsminderheit unterlag im Plenum mit 83 zu 86 Stimmen.
(Quelle: Tages-Anzeiger vom 28.09.06)
Leibacher konnte sich gleich in mehreren Kantonen mit Waffen versorgen, da es keine nationale Registrierung der Waffen gibt. Was kann man mit einer Pumpgun eigentlich anfangen? Na, auf dem Schiessplatz einmal garantiert die Zielscheibe treffen, noch dazu mit vielen kleinen Kugeln. Es ist ein super Schrotgewehr. Auch Hasen kann man damit erschiessen, muss allerdings auf den Verzehr verzichten, zuviel Blei im Braten.
Wo kauft man sich so ein Spielzeug, um mal richtig wie John Travolta in „Pulp Fiction“ auszusehen und das persönliche Sicherheitsgefühl zu erhöhen? Zum Beispiel bei der Online Verkaufsbörse „Gebrauchtwaffen.ch“, da gibt es die Dinger für 400 – 550 Franken.
Das ist richtig teuer, wenn man bedenkt, das Schweizer Wehrmänner nach ihrer Entlassung aus dem Dienst für wesentlich weniger Geld ihr Hightech „Sturmgewehr 90“ behalten können.
„Der Bundesrat (…) gibt den Entlassenen die Waffen weiterhin auf Vertrauensbasis mit nach Hause. Sie müssen dazu einzig eine Selbstdeklaration unterzeichnen und 100 Franken für ein Sturmgewehr 90, 60 Franken für das Sturmgewehr 57 und 30 Franken für eine Pistole bezahlen“
(Quelle: Tages-Anzeiger vom 15.11.06)
Merkwürdiger Weise lässt bei Wehrmännern, die 10 Jahre das Sturmgewehr im Schrank stehen hatten, der Bedarf an persönliche Sicherheit und der Wille zur sofortigen Landesverteidigung noch in Schlafanzughosen erheblich nach.
„Was soll ich mit dem Gewehr daheim?“, fragt ein 34-jähriger Zürcher und gibt die Antwort gleich selber: „Meiner Meinung nach gehört die Waffe nicht nach Hause.“ Viele seiner Kameraden denken ähnlich. Nein, sie brauchen das Gewehr nicht, zu Hause stehe es sowieso nur herum oder könnte in falsche Hände geraten. (…) Von den rund 300 Personen mit Sturmgewehr haben am gestrigen Entlassungstag 251 die Waffe zurückgegeben. Nur 49 Personen nahmen das Sturmgewehr mit nach Hause“.
(Quelle: Tages-Anzeiger vom 15.11.06)
Na das kann ja heiter werden, wenn sich solche Gedanken durchsetzen sollten. Keine sofortige Wehrbereitschaft in akuten Krisensituationen, keine schnelle Terrorabwehr wäre mehr möglich, und das bei der heutigen Bedrohungslage!
Und dabei könnte man doch richtig schön Geld verdienen mit dem 100-Stutz-Gewehr.
„Schliesslich bieten Waffenhändler mehrere Hundert Franken für ein Sturmgewehr 90“.
(Quelle: Tages-Anzeiger vom 15.11.06)
Auf „Gebrauchtwaffen.ch“ gibt es die Dinger von 1‘200 – 1‘800 Franken, natürlich nur an „Schweizerbürger“ UND „Menschen mit gutem Leumund“ abzugeben, wobei das „und“ hier als logische Verknüpfung verstanden werden sollte, und „ausschliesslich nach den gesetzlichen Bestimmungen“ die ja zum Glück nicht so wahnsinnig kompliziert sind beim Waffenbesitz in der Schweiz.
(Quelle Foto: gebrauchtwaffen.ch)
Auch eine Art der Wirtschaftsförderung: Man gebe den entlassenen Wehrmännern das Sturmgewehr 90 für 100 Franken mit nach Hause und es wird kurz darauf für 1‘200 – 1‘800 Franken auf dem Gebrauchtwaffenmarkt verkauft. Wir getrauen uns nicht zu fragen, wer da kauft, denn jeder unbescholtene Schweizer Mann sollte so ein Ding sowieso schon daheim haben. Oder geht der Trend heutzutage eher zur Zweitwaffe?
Wer bereits 10 Jahr als Wehrmann auf dem Buckel hat, muss nur 100 Franken zahlen und unterschreiben:
Weder ein Auszug aus dem Strafregister noch ein Waffenerwerbsschein werden verlangt. Der Wehrmann muss bloss ein Formular – eine Selbstdeklaration – unterzeichnen, womit er bestätigt, «dass keine Hinderungsgründe für die Überlassung der Waffe vorliegen», wie das VBS schreibt. Es genügt die Angabe, er erfülle Artikel 8, Absatz 2 des Waffengesetzes: Er sei weder im Strafregister verzeichnet, noch gebe er Anlass zur Sorge, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährde.
(Tages-Anzeiger vom 9.11.06)
Die Schweizer sind da gründlich. Vertrauen ist gut, eine Unterschrift ist besser, dann funktioniert das unter Garantie. Eigentlich sollte man den Strafvollzug auch gleich abschaffen. Jeder Ex-Gewalttäter unterschreibt, dass er in Zukunft keinen Anlass mehr zur Sorge gibt, sich selbst oder Dritte zu gefährden, und schon ist das Problem auf Dauer gelöst. Auf diese einfache aber geniale Idee muss man nur erst kommen. Das mit dem Strafregisterauszug, der nicht vorgelegt werden muss, könnten wir der Einfachheit halber für die Ex-Gewalttäter auch gleich übernehmen. Spart eine Menge Kosten.
Wir möchten doch an dieser Stelle auch betonen, dass wir gleichfalls weder im Strafregister verzeichnet sind noch Anlass zur Sorge geben, dass wir uns selbst oder Dritte mit der Waffe zu gefährden denken. Kriegen wir jetzt auch eine Waffe beim nächsten Waffenhändler? Wo bitte dürfen wir unterschreiben? Für wen braucht eigentlich der Waffenhändler diese Waffen? Wer kauft sie ihm ab? Keine Ahnung, denn ohne Registrierungspflicht weiss sowieso niemand, wann wohin welche Waffe wechselt (wow!)
Der Bundesrat verzichtete auf eine strengere Regelung – namentlich auf die Verpflichtung, einen Waffenschein zu erwerben oder einen Strafregisterauszug vorzuweisen. Dies mit der Begründung, dass bei der Abgabe der Waffe zu Beginn der Rekrutenschule auch keine Abklärungen gemacht würden, (…). Den Armeeangehörigen soll laut dem VBS zunächst vertraut werden. Schliesslich hätten sie beim Ausscheiden aus der Dienstpflicht rund zehn Jahre klaglos eine Leihwaffe besessen. Zudem sei die Lösung kostengünstig und werde in den meisten Kantonen bereits so gehandhabt.
(Quelle: Tages-Anzeiger)
Kostengünstig? Hightech-Geräte mit einem Marktwert von 1‘200 – 1‘800 Franken für 100 Franken abzugeben ist eine kostengünstige Lösung? Ja, denn so kommt der angehende Privat-Waffenhändler zu kostengünstigen Konditionen an seine erste Waffe, der Grundstock für einen späteren Grosshandel.
Es herrsche Frieden im Land.
November 17th, 2006 at 10:28
Faszinierend, wie sich bereits seit den frühen Morgenstunden die Kommentatoren gegenseitig die Ehre des ersten Eintrags streitig machen..
ich komme ja kaum nach mit dem Freischalten. Bitte nicht alle auf einmal! Kein Gedrängel, es kommt jeder dran!
November 17th, 2006 at 10:36
tja,ich hab ’nur‘ den jungschützenkurs gemacht damals in 1982 oder 83 und mein vater war jahrelang jungschützenleiter,für mich wars ganz normal sozusagen mit gewehren im haus aufzuwachsen,und samstage im schiesstand zu verbringen,denn es war uns immer klar das diese waffen nur für den ’sport‘ gebraucht wurden.meiner schwester und mir wäre es nie in den sinn gekommen zum beispiel damit zu spielen .vielleicht sind die leser von blogwiese des themas überdrüssig und kommentieren deshalb nicht? glich no e schöne tag!
November 17th, 2006 at 10:45
@jens
Es ist einfach ein abgelutschtes Thema. Seit ich in der Schweiz bin, wird es immer wieder abgedroschen. Lass es einfach sein, lieber Jens. Es ist ein für „Zugezogene“ unverständliches Stück Schweiz, entstanden aus einem Selbstverständnis heraus, das halt in den letzten etwa 200 Jahren nie von aussen erschüttert worden ist, genau so wie die ziemlich direkte Demokratie und der 20 Räppler aus dem Jahr 1892, der immer noch gültig ist und vieles andere mehr. Es ist ja auch nicht so, dass die Schweiz auf Grund des von Dir beanstandeten lockeren Umganges mit Waffen ein überdurchschnittlich gewalttätiges Land ist.
November 17th, 2006 at 11:05
Purzel, deine Art die Sachen zu vergleichen ist schon belustigend. Aus welchen Teil Deutschlands kommst du nochmal? Den beschrieben Fall, ich bin überzeugt, dass diese Person auch unter schäferen Bestimmungen zu einer Waffe gekommen wäre, so wie es in Deutschland auch geht. Es gibt nicht umsonst den Spruch: „Es gibt Tage in Frankfurt, da bekommst du einfach alles.“
Hier mal ein paar Chroniken aus Deutschland:
9. Juni 1998: Am Ende einer wilden Verfolgungsjagd durch die Straßen von Schweinfurt (Bayern) erschießt ein 34 Jahre alter US-Soldat seine 29 Jahre alte Ehefrau und tötet sich selbst.
23. August 1998: Ein 57 Jahre alter Familienvater erschießt in Wolfsburg (Niedersachsen) seinen Schwiegervater und zwei Brüder seiner Frau. Vier andere Familienmitglieder werden verletzt.
16. Mai 1999: Im deutsch-französischen Grenzgebiet bei Dillingen (Saarland) tötet ein vorbestrafter 36-Jähriger innerhalb weniger Stunden fünf Menschen, verletzt elf und tötet sich selbst.
1. November 1999: Mit wahllos vom Fenster des elterlichen Wohnhauses in Bad Reichenhall (Bayern) abgefeuerten Schüssen tötet ein 16 Jahre alter Lehrling drei Passanten. Er erschießt seine 18 Jahre alte Schwester und bringt sich selbst um.
9. November 1999: Aus Wut über einen zurückgewiesenen Heiratsantrag erschießt ein 34 Jahre alter Türke in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) sieben Mitglieder einer türkischen Großfamilie. Er bringt sich um.
16. März 2000: Ein 16 Jahre alter Schüler erschießt aus Wut über einen Verweis in einer Internatsschule in Brannenburg (Bayern) seinen 57 Jahre alten Heimleiter und schießt sich selbst in den Kopf. Er überlebt schwerst verletzt und ist seitdem ein Pflegefall.
24. Juni 2000: Ein vor einer Polizeikontrolle geflüchteter 31- Jähriger ohne Führerschein erschießt bei seiner Verfolgung in Dortmund und Waltrop (Nordrhein-Westfalen) drei Polizisten. Stunden nach dem Amoklauf wird er erschossen bei Olfen gefunden.
9. November 2000: Im sächsischen Meißen stürmt ein 15-jähriger Schüler maskiert in das Klassenzimmer der 9. Klasse des Gymnasiums Franziskaneum, geht mit zwei Messern auf eine Lehrerin los und sticht 22 Mal zu. Die 44-Jährige kann sich noch auf den Flur schleppen, stirbt dort. Der Schüler wird nach kurzer Flucht gestellt. Archivartikel
26. April 2001: In Neubeuern nahe Rosenheim (Bayern) erschießt ein 33-Jähriger aus Eifersucht die Freundin seiner getrennt lebenden Ehefrau und bringt sich selbst um. Die ebenfalls von Schüssen getroffene Ehefrau überlebt schwer verletzt.
19. Februar 2002: Ein 22-Jähriger stürmt mit zwei Pistolen, drei Rohrbomben und einer Handgranate an seinen früheren Arbeitsplatz in Eiching bei München und erschießt zwei ehemalige Vorgesetzte im Alter von 39 und 41 Jahren. Im Anschluss fährt er im Taxi zu der früher von ihm besuchten Wirtschaftsschule in Freising, tötet den 52-jährigen Rektor mit Kopfschuss und verletzt mehrere Lehrer. Wenig später wird der als Waffennarr bekannte Mann mit einem Kopfschuss in einem Raum der Schule gefunden.
26. April 2002: Bei einem Amoklauf im Erfurter Gutenberg-Gymnasium werden 18 Menschen getötet. Der Amokläufer ist ein 19 Jahre alter ehemaliger Schüler. Laut Polizei wurde er Anfang dieses Jahres von der Schule verwiesen.
Wie du siehst, trotz schäferen Bestimmungen gibt es auch in Deutschland Probleme, ein Pauschalverbot wird die Gefahr in der Schweiz auch nicht eindämmen können.
Viel Spass noch bei deiner Mission, wenn du Augenzuckungen bekommst, solltest du aber einen Arzt aufsuchen, versprochen?
November 17th, 2006 at 11:10
Irgendwie schon interessant. Ein Schweizer warnte mich mal, dass die Schweiz die USA Europas ist. Mit allen positiven und negativen Aspekten.
In Anbetracht der rabiaten Polizei (siehe 20 Minuten), der schönen Demokratie, der Bodenständigkeit, der Geldgeilheit, der höflichen aber oft holen Umgangsformen, der schönen Landschaft, dem Individualismus, der extremen Militärdichte und dem Schweizer Verhältnis zu Waffen (siehe MG weiter oben) glaub ichs langsam auch.
Na zum Glück habe ich kein Abneigung gegenüber den USA. :-)))
…bis auf ein paar Sachen…
November 17th, 2006 at 11:18
Wie jeder Verein vergibt auch der grüne Trachtenverein Jubiläumsgeschenke. Und schliesslich soll das Geschenk etwas mit der Vereinstätigkeit zu tun haben. In diesem Sinne wird das Stück Alteisen, das seit über 10 Jahren im Schrank vor sich hin rostet, gleich entsorgt.
Würden die Waffen zurückgegeben und wieder an neue AdA’s abgegeben, so wäre die Lobby (finanziell) nicht mehr in der Lage, den Parlamentariern regelmässig ihre Geschenke zu überreichen. Unsere Steuergelder müssen auch irgendwie an den Mann gebracht werden, sonst würde sich Keynes noch im Grabe umdrehen.
November 17th, 2006 at 12:03
Ja nun, dann will ich meine bescheidene Meinung kundtun. Ich bin ohnehin bei jedem Jens’schen Waffenbeitrag, also durchschnittlich jeden 2.Tag, knapp an der Kommentierschwelle.
Also, Waffen kann man eigentlich nie genug haben, denn es gehört mindestens EINE Schusswaffe in jeden Raum der Wohnung. Man erspart sich im Bedarfsfall weite Wege. Eine 4-1/2 Zimmerwohnung z.B. ist mit 5 Revolvern noch nicht überbestückt. Zum Gebrauch einer Langwaffe rate ich nur Outdoor oder in wirklich grösseren Villen und ähnlichen Gebäulichkeiten zu.
Der weniger Geübte sollte dem Revolver gegenüber der Pistole den Vorzug geben. Die Gefahr des unbeabsichtigten Auto-Fussschusses, wie weiland bei der tapferen Stadtpolizei Baden AG oder der legendäre Schuss in den Radiator mit konsekutiver Überschwemmung auf der Gemeindepolizei Wettingen, ebenfalls im schönen Aargau gelegen, ist mit dem Trommelrevolver einfach kleiner.
Zur Pump: Sie ist eigentlich eher eine Zierwaffe. Wenn man unbedingt damit schiessen will, beachte man folgende Regeln:
1. Immer Gehörschutz gebrauchen, ansonsten Gefahr eines lästigen Tinnitus und Lämpen mit der IV.
2. Indoor nur in Räumen mit unverputzten Granitwänden (Tessiner Rustici oder ähnliches) zur Anwendung bringen, dabei aber keinesfalls Gummi- oder Stahlschrot laden, sonst wird es biblisch (Wer zum Schwert greift…usw.).
Fortsetzung folgt beim nächsten Waffenverhinderungsbeitrag auf der Blogwiese.
November 17th, 2006 at 12:07
Die Idee, dass jeder Schweizer seine Armeewaffe zuhause haben sollte basiert auf der Annahme, dass wir uns im Kriegsfalle zum Sammelplatz „durchkämpfen“ würden. Dieses Szenario ist hoffnungslos veraltet und sollte längst beerdigt sein. Für die nostalgischen Anhänger dieser Theorie könnte man ja Hellebarden und Zweihänder abgeben.
Ich sehe wirklich nicht ein, warum das Gewehr zuhause aufbewahrt werden soll. Im Zeitalter des Kugelschreibers wird es sicher möglich sein, die Soldaten früh genug zu bewaffnen.
Für die Sportschützen würde man sicher eine akzeptable Lösung finden, wobei vielleicht die Gewehre im Verein aufbewahrt werden könnten.
Die Frage der obligatorischen Schiesspflicht könnte ebenfalls radikal gelöst werden. Dieser alte Brauch dient hauptsächlich dazu, die verschiedenen Schiessvereine am Leben zu erhalten. Während der Wiederholungskurse hätte man mehr als genug Zeit, eine Schiessübung abzuhalten. Der immer wieder vorgeschobene Zeitmangel im Wiederholungskurs ist ablolut lächerlich.
Aus meiner Sicht ist die allgemeine Dienstpflicht sowieso längst überholt. Eine kleine Berufsarmee wäre sicher effizienter und viel billiger.
November 17th, 2006 at 13:03
Eine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Schusswaffen in den Vereinen halt ich aber mal für nonsens. Das führte zu enormen Kosten bei der Sicherung dieser. Denn, wer kann es bitte verantworten, wenn nach einem Einbruch 250 Waffen fehlen? Da hab ich mehr Angst vor den Leuten die in so ner Anstalt einbrechen könnten und Waffen in dem Umfang mitnehmen als vor dem Schützen in seinem kleinen Kämmerlein mit Waffenschrank (oder bei Ex-Armeeangehörigen eben nicht) zu Hause.
Davon abgesehen ist es auch mehr als unpraktikabel. So ne Waffe muss zeitweise auch gepflegt werden. Auseinandernehmen, einölen, putzen, das kann sich bei mehreren Waffen schon ne Weile hinziehen. Soll das neuerdings am Stammtisch von statten gehen? Oder Widerladen von Munition statt zu Hause am Tresen im Schützenhaus.. Neeee…
Gut die Idee der Kriegs- und Dauerfeuerwaffe zu Hause für jeden ist schon etwas abartig.
Aber wenns zu keinen verhältnismässig höheren Zahlen von Mißbrauch kommt, warum nicht?
Warum soll der Staat auch immer und in alles reglementierend eingreifen? Wenn einer die Waffe, wenn auch nur als Souvenir mitnehmen will, warum nicht?
Wenn der Schweizer das als Identifikationsymbol „braucht“ warum nicht? Für den Deutschen, dem der Staat in diesem Fall eben nicht vertraut, ist das möglicherweise etwas befremdlich, aber wenns funktioniert ist doch alles in Butter.
Einzig das Argument, dass hier ein Vermögen verschenkt wird, lass ich mal gelten. Im militärischen Sinne ist ja eigentlich nur wichtig dass im „unmittelbar drohenden“ Verteidigungsfall für jeden auch eine Waffe bereitsteht. Wenn somit alte Waffen „verschenkt“ werden, müssen neue gekauft werden, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führt (weil der Produktionspreis ja auch nicht nur bei 100 sFr liegt). Es muss ja theroretisch nicht jeder Soldat ’nen neuen Prügel kriegen. Mein G3 hatte bestimmt auch schon 20 Jahre auf dem Buckel und funktionierte tadellos.
Zum Thema Pumpgun:
Psst! Tontaubenschiessen! Schon mal gesehen? Macht man mit der PG und ist aufgrund des Zielens mit Vorhaltewinkel extrem schwierig. Also auch mehr Sportgewehr als Menschenvernichtungsgerät.
November 17th, 2006 at 17:44
Die Frage bleibt bei mir: Wo ist das Problem bei den liberalen Waffengesetzen in der Schweiz?
Die Schweiz genießt zu Recht den Ruf eines sicheren Landes (sofern man nicht Massenvergewaltigungen als Referenz nimmt, anscheinend sind diese bei manchen Schweizern Neubürgern in Mode) und welcher Einbrecher ist so verrückt sein Geschäftle in der Schweiz zu versuchen? Natürlich kaum jemand!
Ich finde die liberalen Waffengesetze in der Schweiz gut und sehe keinen Handlungsbedarf.
Ich sehe aber auch keinen Grund, sich eine Shotgun zuzulegen.
Nur warum dies direkt verbieten? Ist das ein Teutonischer Reflex sofort mit der Verbotskeule zu wedeln? 😉
Mal nur nebenbei: Blogwiese ist ein absolut toller Blog, bitte unbedingt weitermachen! (nur bitte das StG in Ruhe lassen) :)))
MfG
Ch. Arm
November 17th, 2006 at 20:38
Stimmt, meine Knarre liegt ja auch noch irgendwo rum. Aber schön zerlegt in Einzelteile. Jedes an einem anderen Ort. Bei einem Einsatz müsste ich also zuerst alle Einzelteile zusammensuchen, diese passend zusammensetzen und anschliessend eine 10’000-mal geübte FUKO durchführen. Zeitaufwand mindestens 3 Tage. Ich glaube eine Entsorgung über ebay oder ricardo.ch wäre angebracht;-)
@Jens: Wieso nennt Dich renegade eigentlich Purzel? Habe ich was verpasst oder versteckt sich hinter renegade Deine Frau?
November 17th, 2006 at 21:52
@HP
Ich weiss nicht wer Purzel ist. Ich bin es nicht und renegade ist bestimmt auch nicht meine Frau, die schreibt ganz selten mal hier und dann unter dem Login „die wohlmeinende Gattin“
November 18th, 2006 at 12:30
Das Thema hatten wir doch schonmal, dünkt’s mir.
Anyway, zur Pumpgun: völlig unnützes Teil, zu schwer, zu laut (meine das Tscha-Tschink) ausser man will einem Einbrecher mal so richtig den Darm entleeren. 😀
Wenn schon Mehrschussschrotflinte, dann eine Halbautomatik, obwohl auch wieder zu schwer oder geh mal ein Paar Stündchen wandernd jagen. Das merkt man denn in den Armen!
Selber verplombe ich keine Küngeli mit meiner Single Shot (immer schön Kopfschuss, ja ja, wir wollen sein ein einig Volk von Snipern :p). Die Erfahrung zeigt dass nur nicht-Schrotschützen mit der Wahnvorstellung rumlaufen dass man bei Schrot nicht genau zielen muss. Denkste!
Und dann nun zur Sicherheit der Dienstwaffe zuhause. Was mir auffällt bei all den gemeldeten Einbrüchen, ist, dass eigentlich nie die Dienstwaffe geklaut wird.
Wieso? Wahrscheinlich wird man sie wegen der Seriennummer nicht mehr los und andererseits, wenn man erwischt würde, kann man mildernde Umstände (Beschaffungskriminalität etc.) ruhig vergessen, plus erschwerende Umstände wie „Verdacht auf Handel mit Kriegswaffen“ und „unberechtigter Besitz, Transport etc. einer Kriegswaffe“ geben ein fettes „unbedingt“ hinter schwedische Gardinen.
Obwohl ich fand das der Opening Post stark nach „Soldaten sind Mörder“ roch (schmöckt), ins besondere der nette Vergleich von Dienstmännern mit verurteilten Straftätern, lese ich Blogwiese uuh gern. Weiter so!
P.S. Du verweist immer gern auf das schweizerische „tönen“ vs. „klingen“, vermisse dabei aber (hab gesucht!) das doppelsinnige „schmöcke“. Zur Illustration, wenn mein Onkel im Resti gefragt wird ob’s „schmöckt“, antwortet er garantiert mit „wenn’s schmöckt, mon I’s nöd ha!“ 😉
November 18th, 2006 at 16:47
@Chlöpf
Wo steht da was von Soldaten und Mördern? Wo werden Dienstmänner mit Straftätern verglichen? Ich schlug lediglich vor, diese Methode der Verhinderung von Unheil (unterschreiben lassen, dass nix Böses im Sinn) doch bestimmt auch in anderen Situation billig und praktikabel wäre.
Und Soldaten sind doch keine Mörder, sondern verteidigen selbst von daheim aus unser Land, zur Not auch im Schlafanzug. Bei mir wirst Du diesen Vergleich nicht gefunden haben.
Schmeck, schmöcken und riechen war schon mehrfach Thema auf der Blogwiese, aber nie so expizit in einem eigenen Posting. Es ein alemannisches Phänomen, d. h. die Schwaben und Elsässer sagen auch schmecken wenn sie „schlecht riechen“ meinen, was sich im Französischen mit „gouter“ und „sentir“ ähnlich wiederfindet. Vgl. http://www.blogwiese.ch/archives/70
November 19th, 2006 at 0:52
„Wo steht da was von Soldaten und Mördern?“
Nirgends, wurde aber in Deutschland vor einigen Jahren von den Pazifisten verkündet, ganz nach Tucholsky. Und Kriminelle im selben Paragrafen zu erwähnen als ebenbürtig, kurz, desselben Prozedere eines Versuchs würdig, wenn auch nur als „Satire“, dient ja wohl nur dem Zweck die erstigen mit den zweitigen gleichzustellen, kurz die Assoziation herzustellen. 🙂 Was da nicht alles unterschwellig rauskommt, sicher wenn man das Symptom des ewig auf dem Thema „Stgw zuhause“ rumhacken berücksichtigt 😀 Der Jens, ein Closet-Pazifist! Aber das ahnten wir ja schon, halt helvetischer „gesunder Menschenverstand“. Sieht aus wie Joghurt, schmeckt wie Joghurt, IS Joghurt! http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi_Sharia
„Wo werden Dienstmänner mit Straftätern verglichen? Ich schlug lediglich vor, diese Methode der Verhinderung von Unheil (unterschreiben lassen, dass nix Böses im Sinn) doch bestimmt auch in anderen Situation billig und praktikabel wäre.“
Ergo: Da wir Soldaten mit ihren Dienstwaffen vertrauen können nach simpler Unterschrift, können wir das auch mit Kriminellen versuchen. Die gebrauchen ja auch Waffen. Selbe Klasse, selbe Schublade: bewaffnet, daher potenziell oder positiv kriminell. Logo, ist doch einerlei. Siehe oben.
„Und Soldaten sind doch keine Mörder, sondern verteidigen selbst von daheim aus unser“
(Wo kommt das UNSER auf einmal her??? Erklärungsbedürftig, to say the least) „Land, zur Not auch im Schlafanzug.“
Wenns sein muss auch füddliblutt, aber da ich meist zuhause schlafe, ist die olle Bleispritze ja nicht weit weg… 😀 ansonsten weiss ich auch wo ich eine Waffe requirieren kann (stehn ja eh genug rum) samt Mun.
Übrigens lautet die Befehlsvorgabe: „Durchkämpfen bis zur eigenen Einheit (wurde mitgeteilt wo sie sein sollte), wenn nicht möglich bis zur nächsten Einheit und anschliessen.“ Shit happens halt 😉 Oh, und auch Zivi-PkWs (heisst in der Schweiz übrigens PW) können requiriert werden im Ernstfall.
Was man doch nicht alles macht um zur Kugelschleuder zu gelangen, nich? 🙂
Nehme mal an das „unser“ ist auf die Schweizer gemeint, denn die Zugewanderten haben eh keinen Schimmer wie-was-wo ausser im Weg rumstehen und „ich will mit meinem Botschafter/Amnesty sprechen, ich hab ja schliesslich hierfür bezahlt!“ zu blöken. Heh, die wissen noch nicht mal wo der nächste Zivilschutzbunker ist für den Fall das die eigene Bude keinen eigenen hat… 😛
„Bei mir wirst Du diesen Vergleich nicht gefunden haben.“
Nö, hab ich nur zwischen den Zeilen rausgelesen. Streit’s ruhig ab.
November 19th, 2006 at 9:27
@Chlöpf ’n‘ Tätsch
Zwischen den Zeilen rausgelesen hast DU. Interpretiert hast DU, ich habe lediglich zufällig in einem Satz das Wort Soldat und Kriminell geschrieben.
Ist es nicht faszinierend zu beobachten, welches Eigenleben Texte entwickeln, wenn sie einmal geschrieben sind, losgelöst aus der Feder des Autors.
Ich brauche gar nicht erst anfangen mit beteuern, dass das nicht so gemeint war etc. Was einmal geschrieben ist, entwickelt sowieso sofort ein Eigenständigkeit im Kopf des Lesers, die nicht nicht mehr zu stoppen ist, wie wir an deiner Interpretation nachlesen konnten.
Wie das „unser Land“ gemeint war? Nun, das Land in dem ich lebe und auf dessen Verteidigungssystem ich mich verlassen möchte ist gemeint. „Unser“ klingt auch wie „gehört mir“, das war damit sicher nicht gemeint.
Ob ich auf das Thema Stgw zuhause rumhacke? Im letzten Posting ging es lediglich um die interessanten Aspekte, wie man mit dem Stgw noch Geld verdienen kann, dass dennoch nicht alle Ex-Wehrmänner das behalten wollen, und zu welchem Spass man eigentlich eine Pumpgun braucht.
Die Frage der Pumpgun ist geklärt, damit kann man prima Tontaubenschiessen. Hatte ich nicht gewusst, weiss ich jetzt, wieder was gelernt.
Dass die 100 Franken pro Stgw auch eine Art Alteisenentsorgung darstellt, war mir auch unbekannt. Nur warum dieses Alteisen danach noch Preise vo n 1200 -1800 Franken erzielt, das machte mich neugierig.
Und wer überhaupt so Dinger kauft, wenn doch sowieso jeder Interessesierte längst ein preisgünstiges Gewehr im Haus hat.
Alle anderen Aspekte, z. B. ich habe etwas gegen die Aufbewahrung daheim, halte ich für Interpretation, wenn nicht „Deutung“. Hatte ich nicht neulich explizit für die Einführung der Gewehrhalterungen in Privatwagen plädiert? Wie kann man da nur eine Anti-Waffenhaltung meinerseits rausinterpretieren. „Zwischen den Zeilen“? Musse ein interessantes Hobby sein, dieses „Text-auf-versteckte-Sätze-dechiffrieren“.
Aber ich finde das spannend, weiter so. Ich darf mich dann fühlen wie der grosse Thomas Mann, der in Züri über dem See hockte und mit grossem Genuss Interpretationen seiner Texte las, und sich köstlich dabei amüsierte. Ich behaupte nach wie vor, dass der Autor nicht weiss, warum er was und wie schreibt, und auch nie gefragt werden sollte, was er damit aussagen wollte.
Darum braucht es ja die Textanalyse der Interpreten, oder besser noch: Die Auslegung durch die Exegeten.
November 19th, 2006 at 13:31
Könnte es nicht sein, dass viele ausgemusterte Wehrmänner die Waffe nicht behalten und durch den Verkauf Geld verdienen wollen, einfach weil sie ein schlechtes Gewissen hätten, sich als Waffenhändler zu betätigen? Es wäre jedenfalls interessant, eine anonymisierte Umfrage zu den Motiven für Waffe behalten vs. abgeben zu machen.
November 20th, 2006 at 14:07
Dass man Waffen nicht registrieren muss und dass man keinen Strafregisterauszug bei Erhalt vorweisen muss finde ich persönlich schlecht. Mit dem Rest aber kann ich gut leben.
Die Dienstwaffe zu Hause zu haben ist nicht so eine riesen Sache – wird heisser gekocht als gegessen 🙂
Gruess
Widi
Februar 26th, 2007 at 1:47
Tja, ich habe in der 3. oder 4. Klasse schon in einem Aufsatz beschrieben, dass ich mir manchmal vor dem Einschlafen vorstelle, es käme ein Einbrecher in die Wohnung und wie ich den dann mit dem Karabiner meines Vaters in Schach halten würde.
Ich wusste schon ganz genau, wie so ein Ding funktioniert und wie man es pflegen muss. Ich hatte im Sinn erst den Lauf zu entfetten, bevor ich… 🙂
Heute würde ich wohl nach so einem Aufsatz irgendwo eingeliefert.
Übrigens, ich habe das Gewehr all die Jahre nicht einmal ohne Erlaubnis meines Vaters angefasst. (Den Rest seiner Waffensammlung auch nicht).
Heute habe ich auch einige dieser bösen Waffen zuhause, u.A. auch so eine Pump Gun – wie es sicher tausende gibt in der Schweiz. Ich wüsste nicht, warum EIN Spinner da nun alles ändern sollte.
Mir wäre es neu, dass sich an den Autos irgendwas ändert, wenn mal wieder einer amokgefahren ist.
Ich kann diese Diskussion wider nicht verstehen. Jens wird wahrscheinlich auch noch wieder behaupten wollen, er beobachte nur, er werte nicht…
Juni 6th, 2007 at 13:40
Warum ICH heute Abend so ein Stgw 90 von einem privaten abkaufen werde weiss ich: Weil ich zu alt bin um vom Bund noch eins erhalten zu haben. Ich habe noch ein Stgw 57 zuhause. Wieso sollte ich nicht 2 Sturmgewehre haben? Ich tue ja niemandem was damit (ausser den armen Zielscheiben). Der private der mir das Ding vekaufen wird, wird darauf bestehen, dass ich mich gemäss geltendem Waffenrecht korrekt ausweise und einen aktuellen Strafregisterauszug vorweise. Dann werden wir ebenfalls nach geltendem Waffenrecht einen Übertragungsvertrag abschliessen und gut ist. Warum nicht? Warum sollte ich, als einer von ca. einer Million legalen Waffenbesitzern die ncoh nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, nicht eine Waffe besitzen dürfen? Oder zwei? Oder drei? Oder soviele wie ICH möchte? Der Sammler von Briefmarken, Telephonkarten, Messern oder Autos muss sich da auch nicht auf behördliche Anordnung hin zurückhalten.
Klar ist es heutzutage politisch inkorrekt zuzugeben, dass man begeisterter Waffensammler und Schütze ist. Aber warum nur? Weil ein paar wenige ihre Waffen missbrauchen? Nun ja… Weshalb muss man hunderttausende für die Taten einer Handvoll einer Kollektivstrafe unterziehen? Man verbietet ja auch nicht allen Montenegresen das Autofahren nur weil zwei oder drei von ihnen anlässlich illegaler Rennen ganze Familien bei Horrorcrashes ausgelöscht haben, oder? Und das kann ja nicht etwas am Anti-Rassismus-Gesetz liegen, oder? Sondern am gesunden Menschenverstand. Schliesslich kann jeder irgend ein Instrument dazu missbrauchen um anderen zu schaden. Eine Einwgespritze um in einem Lebensmittelmarkt Joghurts mit Rattengiftlösungen zu vergiften. Oder ein Auto um in Selbsmordabsicht als Geisterfahrer in absoluter Missachtung der Lebensrechte anderer einen Frontalcrash zu provozieren. Und, und, und… Der Möglcihkeiten und Beispiele gibt es viele. tatsache ist, dass angesichts der Millionen von Waffen in schweizerischen Haushalten, recht wenig damit passiert. Man vergleiche nur Mal mit dem Ausland, wo die Waffengesetze viel strenger sind. Deutschland, Italien mit ihrem Terrorismus und Bandenkriminalität. England, welches 5 Jahre nach der Verschärfung des Waffengesetztes (tatsächlich wurden fast alle Waffen einfach eingezogen, die Besitzer enteignet) zugeben musste, dass die Gewaltkriminalität mit Schusswaffengebrauch nach dem Verbot sogar noch gestiegen war.
Also, bevor jemand wieder sein Anti-Waffen Gezetere ablässt soll er doch bitte überlegen. Die heutigen Waffengesetzte stellen sicher, dass keine Unbefugte zu Waffen kommen. Sofern sie beachtet werden. Das wird sich auch bei einer Verschärfung nicht ändern. Wer die Gesetze heute nciht befolgt, wird es beispielsweise auch nach einem Totalverbot nicht tun. Die einzigen die dann keine Waffen haben werden sind diejenigen, welche sich an Gesetze halten. Und die sind doch nicht wirklich das Problem, oder?
Juni 6th, 2007 at 13:45
Der Titel ist nactürlich totaler Quatsch „Auch Du kannst ein Waffenhändler werden – Deine Unterschrift und 100 Franken reichen für den Anfang“.
100 Franken, Deine Unteschrift, die Waffenhändlerprüfung und die Erfüllung noch einiger Dutzend gesetzlicher Auflagen wie zum Beispiel der Nachweis der gesicherten Räumlichkeiten zur sicheren Aufbewahrung. DAS wäre wohl richtiger. Das andere klingt wie ein Sonntagsblick-Titel…