Unter der Woche heimfahren verboten — Der Wochenaufenthalter
Beliebte Deutsche Universitätsstädte wie z. B. Tübingen oder Freiburg im Breisgau kämpfen alle mit dem gleichen Problem: Viele Studenten sind zu faul, ihren „Hauptwohnsitz“ bei den Eltern in einen „Zweitwohnsitz“ umzumelden und sich beim zuständigen „Einwohnermeldeamt“, denn so heisst die „Einwohnerkontrolle“ in Deutschland, korrekt anzumelden. So leert sich das schwäbische Tübingen am Rande der Schwäbischen Alb jeden Freitag gegen 16:00 Uhr schlagartig und verringert seine Einwohnerzahl um einige tausend Bewohner, die erst am Sonntagabend aus Stuttgart und dem dicht besiedelten mittleren Neckarraum wieder eintrudeln. Eine typische Wochenend-Heimfahrer Uni eben.
Wer jedoch „die überwiegende Zeit der Woche“ in einer Uni-Stadt zwecks Studium verbringt und nur am Wochenende heimfährt, muss diesen Ort gemäss Deutschem Meldegesetz als „Hauptwohnsitz“ angeben. Dahinter steckt die Not der Kommunen, nur für gezählte und registrierte Einwohnernasen vom Land oder Bund Zuschüsse zu bekommen. Wenn also 10‘000 nicht registriert und gemeldet sind, geht das richtig ins Geld. Es haben sogar schon Deutsche Gemeinden Prämien gezahlt für jeden Studenten, der sich ummeldet, um so einen Anreiz zu schaffen.
In den letzten Jahren wollten viele Städte die Studenten mit Gutscheinen, Präsent-Tüten oder Begrüßungsgeld dazu bewegen, ihren Erstwohnsitz an den neuen Studienort verlegen. Die Idee kursierte vor allem in ostdeutschen Städten, die unter sinkenden Einwohnerzahlen litten. So gab es in Leipzig ab 1999 das Projekt „Zuzugsbonbons für Studierende“, bei dem jeder Student, der sich in der Stadt meldete, mit 49 Euro belohnt wurde.
(Quelle: Spiegel-Online vom 13.02.07)
Die Schweizer haben für diese Pendler ein hübsches eigenes Wort: Den „Wochenaufenthalter“. Es ist eine
Wochenaufenthalter Person, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachtet und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringt.
(Quelle: steueramt.zh.ch)
Da die Schweizer anders als die Deutschen in Deutschland nicht an jedem Wohnort gleich viel Steuern bezahlen, geht es bei den Eidgenossen weniger um entgangen Zuschüsse aus Bern als um das Recht seine Steuern dort zu bezahlen, wo man die Hauptwohnung hat und sich jedes Wochenende aufhält.
Die Daten über die Wochenaufenthalter wurden in der Vergangenheit via Fragebogen erfasst. Eine Praxis, die auf berechtigte Kritik der Datenschützer trifft:
Verschiedene Gemeinden unterbreiten Personen, die sich nur als Wochenaufenthalter anmelden, Fragebogen zu ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Formulare enthalten teilweise Fragen, die weit über das hinausführen, was zur Abklärung der Steuerpflicht notwendig ist, wie z.B. Fragen nach den Gründen des Aufenthalts, der Art des Domizils (Wohnung oder Zimmer, möbliert oder unmöbliert), der Art des Zusammenlebens mit einer anderen Person (Konkubinat) und deren Personalien, dem Wohnort und den Personalien der Familienangehörigen, dem Ort des Wochenendaufenthalts, einer Vereinsmitgliedschaft, der Stellung im Beruf und dem Arbeitgeber.
(Quelle: datenschutz.ch)
Was die Vereinsmitgliedschaft und die Art des Zusammenlebens mit einer anderen Person mit der Steuerpflicht zu tun hat, fragten sich auch die Schweizer Datenschützer:
Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind in einer allgemeinen, d.h. alle Wochenaufenthalter betreffenden Erhebung nur Fragen zulässig, die mit der grundsätzlichen Beurteilung zusammenhängen, ob ein Wochenaufenthalter als Steuerpflichtiger in Frage kommt oder nicht. Das datenschutzrechtliche Problem liegt hier darin, dass es um eine Erhebung mittels Fragebogen geht, wobei von jeder Person alle Fragen beantwortet werden müssen. Dabei werden auch in einfachen Fällen klaren Wochenaufenthalts viele sehr persönliche Daten erhoben, die in dieser Menge nicht erforderlich sind; es findet gleichsam ein übermässiges Datensammeln auf Vorrat statt. Man könnte sogar durchaus von der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils sprechen (§ 2 lit. e DSG), deren Zulässigkeit sich aus einer klaren gesetzlichen Grundlage ergeben müsste (§ 5 DSG).
(Quelle: datenschutz.ch)
Kompliziert wird es, wenn ein Wochenaufenthalter doch mal auf die verbotene Idee kommt, schon unter der Woche seine Lieben daheim zu besuchen. Rein steuerrechtlich darf er das nicht. So schrieb uns eine Leserin aus Solothurn zu diesem Thema:
Inzwischen haben wir 2 Kinder, ein Haus, ein Zwangsferienstudio in Zweisimmen (mein Mann arbeitet dort und pendelt 2 mal die Woche zwischen Zweisimmen und Solothurn, 115 km). Er ist ein sogenannter „halber Wochenaufenthalter“, was für ein Wort! (…)
Steuerlich gesehen muss man die ganze Woche dort bleiben, darf nicht mit dem Auto zwischendurch nach Hause fahren UND man muss sein „Domizil“ (auch so ein CH-erdeutsches Wort) mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Auto gilt nicht (lt. Wegleitung) Sowie ich es aus der Steuererklärung verstanden habe…
(…)
Und Pendeln ist zum Glück steuerlich erlaubt, da die Zeitersparnis über 1 Std. beträgt…. deshalb ist mein Mann eben kein Wochenaufenthalter, denn er unterbricht jeden Mittwoch seinen „Wochenaufenthalt“ ….
(Quelle: Private E-Mail=
Mit „Wegleitung“ meint die Leserin übrigens nicht jemanden, der sie aus dem Weg leitet oder sie „weg“ leitet. So nennen die Schweizer schlichtweg die Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars. Man wird also hierzulande nicht „angeleitet“, sondern „weggeleitet“.
(Quelle Foto: Wegleitung zur Steuererklärung)
Ehrlich gesagt haben wir das auch noch nicht so richtig verstanden. Vermutlich muss dieser Deutsche entweder in Zweisimmen seine Steuern bezahlen, extrem niedrig und günstiger als in Solothurn, darf aber dafür unter der Woche nicht nach Solothurn zu seiner Familie fahren. Oder die Sache funktioniert anders herum, und er soll in Zweisimmen versteuern, will das aber nicht, weil Solothurn günstiger ist. Dann muss er nachweisen, dass er von Solothurn fünf Mal die Woche die 115 Km hin und zurück pendelt, mit der SBB selbstverständlich.
Ob der gute Mann dieser Leserin den Fragebogen zum Wochenaufenthalter auch richtig und ehrlich ausgefüllt hat? Ob es Schweizer Steuerfahnder gibt, die am Mittwoch aufpassen, dass er nicht doch heimlich von Zweisimmen nach Solothurn fährt?
Wir wissen es nicht, begreifen aber langsam, dass die Sache mit dem Schweizer „Steuerwettbewerb“ zwischen den Gemeinden ganz schön komplizierte Nebeneffekte produziert.
Februar 12th, 2007 at 1:23
Zwar kann ich zum Schweizer System nichts sagen, dafür aber zum Deutschen.
Als Tübinger Student kenn ich das Problem natürlich . Unter allen Erstsemestern, die sich hier jedes Jahr nach TÜ ummelden, wird für ein halbes Jahr ein Smart for2 verlost. Und auch die Beamten im Rathaus wollen einen auf Teufel komm raus natürlich als Erstwohnsitz anmelden. Was bei mir nicht aus Faulheit, sondern aus anderen Gründen nicht in Frage kommt. Erstens benötigt mein Heimatort als Mini-Dorf meine Anwesenheit viel nötiger und zweitens möchte ich auch an meinem Heimatort, im Bedarfsfall bei Wahlen den hiesigen Kandidaten meine Stimme geben. man könnte auch noch dazu sagen, dass ich genau genommen 3,5 tage in meiner Unistadt bin. Lohnt also nicht wirklich.
Ich kenne auch einige Komilitionen, die hier überhaupt nicht gemeldet sind. Warum? Weil Baden-Württemberg wie einige andere Bundesländer, die Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit der GEZ abgleicht. Nun kann man zu dieser Organisation stehen wie man will, ein Zwangsabgleich sollte aber meiner Meinung nach schon aus Datenschutzgründen nicht stattfinden.
Auch ich habe mich erst ein halbes Jahr nach dem Umzug bei der Bürgerverwaltung angemeldet. Aus besagtem Grund. Denn leider hat das mit der Bafoeg-Bescheinigung solange gedauert. Und ohne Bafoeg-bescheinigung gibts keine GEZ Befreiung. Rückwirkend Einreichen geht ja auch nicht.
Die pinkeln sich selbst ans Bein..
Februar 12th, 2007 at 7:36
Hi Jens
in dieser Email ist so ziemlich alles falsch.
Grundsätzlich geht es in der CH bei der Besteuerung darum, WO jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Deshalb auch die Fragen in den Fragebögen nach Vereinsleben etc.
Es ist völlig egal, ob man unter der Woche, am Wochenende, ob ein oder zeimal hin und herpendelt. Der Wochenaufenthalt soll es ja nur ermöglichen, sich irgendwo anzumelden, OHNE Steuern zu zahlen.
Konkret: Ein Zwangsferienstudio ist schonmal sprachlicher Unsinn. Entweder haben die guten eine Ferienwohnung, oder der Ehemann hat ein Studio, da mehrmaliges Pendel zu anstrengend ist. Zudem haben die Eheleute ein Haus und 2 Kinder, womit die Frage nach dem Lebensmittelpunkt klar beantwortet ist. Halber Wochenaufenthalter gibts nicht. Mann muss nicht die ganze Woche dort sein, man darf mit dem Auto nach Hause fahren und man muss auch nicht mit dem ÖV fahren. Pendeln ist nicht nur steuerlich erlaubt. Es geht hier offensichtlich um die (in meinen Augen idiotischen) Abzüge fürs Pendeln.
Hier also eine kleine Zusammenfassung:
Der Wochenaufenthalt ermöglicht es, sich an einem Ort (meistens Arbeitsort) niederzulassen, ohne dort Steuern zu zahlen. Zwingend ist dabei die regelmässige Heimkehr an seinen Wohn- und Steuerort. Dies darf unter der Woche sein und darf auch mehrmals die Woche sein. Das ist ja gerade der Sinn der Sache. Die Blogüberschrift als also für einmal falsch.
Und als Hilfe für die Verfasserin der privaten Email:
Wohn- und Steuerort ist offensichtlich Solothurn. Arbeitsort des Ehemanns ist Zweisimmen. Daraus folgt, dass die Kosten für den Wochenaufenthalt (das Zwangs“ferien“studio) vom Einkommen abgezogen werden können. Das mit dem Auto ist ne ganz andere Sache: Der Arbeitsweg darf vom Einkommen abgezogen werden, allerdings nur die Kosten für den ÖV. Falls jemand die Auto-/Kilometerkosten abziehen will so muss er a) entweder eine Zeitersparniss von > 1h geltend machen können (was die Verfasserin als ‚erlaubt‘ taxiert) oder b) geschäftlich aufs Auto angewiesen sein. Ihr Mann ist also ganz klar ein Wochenaufenthalter.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruss
Thomas
[Anmerkung Admin: Danke für die Aufklärung! Ich sag doch, es ist tierisch kompliziert 🙂
Jetzt nicht mehr! ]
Februar 12th, 2007 at 7:39
hab noch was vergessen: steuerlich absetzbar ist natürlich nur der Arbeitsweg, der in dem Fall Zweisimmen – Zweisimmen ist. Die Fahrt zwischen Wochenaufenthaltsort und Wohnort ist nicht absetzbar. Zumindest in meinen Augen nicht legal. 🙂
Die Verfasserin hat also wirklich grundlegend 2 Sachen verwechselt/vermischt.
Februar 12th, 2007 at 9:32
Für den, der es also immer noch nicht gemerkt hat:
Wir leben in einer „virtuellen“ Welt. In der Zeit aussterbender Berufe ist die globale Arbeitslosigkeitskatastrophe nur durch eine derartige Virtualitaet abzuwenden. Das führt dann zu solchen sich selbst katalysierenden Systemen an Verordnungen für die es dann Wegleitungen und Ausnahmen und Wegleitungen für die Ausnahmen gibt.
Na ja, sonst hätten wir eine Arbeitslosenquotevon 30% – So versuche ich mich zumindest jeden zu motivieren, wenn die Flut an Formularen einen von der tatsächlichen Arbeit abhält.
Februar 12th, 2007 at 9:37
Wer hilft, was ist bafog und was ist GEZ?
Fall Zweisimmen.
Ich denke in Zweisimmen ist der Steuersatz höher als in Solothurn.
Als Wochenaufenthalte in Zweisimmen, werden die Steuern in Solothurn bezahlt, da wo der Wohnsitz ist und sich die Familie niedergelassen hat.
Mal abgesehen vom Papierkram mit der Einwohnerkomntrolle ist zu beachten, dass es steuerlich absolut vorteilhaft ist, Wochenaufenthalter zu sein. Einkommenssteuerabzüge locken für zusätzliche Verpflegung v.a. Abendessen und Wohnungs/Zimmermiete und eben auch für die 1 mal wöchentliche Heimfahrt mit dem ÖV.
Logischerweise entfallen die lustigen Abzüge wenn man trotzdem immer heimfährt nach Solothurn und sich in Zweisimmen nur ein Briefkasten aufgehängt hat. Ich würde einfach das einmal pendeln (heimfahren) abziehen und das 2. mal pendeln verschweigen, dafür aber das Essen zu 100% abziehen.
Wochenaufenthalter sind meist Studenten, welchen die Sache ausser Papierkram (unkosten, umtriebe) finanziell nichts bringt da wenig Einkommen vorhanden. Oder eben aber steueroptimierer…
[Antwort Admin: BAFÖG ist in Deutschland das „Bundes-Ausbildungs-FÖrderungs-Gesetz„. Jeder hat das Recht auf ein Studium bzw. auf eine Ausbildung. Wenn die Eltern das nicht bezahlen können, springt der Staat mit einem Darlehen ein für 4 Jahre. Das muss später zurückgezahlt werden bzw. kann auch gestundet werden, wenn man ausserordentlich gute Leistungen im Studium erbringt.
Näheres sie Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Baf%C3%B6G
Die GEZ ist die „Gebühren-Einzugs-Zentrale„, die Deutsche Variante der Schweizer BILLAG, mit ähnlichen Methoden. Gern fischen GEZ-Mitarbeiter aus dem Müll die TV-Zeitungen oder befragen Kindern von „fernsehlosen“ Familie, was sie denn so am Wochenende geguckt haben, um mit diesen Informationen die Schwarzseher zu überführen.]
Februar 12th, 2007 at 10:00
Ich sehe grad, dass ich zu spät komme, Thomas hat mir einen langen Kommentar abgenommen. Im übrigen sind die Steuerbeamten sehr gerne bereit – dies ist jedenfalls meine Erfahrung – freundlich zu helfen oder „die Leitung auf dem steinigen Weg“ der Steuererklärung zu übernehmen, womit noch etwas zum Ausdruck „Wegleitung“ gesagt wäre.
Februar 12th, 2007 at 10:01
@ Thomas Exakt richtig. Und so grosszügig nur in der Schweiz möglich.
Umgekehrt, vermögende Schweizer im Ausland: Mein Ex-Boss hat beim Verkauf seiner Firma seine Millionen und den Wohnort nach Monaco verlegt. Er darf jetzt maximal 2 Monate pro Jahr in der Schweiz verbringen, aber nie mehr als 2 Wochen am Stück. Clay Regazzoni war seinerzeit das erste „Opfer“ dieser Bestimmung. (Vorbehlat: Ist schon länger her. Kann jetzt anderst sein.)
Noch ein Wort zur Datenschutz-Hysterie: Ich kanns nicht mehr hören! Es ist mir doch schnurzpiepe-egal ob die wissen in welchem Verein ich bin, welches Auto ich fahre, wo ich in die Ferien gehe.
Ausser es ist die Mafia, ich fahre Lamborghini und gehe regelmässig nach Kalabrien oder Sizilien in die Ferien.
Alles klar?
Februar 12th, 2007 at 10:27
Grundsätzlich möchte ich anmerken, daß das Steuerrecht in der Schweiz generell erheblich klarer und unkomplizierter als in Deutschland ist. Auch ändern sich die Steuergesetze nicht alle fünf Minuten, so daß eine gewisse Verläßlichkeit und Kalkulierbarkeit gegeben ist.
Würde in Deutschland die Steuererhebung ähnlich sein (also auf Länderebene) wie in CH, wäre das allein ein Anschub für nachhaltige Prosperität. Aber das würde den Neid herausfordern und der „Gerechtigkeit“ widersprechen. Es ist erbärmlich.
Februar 12th, 2007 at 12:46
Thomas hat das System kurz und verständlich erklärt. Einfach und gerecht – so ein Steuersystem existiert leider nicht, denn die Kompliziertheit der Steuersysteme ist ein Abbild der Kompliziertheit der ganzen Wirtschaft. Und obwohl die Steuersysteme in verschiedenen Ländern komplett unterschiedlich sein können, ist jede noch so kleine Veränderung mit vielen politischen Fallstricken verbunden.
Zum Steuerwettbewerb:
Tatsächlich produziert der Steuerwettbewerb „ganz schön komplizierte Nebeneffekte“. Interessanterweise machen sich viele Leute, die den Steuerwettbewerb schlecht finden, gar keine Gedanken darüber, ob dieser weitere Vorteile haben könnte, ausser dem Effekt, dass die Steuern durch den Wettbewerb insgesamt sinken oder weniger schnell steigen sollten.
Das Hauptargument für den Steuerwettbewerb ist, dass die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament durch die Bewilligung oder Ablehnung von Ausgaben (z. B. ein neues Hallenbad) immer auch den Steuerfuss beeinflusst. Somit müssen die Ausgaben im Normalfall auch nicht von irgendeiner Oberbehörde bewilligt werden, die – wie letzthin in einem Fernsehbeitrag aus Deutschland gezeigt (bei dem es um die Überdachung einer Kunsteisbahn ging) – dann dummerweise einer anderen Partei als der Gemeindepräsident angehören könnte. Also: Es wäre ein Graus, wenn in einem Büro in Bern entschieden würde, ob die Gemeinde x in y einen Gemeindesaal bauen darf.
Das Hauptargument gegen den Steuerwettbewerb ist die Steuergerechtigkeit; wieso sollen zwei Leute mit gleichem Einkommen an unterschiedlichen Orten unterschiedliche Steuern zahlen? Oder noch schlimmer: Wieso soll eine reichere Person an einem Ort weniger Steuern zahlen als eine weniger reiche an einem anderen Ort? Mit der Pauschalbesteuerung von reichen Personen ist das möglich. Es ist für eine Gemeinde einfach verlockend, von einer Person mit 10’000’000 Fr. Jahreseinkommen „nur“ z. B. 500’000 Fr. pro Jahr zu verlangen. Das würde aber einem Steuersatz von 5% entsprechen, also weniger als Hinz und Kunz zahlen müssen. Allerdings können reiche Leute das Einkommen oft so gut tarnen, dass eine grobe Schätzung über den Luxus, den sie sich leisten können, möglicherweise gerechter ist als eine richtige „Einkommens-“ Besteuerung.
Auf den ersten Blick scheint es, dass man den Vorteil nicht ohne den Nachteil haben kann. Es gibt aber mögliche Ansätze, den Steuerwettbewerb so zu lenken, dass der Umzug einer einzigen reichen Person in einer kleinen Gemeinde den Steuerfuss nicht mehr radikal verändern kann. Eine originelle Möglichkeit ist, für die ersten 50’000 Franken Gemeindesteuern zu zahlen, für den Betrag zwischen 50’000 und 800’000 Franken Staatssteuern (so heissen die Kantonssteuern) und für den Rest darüber Bundessteuern ( http://people.inf.ethz.ch/zehnder/steuern/StCAZNZZ3.2.98.pdf ) . Nur sehr gutverdienende würden dann noch Bundessteuern zahlen. Mit dieser Idee ist der schädliche Teil des Steuerwettbewerbs weitgehend eliminiert, aber die kantonale und kommunale Hoheit für diverse Aufgaben bleibt erhalten. Leider ist die Hoffnung auf Änderungen solcher Art klein, da auch Entscheidungsträger in der Politik mit der Materie schnell überfordert sind und sich nicht die Finger verbrennen wollen.
Naja, ist jetzt etwas lang geworden… und ich muss mich jetzt meiner Steuererklärung widmen; das Formular ist eben erst per Post gekommen.
Februar 12th, 2007 at 14:03
@hogelgogel
Zum Glück ist die Chance für so eine Änderung der Steuerbelastung sehr klein. Diese Rechnung geht nie auf!
Februar 12th, 2007 at 14:03
Rechtzeitig zur Steuererklärungs-Saison ein Blog zum Thema Steuern 🙂
Besser als Thomas kann das Thema nicht erklärt werden.
Dank den Wegleitungen kann in der CH auch jeder, der einigermassen lesen kann, die Steuererklärung selber ausfüllen. Ausserdem ist es kinderleicht mit den neuen Programmen, die jeder runterladen kann.
Februar 12th, 2007 at 15:37
@ Thomas
Grundsätzlich geht es in der CH bei der Besteuerung darum, WO jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Deshalb auch die Fragen in den Fragebögen nach Vereinsleben etc.
Gilt dies auch für selbständige Tätigkeit? Ich denke nicht. Und dann wird es doch wieder kompliziert – eben „virtuell“
Februar 12th, 2007 at 16:23
Es freut mich, dass der Kommentar offenbar gelungen ist. Habe mal mit der Stadt Bern gefochten (und gewonnen). Dabei ging es um den Punkt des Lebensmittelpunktes. Auch wenn du viel mehr Zeit an Punkt A verbringst, muss dieser Punkt nicht dein Lebensmittelpunkt sein. Sprich: als stinkreicher Sack einfach in ne steuergünstige Gemeinde ziehen, muss nicht (immer) gut gehen. (Und nein, ich hatte gerade das Studium abgeschlossen, Geld gabs bei mir keins zu holen)
Februar 12th, 2007 at 16:24
Zwar hat Thomas recht und die Sache gut erklärt. Allerdings habe auch ich Solothurn vor sieben Jahren als sehr penetrant erlebt, was den Wechsel von Wochenaufenthalterin zu Einwohnerin betraf.
Ich hatte hier eine anständig bezahlte Arbeitsstelle gefunden, die aber mit der Pflicht der mindestens werktäglichen Wohnsitznahme in der Region, verbunden war. Ich lebte damals seit 18 Jahren in meiner Zentralschweizer Wohngemeinde und wollte dies auch nicht ändern. Also wurde ich Wochenaufenthalterin.
Zwar kehrte auch die ältere Tochter, die ausbildungshalber die Woche über in Zürich war, jeweils wie ich erst am Freitagabend oder Samstagmorgen in die grosse und sehr schön gelegene Familienwohnung heim. Aber die Jüngere besuchte noch immer das Gymnasium, eineinhalb Jahre vor der Matura.
Schon bei der Anmeldung in Solothurn verlangte man in nicht sehr freundlichem Ton, meinen Wohnsitz bitte gleich um 70 km in diese Kleinstadt zu verlegen. Man gab mir schliesslich gnädigst 1 Jahr, also nicht wenigstens 1 1/2 Jahre Zeit, dies zu regeln.
Schon ehe das Jahr abgelaufen war, kam ein drängendes Schreiben, ich solle jetzt meine Papiere definitiv ganz nach Solothurn bringen. Dagegen hätte ich mich bestimmt mehr gewehrt, aber meine Jüngste hatte sich kein Jahr lang jeden Abend zu Hause frustriert allein gefühlt, sondern verbrachte ihre Abende und Nächte jetzt im WG-Zimmer, das sie in Luzern gefunden hatte.
Die vielen Wochenaufenthaltslogis belasteten zwar mein Budget. Erst der Druck Solothurns bewirkte aber, dass ich mich schneller entschloss, doch eine definitive Bleibe in der Ambassadorenstadt zu suchen. Weil dies aber für meine fast flüggen „Kinder“ völlig unbekanntes Terrain ohne FreundInnen oder KollegInnen war, kamen sie dann nur sehr selten ausgerechnet am Wochenende in die ihnen fremde Wohnung der Mutter. Darum ist für mich Solothurner stadtverwaltung auch ein bisschen schuld am unerwartet frühen Ende der gemeinsamen Familienzeit.
Februar 12th, 2007 at 16:53
@ Brun(o)egg
Ich lasse mich gerne mit guten Argumenten überzeugen. „Diese Rechnung geht nie auf!“ reicht aber nicht ganz.
Ich glaube immer noch: eine komplette, materielle Steuerharmonisierung lässt sich ohne die Aufgabe eines beträchtlichen Teils der Gemeinde- und Kantonssouveränität nicht haben. Und beim Status Quo treibt der Wettbewerb seltsame Blüten.
Beim Vorschlag von C. A. Zehnder (Link in meinem vorherigen Posting) warte ich immer noch auf gute Gegenargumente. Übrigens: Die Grünen haben im Kanton Luzern eine Motion mit dieser Stossrichtung lanciert ( http://gruene-luzern.ch/artikel.php?id=200601301112&aj=2006 ); die Antwort des Regierungsrats enthielt meiner Meinung nach auch nicht wirklich überzeugende Argumente ( http://www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_antworten_2003/m_604_antwort.pdf ). Sie ist eher ein gutes Beispiel dafür, wie man einem ungeliebten Vorschlag einen „besseren“ aber politisch nicht realisierbaren gegenüberstellen kann, um am Schluss alles beim Alten belassen zu können.
Meiner Meinung nach könnte man mit Anpassungen bei den Steuern sogar weitere Probleme lösen oder zumindest entschärfen: Heute erhält man bei niedrigen Einkommen verschiedene Arten von Unterstützung (Subvention der Krankenkassenprämien, verbilligte Krippenplätze, das Recht in Mietgenossenschaften billiger zu wohnen, Sozialhilfe, …). Das führt dazu, dass bei einer Zunahme des Einkommens im ungünstigen Fall wegen des Wegfalls solcher Unterstützungen am Schluss weniger statt mehr Geld übrig bleibt. Mit der Einführung von Negativsteuern für tiefe Einkommen könnte man da einiges erreichen.
Aber eben: Das Thema ist trocken und schwierig, also für Wahlkämpfe und die persönliche Profilierung von Politikern wenig geeignet (dafür besser für einen Blog, der es auf humoristische Weise angeht 🙂 ). Und so wird noch viel Steuersubstrat nach Wollerau fliessen, bis etwas geschehen wird…
Februar 13th, 2007 at 12:17
@hogelgogel
Es braucht keine Argumente. Ich „mörgele“ jetzt da mal ein bisschen und oute mich als Konservativer.
Wenn ich von einem Vorschlag der Grünen bezüglich der Steuergesetzgebung höre, sträuben sich mir, ohne es gelesen zu haben, die Nackenhaare. Umverteilung ist unter Ausnutzung der kleinsten Möglichkeit das Ziel von Links-Grün. Und das kanns ja wohl nicht sein.
Guten Tag Staatsquote.
Wohin das führt, kann man am unheimlich komplizierten deutschen Steuerrecht und noch signifikanter am maroden, französischen Pleite Staat sehen. Aber Mme. Ségolène wirds schon richten.
Februar 13th, 2007 at 21:11
Zu dieser Thematik passt vielleicht ein Artikel von „Spiegel-online“, der heute erschienen ist:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,466171,00.html
Februar 15th, 2007 at 23:12
Ja Jens, in Deutschland ist alles so schön einfach. Alles ist einheitlich, schön einheitlich hoch.
Doch ach, seitdem Du weggezogen bist, gibt es jetzt in einigen Städten sogar eine Zweitwohnungssteuer. Autsch… jetzt wird es auch da kompliziert. 😉
Februar 17th, 2007 at 17:10
Zum Thema „Was ist eine Wegleitung“ gibt mein Artikel in der NZZ von gestern Freitag erschöpfende Auskunft. Der Artikel ist im Archiv abrufbar. Tatsächlich ist die „Wegleitung“ seit Gottfried Keller ein typischer Helvetismus, der selbst unsere französischsprachigen Miteidgenossen vor grosse Übersetzungsprobleme stellt, wenn sie die liebe „Wegleitung“ in die Sprache Napoleons und Descartes‘ übersetzen wollen.
http://nzz.gbi.de/NZZ.ein
Februar 18th, 2007 at 12:08
@giorgio girardet
Ja, aber leider nur wenn man 2.38 Franken dafür bezahlt.
März 4th, 2007 at 22:39
@Thomas
Bin gerade dran Wochenaufenthalterin in Bern zu werden (wohne in Zürich). Du schreibst dass du mit der Stadt Bern schon Diskussionen hattest. Mich würde interessieren, welche Argumente letztlich ausschlaggebend waren.
März 16th, 2007 at 9:22
Mir geht es momentan ebenfalls wie Alessia. Wohne auch in Zürich, muss aber aufgrund meines neuen Jobs auf Bern ziehen. Mein „Leben“ bleibt also in Zürich zurück. Interessier mich auch für die ausschlaggebenden Argumente! Vielen Dank und allen viel Glück!
Mai 14th, 2009 at 0:33
Es gibt in solchen steuerlichen Zusammenhängen keine Fahnder.
Die wenigen Fälle, die den Behörden auffallen, kommen ausschliesslich durch Denuntiation zu Stande.
Mai 14th, 2009 at 0:35
Argh, *Denunziation*. 🙂