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Wohnen in der Schweiz — Beim Auszug brauchen Sie eine gute Haftpflichtversicherung

  • Zügelmänner aus dem Deutschen
  • Wir hatten schon früher darüber berichtet, dass die Schweizer nicht gern „umziehen“, sondern lieber „zügeln“ (vgl. Blogwiese ), ganz ohne reflexives „sich“ davor. Die starken Zügelmänner helfen ihnen dabei, vorausgesetzt, sie verdienen auch genug und können sich die Dienstleistung eines Zügelunternehmens wirklich leisten. Die sind nämlich schweineteuer, wegen — Sie wissen schon — hohes Lohnniveau und Top-Qualität der Arbeitsleistung in der Schweiz und so. Im grenznahen Gebiet, also bis weit in den Kanton Zürich, Aargau, Thurgau hinein, sind auch jede Menge Umzugsunternehmer aus „dem Deutschen“ unterwegs.

  • Die drei grossen Umzugstermine in der Schweiz
  • Die Schweizer ziehen nicht oft um, genauer gesagt nur an drei Stichtagen im Jahr. Zum 1. Januar, zum 1. April und zum 1. Oktober. Nur jeweils zu Beginn eines Quartals ist in vielen Mietverhältnissen eine Kündigung regulär möglich. Warum nicht auch im Juli? Nun, da haben die Hausverwaltungen meistens Urlaub und es ist eh viel zu heiss für eine Wohnungsabnahme mit Protokoll schreiben etc.

    In Deutschland übernehmen Sie beim Einzug eine Wohnung entweder frisch renoviert oder in einem „abgewohnten“ Zustand. Ist sie frisch renoviert worden, dann müssen Sie vor dem Auszug dafür sorgen, dass die Wohnung genauso aussieht wie sie übernommen wurde. Das können Sie selbst übernehmen, oder einen Fachmann beauftragen, der nicht einfach zu bekommen ist, sofern sie jemand günstigen suchen, trotz hoher Arbeitslosigkeit.

  • Marktnische „Wohnungen renovieren“?
  • Tapezierer und Maler, die auf freiberuflicher Basis in Deutschland versuchen, diese Marktlücke zu schliessen, müssen sich davor hüten, allzu stark durch Werbung und Anzeigen auf sich aufmerksam zu machen. Bislang kam es schnell zu einer Abmahnung durch die zuständige Handwerkskammer oder Innung. Einfach eine Dienstleistung wie Malerarbeiten anbieten, ohne dafür einen Meisterbrief zu besitzen, geht nämlich nicht in Deutschland. Trotz „Ich-AG“ und Suche nach alternativen Dienstleistungsmodellen. Die Ich-AG ist mittlerweile schon wieder Geschichte.

  • Keine Tapeten in der Schweiz?
  • Übernehmen Sie die Wohnung hingegen ohne Renovierung, dann können Sie tun und lassen, wozu Sie Lust haben: Nochmals streichen oder sogar tapezieren. Tapeten scheint man in der Schweiz nicht zu kennen, wir haben jedenfalls in diversen Mietwohnungen noch keine gesehen. Immer nur Rauputz statt Raufaser. Aber vielleicht waren wir noch einfach noch nicht in einer genügend grossen Anzahl von Wohnungen? Wir kommen ja kaum nach mit den Besichtigungstermine, bei der horrend hohen Zahl an Einladungen von Privatpersonen, die man als Zugezogener in der Schweiz täglich beantworten muss. Falls Sie als Deutscher zugezogen sind, können Sie Ihren Tapetentisch und den Quast für den Kleister gleich in den Keller räumen beim Einzug, Sie werden ihn nicht brauchen.

  • Das Land der Liegenschaftsverwaltungen
  • In der Schweiz ist häufig eine Haus- oder Liegenschaftsverwaltung, die den Eigentümer vor den Mietern vertritt, dafür verantwortlich, dass die Wohnung bei der Übergabe in perfektem Zustand ist. Wenn Sie wieder ausziehen nach ein paar Jahren, müssen sie lediglich für grosse Schäden wie Löcher in der Wand, Einbau eines Whirlpools im Wohnzimmer, eines Hundezwingers für den Deutschen Schäferhund im Kinderzimmer etc, aufkommen. Denn dafür können Sie haftbar gemacht werden. Darum ist eine Haftpflichtversicherung ein guter Schutz. Mieterschutzverbände bieten für wenig Geld pro Jahr diese Leistung zusätzlich an.

  • Warum gibt es so viele Wohnungen in der Schweiz?
  • In der Schweiz gibt es das System der Pensionskassen, die irgendwo hin müssen mit den vielen angesparten Geldern für die Altersvorsorge. Da ist jede Menge Kapital vorhanden, das zugleich sicher und Gewinn bringend angelegt werden muss. Diese Pensionskassen investieren gern in Wohnungen, welche erst nach 1-2 Jahren Leerstand wirklich Gewinne abzuwerfen brauchen. Darum wird gebaut wie verrückt, obwohl schon an vielen Orten ein hoher Leerstand zu verzeichnen ist. Was heisst „hoher Leerstand“? Vielleicht 400 Wohnungen in einer Stadt mit 20.000 Einwohnern? Für deutsche Zuzügler aus den überfüllten Städten wie Stuttgart, München oder Frankfurt sind das traumhafte Zustände. In Stuttgart heissen diese Menschen übrigens „Neigschmeckte“. So heissen sie auch noch, wenn sie in der dritten Generation dort leben.

    Die Zahl der freien Wohnungen nimmt in konzentrischen Kreisen um Zentren wie Zürich, Bern oder Basel zu. Faustregel hierbei: Mit jeder Minute Fahrzeit weiter weg von der Innenstadt nimmt das Wohnungsangebot an bezahlbaren Wohnungen zu, und steigen gleichzeitig die Abo-Kosten für das Monatsbillet der SBB.

  • Kaution geschenkt oder 1-2 Monate umsonst wohnen
  • Durch das momentane Überangebot an Wohnungen reagiert der Markt mit aggressiven Massnahmen auf die geringe Zahl der Wohnungssuchenden. Zum Teil wird Neumietern sogar die Kaution geschenkt, wenn sie mindestens für zwei Jahre einen Vertrag eingehen, oder sie können 1-2 Monate vor dem eigentlichen Vertragsbeginn in die neue Wohnung einziehen

  • Miete per Einzahlungsschein bezahlen
  • Ungewohnt für Deutsche ist es, dass man nicht gleich mit dem Mietvertrag eine Einzugsermächtigung für den „Mietzins“ unterschreiben muss. Man bekommt dafür von der Verwaltung einen Stapel rosa Einzahlungsscheine in die Hand gedrückt, mit denen dies ein Mal pro Monat auf der Post eingezahlt werden kann. Oder Sie füllen einen virtuellen rosa Einzahlungsschein im Internet aus. Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung sind zwar möglich aber eher unüblich bei den Schweizern. Sie kontrollieren gern selbst, wohin das Geld jeden Monat fliesst. Ein typischer Deutscher lässt Strom, Wasser, Miete, Telefon, Lebensversicherung etc. alles automatisch abbuchen. Das ist so üblich in Deutschland. Für das richtige „Schweiz-Feeling“ reiht man sich am Monatsende ein in die Schlange der Wartenden bei der Post (vgl. Blogwiese)

    

    17 Responses to “Wohnen in der Schweiz — Beim Auszug brauchen Sie eine gute Haftpflichtversicherung”

    1. Says:

      Also hier in Lausanne haben wir sowohl Tapeten (schrecklich!!!), fast keine Leerwohnungen und die Kaution bekommen wir auch nicht geschenkt.

      Tja, ich hab wohl ganz nen harten Vertrag erwischt. Nur 1x pro Jahr Kündigungstermin, ich muss spätestens Ende Mai
      entscheiden ob ich Ende September ausziehen will / muss / kann. Ich darf also nur einmal pro Jahr raus ohne weitere Verpflichtungen. Und Kaution wollten die auch, sogar für drei Monate… 🙁 Gar nicht so einfach für einen Studenten.

      Von dem ganzen Papierkram (läuft alles über die Eltern, da man einem Studenten ja grundsätzlich nicht trauen kann…) will ich jetzt gar nicht reden!

    2. nih Says:

      hmm… in der tat bin ich überhaupt kein fan von einzugsermächtigungen. das nimmt einem irgendwie die kontrolle und übersicht… aber zahlen muss man ja schlussendlich trotzdem. naja, man fühlt sich irgendwie als sieger, wenn man „freiwillig“ zahlt und nicht von der einzugsermächtigung unterjocht wird. 🙂

      aber was ich eigentlich sagen wollte: stichwort „rosa einzahlungsscheine“. letzthin hat mich ein deutscher kollege ((kollege im schweizer sinn) gefragt, wieso in der schweiz alle einzahlungen über die post gehn. ich habe keine ahnung, aber wenns dir mal langweilig ist, jens: das wär doch mal einen blogeintrag wert (warum ist das so und wie ists denn in .de? usw…)

      [Anmerkung Admin: Dieser Blogeintrag ist bereits geschrieben, und ich verweise explizit am Ende des Postings von heute:
      http://www.blogwiese.ch/archives/13 draufklicken hilft!]

    3. Nicole Says:

      Ohje, na dann kann mein Umzug ja heiter werden. Nur was ist jetzt der ultimative Tipp für Wohnungssuchende? Innenstadtwohnung oder SBB-Billet? Grüße, Die Niciii

    4. Says:

      Innenstadt UND SBB-Billet (mindestens aber ein Halbtax-Abo…)!

    5. jacqueline alias jack Says:

      liebe ausland-deutsche ,o)

      ich lese hier unheimlich gerne mit, sehe ich mich doch im spiegel. ich bin eine nach deutschland ausgewanderte schweizerin und bemerkte erst hier in deutschland, dass wir schweizer uns mit euch deutschen zwar gut verstehen, aber doch ab und an aneinander vorbeireden. und wie oft, das lese ich hier. einfach köstlich.
      zum thema „überweisung“ fällt mir noch spontan ein: in deutschland ist immer alles sofort fällig und von skonto hat auch kaum jemand gehört. die schweizer nehmen sich die zeit für eine überweisung; mindestens 30 tage ,o) und wenn wir denn schneller bezahlen, dann nur mit 2% „skoto-rabatt“. jaja, wir sind in allem ein bisschen langsamer.

      liebe grüsse vom niederrhein in meine, manchmal doch etwas skurile heimat :o)

    6. jacqueline alias jack Says:

      ah ja…. und noch was: ich wurde von der tapetenflut in deutschland beinahe erschlagen! wahnsinn!
      unser nun renoviertes haus hat – tataaaaaa- keine tapete sonder rahputz ,o)

    7. aquado Says:

      @jacqueline

      Sehr lange können Sie noch nicht in Deutschland wohnen, denn sonst hätten Sie den Satz mit der „Skonto“ Erwähnung nicht geschrieben.

      Skonto ist sehr wohl bekannt, man muß aber danach fragen!

    8. Johnny Says:

      -Tapeten: doch gibt es schon in der CH, ist mittlerweile wohl ein bisschen out

      -Wohnungen: ist wohl von der Gegend abhängig. In Genf ist es seit Jahren praktisch unmöglich ohne Beziehungen eine Wohnung zu finden. Procter & Gambel hat alles aufgekauft.

      -Die Miete habe ich in der CH auch per Dauerauftrag überwiesen. Hier in D lass ich nur die Rechnung der Telekom per Lastschrift abbuchen, das sei billiger als wenn die Rechnung zugeschickt wird, hat man mir gesagt als ich hergezogen bin.
      Was es in der CH nicht gibt, ist die Möglichkeit in einem ganz normalen Geschäft eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Man bezahlt mit der ec-Karte, aber anstelle dass der PIN eingegeben wird, unterschreibt man den Beleg, so dass der Händler den Betrag vom Konto abbucht. Der Vorteil : man kann innerhalb 6 Wochen der Abbuchung widersprechen und eine Lastschriftenrückgabe in Auftrag geben, falls z.B. die Ware nicht in Ordnung ist.

    9. sylv Says:

      Im Simmental/Saanenland ist man eine ‚Furtihäärige‘ ( in etwa- Fremdhaarige;) ) wenn man als Schweizer dazuzieht 🙂

      Jens,meines Wissens ist der 1.Januar kein genereller Kündigungstermin, in fact hier im Ct. Be jedenfalls . Zudem sind schon seit einigerzeit neue generelle Mietverträge im Umlauf, die einfach eine dreimonatige Frist vorsehen ( ab Mindestmiedauer ein Jahr) aber eben nicht künbar auf 1.August und 1.Januar

      In unserem Mehrfamilienhaus haben wir auch nur Rauhverputz,für uns hat das den Vorteil wenn wir Mieterwechsel haben, muss man ’nur‘ neu streichen,was ich auch schonmal selber gemacht habe ……Tapeten wären da aufwändiger und teurer

      Schöne Sunntig!!

    10. Mikki Studer Says:

      Der Autor schliesst wohl aus seiner „Toplocation“ Bülach, dass die Wohnungslage in der Schweiz so exzellent sei. Ich kann dies definitiv nicht bestätigen – nach meiner Erfahrung ist es in der Schweiz genauso schwierig eine gute Wohnung in der Innenstadt zu finden wie in deutschen Städten.
      Zudem kenne ich keine Hausverwaltung, die so schlecht dran ist, dass sie verspätete Mietzahlungen akzeptiert (und sowas passiert definitiv, wenn man dies jeden Monat(!) manuell macht).
      Die hohe Verbreitung von ebanking in der Schweiz führt wohl dazu, dass die meisten hier einen Dauerauftrag für die Miete drin haben (ist kein LSV, aber hat den gleichen Effekt).
      Ich bin daher der Meinung, dass Jens hier eher ein nettes Märchen als eine wirklich auf harten Fakten basierende Tatsache präsentiert.

    11. Administrator Says:

      @Mikki
      Danke für die Gegendarstellung. Es ist in diesem Blog immer meine persönliche Sicht, und hier im Unterland sieht es tatsächlich so aus, dass potentielle Mieter stark umworben werden und die Hausverwaltungen zu vielen Kompromissen bereit sind. Ich habe da ja mit den „konzentrischen Kreisen“ um die Städte beschrieben, was bedeutet, dass es in der Mitte dieser Kreise ziemlich unmöglich ist, eine Wohnung zu finden. Aber vergleiche das mal mit München oder Stuttgart.. von dem dortigen Mangel ist die Schweiz noch Lichtjahre entfernt.
      Kein Märchen, aber eine persönliche Erzählung, da hast du recht.

    12. Phipu Says:

      Da es mit den Tapeten fast unmöglich wäre, die Geschmacksnote der Nachmieter zu treffen, ist es schliesslich einfach praktisch – Bei einem einig Volk von Mietern – nicht bei jedem Umzug solchen kleben, entfernen und neu kleben zu müssen. Andererseits muss man halt zwischendurch Wände und Decken weiss streichen (lassen). Und für diese Tätigkeit, das weiss streichen, gibt es zumindest im Dialekt ein Verb: „wiissge“ (etwa = „weissen“). Noch besser: ich habe es sogar im Hochdeutsch-Transkript auf Google gefunden: http://www.google.ch/search?hl=de&q=%22weissgen+der+Schulzimmer%22&meta=

      Kleine Fachwortschatz-Bereicherung: Das „Billett“ im Sinn von „Fahrkarte“ ist nur üblich bei gewöhnlichen Einfach-, Retour-, und Rundfahrt-Billetten. Wochen-, Monats- und Jahres-„Fahrkahrten“ sind immer „Abonnemente“. Natürlich zum vereinfachen des französischen Wortlauts und zum Buchstaben sparen auch „Abonemaah“, „Abonemänt“ „Abo“ oder „Abi“ genannt. („Monatsbillett“ klingt ungewöhnlich)

      Hier noch mehr über den Kündigungstermin beim Umzug:
      http://neuch.immostreet.ch/asp/base.asp?LAN_CODE=GER&ETAT=100002&FLATPAGE=rubrique_vosdroits1_loc#eche

      http://www.gesetze.ch/inh/inhsub220.htm

    13. Sandra-Lia Says:

      also Leerstand und Wonungsumwerbung gibts in deR Schweiz nur in Gebieten, wo keine Schweizer wohnen wollen.. Sprich in Brennpunktstädten wie zb. Grenchen oder in Bezirken mit viel Durchgangsverkehr, hohem Ausländeranteil, hoher Kriminalität etc. Zudem finde ich, dass die Mieten in der Schweiz einfach nur überrissen sind!

      Also, man kann in der CH ähnlich wie in NeuCölln wohnen, oder halt wie in Charlottenburg oder in Mitte.. und da ist halt dann auch die Miete anders..

      aber in jedem fall zu teuer!

    14. myl Says:

      @phipu
      „wiissge“ bedeutet für mich nicht einfach nur „weiss malen“, sondern „weiss malen mit Kalkfarbe“, könnte sein, dass das anderswo als „kalken“ bekannt ist.
      Bei uns wurde die Wohnung jeweils neu gemalt, Küche und Bad aber „gewiissget“, weil die Kalkfarbe mit der feuchten Luft besser „umgehen“ konnte…

    15. Yo Says:

      Also Leerstand bei Schweizer Wohnungen ist schlichtweg ein Märchen! Selbstverständlich sind Wohnungen auf dem freien Markt verfügbar, aber hast Du auch Lust, ca. CHF 3500.– (EUR 2800.–) für eine einfache Vierzimmerwohnung pro Monat zu bezahlen??? Bezahlbare, günstige Wohnungen sind in Schweizer Grossstädten wie Zürich, Basel, Genf ganz einfach utopisch! Aber auch in kleineren Städten wie Winterthur ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit an eine Wohnung unter CHF 2000.– zu kommen.

      Wem wurde denn jemals die Kaution geschenkt? Auch das halte ich für ein Märchen – zumindest kenne ich absout niemanden hier im Grossraum Zürich, dem dies passiert wäre!

      Nebst den Liegenschaftsverwaltungen, welche wirklich einen Grossteil der „Vermieterinnen“ ausmachen, wären ev noch die augenossenschaften zu erwähnen, v.a. da man dort am ehesten die Möglichkeit hat, eine günstige Wohnung zu ergattern.

      Wichtig schient mir aber auch der Punkt (im Vergleich zu Deutschland), dass in der Schweiz ALLE Mietwohnungen über Küchen (inkl. aller Gerätschaften wie Kühlschrank, Herd, Dampfabzug und Einbaumöbel) verfügen, ebenso gibt es eine Waschmaschine in der Wohnung oder eine grosse (6 Kilo) Waschmaschine zur Gemeinschaftsbenützung im Keller. Ebenso gibt es einen Trocknungsraum und vielfach auch Trockener. Alles im Mietpreis inbegriffen. Die Erneuerung dieser Gerätschaften geht auch zu Lasten des Vermieters (ähnlich wie bei den Badezimmern in Deutschland, welche in der Schweiz selbstverständlich ebenfalls ausgestattet sind).

    16. hallelujah Says:

      Der 1. Januar ist ausdrücklich im Mietvertrag als Nich-Zügeltermin gesetzt.
      Der erste Kündigunstermin nach Einzug ist frühestens nach drei Monaten oder gemäss Vertrag nach 3 Monaten auf den 1. April oder 1. Oktober. Ich vermiete meine Wohnung nur an Schweizer – man weiss ja nie, ob man das Geld auch bekommt. Die Deutschen, die sich gemeldet haben, wollten die schöne noch neue Wohnung gleich umbauen, meckerten am Preis herum – meine Antwort: sie kassieren unsere hohen Löhne, also müssen sie auch die landesüblichen Mieten bezahlen. Für Schweizer ist das selbstverständlich.

    17. Stereotypdeutscher Says:

      @hallelujah:

      Schon mal was von Mietverhandlungen gehört, und was heißt hier „kassieren,“ das klingt eher nach abkassieren und faulenzen, was so definitiv nicht der Fall sein kann.

      Landesübliche Mieten gibt es überhaupt nicht und bei derartigen Vorurteilen – schlechte Zahlungsmoral -, kann so mancher Zugewanderte froh sein, nicht dein Mieter zu werden.