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Die Steuern in der Schweiz (Teil 1) — Steuern zahlen ein Mal pro Jahr

  • Nur einmal im Jahr Steuern zahlen
  • Der gemeine Schweizer muss nur ein Mal im Jahr Steuern bezahlen. „Stüüre“ sind das in der Schweiz, ganz ohne Hinter-Türe. Bis Ende März muss man seine Steuererklärung abgeben. Knapp vier Wochen später gibt es eine vorläufige „Rechnung“. Wer die gleich ganz bezahlt, kommt ohne Zuschläge weg. Man kann aber auch in Raten zahlen bis spätestens Ende Oktober, das ist der allerletzte Termin. Genauer gesagt kriegt man zwei Rechnungen: Eine aus Bern, für die Bundessteuern, und eine vom Kanton, da sind die Gemeindesteuern gleich mit dabei. Bei den Raten kommen dann geringe „Verzugszinsen“ hinzu.

  • Steuern zahlen jeden Monat in Deutschland
  • In Deutschland lässt Ihnen das Finanzamt keine Wahl. Es wird jeden Monat Ihre Lohn- und Einkommensteuer von Ihnen verlangen, und Ihr Arbeitgeber wird sie Ihnen automatisch vom Lohn abziehen. Am Ende des Jahres können Sie dann ihre Steuererklärung machen, in der Regel haben Sie aber bis zum März Zeit dafür. Wer nicht rechtzeitig fertig wird damit, bittet per Brief um einen „Aufschub“, mit der Begründung: „Ich prüfe noch mit meinem Steuerberater und rechne mit einer Rückerstattung“, schon sind locker 3-6 Monate Fristverlängerung möglich, weil das Finanzamt das Wort „Rückerstattung“ so scheut wie der Teufel das Weihwasser.

    Herbert Feuerstein, der frühere Mitstreiter von Harald Schmidt aus den Tagen des „Schmidteinanders“, sagte einmal in einem Interview: „Ich mache meine Steuern immer am 24.12.“, auch eine Methode, sich das Warten auf das Christkind zu verkürzen.

  • Verheiratet sein war teurer in der Schweiz
  • In der Schweiz war es viele Jahre lang günstiger, aus steuerlichen Gründen unverheiratet zu bleiben. In Deutschland hingegen gibt es viele Paare, für die das mit ein Hauptgrund ist, warum sie überhaupt heiraten, um endlich weniger Steuern zu zahlen. Selbst wenn man erst im Dezember geheiratet hat, galt die günstigere Steuerklasse für das ganze Jahr rückwirkend.

  • Veranlagungen haben und veranlagt werden
  • Auch die monatlichen Steuerabzüge in Deutschland sind nur vorläufig. Was zählt, ist die Steuererklärung. Wer in Deutschland glaubt, am Ende des Jahres Anspruch auf Rückerstattung durch das Finanzamt zu haben, weil er z. B. als Student von jeglicher Einkommensteuer befreit ist (nur bis zu einem Maximalbetrag von 7.235 EUR), kann per „Lohnsteuerjahresausgleich“ versuchen, seine zuviel gezahlten Steuern zurück zu bekommen.

    Als ich zum ersten Mal in meinem Leben in einem Jahr mehr verdient hatte, als ich rein steuerrechtlich verdienen durfte, bekam ich vom deutschen Finanzamt einen Brief mit dem Satz: „Sie werden zur Steuer veranlagt“. Nun, auch nach 5 Jahren Germanistik-Studium verstand ich diesen wunderbaren Satz der deutsche Sprache nicht. Eine „Veranlagung haben für etwas„, das kannte ich, oder „gute Anlagen besitzen“. Aber „veranlagt werden„? Ich rief also beim Finanzamt an und erkundigte mich nach der Bedeutung des Satzes. Antwort: „Sie müssen Steuern zahlen“. Warum konnte man mir dies nicht gleich ganz aktivisch sagen?

  • Wie finanzieren sich die öffentlichen Haushalte in der Schweiz?
  • Für uns Deutsche ist ein grosses Rätsel, wie sich in der Schweiz die öffentlichen Haushalte finanzieren können, über das Jahr, wenn doch nur sehr punktuell Einnahmen erfolgen, die Ausgaben aber die ganze Zeit über anfallen. Gerade darum gibt es ja die monatlich zu zahlenden Steuern in Deutschland, damit die Kommunen in der „Liquidität“ bleiben, damit immer auch von dem eingenommenen Geld wieder die laufenden Kosten bezahlt werden können. Die machen doch nicht etwa einfach Schulden?

    (2. Teil kommt morgen)

    

    6 Responses to “Die Steuern in der Schweiz (Teil 1) — Steuern zahlen ein Mal pro Jahr”

    1. M. Says:

      Lohnabzug: In der Schweiz gibt es das Institut der Quellensteuer, bei der dann auch ein Steuerabzug vom Lohn erfolgt – zum Glück aber nicht vom tatsächlichen Lohn, sondern gemäss Lohnausweis. Der Quellensteuer übrigens unterstehen im Wesentlichen Personen ohne Aufenthalt in der Schweiz, z.B. ausländische Künstler.

      „Heiratsstrafe“: Auch heute ist es in der Schweiz steuerlich gesehen günstiger nicht verheiratet zu sein. Für die Staatssteuer besteht diese Benachteilung in vielen Kantonen zwar nicht mehr, aber bei der Bundessteuer sind Konkubinatspaare weiterhin im Vorteil.

      Finanzierung der öffentlichen Haushalte: Gibt es in der Schweiz denn nur direkte Steuern? Für den Bund beispielsweise ist die Mehrwertsteuer von grösster Bedeutung, hinzu kommen all die anderen indirekten Steuern sowie Abgaben, die faktisch Steuern gleichkommen. Und bei den direkten Steuern ist es nicht so, dass die ganze Schweiz am gleichen Tag bezahlt, sondern mit den verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten, den Nachsteuern etc. verteilen sich die Erträge übers Jahr. Und bei Unternehmen muss das Finanz- und Steuerjahr sowieso nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

    2. Administrator Says:

      Hallo M.
      Quellsteuer und Steuerfuss kommen im 2. Teil dran, also morgen. Wäre sonst für einen Tag zu lang geworden.
      Gruss, Jens

    3. Mikki Studer Says:

      Durch den Schuldzins, welcher bei einer Ratenzahlung anfällt, finanzieren die Steuerzahler die Schuldzinsen, welcher der Staat für kurzfristig aufgenommene Schulden bezahlt.
      Der Schweizer Staat greift zudem sowieso die Steuern tendenziell zu früh ab (vorläufige Rechnung im März – welche bereits die Steuern für das GANZE Jahr beinhaltet). In Deutschland ist das ganze eher zu spät (am ENDE eines Monat wird abgerechnet).
      Durch die Negativ-, bzw. Positiv-Zinszahlungen wird das Ganze aber sowieso neutralisiert.

    4. Phipu Says:

      Vielleicht passt dies besser zum morgigen Thema:
      Vor wenigen Jahren wurde von der Vergangenheits-Besteuerung auf die Gegenwarts-Besteuerung umgestellt. Die Details soll bitte jemand kompetenteres erklären. Nach wie vor muss man jedoch (logischerweise) die Belege des vergangenen Jahres der Steuererklärung beilegen.
      Um im Übergangsjahr die Veranlagungs-Lücke abzufedern, wurde mir die Frage gestellt: (sinngemäss) „Welche voraussehbare Veränderung Ihrer Vermögenssituation erwarten Sie im Jahr 200.? (geänderte Arbeitssituation, Landerwerb, Immobilienverkäufe, grössere Anschaffungen, Lotteriegewinne, etc.)“
      Doch, doch, da stand „Lotteriegewinne“. Gewissenhaft, wie ich bin, habe ich natürlich meine erhofften Lottomillionen angegeben, die mir aber leider jedes Mal jemand anderes vor der Nase wegschnappte, womit die Angaben natürlich nicht stimmten.
      Ich hoffe, diese Frage brachte damals niemanden auf den Gedanken, eine Erbschaft gewaltsam herbeizuführen, nur damit der voreilige Eintrag in die Steuererklärung (im März) bis Ende Jahr wieder mit den Belegen übereinstimmte. Natürlich hätte dies höchstwahrscheinlich einen negativen Einfluss auf die Einkommenssituation für die nächsten 25 Jahre gehabt … (Entschuldigung an alle, denen dieser Humor zu schwarz ist)

    5. Jens-Rainer Wiese Says:

      Hi Phipu,
      du zeigst uns wieder, was ich unter dem Schweizer „Prinzip der vorauseilenden Entschuldigung“ verstehe: Du sagst schon Entschuldigung, noch bevor sich überhaupt jemand beschwert hat.
      Voraussichtliche Lottomillionen sollten wirklich vorab versteuert werden, fragt sie doch gleich auch, ob Du dann deine „Blick in die Zukunft“ Maschine auch von der Steuer absetzen kannst als Arbeitsgerät.
      Gruss, Jens

    6. Rosmarie Says:

      Damit mir solche „Fettnäpfchen“ nicht passieren, wende ich mich schon seit mehreren Jahren zu einem Steuerberater Schaffhausen. Dieser Treuhänder Schaffhausen hat eine Steuerberatung Schaffhausen und erstellt mir meine Steuererklärung Schaffhausen für ein kleines Engelt. Ich bin Deutscher, habe aber auch kleine Liegenschaften in Schaffhausen. Damit ich nicht zu viel bezahle, habe ich mich an diese Steuerberatung Schaffhausen gewandt: Spescha Treuhand GmbH.