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Wie wird man ein Burger? — Demokratische Rechte in der Schweiz

(reload vom 24.09.05)

  • Wie wird man ein Burger?
  • Man geht einfach zu McDonald’s und lässt sich zwischen zwei lätschige Brötchenscheiben klemmen?
    Das ist kein Schweizer Burger!

  • Bürgerort statt Geburtsort
  • Weit gefehlt: Ein Burger wird man nicht einfach so, dazu braucht es eine Bürgergemeinde. Das ist die Gemeinde, von der man das Burgerrecht bekam. Das hat aber nichts mit dem Geburtsort zu tun, sondern jedes Kind bekommt den Bürgerort = Heimatort ins „Familienbüechli“ eingetragen, den auch schon der Vater hatte. Da jedes Kind einen Vater hat, ist dies also nicht schwer festzustellen. Es sei denn, Sie haben eine alleinerziehende Mutter, oder sind „in vitro“ entstanden, dann wird’s kompliziert.

    Diese „Heimatgemeinde“, der „Bürgerort“ oder „Heimatort“ ist in vielen Fällen nicht die Gemeinde, in der man geboren ist oder in der man wohnt, sondern der „Ort der Väter„! Viele Schweizer haben ihre Heimatgemeinde ihr Leben lang nicht gesehen. Das ist für Nicht-Schweizer fast unverständlich! Quelle

    Allerdings! Was tun, wenn der Vater aus Timbuktu, Hinterposemuckel oder Castrop-Rauxel stammt?

  • Einbürgerung als Einnahmequelle
  • Wohnt also Herr Schweizer in Zürich, sein Vater stammt aus dem Wallis und hat Sion als Bürgerort im Pass stehen, wird Herr Schweizer und später auch sein Kind Sion als Bürgerort in den Pass eingetragen bekommen, obwohl sie unter Umständen nie einen Fuss dort hin gesetzt haben. Man kann sogar Burger in mehreren Gemeinden sein. Viele Gemeinden verlangen dafür eine Gebühr, und ganz findige Tessiner Dörfer in strukturschwachen Gebieten haben dies für sich als Haupteinnahmequelle entdeckt. Dort wird schnell und unbürokratisch das Bürgerrecht an fast jeden verliehen, der nur dafür die erforderliche Gebühr bezahlt.

  • Die Einbürgerung von Heinz Aebi (Background NZZ 3.8.03
  • Heinz Aebi aus dem bernischen Twann lebt seit 1973 im Laufentaler Örtchen Nenzlingen im Baselbiet. Er hat dort 5 Kinder grossgezogen, 13 Jahre im Dorfschulhaus unterrichtet und war zweimal Gemeindepräsident.

    Ein Burger war er damit noch nicht. Also wollte er es werden, stellte den Antrag auf das Nenzlinger Bürgerrecht. In Nenzlingen entscheidet die Bürgerratsversammlung über jede Einbürgerung. Dieser Rat versammelt nicht die Einwohner der Gemeinde, sondern einzig deren Burger; jene Alteingesessenen , die ihr Dorf als Heimatort im Pass stehen haben. Die „Ureinwohner“ eben. In Nenzlingen sind es rund 70 Burgern, die über die Einbürgerung von Ausländern und Nicht–Nenzlinger befinden. Das Gesucht von Heinzen Aebi mit Bürgerort Heimiswil im Kanton Bern wurde am 13. Juni 2000 im 27:5 Stimmen abgelehnt. Es kam zur Beschwerde, es wurde noch mal abgestimmt, und wieder wollten ihn die Nenzlinger nicht.

    Was war der Grund? 1975 wurde der Kanton Jura neu gebildet, und das Laufental (ehemals zu Bern gehörend) hatte die Wahl, sich an den Basler Halbkanton zu hängen, ohne eine isolierte Exklave von Bern zwischen Basel-Land und Solothurn zu werden. In diesem föderalistischen Kleinkrieg ging auch 1989 einmal Heinz Aebis Auto in Flammen auf.
    Die Nenzlinger sind ihm heute noch gram, weil er sich der Vergabe der Jagdpachten gegenüber der Burgergemeinde nicht loyal verhalten habe. Man jagt Rotwild und Wildsauen im Laufental. Aebi meint dazu: „Der Ureinwohner will den Wald für sich allein. Dabei ist Platz für alle da“.

    Im September 2002 wird Aebi dann vom Regierungsrat, dem das ganze Treiben peinlich ist, höchstselbst eingebürgert und die Nenzlinger Burgergemeinde muss Busse zahlen.

    Ein neues Bundesgerichtsurteil verbietet nun den Gemeinden die Urnenentscheide über die Einbürgerungsgesuche, Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen sind aber weiter zulässig. Können Sie mir in diesem komplizierten Beispiel Schweizer Basisdemokratie noch folgen? Nicht mehr der Burger darf selbst entscheiden, sondern sein gewählter Volksvertreter.
    Bleibt die Frage zu klären: Warum wollte Aebi eigentlich unbedingt Burger werden?

    Zur Bürgergemeinde heisst es im Internet:

    Auf Gemeindeebene ist zwischen den Angehörigen der polit. Gemeinde (Einwohnergemeinde) und denjenigen der Bürgergemeinde zu unterscheiden. Dem niedergelassenen Schweizerbürger stehen an seinem Wohnsitz alle Rechte und Pflichten der Kantons- und der Gemeindebürger zu. Die Burger oder Ortsbürger – diese Begriffe bezeichnen die Mitglieder der Bürgergemeinde – haben zusätzlich das Stimmrecht in Abstimmungen der Bürgergemeinde sowie auch Anteil an den Burger- oder Korporationsgütern. Die einzelnen kantonalen Bestimmungen, welche die Rechte der Ortsbürger oder Burger regeln, differieren erheblich voneinander.

    Und da ist sie wieder, die klassische Schweizer Antwort auf alle schwierigen Fragen:
    „… das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.“

  • Ist das demokratisch?
  • Gesetz den Fall, ein kleines Schweizer Dorf mit 50 Einwohnern, die das Bürgerrecht haben, wird sehr beliebt und es ziehen im Lauf der Jahre einige hundert Schweizer aus anderen Orten dorthin, bauen sich ein Haus und fühlen sich heimisch. Will nun jemand in diesem Ort das Bürgerrecht bekommen, entscheidet darüber nicht die Einwohnerschaft, sondern die kleine Schar der „Ureinwohner“ mit Bürgerrecht. Was ursprünglich als „Schutz gegen Fremdbestimmung“ gedacht war, ist nun ein zutiefst undemokratisches Überbleibsel aus vergangener Zeit.

  • Namen auf -ic und Namen auf -o
  • Wenn sie einen Familiennamen haben, der auf -ic endet, dann können sie schon seit 3 Generationen in der Schweiz zu Hause sein, hier die Schule besucht und ihre Lehre gemacht haben, bei der Einbürgerung werden Sie immer wieder abblitzen. Vielleicht sollten sie ihren Namen lieber ändern lass, leicht italienisieren, eine Endung auf -o wäre schick, dann haben sie sicher gute Chance. Kein Witz sondern vielfach in der Schweiz bezeugte Realität:

    Auf die Frage, warum er sich nicht einbürgern liesse, antwortete mir kürzlich Lutrim: „Mein Nachname endet mit einem -ic. Glaubst du wirklich, ich hätte jetzt eine Chance? Ich als gestempelter Balkanraser?“. Lutrim ist 23 Jahre jung, stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien und lebt seit über zehn Jahren in der Schweiz. Seine Zukunft ist hier. So wie jene von Tausenden anderen Jugendlichen wie Lutrim. (Quelle)

    

    12 Responses to “Wie wird man ein Burger? — Demokratische Rechte in der Schweiz”

    1. otto-vonhintenwievonvorn Says:

      Lieber Herr Wiesic,

      die Frage ist doch nicht, ob dies demokratisch ist oder nicht. Es doch zumindest demographisch

      von Vorteil. Und noch eins: Sehen Sie einmal wie uns Adligen in Deutschland mitgespielt wird. Unsere Titel sind zu einem Nichts geworden. Da lobe ich mir doch das mittelaterliche Denken unserer südlichen Nachbarn. Ich bin mir sicher, dass oben genannte Gesetzestexte historisch weit zurück zu verfolgen sind.

      Nur bitte schön: Was ist ein gestempelter Balkanraser?. Glauben Sie nicht, dass der Otto von Hinten auf einen Link clickt, der „Quelle“ heisst.

      Ihr Otto

    2. g.feikt Says:

      Ach, jetzt fällts mir wie Schuppen vom Kragen: Der Otto hat seinen Namen bereits „leicht italianisiert“. Früher hiess er Ottic – oder, wenn er doch kein Balkanraser war, als strammer Germane vermutlich Ottomane. Das ist wohl seine wahre Quelle. Die will er natürlich nicht anklicken, sonst kommt alles aus.

    3. solar Says:

      „lätschige“ Brötchenscheiben??? Ist das ein Zusammenzug von lampig und matschig? Oder gibts da endlich eine Möglichkeit, mit einem „Lätsch“ (= Schlick, = ??? Wie heisst das Gebundene, z.B. an Geschenkpaketen oder Schuhen in Standarddeutsch?) einen Burger so zu schnüren, dass einem beim Essen nicht gleich der halbe Inhalt aufs Revers fällt?

    4. ch.atzefrey Says:

      Ein eigenes Familienbüechli bekommt man bei der Heirat (oder doch erst, wenn das erste Kind eines verheirateten Paars zur Welt kommt?) Da steht natürlich der Bürgerort als Heimatort der Väter (also meist seit Generationen vererbt) drin. Und auf den hinteren Seiten werden zuerst die gemeinsamen Kinder (oder jene, von denen es „das Gesetz“ annimmt, dass sie vom bürgerortinnehabenden Vater gezeugt wurden) aufgelistet, noch weiter hinten später die Scheidung vermerkt.

      Kompliziert wird es nicht bei den alleinerziehenden Müttern, sondern bei den ledigen. Da müssen halt auch die Väter herhalten und ihren Bürgerort vererben, auch wenn sich die Tochter mit x-wem, womöglich sogar einem -ic oder -ürüm oder gar einem Schwarzafrikaner gepaart hat, den sie gar nicht kennen.

      Andererseits ist das der Ausweg für stolze Patriarchen ohne männliche Nachkommen aber mit munteren Töchtern. Wenn die Familienschande der gefallenen Tochter wenigstens männlich ist, ist der Stammbaum gerettet.

    5. otto-vonhintenwievonvorn Says:

      wieso leicht?

      mit Verlaub – immerhin handelt es sich bei mir um Otto, den Achten und nicht um Otto, den Motor (betr. Raser)

      noch eine Frage (Vielleicht wüsste aber ja auch B.Scheuert hier Rat).: Wie kann ich mich mit einem Unbekannten paaren. Spätestens anschliessend sollte ich ihn oder eventuell auch sie doch kennen, es sei denn ich war maximal volltrunken oder aus anderen Gründen komatös. (Straftaten in diesem Zusammenhang sind derart unerfreulich, dass ich sie ausklammern will)

    6. AnFra Says:

      @solar

      Der Begriff „lätschig“ ist bei dem Gebäck für die Burger schon eine richtige Beschreibung.
      Es lässt sich aus dem Begriff „latsch“ ableiten, welches u.a. für breit, weich, unausgegoren steht. Es wirkt in D in die Bezeichnung „Latschen“ für ausgetretene Schuhe hinein. Wenn also etwas „lätschig“ ist, dann ist es also auch als abgenutzt sowie nicht fertig anzusehen.
      Es umschreibt auch die Eigenschaften von locker, wankend, wässriges sowie kotig seiendes! Habe noch niemals eine bessere Beschreibung für „fast“ Food gefunden.
      Habe im Grimm WB entdeckt, dass im Hennebergischen (Südthüringen D) der Begriff „letschet“ (lätschig) zusätzlich die Eigenschaft des nicht ausgebackenen beschreibt. Da kann man nicht dagegen sprechen, dass die Burgerbrote nicht die Krone der Bäckerkunst sind.
      Diese Brote sind so weich, dass man sie nicht einmal klammern, nageln oder mit Draht einwickeln kann. Man kann den Pudding (den kontinentalen) ja auch nicht an die Wand nageln.
      Um überleben zu können, muss man dem Darwinismus folgen und mit seinen blanken Vorderpfoten speisen. Auf dem Kontinent kennt man das „Gabelfrühstück“, auf der Insel anscheinend nur „fingerfood“.
      Wohl bekommts.

      Merke:

      Willst Du Burger einmal essen,
      darfst Du niemals je vergessen,
      Fleisch sei es was man da schmecket,
      Gemüsezeug auch man dazu stecket,
      lätschig ist Geschmack und Form,
      denn sie sind von gleicher Norm.

    7. ch.atzefrey Says:

      Armer Otto der Achte, schon wieder etwas angesäuselt?

      „…Da müssen halt auch die Väter herhalten und ihren Bürgerort vererben, auch wenn sich die Tochter mit x-wem, womöglich sogar einem -ic oder -ürüm oder gar einem Schwarzafrikaner gepaart hat, den sie gar nicht kennen.)

      Wäre die Schandtochter so doof gewesen, wie Sie es ihr unterstellen, hätte es heissen müssen: „…, den sie gar nicht kannte“ oder „…, den sie gar nicht kennt“.

      Tut es aber nicht, denn die Burger-/Bürgerväter sind es, welche die Begatter ihrer Töchter nicht immer kennen.

      Das „leicht“ dürfen Sie gerne streichen.

      Aber etwas interessiert mich noch: Wie genau – durch welche Erbfolge – sind Sie zu ihrem Hintern gekommen? Also ich meine natürlich (Adels-)Geschlecht und Titel.

    8. solar Says:

      to AnFra:

      Aha, danke für diese Erklärungen. Denkst Du, dass der Begriff „letschet“ (lätschig) für nicht Ausgebackenes das beschreibt, was ich aus dem Kanton Zürich als „tängg“ kenne. Etwa bei Hefezopf kommt es vor, dass innen eine Partie, meist ziemlich weit unten, nicht aufgegangen und darum noch fast wie Teig ist. Dort ist der Zopf „noch tängg“, was viele Leute heimlich besonders lieben, vielleicht als Erinnerung an die Kindheit, als sie der Mutter meist vergeblich etwas Teig abbettelten.

      Wenn man übrigens das Ding, das so etwas wie „Brot des Burgers“ sein sollte, zusammendrückt (es wird dabei problemlos nur noch 5 mm dick), wird es auch „tängg“. Allerdings fehlt dem geschmacklosen, faden Fladen nicht nur der Biss, sondern generell der Charakter. tängg ist eben nicht gleich tängg.

    9. GraCHel Says:

      Gewöhnlich erfreue ich mich an der Präzision der Einträge. Da diese für einmal aber zu wünschen übrig lässt, möchte ich mit schweizerischer Genauigkeit ein paar Punkte erwähnen:
      – geht man nicht zu McDonald’s (mit s)?
      – Familienbüechli mit ü bitte (diese Variante gibt am meisten Google-Treffer)
      – In meinem Pass (nicht biometrische Variante) ist vom Heimatort die Rede (nicht Bürgerort, dieser wird z.B. auf der Identitätskarte verwendet), obwohls natürlich auf dasselbe rausläuft (im nächsten Abschnitt kommt es so auch vor).
      – Nänzlige (Nenzlingen) liegt im Laufental (ohne h – wie es später im Text ja richtig vorkommt).
      – Bezüglich Bundesgerichtsurteil und Burgergemeinde: Im Bundesgerichts-Urteil geht es meiner Meinung nach um Einbürgerungen von Ausländern und nicht nur von „Uswärtigen“. Die Gemeindeversammlung (die Versammlung der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner) muss über Einbürgerungen entscheiden. – Die Schweizer Basisdemokratie mag zwar kompliziert sein, man kann sie aber trotzdem mehr oder weniger präzise darstellen.
      – Überhaupt ist die Vermischung der Diskussion über verschiedene Burgerrechte (Sion oder Zürich) und jener über Einbürgerungen (Schweizer oder Nicht-Schweizer) in diesem Fall nicht gerade hilfreich.
      Es grüsst ein Schweizerburger

      [Anmerkung Admin: Vielen Dank für die präzisen Korrekturvorschläge! Habe sie alle übernommen. Ansonsten hier ein Lesetipp. ]

    10. otto-vonhintenwievonvorn Says:

      Sehr geehrte(r) Atze Frey,

      kennen, kenne das ist doch von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

      Nun ist es also heraus: In der CH lässt es sich ganz legal Grossvater und Bugervater ein und desselben Kindes werden, zumindest auf dem Papier.

    11. AnFra Says:

      @solar:

      Mit der Frage nach „tängg“ bis Du bei mir als Nichtalemanne heftig aufs Zahnfleisch gestoßen.
      Aber es gibt hierzu eine glaubhafte Erklärung, die ich mit gebotener Vorsicht als Hypothese darstellen möchte.

      Um ca. 1966 habe ich von einer sehr alten südtiroler Bäuerin beim „bachen“ von Broten und Kuchen den mir nicht bekanten Begriff „taeonk (?!?)“ gehört.

      Wenn man nun 1.) beim Zürcher Begriff „tängg“ beim Brot- und Zopf-Backen und die schweizer Vorliebe für Umlaute und auch noch die Verschiebung vom harten „k“ zum weichen „g bzw. gg“ sowie das Beharrungsvermögen des Ober-und Hoch-Alemanischen berücksichtigt und 2.) den mir unbekannten bay.-tirol. Begriff „taeonk (?!?)“ im Zusammengang von „bachen“ sieht und die beiden Begriffe auf eine logische Grundform verkürzt, so glaube ich, das man aus 1.) und 2.) hier folgerichtig das Wort „tenk“ als inhaltlich verbindende Quelle berücksichtigen kann.
      Bei den Gevattern Grimm habe ich dann „tenk“ gesucht und auch gefunden! Laut Grimm Wörterbuch ist der Begriff „tenk“ (denc) für „link“ (z.B. von zwei Möglichkeiten hier die linke Seite) im Sinne von ungeschickt, langsam. Beim Begriff „link“ ergibt sich eine sehr große Möglichkeit von Inhalten. Es ist z. B. für ungeschickt, langsam, schleppend, sich langsam und träge bewegend, zauderhaft und mauslich. Ein Eintrag lautet, dass es in Appenzell „tengg“ genannt wird!
      Es ist hier in unserem Falle meiner Meinung nach der noch nicht abgeschlossene Backvorgang gemeint. Der Teig ist nicht im Ganzen durchgebacken. Aus welchen Gründen auch, der Teig hat verschiedene Entwicklungsstadien. Er ist nicht in allen Bereichen durchgebacken, das Brot oder der Zopf ist noch nicht „recht“, er ist halt „tängg“!
      Dieses „link“ (im Sinne links, z. B. linke Hand) bedeutet hierbei meist etwas schlechtes, ungutes, unausgereiftes, ja sogar was unreines, ungöttliches. Im Christentum wird Gott nur mit rechts segnender Hand dargestellt, im moslemischen Glauben ist die linke Hand unrein. Den „rechten“ Royalisten saßen die oft intellektuelleren Oppositionellen in der fr. Nationalversammlung oder im dt. Reichstag als „nicht rechtschaffende Menschen“ zur „linken“. Bei Kleidung ist die „gute“ obere Kleidungsfläche „rechts“, die innere jedoch „links“. Früher wurden schlechte Rechtsanwälte als „Linksadvokate“ beschimpft. Über die diskreditierte Linkshändigkeit brauchen wir nicht zu schreiben.
      Zusammenfassend kann man sicher sagen, dass die Begriffe „letschet“ (lätschig)“ und „tängg” bezüglich des Backens verwandtschaftliche Inhaltwerte haben, da bei beiden Begriffen etwas roh, unfertig und nicht abgeschlossen ist. Die beiden Begriffe haben aber in der Wortherkunft total verschiedene Quellen.
      Um diese Hypothese zu untermauern sind nun die endemischen Bäcker und Konditoren aus der Region Zürich gefordert. Dieser Begriff muss dann von den handwerklichen Fachleuten bestätigt oder verworfen werden. Sie können dann entscheiden, ob die o.g. Information „recht“ ist oder ob diese Aussagen als „link“ in den Müll-Kehricht-Eimer gehören.

    12. GraCHel Says:

      @ admin:
      danke für den Tip. Darauf wollte ich mich mit meiner Bemerkung beziehen, war aber zu faul den Eintrag zu suchen… 🙂