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Ein 24-Stunden-Ticket reicht in der Nacht nicht — Der Nachtzuschlag des ZVVs

  • Mit den Zug in den Ausgang
  • Eine Schweizer Freundin von uns schaffte es nach vielen Jahren, in denen sie Abend für Abend ihre kleinen Kinder hüten musste, einen guten Babysitter zu finden und beschloss das zu tun, was sonst alle jungen Agglobewohner am Samstagabend zu tun pflegen: In „den Ausgang zu gehen“, wie man auch Jahrzehnte nach der Abschaffung des Dienstbotenwesens in der Schweiz zu sagen pflegt, wenn man sich ins Nightlife der „Little Big City“ stürzen möchte.

  • Hin- und Rückfahrt mit dem 24-Stunden-Ticket
  • Ökologisch vorbildlich, und um auch ein bisschen was trinken zu dürfen, fuhr sie mit ihrem Mann am Abend um 19:00 Uhr mit dem Zug vom Zürcher Unterland in die Limmat-Metropole. Gekauft hatten Sie sich ein praktisches 24-Stunden-Ticket für die benötigten Zonen, das bis zum Sonntagabend 19:00 Uhr günstiges Zugfahren versprach. Auf den Heimweg machten sie sich, nach gelungenem Abend und durchtanzter Nacht, gegen 2:00 Uhr in der Frühe, nichts ahnend dass sie gerade dabei waren, etwas ziemlich Illegales zu begehen. Es kam ein Kontrolleur, sie zeigten naiv ihr Billet, welches in der Schweiz zwar „Fahrschein“ am Automat heisst, so aber nie ausgesprochen wird, und wurden aufgefordert, den „Nachtzugschlag“ ebenfalls vorzuzeigen. Von einem solchen hatten sie, als selten mit dem Zug fahrende Autofahrer, bisher nie etwas gehört. Und ein „24-Stunden-Ticket“ hielten sie für ein Ticket, mit dem man 24 Stunden lang fahren kann, egal ob am Tag oder in der Nacht. Als sie den fehlenden „Nachtzuschlag“ nachlösen wollten, wurden sie plötzlich mit 2 x 80 Franken wegen Schwarzfahrens „gebüsst“. Nach langen Verhandlungen liess sich der Kontrolleur dann auf einmal 80 Franken runterhandeln. Besonders beschämend und erniedrigend fanden sie, dass sie vom Kontrolleur durch den ganzen Zug geleitet wurden wie zwei Schwerverbrecher, die beim Schwarzfahren ertappt wurden, obwohl sie doch in Besitz von vermeintlich gültigen Tickets waren.

  • Das Kleingedruckte am Automaten
  • Unsere Schweizer Freundin war natürlich entsetzt und fühlte sich ohne Schuld. Sie hatte schlicht den Versprechungen der SBB geglaubt, dass ein 24-Stunden-Ticket auch 24 Stunden lang gilt. Später las sie an einem Automaten den Aufdruck, dass man sich in der Agglo von Zürich speziell für die Nachtzüge diesen Zuschlag kaufen muss.

    Für das System von Nachtbussen, die im Stundentakt die Innenstadt in Richtung Vorortsgemeinden bedient, um müde Diskogänger heil nach Hause zu bringen, scheinen uns diese Zuschläge gerechtfertigt, denn schliesslich ist normaler Weise eine Nachtruhe auf dem Streckennetz von 00:30 Uhr bis 5:00 Uhr. Aber die Benutzung von Zügen in der Nacht mit einem 24-Stunden-Ticket als Schwarzfahren geahndet wird, dass können wir nicht verstehen.

  • 80 Franken sind „eine Gebühr“
  • Auf der Website des Züricher Verkehrsverbunds ZVV lesen wir:

    Für die Benützung des ZVV-Nachtnetzes sind zwei Tickets erforderlich.
    • Ein im ZVV gültiger Fahrausweis für die Fahrt vom Start zum Zielort (ZVV-Ticket, GA, usw.)
    • Ein Nachtzuschlag.
    Einzelzuschlag Fr. 5.– (Automat: *162) oder als Zuschlags-Multikarte zu Fr. 27.– (6 Zuschläge, erhältlich an den Verkaufsstellen oder beim Ticket-Shop). Halbtaxabos und andere Ermässigungskarten können für den Zuschlag nicht geltend gemacht werden.
    • Achtung: Fahrgäste ohne die beiden Tickets gelten als „Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis“ und bezahlen eine Gebühr.
    (Quelle: www.zvv.ch)

    Unsere Freundin hatte war nicht „ohne die beiden Tickets“, sondern nur ohne Zuschlag, und musste denn 80 Franken bezahlen. Für das Geld hätte sie auch mit dem Taxi heim fahren können.

  • Ein „kostendeckendes“ System
  • Nachtzüge fahren nur Fr/Sa und Sa/So, und vor bestimmten Feiertagen. Auf der ZVV Seite lesen wir:

    Letztes Jahr (2006) nutzten rund 870’000 Fahrgäste das ZVV-Nachtangebot. Das sind 85 % mehr als im ersten Betriebsjahr (2003). Dank dieser grossen Nachfrage konnte das Nachtnetz zum dritten Mal hintereinander kostendeckend betrieben werden. Spitzenreiter unter den Nacht-S-Bahnen ist weiterhin die SN5 ins Zürcher Oberland.
    Seit vier Jahren bringen die Nacht-S-Bahnen und -Busse im Kanton Zürich Fahrgäste an den Wochenenden und vor den meisten Feiertagen rund um die Uhr in den Ausgang und wieder nach Hause. Das ZVV-Nachtangebot erfreut sich grosser Beliebtheit, 2006 nutzten knapp 8300 Fahrgäste pro Nacht den öffentlichen Verkehr. Dies sind 17 % mehr als im Vorjahr.
    (Quelle: zvv.ch)

    Jetzt haben wir auch verstanden, mit welchen Mitteln diese „Kostendeckung“ erreicht wird. Ob das mit der „grossen Beliebtheit“ in Zukunft noch auf unsere Freundin zutrifft, wagen wir zu bezweifeln.

    

    49 Responses to “Ein 24-Stunden-Ticket reicht in der Nacht nicht — Der Nachtzuschlag des ZVVs”

    1. WG(n) Says:

      Nun, es wird eigentlich deutlich genug darauf aufmerksam gemacht, dass man diesen Zuschlag lösen muss. Auf den Abfahrtstafeln im Bahnhof Museumsstrasse einerseits und in den Durchsagen andererseits. Wenn man schon so wenig mit dem Zug unterwegs ist, dann sollte man wenigstens diese Hinweise beachten. Sorry, aber dieses Schweizer Freundin hat einfach geschlafen – morgens um 2 Uhr.

    2. Andreas Says:

      An folgenden Orten wird auf den Nachtzuschlag hingewiesen:

      – An jedem Automaten
      – Am Bahnschalter
      – Im Internet
      – In jedem Zug (S-Bahn)
      – In den Nachtbussen

      Wo soll die SBB bzw. der ZVV noch Hinweise anbringen, damit es auch Deine Kollegen lesen? ;o)

      Nein sorry, ist natürlich nicht so gemeint. Anscheinend waren die „Schwarzfahrer“ so in Vorfreude auf den Ausgang, dass sie nicht auf die unzähligen Hinweise achteten. Dem netten Kontrolleur sei dank haben die beiden schlussendlich ja immerhin 80 Franken gespart, das sind schonmal 16 Nachtzuschläge. ;o)

    3. Oliver Says:

      Ja das mit dem Zuschlag ist nicht einfach zu verstehen. Auch als Besitzer eines Generalabonnements muss ich diesen Zuschlag zahlen, was bei der ersten Benuetzung doch gewoehnungsbeduerftig war.
      Der Vorteil des Nachtnetzes ist trotz allem, dass man zu einem moderaten Preis nach Hause kommt. Oder man wartet dann halt bis der regulaere Fahrplan wieder beginnt.

    4. Lieschen Müller Says:

      Und schämst du dich jetzt wenigstens für deine „kriminellen“ Freunde? Na ja, solche Geschichten passieren.

      Mir hat einmal ein Busfahrer/Chauffeur (vor Zeugen) ein falsches Ticket verkauft. Er hatte nicht bedacht, dass auf dem Weg von A nach B eine Zone durchquert wird, die von dem Billet nicht abgedeckt war. Ich hatte sowieso keine Ahnung, weil ich vielleicht einmal im Jahr mit dem Bus fahre. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt man in Deutschland.

      Es kam wie es kommen musste. Aber in deiner Geschichte, genau wie in meiner eigenen, liessen sich die Kontrolleure erstaunlich leicht auf Diskussionen und Kompromisslösungen ein, so dass wir uns darauf einigen konnten, dass ich ohne Strafe aussteigen und die Zone nachlösen konnte.

      Ich weiss natürlich nicht, ob meine blonden Haare, blaue Augen sowie mein Business Outfit, die ebenso gewandeten Zeugen, meine freundlich in „Katastrophensprache“ (DRS1) vorgetragenen Argumente oder einfach die gute Laune des Kontrolleurs den Ausschlag gegeben haben. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass einem gebrochen Deutsch sprechenden Menschen aus der südlichen Hemisphäre es anders ergangen wäre. Aber so gut wie sicher bin ich, dass ich in Deutschland gezahlt hätte, wenn auch nur die Hälfte.

    5. Phipu Says:

      Vielleicht kann ich da noch eine kleine Präzisierung nachliefern: es ist nicht die „SBB“, die eine Gültigkeit von 24 Stunden verspricht, sondern der ZVV. Der ZVV ist das Billett-System des Grossramus Zürich (sog. Tarifverbund), der erlaubt, in den gekauften Zonen alle Verkehrsmittel (also auch städtische Trams und Busse der VBZ) zu benützen. Genau deshalb steht auch auf einigen S-Bahnen „ich bin auch ein Schiff“ oder auf Trams „ich bin auch eine S-Bahn“ und so ähnlich. Siehe auch hier: http://www.blogwiese.ch/archives/91

      Mir erscheint das Argument, dass nur Busse und nicht Züge einen Zuschlag kosten sollen, etwas schwer verständlich. Nebst Billetten gibt es halt eben als zweite Fahrpreiskomponente auch Zuschläge (kennt man das in Deutschland z.B. bei den ICE nicht auch?) In der Schweiz ist ein Zuschlag eben eher selten, aber halt doch nicht ganz inexistent. Z.B. touristische Züge wie der Glacier-Express oder der Panoramic-Express oder Postautos über Alpenpässe kennen das übrigens auch.

      Natürlich ist der Stromverbrauch, der Materialverschleiss, die anschliessende Reinigung der (meistens mehr als tagsüber von den Schwarzfahrern, äh nein, Blaufahrern verko…, äh nein, von Getränkerückständen befeuchteten) S-Bahn, der Personaleinsatz von Lokführern, Stellwerkbedienern, besonders nachts, absolut gratis und entbehrt jeder Berechtigung. Das verursachen von Kosten kann man sich natürlich nur bei einem verhältnismässig überschaubaren Busbetrieb vorstellen, jaja.

      Leider ist es ein sich verbreitendes Übel, dass die Leute zwar alle Gelegenheiten haben, sich im Voraus zu informieren (dazu braucht man heute nicht mal mehr an einen Schalter zu gehen, vieles steht auf den Automaten, oder kann zu Hause bereits per Internet abgefragt werden), diese Gelegenheit aber dann zuwenig nutzen. Es scheint einigen Personen eben wohl einfacher, sich nie für ihr Tun verantwortlich zu halten. Im Selbstkontrollsystem in Trams, Bussen und S-Bahnen kommt solches Verhalten halt leider teurer zu stehen, als im Fernverkehr, wo man Differenzen nachzahlen kann. Das Nicht-zur-Verantwortung-stehen-wollen gibt es übrigens genauso auch im Strassenverkehr. Man „versäumt“ lieber minutenlang das Kontrollpersonal (auch Polizisten im Strassenverkehr) und scheut hinterher keine investierte Zeit an Schaltern und am Telefon um die Bussen/Gebühren herunterzuhandeln, mit der „vermeintlich“ richtigen Geschichte, als sich seinen Fehler einzugestehen, und sich dann die Lehre für ein nächstes Mal hinter die Ohren zu schreiben. Scheinbar hat sich auch hier eine Geiz-ist-Geil-Mentalität verbreitet.

      Das mit der grossen Beliebtheit hat sich wohl unterdessen von selbst erledigt, denn jetzt ist die erwähnte Freundin, und übrigens auch alle anderen, denen so etwas zum ersten Mal widerfahren ist, auf dem Laufenden und wird sich künftig korrekt verhalten, mit den dazugehörenden guten Erfahrungen beim nächsten Mal. Die Internet-Publikation kann ja jetzt auch noch zur Prävention beitragen. Im Vergleich zu „Reisen ohne gültigen Fahrausweis“ ist halt „erst informieren und dann reisen“ immer noch die „Budget“- oder „Prix garanti“-Variante.

    6. Stefan R Says:

      Ich finde die Nachtzuschläge gerechtfertigt. Schliesslich arbeiten die Angestellten der Verkehrsbetriebe ausserhalb der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit und können deshalb Anspruch auf einen Nachtzuschlag erheben. Weil in der Schweiz in vielen Situationen das Verursacherprinzip zum Zuge kommt, wird dieser Nachtzuschlag auf die Kunden abgewälzt.

      Gruss

      P.S.: ich habe mal gehört, dass die Kontrolleure des ZVV offiziell „Kundenberater“ heissen

    7. Branitar Says:

      Im Grunde genommen zeigt sich hier aber doch nur ein Problem, dass in Deutschland noch viel schlimmer ist: der Tarifdschungel.

      Einerseits sollen ja möglichst viele Leute mit Bus und Bahn fahren, weil es ja so umeltschonend ist. Andererseits wird alles dafür getan, dass es den Leuten so schwer wie möglich gemacht wird „korrekt“, also mit allen möglichen Zusatzerschwernissen… äh, ich meine mit allen nötigen „Zusatzleistungen“ (vulgo: Aufschlägen), zu fahren.

      Besonders krass habe ich das in meiner Zeit bei der Bundeswehr erlebt, wo ich zusätzlich zu meinem (von der BW gestellten) Fahrausweis wegen der Streckenführung und anderen Faktoren noch 3 bis 4 Aufschläge zu zahlen hatte, wenn ich nicht dreimal solange für die Strecke nach Hause brauchen wollte (und ich rede von 2 Stunden gegenüber 6.5 Stunden für knapp 200 km).

      Allerdings sind die Schaffner (pardon: Kondukteure) hier in der Regel sehr kulant, sofern man ein gültiges Ticket hat, und nur den Aufschlag nicht bezahlt hat. Den kann man dann in der Regel direkt bei ihnen nachlösen, ohne dass man gleich Straf … äh, die „Gebühr“ als Schwarzfahrer zahlen muss.

    8. neuromat Says:

      Das Zürcher Grauen – Vampire in der S-Bahn

      Ein Beitrag zum Thema Ökonomie. Worunter können wir den verbuchen? Ich würde vorschlagen: Dumm gefahren! Möglich wären aber auch die „dumm Gefahren“ – wie auch immer – dumm gelaufen. Die arme Sklavin zweier oder gar mehrer Kinder, beschliesst gemeinsam mit ihrem Mann, hoffentlich dem Vater der Goofen, in den Ausgang zu gehen. Nein, in diesen zu fahren, und da spätestens hätte es Ausfahrt heissen müssen. Letzte Ausfahrt Brooklyn, schliesslich geht es in Little Big City.

      Die beiden waren seit Jahren nicht mehr zu später Stunde gemeinsam an der frischen Luft – sie haben zwar Freunde, aber von denen eignet sich keiner als Babysitter. Das alles kann doch nie gut gehen. Ausgerüstet mit der Portion Logik, dass in einem 24h Ticket ja auch gleich alle Zuschläge enthalten sein müssen, wird es zur Nacht der Schreckens: Der Original ZVV- S-Bahn-Begleiter mit etwas angestrubbeltem Mecki Schnitt und Schnauzbart kennt kein Erbarmen; allerdings so eine ganz harte Nuss ist der auch nicht, lässt sich doch glatt runterhandeln auf die Hälfte, wie gut, dass nicht das ganze Quartier unterwegs war, sonst hätte der Schaffner am Ende noch drauf gelegt.

      Dafür – welche Nacht des Grauens, aber der Werbeslogan lautet ja schliesslich: Ich bin auch eine Fledermaus (und da muss man mit Vampiren rechnen)- werden sie vom „Kontrolleur“, durch den ganz Zug begleitet, wie zwei Schwerverbrecher.

      Seit wann sind in der Schweiz die S-Bahn-Begleiter für die Schwerverbrechensbekämpfung zuständig? Was hätte der arme Mann denn sonst tun sollen – die beiden beim nächsten Halt vor die Tür setzen, weil sie sich nicht richtig auf den Ausgang vorbereitet haben, weil sie denken, das ist in Zürich alles so wie daheim (wie die Deutschen, kommen in die Schweiz und denken ist alles so wie zuhause), weil sie die Anzeigen nicht lesen können auf denen fett gelb leuchtet (ZUSCHLAG) http://www.zvv.ch/nachtnetz_level2.asp. Und schliesslich ist er Zugbegleiter – das ist sein Beruf, die Fahrgäste zu begleiten.

      Bleibt noch die Geschichte mit dem „die S-Bahn fährt doch nachts sowieso“. Ja klar, der Strom kommt aus der Steckdose (Tag- und Nacht), und die reissen sich bei der ZVV darum jede Nacht durchfahren zu dürfen, sind eben alles Fledermäuse, voll reinhängen und abflattern. Jeder von uns arbeitet doch gerne nachts und an den Wochenenden, vor allem für die, die dann voll reinflattern und abhängen dürfen, und hat irgendjemand dafür schon mal ein Gehalt haben wollen – na also!

      Bleiben die fünf Franken. Ausgerechnet wurde der Betrag bei einer 35% Auslastung für vier Franken neunundzwanzig (hier wird doch sonst auch gelegentlich jeder königliche Blödsinn behauptet). Warum also fünf Franken? Weil hier alles mindestens fünf Franken kostet, was extra sein muss. Und zur Einstimmung der Touristen auf Zermatt, spätestens da kostet alles fünf Franken, der Tee, die Zitronenscheibe dazu und die Serviette.

      Nein, nein – das macht die ZVV schon richtig. Im Unterschied zur Gesamtschweiz. Da ging es irgendwann bei einem Betriebsausflug der US-Streitkräfte um die Nutzung des Schweizer Luftraumes. Das hätte man „kostendeckend“ gestalten können, einschliesslich Nachtzuschlag, Buchen einer abhörsicheren Sperrfrequenz und Begrüssung der Urlauber mit einem Jodler.

    9. Hans Says:

      Uns ist ähnliches passiert, Fahrt nach Winterthur mit Monatskarten und Anschlußbillets – leider ist Winterthur auch ein 2-Zonen-Gebiet. Kontrolle -> 80 Franken -> Email mit Beschwerde -> 40 Franken -> halben Monat Schwarz gefahren -> 0 Franken.

    10. wolfi Says:

      jens

      die 80 franken muss sie garantiert NICHT zahlen. hier liegt eindeutig keine absicht vor. sollen sie ruhig die persönlichen daten aufnehmen, zur not mit polizei, immer darauf hinweisen, dass sie a) kein geld dabei hat und b) widerspruch eigelegt wird.
      am nächsten morgen zvv-contact anrufen, siehe homepage, und den sachverhalt erklären. danach hörst du nie wieder was von denen.
      nebenbei würde ich dann auch noch den namen des kontrolleurs erwähnen, wie er sie behandelt hat. die zvv hat auch für das immer gerne ein offenes ohr.

    11. Ingo Says:

      @Andreas: „Wo soll die SBB bzw. der ZVV noch Hinweise anbringen, damit es auch Deine Kollegen lesen?“ (ich hab den Smiley gesehen…)

      Vielleicht _auf den Tickets_?
      Ich meine, ich verstehe das Ganze mit der Finanzierung usw., aber auf den Tickets steht nun mal klar und deutlich „gültig bis dd.mm.jjjj hh:mm“ und die Zone(n). Wenn da stünde „mit Ausnahme des Zeitraums hh:mm-hh:mm“ oder was auch immer – aber es steht da nicht. 24 Stunden sind für mich 24 Stunden und nicht „24h minus 4.5h in der Nacht“. Kann verstehen, wenn man nach dem Ausgang froh ist, wenn ein Fortbewegungsmittel kommt, da guckt man doch nicht mehr auf den Aushang, wenn man ein Ticket hat…

    12. Nessi Says:

      natürlich stimmt es, dass überall auf den nachtzuschlag hingewiesen wird….trotzdem……ich finde viele kontrolleure sind einfach zu kleinlich, oder sie haben absolut keine menschenkenntnis. man merkt nämlich am verhalten eines menschen sehr wohl ob er die wahrheit spricht (in diesem fall, selten zug fahren) oder nicht. die notorischen schwarzfahrer verhalten sich ganz anders. ich finde mehr kulanz wäre hier angebracht gewesen…..aber eben. schade….und da wundert sich die SBB warum sich das zugfahren nicht mehr durchsetzt.

    13. Nessi Says:

      noch was…..es heisst ja ausdrücklich „ohne die beiden fahrscheine“. die beiden hatten ja blos einen nicht, zudem noch den viel kleineren anteil, da wäre eine im verhältnis entsprechede busse angebracht.

    14. neuromat Says:

      @ Ingo
      wieso „mit Ausnahme des Zeitraums hh:mm-hh:mm” oder was auch immer.“ Die Tickets sind doch gültig zu dem Zeitraum, Du brauchst aber einen Nachtzuschlag. Müsstest Du also draufdrucken in der Zeit von bis (und mit – damit es auch der Einheimische versteht) nur gültig in Verbindung mit einem Nachtzuschlag. Liest eigentlich jemand alles, was auf so kleinen Zetteln da steht.

      @ alle, die hier für so viel Verständnis für die beiden Unwissenden bitten, nochmals:
      „weil sie sich nicht richtig auf den Ausgang vorbereitet haben, weil sie denken, das ist in Zürich alles so wie daheim (wie die Deutschen, kommen in die Schweiz und denken ist alles so wie zuhause)“ 😉

      Und das mit der Absicht, @ Wolfi, ich fahre auch nie mit Absicht inner- und ausserorts zu schnell, sondern aus einer gewissen Unachtsamkeit: Strasse geräumig wie eine Autobahn, keine Kinder weit und breit, keine Betrunkenen – und Hunger! Ich glaube das interessiert in dem Zusammenhang nicht. 

      ach ja und noch was, @ phipu,
      der eine sehr gute Beobachtung gemacht hat: „Es scheint einigen Personen eben wohl einfacher, sich nie für ihr Tun verantwortlich zu halten.“

      Das ist das, was eigentlich aufstösst an der ganzen Sache. Dieses „schuld“ sind die anderen, und dann dieser furchtbare Gang durch den Wagen… Wie wäre es denn mit einer Portion Einsicht und einem Hauch von Bedauern und vielleicht sogar Reue: „Stimmt, haben wir falsch gemacht. Was machen wir jetzt? Es war sicher unser Irrtum, von diesen Voraussetzungen auszugehen, na ja, wie kriegen wir das denn jetzt hin?“ Meine Wette: Jedem Zugbegleiter wäre dies schon Gang nach Canossa genug gewesen.

      Meine zweite Wette: Inborn error, gelingt vielen hier einfach nicht. Zu ausgeprägtes Perfektionsdenken; Fehler macht hier eben keiner. Eben sei’s drum, dann gibt es auch die volle Portion Verantwortung.

    15. DaniDo Says:

      24 STUNDEN SIND 24 STUNDEN

      Wenn die Zürcher dann finden, das gelte nicht, dann müssen sie halt beim schönen Namen 24 Stunden-Ticket sparen (die Idee mit dem Hinweis auf dem Ticket finde ich gut!).
      So geht das nämlich nicht, das ist eine kundenunfreundliche Frechheit

      …zum Glück ist diese Angelegenheit nicht einem Deutschen passiert, der das dann in einen Blog schreibt, wäre ja so was von peinlich für die ZVV!

    16. phil Says:

      Ich wusste nicht – obwohl öfters mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und auch im Besitz eines Generalabonnements – das Züge zuschlagspflichtig sein können. (Das liegt vielleicht daran, dass ich nur tagsüber mit den ÖV fahre, nachts hingegen immer mit dem Auto).
      Bei Nachtbussen ist allgemein bekannt, dass diese nachts zuschlagspflichtig sind. Bei den Zügen, wage ich zu behaupten, ist es weniger bekannt.

      Ich selber würde auch nichts zahlen, wenn nicht mit deutlichen Hinweisschildern auf diesen Zuschlag aufmerksam gemacht wird. (Würde so vorgehen wie wolfi).
      Die von Andres genannten Hinweisorte reichen nicht aus. Ich lasse nie an einem Automaten ein Billet raus, bin auch nie am Bahnschalter. Die Mitteilung im Zug ist eben auch schon zu spät, dann bin ich ja bereits ein „Schwarzfahrer“.

      Meiner Meinung nach müsste kurz vor der Zugseinfahrt eine Durchsage gemacht werden, die auf den Zuschlag hinweist.

    17. nadjagn Says:

      @jens: habe auch schon meine erfahrung mit dem nachtzuschlag. ich finde diesen persönlich aus den diversen bereits erwähnten gründen gerechtfertigt. allerdings könnte man dem zvv ankreiden, dass er z uungenau kommuniziert wird, so fehlt für mich auf den automaten der hinweis ab wann genau der zuschlag bezahlt werden muss (hoffe mal das wird früher oder später nachgeholt).

      nun zu meiner geschichte. silvester vor ein paar jahren: ich wollte von stadelhofen nach zürich hb fahren um dort den letzten zug nach hause zu erwischen. leider waren wir zu zweit etwas spät dran, der zug sollte jede sekunde abfahren. wir (beide ga-besitzer) mussten uns nun entscheiden, einsteigen, oder nachtzuschlag lösen. da im eingang der s-bahn zwei kontrolleure standen, dachten wir und“los einsteigen und den zuschlag bei denen lösen“. stiegen ein, brachten unser anliegen vor (inklusive dem hinweis auf den letzten zug nach hause) und wurden prompt wieder aus dem zug geschickt, zum automaten. also schnell schnell raus und an den automaten, 2 nachttarife gelöst (immer im blickfeld der kontrolleure) und der zug fuhr weg ohne uns… (nochmals vielen dank an die kontrolleure, sie werden sich totgelacht haben ab unseren dummen gesichtern).

      naja, di moral von der geschicht‘ (wir standen da, mit zwei ga’s, zweimal nachttarif und durften uns für den heimweg ein tagi nehmen für 160.– (=2 x busse à chf 80.–)) werde mir def. immer früh genug zur sicherheit einen nachttarif lösen… finde auch die mehrfachkarte ene super idee…

    18. fanclub Says:

      Diese notorischen Autofahrer sind immer lustig, die meinen man könne einfach so mal zwischendurch den Zug nehmen und dann auch noch draus kommen wie das geht…
      Ein Nachtzug SN-X ist eben auch keine hundskommunge S-Bahn. Drum ist sie auch anderscht angeschrieben. Das ist wie Bleifrei oder Super –> andere Bezeichnung und anderer Preis. 😉

      Ich kann dieser Freundin natürlich aus tiefstem Herzen mitfühlen, obwohl mir das gesellschaftliche Umfeld und die politischen Wege und Gründe (wie jedem andern informierten Mitmenschen) seit Jahren bekannt sind.
      Habe mich tausendmal geärgert, dass ich als GA-Fahrer einen Nachtzuschlag lösen musste! Auch wenn die 5.- realistisch gesehen vertretbar und verkraftbar sind.
      Noch mehr als der Zuschlag dr SN-X ärgern mich jeweis um 02.00 am die „Schauspieler“ die auch noch nach Jahren !! eine Szene im Zug abziehen, von wegen ich wusste nichts von einen Nachtzuschlag.

    19. Thomas W. Says:

      Hmm, über den Sinn oder Unsinn des Nachtzuschlags kann man durchaus streiten. Tatsächlich muss man dem Fahrer nachts einen höheren Stundenlohn zahlen als tagsüber. Andererseits sinken andere Kosten nachts relativ. Denn Busse und Bahnen sowie andere Infrastruktur sind sowieso vorhanden und können mit genutzt werden. Dies gilt auch für die SBB, wo Leitstelle, Stellwerke usw. auch nachts durchgehend besetzt sein müssen für Fernreisezüge und speziell den Güterverkehr.

      Problematischer ist speziell die morgendliche Spitzenstunde, denn im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr ist das Verkehrsaufkommen im Nahverkehr am stärksten und der Bestand an Fahrzeugen und Personal muss folglich auf diese Zeit ausgelegt sein, wird aber während des restlichen Tages nicht mehr benötigt. Da wäre eher ein Morgenzuschlag angebracht.

      Dennoch lassen sich Verkehrsunternehmen natürlich gerne den Nachtverkehr zusätzlich bezahlen. Entweder, wie in München, durch die Stadt, die anfallende Zusatzkosten explizit trägt und die Linien entsprechend bestellt. Oder, wie in Bonn, durch Sponsoren für die einzelnen Nachtlinien, die dann deren Namen durch die Nacht tragen.

      Man könnte einen funktionierenden Nachtverkehr jedoch auch als Kundenwerbung betrachten, zumal man dann nämlich wirklich das Auto durch eine Monatskarte oder das Generalabbonement ersetzen kann.

      In die Falle mit dem Nachtzuschlag wäre ich in Zürich übrigens auch schon mal fast getappt, denn „24-Stunden-Karte“ klingt sehr suggestiv.

    20. Ingo Says:

      @neuromat:
      Danke für die Berichtigung, Du hast natürlich recht, es müsste auf den Zuschlag hingewiesen werden – das Ticket selber ist ja auch nötig.

      Aber zum Thema „Liest eigentlich jemand alles, was auf so kleinen Zetteln da steht.“:
      JA! Wenn ich mich vor der Fahrt vergewissere, ob mein Ticket (noch) gültig ist, dann gucke ich da drauf. Wenn ich das nicht tue, bin ich tatsächlich selbst schuld. Aber kann man von mir wirklich verlangen, dass ich vorher auch noch die Bushaltestelle/den Bahnhof nach Aushängen absuche? Ja, leider auch das. Aber kundenfreundlich ist das nicht. Ein Hinweis auf den Tickets würde vielen Ärger ersparen – aber den ZVV vielleicht auch zusätzliche Einnahmen…

    21. Tellerrand Says:

      Die angeführten Argumente für einen Nachtzuschlag sind nicht so zwingend, sonst müsste etwa auch am Wochenende mehr für die Fahrt mit der Bahn berappt werden.

      Und die erhöhten Reinigungskosten? Nachtschwärmer lassen wenigstens nicht Festmeterweise Gratiszeitungen in den S-Bahnen liegen.

      Ein 24-Stunden-Ticket, das nicht ohne irgendwelche Zuschläge auch wirklich 24 Stunden gilt, ist schlicht und ergreifend Etikettenschwindel, wenn in diesem Fall die Begriffe Tickettäuschung oder Billettbetrug treffender wären.

    22. Zugezogen 2.0 Says:

      Am allerbesten ist doch das: man fahre mit dem Nachtverkehr von ZH nach SG.

      Dann wird

      a) der SBB Ticketpreis
      b) der Zuschlag des ZVV und
      c) der Zuschlag des Thurgauer Regionalzuges „Thurbo“ (übrigens das hässlichste Gefährt auf diesem Planeten)

      fällig. Glücklicherweise wurde ich von einem netten Passanten auf diesen Umstand hingewiesen, sonst wäre ich ab Winterthur auch um 80,- Franken ärmer.

    23. Thomas Says:

      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wie auch immer, es ist unmöglich, die 12908321 Hinweise wegen dem Nachtzuschlag zu übersehen. Und: das 24 Stunden Billet ist 24 Stunden gültig. Müsst einfach auf die ersten Züge nach 05:00 Uhr. Wenn ihr die Nachtbusse und -bahnen nicht toll findet: nutzt sie nicht.
      Ist mir ein Rätsel, wie man sich über so was aufregen kann. Ne, anders rum: ich versteh, dass man sich ärgert, aber das Ziel des Ärgers sollte die eigene Person sein. Nur, das ist halt etwas unbequem.

    24. Thomas Says:

      Nachtrag: jede Bahn ist so angeschrieben:
      http://www.zvv.ch/images/NN_Zuschlag.jpg
      Wie blind oder besoffen muss man sein, das nicht zu sehen?
      Sorry für das etwas arrogante Auftreten, aber mir geht dieses Eigene-Fehler-bei-den-andern-Suchen und dieses Ich-hab-keine-Schuld,-die-andern-sind-doof so was auf den Keks….
      Information ist eine Holschuld, keine Bringschuld. Hat sicher jeder schon mal mehr oder weniger schmerzlich lernen müssen.

    25. Tellerrand Says:

      @ Thomas

      Kennst Du Douglas Adams? Mal lesen: da steht sehr erhellendes über Information als Holschuld…

    26. Thomas Says:

      @Tellerrand: du meinst den Beschluss über den Bau des Hyperraumbypasses, der dort im Planungsbüro im Keller in einer Truhe liegt, notabene in einem Raum ohne Licht. Du siehst, ich bin Douglas Adams Fan. Trotzdem bin ich ehrlich genug, die Ursache meiner täglich gemachten Fehler zunächst mal bei mir selbst zu suchen.
      Zu deinem Kommentar: das Billet IST 24 Stunden lang gültig, da ist absolut kein Etikettenschwindel. Nachtzüge benötigen Zuschläge, bast. Du zahlst auch für dein Auto ne Zulassung für den Verkehr, dass du die Nr. bekommst. Trotzdem zahlst du für die Autobahn noch einen Zuschlag.
      ich musste mich an der Uni lange genug mit Kommilitonen herumschlagen, die monatelang an keinem Anschlagbrett vorbeigingen und alles verpasst haben, und dann einfach gejammert haben über die böse weite Welt. Es ist zum… Es gibt in unserer Gesellschaft auch Informationsverweigerer. Selbst schuld. Schuld bei sich suchen. Danke. Und ich weiss, dass mich die Schadenfreude ereilen wird. Mir passieren auch solche Fehler. Einziger Unterschied: ich gebe nicht den andern Schuld, sondern ärgere mich über mich selber.
      Andere Frage. Wie würdest du denn die Information des Nachtzuschlages noch besser verbreiten?

    27. Thomas W. Says:

      @Thomas:
      Weg mit dem Nachtzuschlag für Zürich und Umgebung!

    28. futura Says:

      Es gibt hier doch viele die kein Verständniss für die Gelegenheitsfahrer haben. Aber obwohl ich ein Vielfahrer bin (in Bezug auf die ZVV) finde ich die Ticketbeschriftung daneben, da sie eindeutig irreführend sind und nicht alle notwendigen Informationen enthalten.
      Ein anderes Beispiel ist das Kurzstreckenticket, welches eine halbe Stunde gültig ist, aber halt wie das 24h Ticket nur so halb (irreführende Bezeichnung). Es findet sich auf dem Ticket keinerlei Hinweise darauf wie und wo die halbe Stunde gültig ist. Als logisch denkender Mensch würde ich jetzt erwarten im geasmten ZVV Netz für eine halbe Stunde, aber als vielfahrer weiss ich natürlich, dass bei der ZVV nichts logisch ist und suche deshalb solange nach Hinweisen bis ich fündig werde. Und diese zeigen dann, das die ZVV es selbst nicht so genau wissen, sondern nur so ungefähr, falls der Gültigkeitsbereich an der Haltestelle angegeben ist, sonst viel Vergnügen bei der nächsten Kontrolle.

      Gruss
      futura

    29. Tari Eledhwen Says:

      Ich hab mir grad versucht, vorzustellen, was in Berlin los wäre, wenn man für Nachtverkehr zuschlag zahlen müsste.. Ich glaub, dann hiess es Burningberlin..

      Ich find das nicht richtig. 24h sind 24h und nix anderes!

    30. Phipu Says:

      An Thomas
      Du sprichst/schreibst mir sowas von aus dem Herzen. Ist sicher in meinem ersten Kommentar schon durchgesickert. Ich könnte mich in vielen Situationen grün und blau ärgern, wenn ich (auch als Unbeteiligter) höre (-n muss), mit welch unglaublichen „Argumenten“ manchmal das „Recht auf Ignoranz“ verteidigt wird. Was du auf Deutsch mit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ beschreibst, tönt auf französisch noch eine Stufe heftiger: „Nul n’est censé ignorer la loi“ (wörtlich etwa: Von niemandem wird erwartet, dass er das Gesetz nicht kennt).

      Tatsächlich finde ich all die Leute mühsam, die keine wirkliche Eigenverantwortung wahrnehmen wollen, und das auch noch lautstark „verteidigen“. Gibt es eigentlich von denen immer mehr, oder manifestieren sie sich einfach derart, dass man meint, es gebe fast nur noch solche Leute? Schlimm ist ja, wenn man ein solches Verhalten (aus reeller Ignoranz oder aus Überzeugung) durch die Erziehung auch Kindern überträgt. Damit will ich nicht sagen, dass man sich nicht gegen Ungerechtigkeiten wehren soll. Aber es ist eben nicht jedes subjektiv negativ empfundene Ertappt-werden eine Ungerechtigkeit. Ich würde behaupten – wie das in anderen Kommentaren auch schon beschrieben wurde – ehrlich den Fehler (oder im beschriebenen Fall das Unwissen) eingestehen, könnte viel häufiger zu mild gestimmtem Gegenüber (z.B. Kontrolleur) führen, als „Auflehnung aus Prinzip“. Wenn man dann halt doch den Selbstkontrollzuschlag zahlen muss, ist das bei Leuten ohne kriminelle Ader und ohne übertriebene Vergesslichkeit in Gottes Namen (ist das heute noch politisch korrekt ausgedrückt?) einfach ein „Lehrplätz“ für das nächste Mal.

      Nur falls mich jetzt jemand als Besserwisser mit Superman-Genen, oder Wasser-Trinker und Wein-Prediger ansieht, will ich doch mal erwähnen, dass ich auch schon im Bus den Selbstkontrollzuschlag bezahlen musste, weil ich das Monatsabo des aktuellen statt des vergangenen Monats weggeworfen hatte; oder dass mein Auto abgeschleppt wurde, weil ich am zeitlich begrenzten Parkverbotsschlid nicht begriff, dass eben dort am nächsten Morgen ein Markt veranstaltet werden sollte, und ähnliches mehr. Der Unterschied zu obiger Geschichte ist einfach, dass ich – wäre das anatomisch einfacher möglich – mich selber hötte „kläpfen“ können, und gewiss habe ich keinerlei Zeter und Mordio veranstaltet. Nun habe ich zwar bereits gegen letztere Idee verstossen. Solche Geschichten sind nämlich nicht einmal blogwürdig.

    31. Thomas Says:

      für alle 24h fans: nehmt mal an es ist montag, dann klappt das auch. das „Problem“ ist, dass es an Wochenenden extraservice in der Nacht gibt, was insbesondere für jugendliche Partygänger besser ist als per Anhalter im nächsten Wald zu landen mit bekannten Folgen. Es stellt sich durchaus die Frage, ob der Nachttarif an sich nicht auch einfach eine Leistung des ÖV sein soll. Das ist er aber momentan nicht und deshalb wird halt dieser Zuschlag verrechnet. Man könnte ja die Sache auch anders beleuchten: überleg mal, wie viele sich beschweren würden, wenn die Kosten für den Nachtverkehr an Wochenenden auf die ’normalen‘ Ticketpreise überwälzt würden. Der Nachtzuschlag ist halt nach dem Verursacherprinzip aufgegleist. Ich find ihn praktisch und zahle gerne dafür. Aber Geiz ist offensichtlich halt geil.
      @Tellerrand: was die Fahrkosten an Wochenenden angeht: Fahrten an Wochenenden sind eigentlich teurer. Du zahlst exakt gleich viel fürs Billet, aber die dafür angebotene Leistung, die Dichte des Fahrplans ist wesentlich geringer.
      Wie auch immer, nur damit das ganz klar rüberkommt:
      – Ich begreife den (momentanen) Frust/Ärger der betroffenen
      – Ich unterstelle den Betroffenen keine Absicht
      – Ich glaube sogar, dass die Betroffenen nach Treu und Glauben gehandelt haben.

      Trotzdem: sie haben halt ne Leistung beansprucht für die sie nicht bezahlt haben.
      Irgendwie ists einfach ein Paradebeispiel: Nicht ÖV-Benutzer fährt einmal ÖV: alles geht schief und der ÖV ist schuld. Das macht mich so ein wenig säuerlich.

      Und ja, trotzdem kann man über Nachtzuschlag, Tarifpolitik und Information des ZVV durchaus diskutieren. Aber unter uns: wer sie schlecht findet, ist wohl noch nicht so viel in der Welt herumgekommen. Auch das soll keine Rechtfertigung sein, nichts zu verbessern.

      Shit happens, warum ist es so schwer dazu zu stehen?

      @Tari: der Vergleich mit Berlin hat mich inspiriert und ich hab mal die Website der Berliner Betreibe angeguckt. Da gibst unter anderem Tageskarten, die erst ab 09:00 gültig sind, das dürfte dann den 24 h -Ticket-Falschversteherfraktion etwas den Wind aus den Segeln nehmen. Zum andern scheint es da tatsächlich stets Nachtbetrieb zu geben, das also zum stinknormalen Service zu gehören. Das gibts in Zwinglitown nicht, das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

      Man kann die Geschichte auch ‚positiv‘ sehen: in der S-Bahn ist jetzt wohl für längere Zeit ein Platz mehr frei. 😉

    32. Tellerrand Says:

      @ Thomas

      Zunächst: ich habe gar kein Auto, bin Bahnfahrer und Mobility-Nutzer…

      Dann: es ist immer einfach zu sagen, ihr habt euch nur nicht richtig informiert. (es gibt natürlich Informationsverweigerer, aber zwischen ihnen und Alleswissern noch eine ganze Menge Zwischenstufen)

      Schliesslich: Man könnte dem Ticket einen Namen geben, der nicht irreführend ist. „Tagesticket“ oder „24-Stunden-Ticket, das aber nur während 19 Stunden seiner vermeindlichen Gültigkeit zu freien Fahrt berechtigt“

    33. Sonja Says:

      Wie kommt ihr eigentlich alle auf den bescheuerten Namen „24-Stunden-Ticket“??? Auch wenn das Ding 24 Stunden gültig ist steht nirgends etwas von „24-Stunden-Ticket“.

      Ich fahre nur gelegentlich mit dem öffentlichen Verkehr, dann aber im ZVV. Derzeit habe ich drei Tickets dabei, auf allen steht „Tageskarte“, ebenso auf der ZVV-Homepage (www.zvv.ch). Um mal die selbe Spitzfindigkeit anzuwenden, mit der ihr das zuschlagslose Nachtfahren verteidigen wollt, weil es ja ein „24-Stunden-Ticket“ ist: Offiziell ist es eine „Tages“karte, die 24 Stunden nach Erwerb abläuft. Das würde bedeuten, ihr müsst abens und nachts ein anderes Ticket kaufen, da ja dann nicht Tag ist. Bescheuerte Idee, nicht wahr? Genau so bescheuert klingt es für mich (!), sich über einen Nachtzuschlag aufzuregen, der für eine Zusatzdienstleistung erhoben wird (unter der Woche fahren zur angegebenen Zeit keine Züge, trotzdem motzt keiner, dass er sein „24-Stunden-Ticket“ während rund 4 – 5 Stunden überhaupt nicht einsetzen kann).

      Wie Thomas bereits aufgezeigt hat und wie ich aus eigener Erfahrung weiss: Der Nachtzuschlag ist ersichtlich! Gerade als Nicht-Bahnkunde braucht man einen Fahrplan, um überhaupt zu wissen, wann ein Zug fährt. Auf allen Fahlplänen wird auf den Zuschlag aufmerksam gemacht, wer sich das nicht genau anschaut, ist selber schuld. Wer nämlich einfach die Hinweise ignoriert, wird auch dienstags um 03.30 Uhr am Bahnsteig stehen, weil er nicht gemerkt hat, dass die Nachtzüge nur von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag fahren.

      Fazit aus meiner Sicht: der ZVV spricht nicht von „24-Stunden-Ticket“, der Name ist also nicht irreführend… sollte ich mich getäuscht haben, was die Namensgebung betrifft, entschuldige ich mich bereits jetzt in typisch schweizerischer Höflichkeit.

    34. Zugezogen 2.0 Says:

      Noch ein wenig Öl ins Feuer:

      Das 24 Stundenticket ist 24 Stunden gültig, auch Sa / So.
      Wenn es das nicht wäre, müsste man schliesslich für einen Nachtbus nicht
      nur den Zuschlag, sondern auch das reguläre Billet erwerben.

    35. Thomas Says:

      @Tellerrand
      Das 24h-Ticket läuft 24 Stunden nach Erwerb ab. Du kannst damit auf jedem Zug /Tram/Schiff/Bus in den nächsten 24 h fahren. Du wirst aber feststellen dass von 0030 bis ca 0530 unter der Woche der Fahrplan sehr dünn ist 😉
      Das 24h Ticket ist ja auch am WE gültig, du brauchst einfach für die Nachtbahn einen Zuschlag.
      Was den Namen angeht: es heisst ja eigentlich Tageskarte und ist deshalb 24 h (Dauer eines Tages) gültig. Ich finds extrem cool, denn in vielen Orten ist die Tageskarte nicht an Stunden, sondern an Daten gekoppelt.
      Das mit dem Informieren: Ja, es ist leicht das zu sagen. Aber noch viel leichter ist es, einfach den andern Schuld zu geben. Ich kann dieses Vorgehen, immer zuerst die Schuld bei den anderen zu suchen, wirklich nicht ausstehen. Jeder will nur Rechte aber keine Pflichten.
      Wenn ich in einer fremden Stadt bin, steh ich meistens auch 10 Minuten vor den Plänen und Automaten, um einen Überblicküber den Tarif(dschungel) zu erlangen. Ist das wirklich zu viel verlangt?

    36. medi Says:

      Ich will Dich gerne mal in so einen versauten Zug, (vollgekotzt oder demoliert) einladen um einmal zu schauen ob das Kostendeckend ist. Zum anderem kommt noch das Personal was die Ganze Nacht mit unterwegs ist und sich mehr oder weniger Beschimpfen lassen muss, ( auch, ich weiss nicht ob Du Kinder im Teenager-alter hast) diese falls sie belästigt werden sich getrosst an das böse Personal um Hilfe wenden kann.
      Wo sind da fünf Sfr zuviel frage ich Dich??

    37. Kreis7 Says:

      Jeder der das ZVV-Nachtangebot benützt, tat dies logischerweise einmal zum ersten Mal. Ich wage mal zu behaupten, dass nicht sämtliche Erstbenützer teures Lehrgeld bezahlten mussten. Die waren schlichtweg informiert, haben nachgefragt, sei dies offiziell bei der ZVV, VBZ, SBB oder erfahrenen Freunden und Bekannten. Über die Erfolgsstory dieses Angebots und dessen unbestrittenen grossen Vorteilen, wurde in den Medien schweizweit berichtet. Ich mag mich noch schwach daran erinnern, dass selbst beim Beitrag vom SF sogar der Zuschlag erwähnt wurde. Wenn das nicht der Information genug ist!

      Übrigens, ein toller Tipp von Wolfi den ZVV-Contact zu kontaktieren, „rumzumüden“ und so die „Gebühr“ abwenden zu können. Nicht Verständnis für irgendwelche, ganz spezielle Umstände und Versäumnissen bringen die ZVV dazu den Fall abzuschliessen, sondern schlichtweg das Kostenmanagement. Eine Weiterverfolgung und schlussendliche Betreibung des säumigen Zahlers würde das vernünftige Mass überschreiten und für ehrliche bzw. gutinformierte Reisende die Billets teurer werden lassen.

      Das Nichtbezahlen, aber auch runterhandeln von selbstverschuldeten „Gebühren“, gibt es überhaupt andere?!?, ist schlichtweg unfair gegenüber denen, die sich korrekt verhalten.

    38. PeterPan Says:

      Hallo Kollegen..

      also sorry. In meinen Augen ist ein „24-Stunden-Ticket“ vom ZVV eine klare Mogelpackung, wenn ich damit nicht 24 Stunden die öffentlichen Verkehrsmittel des ZVV nutzen kann. Vorausgesetzt ich zahle für die entsprechende „Zone“. Die Nacht gehört zu den 24-Stunden dazu. Und die bezahle ich schliesslich. Hinweise, wo auch immer angebracht, sind dann als das „Kleingedruckte“ zu verstehen, das dem Nutzer der ZVV-Dienste nicht offensichtlich dargelegt werden – und das vorsätzlich.

      Gruss
      PeterPan

    39. Phipu Says:

      an
      Ingo,
      DaniDo
      Tellerrand
      Futura
      Tari
      PeterPan

      Dass der Name der 24-Stunden-Tickets geändert werden muss, ist einfach eine unbegründete Forderung. Einige scheinen es langsam begriffen zu haben, aber möglicherweise doch noch nicht alle. Darum versuche ich es mit ergänzenden Erläuterungen.

      Ein 24-Stunden-Ticket ist als Billett (Fahrkarte) tatsächlich über diesen Zeitraum gültig. Deshalb ist der Name ganz einfach richtig und braucht keine Einschränkung. Wer geringe Notionen von Marketing hat, wird ausserdem verstehen, dass man den Titel möglichst kurz halten will. Wer also nachts ein 24-Std-T. hat, das zeitlich und geografisch für die gefahrene Strecke gültig ist, hat ein gültiges Billett/Ticket/Fahrkarte! Dies stimmt also sogar juristisch (von wegen Etikettenschwindel, Mogelpackung, Vorspiegelung falscher Tatsachen oder so). Aber, wer sich aussucht, einen zuschlagpflichtigen Zug zu benützen (wie z.B. Nachbusse und Nacht-S-Bahnen), der muss halt als weitere Fahrpreiskomponente für genau diesen Typ Zug/Bus den Zuschlag bezahlen. Versuchen wir es für die Power-Point-verwöhnten Generationen noch grafisch allerdings jetzt mit Steinzeitmitteln (hoffentlich kommt es auch so, wie ich will):

      Zuschlag: …………ZZ………….
      Gültigkeit Billett: 24242424242424
      Zeit: Sa 17h24 So 17h23

      Das gleiche Prinzip gilt bei einem Generalabonnement (Jahresabonnement für praktisch alle Transportunternehmungen). Als Billett gilt das ganz einfach ein ganzes Jahr. Der Name dieses Fahrausweises verlangt also in keiner Weise nach einer Einschränkung. Dennoch muss man hier bei zuschlagpflichtigen Zügen oder Bussen etwas dazuzahlen, was nichts mit dem Billettpreis selbst zu tun hat.

      Zuschlag: Z………………..Z……………..Z Z
      Gültigkeit Abo: GAGAGAGAGAGAGAGAGAGAGA
      Zeit: 24.10.06 23.10.07

      Sogar bei gewöhnlichen Billetten (z.B. einfache Fahrkarte) gilt das gleiche Prinzip. Wer einen ICE benützt (z.B auf einem Teilstück), braucht dafür eine Fahrkarte +und+ den Zuschlag. Letzterer kann auch in der Reservierung (Platzkarte) inbegriffen sein. Es wäre auch hier falsch zu behaupten, dass die Fahrkarte auf dem ICE ungültig sei. Der Name dieser Fahrkarte braucht also keinerlei Einschränkung.

      Zuschlag: …………………….ICEICEICE……………………..
      Strecke der Fahrkarte: Wuppertal–Köln—Basel Bad–Waldshut
      (örtliche Gültigkeit)

      So, da es nun klar ist, werde ich dazu keinen Kommentar mehr deponieren. Wer nun immer noch behauptet, das 24-Stunden-Ticket trage einen falschen Namen, dem kann wenigstens ich diese fixe Idee nicht mehr austreiben. Irgendwann wird auch mir der Aufwand zu gross. Damit haben wir gleich die Überleitung zum nächsten Thema:

      an Kreis7
      Bravo. Das muss auch mal gesagt sein! Alle Kunden sollen prinzipiell gleich behandelt werden. Dummerweise schaffen es aber diverse Egoisten, Geizgeile und Rechtsanwaltdroher sowie andere „gnietigi Stürmicheibe“ immer wieder, weniger zu zahlen, als sie selbst zahlen müssten UND ALLE ANDEREN korrekterweise ZAHLEN, weil einfach irgendwo im Kundendienst jemand nach allzu dummem fruchtlosem „Gstürm“ sagt, „de Gschiter git nah, de Esel blibt stah!“ und dabei natürlich auch das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag vor Augen hält.

    40. Dirk Says:

      Also ich finde den Nachtservice wirklich genial und zahle die 5 Franken extra sehr gerne dafür. Kein Thema … ABER:

      Die Information über die Bepreisung eines Produktes ist ja wohl ganz klar eine Bringschuld des Anbieters und keine Holschuld des Kunden. Ich rede hier nicht unbedingt im juristischen Kontext, sondern vor allem aus Marketinggründen. Ein Tarifdschungel ist ein Verkaufskiller. Wer schonmal versucht hat, bei der Deutschen Bahn ein korrekt ausgestelltes Ticket aus dem Automaten zu ziehen, weiss von was ich rede.

      Die meisten Leute sind von Natur aus bequem und das ist doch nichts Ehrenrühriges. Ich will nur mit dem Zug von A nach B fahren. Irgendwelche Bahnsachen interessieren mich dabei nicht die Bohne.

      Am liebsten gehe ich irgendwohin, sage ohne Wartezeiten was ich möchte, kriege den korrekten Preis genannt und erhalte die Ware (das Billet). Das ist für mich der Idealfall.

      Die Einführung von Automaten und jetzt auch Internetverkauf verlagert stillschweigend den Aufwand vom Anbieter auf den Kunden. Plötzlich muss ich mir den Preis selbst ermitteln und werde verantwortlich gemacht, wenn mir dabei Fehler unterlaufen. Das hat sich inzwischen so eingebürgert, aber eigentlich ist das doch nicht korrekt, oder?

      Stellt Euch vor, ihr geht in ein Restaurant, müsst Euch aus einer Preisliste die Komponenten Eures Mahls selbst zusammenrechnen. Ihr zahlt am Automaten geht raus und plötzlich kommt jemand, knöpft Euch 80 Franken dafür ab, weil ihr den Serviettenbenutzungsaufschlag nicht bezahlt habt. War doch am Automaten ausgewiesen. Da würdet ihr doch wohl auch auf die Barrikaden gehen, oder?

      Von daher meine Meinung … JA! Es ist zu viel verlangt, wenn ich erst 10 Minuten vor dem Automaten verbringen muss, um den korrekten Preis zu ermitteln. Das ist schlicht nicht mein Job. Und verdammich … wieso ist es denn für einige hier völlig selbstverständlich, dass ich mich erst „vorbereiten“ muss, um mal ausnahmsweise einen Zug nehmen zu können? Wenn ich mich bei allem, was ich tue, erst vorbereiten müsste, wäre ich den ganzen Tag mit vorbereiten beschäftigt. Es reicht doch, wenn ich Abfahrtszeiten und Gleis und Anschlüsse und alles Mögliche erkunden muss.

      Der Schweizer ÖV ist in diesem Punkt im Allgemeinen wirklich exzellent. Die Zugfahrt Zürich-Basel kostet immer das Gleiche, egal ob Bummelzug oder Cityflitzer. Der Sonderfall Halbtax ist dabei durchaus im Rahmen. Mit einem GA wird es noch einfacher. Und diese Strategie ist genau richtig, wie der immense Erfolg des Schweizer ÖV zeigt. So macht Zugfahren Spass und hat wohl viele verleitet, dass Auto stehen zu lassen.

      In Zürich hingegen ist der ZVV in einigen Dingen leider nicht so bequem und das dürfte viele Autofahrer am Wechsel zum ÖV auch hindern. Das 24h-Ticket Zone 10 ist genial. Wenn man weiss wie’s geht, ist es am Automaten sehr schnell gelöst. Könnte noch etwas besser beschreiben sein. Das man auf Hin-und-Rück drücken muss, um letztendlich ein 24h-Ticket zu bekommen ist nicht gerade intuitiv. Aber sei’s drum. Im Prinzip einfach, verständlich und ohne Schnickschnack.

      Der Jammer fängt an, wenn man über die Zone 10 hinausfahren will. Das fängt damit an, dass die Zonengrenzen sehr willkürlich sind. Es passiert recht leicht, dass man im Bus sitzt, gutgläubig sein Ticket zeigt und einem mitgeteilt wird, dass man vor 1 Station leider die Zone 10 verlassen habe und deswegen jetzt 80 Franken zahlen müsse.

      Geht beim nächsten Mal an einen ZVV-Automaten und versucht zu ermitteln, wie viele Zonen man als Anschlussticket kaufen muss, wenn man Zone10 schon hat und auf den Üetliberg möchte. Das hat mit einer klaren, eindeutigen Informationslage wirklich nichts mehr zu tun.

      Genauso unklar ist es, dass man zwar mit einem ZVV-Ticket von Rapperswil nach Zürich HB löst und dann mit dem gleichen Ticket beliebig in Zone 10 weiterfahren kann und dabei auch SBB-Züge z.B. nach Oerlikon nutzen kann. Dass man aber bei einem SBB-Ticket von Basel nach Zürich-Oerlikon die Zone10 nicht inbegriffen ist. Gut. Das eine ist ZVV, das andere SBB … aber warum muss ich mich als Kunde mit diesen wirren Abmachungen zwischen den beiden Institutionen befassen?

      Jetzt also zu diesem Nachtzuschlag. Der ZVV kann das schon so machen. Zumindest am Bellevue steht so viel Personal herum und die Busfahrer kontrollieren beim Einstieg, dass man wirklich fast nichts falsch machen kann. So ist das auch richtig. So muss es sein.

      Mit einem lapidaren Hinweis auf einem Automaten, auf dem Ticket oder auf einer Gleistafel ist es jedoch nicht getan. Wenn ich bereits ein 24h-Ticket besitze, gibt es für mich absolut keinen Grund, an einen dieser Orte zu schauen. Warum sollte ich annehmen, dass ein Nachtzug plötzlich etwas anderes ist als ein Tagzug?

      Und selbst wenn ich den Hinweis „Zuschlag erforderlich“ sehe, was soll ich damit anfangen? Ich weiss noch wie ich einsam nachts um 2 Uhr am Bahnhof Rapperswil stand und versuchte in Erfahrung zu bringen, was es wohl mit diesem Zuschlag auf sich haben könnte. Wäre der Zug schon gestanden, wäre ich auch einfach eingestiegen, ohne weiter darüber nachzudenken.

      Nun wäre das alles kein Problem, wenn man halt einfach mal einen Fehler gemacht hätte, man würde den Fehler halt bereinigen und dann wäre es gut. Kein Drama. Steht man dann aber plötzlich als Schwarzfahrer da und soll 160 Ökken abdrücken, weil ich etwas nicht wusste, was ich nach Lage der Dinge auch gar nicht wissen musste, dann habe ich damit ein Problem.

      Handelt es sich hier um einen einmaligen Fall, um eine Ausnahme wie eben den Nachtzuschlag, mag man sagen „Ok, kann passieren, Schwamm drüber“.

      Aber es könnte dem ZVV in den Sinn kommen, das bereits schwierige Tarifsystem weiter zu komplizieren. Ab irgendeinem Punkt geht dieser Schuss nach hinten los. Die Deutsche Bahn ist ein exzellentes Negativbeispiel. Für die Attraktivität des ÖVs ist die intuitive Transparenz und Einfachheit ein absolut kritischer Erfolgsfaktor. Mit der Einführung des Nachtzuschlags wurde eine falsche strategische Grundrichtung eingeschlagen. Darüber darf durchaus diskutiert werden.

      Wenn Einzelfälle verärgerter Kunden wie das Beispiel des Paares aus dem Beitrag, zur Regel werden, ist es zu spät. Es kann nicht sein, dass ich jedesmal schwitzend im Bus sitze und nur hoffen kann, dass ich nicht wieder mal irgendeinen Sonderfall, irgendeinen Zuschlag oder Extratarif übersehen habe.

    41. Dirk Says:

      >>>Aber, wer sich aussucht, einen zuschlagpflichtigen Zug zu benützen (wie z.B. Nachbusse und Nacht-S-Bahnen), der muss halt als weitere Fahrpreiskomponente für genau diesen Typ Zug/Bus den Zuschlag bezahlen.

    42. Dirk Says:

      Diese Logik hat glaube ich jeder verstanden. Der Punkt ist, dass das Pärchen von oben es auch gerne bezahlt hätte, wenn sie gewusst hätten, dass es sich um einen zuschlagpflichtigen Zug gehandelt hat. Es ist Aufgabe der SBB darüber klar, eindeutig und unmissverständlich zu informieren und nicht Aufgabe des Kunden. Dass der Kontrolleur leider nicht unterscheiden kann, ob jemand diese nicht-intuitive Ausnahme wirklich nicht gewusst hat oder nicht hat wissen wollen, sollte eigentlich auch nicht das Problem des Kunden sein. Soll sich die SBB gefälligst ein System überlegen, wie sie diese Unterscheidung treffen kann. Es kann doch nicht sein, dass Personen, die willig sind, den korrekten Preis zu bezahlen, als Egoisten, Geizgeile und Rechtsanwaltdroher hinzustellen. Der Hinweis auf Douglas Adams schien mir hierbei nicht ganz abwegig.

    43. PeterPan Says:

      Hi Dirk..

      danke für die sehr schöne Erklärung.

      Ab sofort kann man meine Website 24 Stunden kostenlos nutzen. Von 23 Uhr bis 5 Uhr morgens verlange ich allerdings einen Nachtzuschlag von 5 Rappen pro Klick. Bitte per Pay-Pal im Voraus bezahlen. Wer in der Nachttarif-Zeit ohne gültige IP-Adresse auf meiner Website erwischt wird, muss mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 CHF und Sperrung der IP rechnen.

      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Schliesslich habe ich diese Neuerung im Internet auf dieser Website veröffentlicht. Diese Info ist für jeden rund um die Uhr verfügbar. Selber Schuld, wenn es ein Nutzer meiner Website nicht findet und mit den Schultern zuckt.

      Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine „etwas anderen Beratungsgebühren“ z.B. für Call-Center und ZVV/SBB-Hotline-Mitarbeiter

      http://peterpanch.wordpress.com/2006/02/11/kostensenkungsmassnahme-die-etwas-anderen-beratungsgebuhren/

      Mit freundlichsten Grüssen von meinem Baumhaus in den Tarifjungel
      PeterPan

    44. Sonja Says:

      „Es ist Aufgabe der SBB darüber klar, eindeutig und unmissverständlich zu informieren…“

      …aber genau das tun sie ja… die Information ist
      – im Fahrplan
      – in den Gleisanzeigen (siehe Thomas‘ Bild)
      – und in den Durchsagen erhalten.
      Wer an all diesen Stellen diese Information „übersieht“ oder „überhört“ ist schlicht selber schuld!

      Was wäre denn klar, eindeutig und unmissverständlich? Den Einstieg in den Zug nur noch an einer Türe zuzulassen, dort einen Türsteher zu haben der ganz nach Migros-Manier nicht nach der Cumuluskarte sondern nach dem Nachtzuschlag fragt? „Händ Si ire Nachtzueschlag scho glöst?“ Dadurch würde alles doppelt so lange dauern, aber hey, wen stört das? Soll die doofe Bahn doch warten, bis ich zurück zum Automaten geschlendert bin, meinen Nachtzuschlag nachgelöst, nochmals mit meinem Kumpel, der auf einen anderen Anschluss wartet gequatscht und mich zurück zum Einstieg begeben habe.

      Es kann mir keiner erzählen, er lese den gesamten Fahrkartentext, nicht aber die Informationen auf den Anzeigetafeln. Aber wie schon mehrmals erwähnt: Hauptsache, die andern sind schuld. Wie kommt nur jemand auf die Idee zu behaupten, ICH hätte etwas falsch gemacht und sei selber für mein Handeln verantwortlich.

      Will ich mit dem PW in die Stadt und im Ochsner Sport an der Bahnhofstrasse einkaufen, muss ich mich auch nicht selber informieren, welcher Weg und welches Parkhaus am besten geeignet ist. Schliesslich steht auf jeder Verkehrsübersichtstafel in der Stadt Zürich klar und deutlich: Sie wollen in den Ochsner Sport an der Bahnhofstrasse? Biegen Sie nach 89 Metern links ab, dann nach 147 Metern rechts, nach 583 Metern erneut links, benutzen Sie dann die Einfahrt zum Parkhaus „Ich bin zu doof um selber Verantwortung zu tragen“, ziehen Sie aber unbedingt Ihre Parkkarte, warten Sie bis die Schranke oben ist, suchen Sie ein freies Parkfeld,…

    45. Dirk Says:

      Und immer schön die Schuld beim Kunden suchen.

      Es dürfte jetzt 12 Jahre her sein. Da habe ich in Schweden beobachtet, dass alle Leute eine Plastikkarte hatten, die mit einem Funkchip ausgestattet war. Sowas wie es Mobility jetzt hat. Da bestiegen die Fahrgäste einfach den Zug und ein Sensor registrierte dies und leuchtete grün als Zeichen, das alles ok ist. Stieg der Fahrgast aus wurde dies wieder registriert. Die Zahlung wurde dann entweder durch Abbuchung vom Konto vorgenommen oder man konnte die Karte auch mit Geld vorher aufladen.
      Da hat sich kein Mensch vorab lange mit Tarifsystemen und Zuschlägen und sonstwas auseinandersetzen müssen. Er steigt einfach ein und aus. fertig. Das System war wohl sogar derart intelligent, dass es automatisch für den Kunden die günstigsten Tarife aussuchte, d.h. auf die Schweiz übertragen, wenn im Laufe des Jahres ein Halbtax günstiger käme, würde dies automatisch so gerechnet und ebenso bei einem GA.

      Aber in der Schweiz braucht man das ja nicht. Da sind die Leute ja nur zu gerne bereit und ganz wild darauf, sich stets ausgiebig für etwaige Fahrten mit einem Zug „vorzubereiten“ und die Besonderheiten in Kauf zu nehmen. Und das Beste daran. Wenn doch mal ein Fehler passiert, suchen alle Eidgenossen selbstredend die gesamte Schuld alleine bei sich und nehmen klaglos jedwede Strafe auf sich. Da muss man sich zum Glück keine Gedanken darüber machen, wie man ein System kundenfreundlicher gestalten kann.

      Und jetzt noch der Vorsicht halber … das war ironisch. Ich habe an für sich kein Problem mit dem Schweizer Tarifsystem, weil es sehr gut ist. Aber die Einstellung mancher Schreiber hier teile ich halt nicht.

    46. Andy Says:

      Ich hole regelmässig meine beiden Kinder von ihrer Tagesstätte ab – das eine (3 Jahre) in Oerlikon und das andere (6 Jahre) an der Hardturmstrasse.
      Am 27.11.2007 hatte ich noch vom Vortag eine Tageskarte gelöst welche bis 17:50 gültig war. Um 17:55 wurde ich 2 Stationen vor meinem Endziel (Hardturm) angehalten und auf den Sachverhalt hingewiesen, dass meine Tageskarte abgelaufen sei. Ich habe mich geweigert auszusteigen weil ich nicht einsehen wollte warum a) nun mein Dreijähriger wegen einer duruch die VBZ selber verschuldeten Verspätung noch zwei Stationen zu Fuss gehen muss und b) meine Sechsjährig allein im Dunkeln auf den eh schon (wegen der VBZ) verspäteten Vater warten sollte.
      Als ich dies freundlich aber bestimmt dem Kontrolleur gegenüber kund tat, wollte der Kontrolleur mich nun sofort büssen. Ich wollte diesem Druck nachgeben und zog es nun doch vor, auszusteigen, was der Kontrolleur nun aber demonstrativ! (vor den Augen meines Dreijährigen) verhinderte, indem er mir den Ausgang durch Körpereinsatz und einem hämischen Grinsen versperrte. Also blieb ich bis zum Fahrziel – zwei Stationen weiter – sitzen.
      Beim Aussteigen beschied ich dem Kontrolleur dass ich ZUERST nun meine Tochter holen müsse, aber dann wieder zurückkäme um die Sache zu klären.
      Der Kontrolleure stellte sich mir aber demonstrativ weiterhin in den Weg, drückte mich sogar gegen eine Anzeigenwand und sagte mir „Sie gehen nun nirgendwo hin !“ (vor meinem Dreijährigen).
      Seine Kollegen wollten ihn besänftigen und hätten, nachdem ich den Sachverhalt geschildert hatte, auch eingelenkt, aber „mein“ Kontrolleur blieb, wohl aus persönlichen Gründen, wohl weil er einsah dass er einen „Seich“ gemacht hatte, stur. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass sowohl die Busse als auch sein Verhalten wohl nicht ganz verhältnismässig seien. Das wollter er nun nicht auf sich sitzen lassen und fing eine endlose Diskussion an, die mich halb wahnsinnig machten, weil ich nur eins wollte – einfach meine Tochter abholen!

      Fazit:
      Ich verstehe dass es Kontrollen und Kontrolleure braucht. Was ich aber nicht verstehe ist, dass sich ein Einzelner, und das noch vor Kindern, wie Rambo aufführen muss und keiner seiner drei Begleiter den Mut hat, seine Verantwortung wahrzunehmen um ihn diesbezüglich zu mässigen. (Wäre mir mehr an der Sache gelegen, würde ich mir überlegen, die VBZ angesichts der verzweifelt wartenden Tochter und der Geringfügigkeit des „Deliktes“ Unverhältnismässigkeit oder gar Nötigung vorzuwerfen sowie ein diesbezügliches Verfahren anzustrengen – nicht um zu persönlich zu gewinnen sondern allein um der Oeffenlichen Meinung und des Zürcher Lebensqualität willen).
      Was ich auch nicht verstehe ist, wenn vom die VBZ mitfinanzierenden Steuerzahler bei Verspätungen der VBZ Geduld und Verständnis gefordert wird, aber die bei einer Zeitüberschreitung von nur 5! Minuten kein Auge zugedrückt wird.
      Aber vielleicht habe ich nun gerade den unerfahrensten Kontrolleur erwischt und die VBZ ist gar nicht so schlimm, wie es sich in diesem Einzelfall darstellt

    47. Roland Keller Says:

      Wenn ich die Kommentare lese erkenne ich zwei Dinge:

      Einmal die Haltung: wer sich in einem industrialisierten, entmenschlichten Selbstbedienungssystem nicht genau informiert ist selbst schuld und stellt sich gegen die Regeln. Und dafür muss man büßen oder kommt in die Hölle. Schließlich sind die Regeln unumstößlich, weil ein staatliches Unternehmen nicht irren kann. Die unfehlbaren Entscheider sind ja von Gott eingesetzt.

      Deshalb müssen Verkehrsbetriebe, anders als der Rest der Welt, auch nicht klar und sauber ihr System kommunizieren. Wer etwas falsch versteht, bekommt einfach eine Strafe.
      Wenn ich als Gelegenheitsfahrer, der nichts Schlechtes denkt, lese 24-Stunden-Ticket, gehe ich davon aus, dass es mich berechtigt 24 Stunden eine Leistung ohne Zusatzzahlung in Anspruch zu nehmen. Außer es wurde mit einem der berühmten Sternchen oder per gut erkennbarem Aufdruck (Nachtzuschlag etc. gekennzeichnet). Die Frage ist, warum macht man das am Automaten nicht besser kenntlich, wenn anscheinend so viele Fahrtgäste bei Kontrollen auffallen? Aber es reicht ja, wenn die Verkehrsbetriebe und die Vielfahrer das wissen.
      Steckt dahinter nicht die klammheimliche Idee den Deppen, die bei dem Versprechen 24-Stunden-Ticket nicht an Böses denken, 80 Franken zusätzlich abzunehmen.
      Aber auch andere Verkehrsbetriebe sind in dieser Hinsicht Kommunikationsbehinderte.
      Wer in München ein Tagesticket kauft und glaubt, dass dieses einen Tag gültig ist, muss zwar keinen Nachtzuschlag zahlen. Doch wer versäumt auf dem gekauften Ticket das Kleingedruckte zu lesen, kann in die „preiswerte“ 40-Euro-Falle tappen. Denn der Tag endet beim MVV um 6 Uhr des folgenden Tages. Wer also abends nach 18 Uhr ein Tagesticket entwertet, kann nur 12 Stunden fahren, wer es eine Minute nach 24 Uhr entwertet 30 Stunden. Wie verwirre ich meinen Kunden?
      Info der Marketing-Abteilung: da man ein Ticket schlecht „Bis-Sechs-Uhr-des-folgenden-Tages-Ticket“ nennen kann, habe man sich aus Marketinggründen für den Begriff Tagesticket entschlossen.
      Sauber. Ohne Marketing-Lüge würde es einfach ausreichen die Gültigkeit von exakt 24 Stunden fest zu legen. Jeder würde es verstehen, niemand hätte Probleme damit – und Diskussionen mit Kontrolleuren wären hinfällig.
      Aber angesichts der Blog-Diskussion scheinen Marketinglügen längst akzeptabel zu sein, weil da ja jeder lügen darf und der Kunde der Dumme ist -und im Zweifelsfall der Betrüger, wenn er Marketingsprüche ernst nimmt und nicht hinterfragt.
      Nach mehreren Situationen mit der deutschen DB, die ja gerne preiswerte, Zug-gebundene Tickets verkauft, aber genau so gerne den Fahrplan nicht einhält, lasse ich mir bei jeder Verspätung, die ein Umsteigen in einen nicht genehmigten Zug notwendig macht, das vom Schaffner bestätigen.
      Man weiß ja nie, auf welches Geistes Kind man im Anschlußzug trifft, wie ja das Beispiel der Dame zeigt, die man wegen der Verspätung – also eines Mangels der Verkehrsbetriebe – zur Kasse bitten wollte. Darf man solch bornierte Mitarbeiter auf die Kunden loslassen? Gut, einige Kunden scheinen sich längst dem Schicksal als Masochisten hingegeben zu haben, warum also nicht ein gewisser Prozentsatz Sado-Kontrolleure?
      Insbesondere in der Münchner S-Bahn vom Flughafen kann man immer wieder unwürdige Situationen erleben, wenn Ausländer ohne Ticket einsteigen, weil sie in ihrem Heimatland gewohnt sind Tickets im Zug zu kaufen. Hingegen interessiert es die Kontrolleure nicht, wenn in den Abteilungen auf den Sitzen Zeitungen oder Abfälle liegen. Die dürfen die Fahrgäste selbst wegräumen, wenn sie sitzen wollen.
      In Rom am Flughafen bei der S-Bahn soll man zwar auch sein Ticket vorab kaufen und entwerten, doch die Kontrolleure zeigen sich immer höflich und bieten den Fahrgästen ein preiswertes Nachlösen an. Es geht also auch menschlich.
      Ähnlich positive Erfahrungen habe ich auch in der Mailänder Straßenbahn gemacht. Dort macht sich kein Kontrolleur selbst zum dummen Stronzo, wenn sie einen Fahrgast entdecken, der das System nicht kennt.

      Vergessen sollten wir bei dieser Debatte aber auch nicht, dass solche kunden- und serviceunfreundlichen Situationen nur entstehen können, weil zu viele Bürger sich vieles gefallen lassen von Entscheidungsträgern, die von ihnen bezahlt werden und nur durch sie/uns existieren.
      Aber wie heißt es so schön bei Brecht: „Die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber“:

    48. Tom Says:

      SBB- und ÖV-Nachtzuschlag! …. Wer hat´s erfunden?

      Die Vorteile des Nachtservices im Öffentlichen Verkehr und das Leid der Unwissenden über einen „Zuschlag in cognito“. Zugbegleiter, Kunden, ÖV-Vertreter, Kontrolleure und Politik sind unzufrieden. Es wird Zeit für Friedensstiftung mit gemeinsamen, verständlichen Taten und Billetts.

      Ich bin froh über die Angebote der SBB und des ÖV und somit, einstmals stolzer, Inhaber eines Halbtax-Billetts.
      Leider wurde ich in den Flitterwochen meiner ersten Ehetage als Neukunde und Neuankömmling hier im Kanton „Züri“ herzlichst durch von der SBB beauftragte Kontrolleure und Inkassounternehmen-Angestellte begrüsst, „kriminalisiert“ und abgefertigt.
      Alles dank des nicht ganz einfach zu durchquerenden „Honey-Moon“-Tarifdjungels Desnachts.
      Casus:
      In Besitz eines angeblich gültigen Fahrausweises, welcher für 24h Geltung hat (also EINSCHLIESSLICH DER NACHT) sollte eine Busse bei Halbtax für freundlicherweise nur 75,-CHF bezahlt werden. Mir wurde gesagt ich könne froh sein über mein Halbtax, ohne wären landestypischer Weise 120,-CHF für einen nicht vorhanden Nachtzuschlag zu berappen gewesen.
      Diesen, für „NICHT KUNDIGE“ zum Übersehen provozierend kommunizierte Zuschlag zahlen zu müssen entartete jedoch in eine Frechheit. Der 15-fache Wert eines fehlenden Nachtzuschlages sollte fällig sein. Mein, meines Erachtens im guten Gewissen nach gültiges, Ticket kaufte ich an den üblichen Fahrscheinautomaten der SBB. An diesem findet sich bis heute kein Hinweis beim Kauf des Billets, geschweige denn ein Hinweis auf dem Billet selbst, was nicht viel Tinte kosten würde. Bilder dazu gibt’s gern auf Anfrage.
      Das Billett war für 24 Stunden über die Nacht gültig. Nun waren plötzlich diese, noch nie vorher erwähnten, 5,-CHF für den nicht kommunizierten Zuschlag fällig. Aber das war nicht alles. Ich konnte diesen ominösen Nachtzuschlag nicht im Zug zusätzlich lösen. Daraufhin sollte ich mit einem 1400%igen Aufschlag auf den Normalpreis nun eine mehr als fragwürdige und nach meinem Empfinden selbst kriminell gekoppelte, dieser Orten so geschätzten, „Busse“ zahlen.
      Ich war Besitzer eines „teilgültigen Billetts“ was genau so gut war als wenn ich auf einem Totenschein: „halbtot“ attestiert bekommen hätte. Dieser Totenschein wäre dann ohne Halbtax beim Ableben in „dütschen Landen“ mit 100,-Euro, also derzeit so in etwa 100,-CHF dann übrigens um fast 25% günstiger gewesen. In diesem Moment hätte ich gefühlt so manchen gut und billigen Totenschein ausfüllen wollen mit dem Vermerk „Unnatürliche Todesursache“.
      Die an den Tag gelegte Vorgehensweise empfinde ich selbst heute noch zusätzlich zum Kostenfaktor persönlich auf´s Schärfste den Fahrgast verachtend. Mit einer Drohkulisse von acht neonleuchtenden Beamten, welche sich um 1-5 Uhr früh am Wochenende durch besonders entnervtes Gebärden auszeichneten. Dank der durchaus auch alkoholisierten Fahrgäste waren diese wohl auf bösen Blick trainiert mit versteinerten Gesichtern versehen.

      Ist ja auch ohne Frage eine eher „bescheidene“ Arbeitszeit. Und ich empfand sogar so etwas wie Mitleid und Verbrüderung, da ich mich selbst ebenfalls auf dem Weg zu einem Frühdienst am Sonntagmorgen befand. Einen Beruf ausübend mit ebenfalls zu leistenden Nachtschichten und Wochenenddiensten konnte ich die Gesichtszüge also noch nachvollziehen.
      Die Aufgabe die Alkoholleichen von den Landstrassen fern zu halten, da sie wirklich lieber mit der Bahn, als mit dem Auto fahren, wurde jedoch noch nicht so ganz als zu implementieren verstanden. Überfüllte Notaufnahmen sind jedenfalls weniger spassig, als überfüllte Zugabteile.
      Im nicht akklimatisierten Abteil kippte die Stimmung bei den Fahrgästen mittlerweile von „ausgelassen fröhlich“ auf den „absoluten Nullpunkt“ von gefühlten 0°Kelvin, oder -273,15°C. Da bewegt sich „nüt“ mehr.
      Ich wusste gar nicht was los ist, amüsierte mich noch über die Jugendlichen neben mir, welche aufgeregt und vollkommen panisch auf ihrem Handy herumtippten. Wie sich für mich später herausstellte auf eine SMS wartend, welche sie vor 75,-CHF weniger im Portemonnaie bewahrte.
      Ich holte also fröhlich mein 24h gültiges Billett raus und bekomme meinen oben erwähnten „Halb-Totenschein“ dafür quittiert. Als der Kontrolleur meinen Personalausweis mit der „ fetten Henne“ drauf erblickt gibt es noch eine kurze Aufhellung im Gesicht und einen leicht mitleidigen Blick. „Tut mir leid! Keine Widerrede! Rechnung kommt innert 2 Wochen! Sie dürfen jetzt aussteigen!“
      Am Schalter der SBB hiess es am nächsten Tag nur sie wüssten um diese Probleme, hätten damit aber nichts zu tun. Hände in Unschuld gebadet verweist mich die freundliche Angestellte auf die Telefonnummer auf der Rechnungsquittung, mit dem Hinweis dort umgehend anzurufen. Im Telefonat mit der durch die SBB organisierten Inkassofirma wurde ich in meinem Anliegen nur „pseudo-freundlich“ aber bestimmt mit einem „Zahlen! & Adé! “ abgewiesen.
      Ich fühlte nicht nur mich kriminalisiert und stehen gelassen, sondern auch wie viele Jugendliche, Ältere, Normalsterbliche und Gäste der Schweiz ungerecht behandelt. Alles Leute, welche natürlich gern am Wochenende auf das Angebot, sicher nach Hause zu kommen, zurückgreifen. Bei der richtigen Kommunikation über den fälligen Nachtzuschlag hätte ich diese, mir vorher gänzlich unbekannt gewesene „Manager-Erfindung“ wenn auch mit „weinendem Portemonnaie“, wie an folgenden Wochenenden auch, bezahlt. Auch sonst zahle ich fleissig und oft meine, im internationalen Vergleich, nicht wirklich günstigen Bahn-Billets.
      Die SBB ist mir daher bisher nicht als Unternehmen aufgefallen, welches am Hungertuch nagt.
      Auch wenn so manches Abteil gerade auch am Tage und unter der Woche dreckig vor sich „dahin-sifft“. Dreckig, ohne dass es die Zuschlag-zahlungswürdigen Stunden zwischen 1 – 5:00Uhr, Nachtschwärmer , oder ein Wochenende bräuchte.

      Ich kenne die genauen Fahrgastzahlen und Kosten für diese paar Stunden in der Woche nicht. Schätze jedoch Pi mal Daumennagel, dass die Mehreinnahmen, welche durch den Nachtservice entstehen gerade in Ballungszentren wie Zürich bei Weitem die Kosten decken. Gerade auch in Zusammenhang mit den „vergnügungstechnischen“ und touristischen Einnahmen, von denen die angebundenen Städte und letztendlich wieder die SBB durch höhere Fahrgastzahlen und verkaufte Billetts profitieren.
      Die ländlichen Regionen mit einem Zuschlag anzubinden ist ja eine durchaus passable Sache.
      Aber innerhalb Zürichs für eine Strecke von 300m (entspricht 0,3km) mit 5,-CHF, plus Einzelfahrschein, genau so tief ZUSÄTZLICH in die Tasche zu greifen wie für eine Strecke von 30km oder 300km macht für mich keinen nachvollziehbaren Sinn. Die Italiener, Andorraner, Amerikaner, Österreicher, Franzosen, Tschechen, Kroaten, und selbst „de Dütsche“ fahren rund um die Uhr zum Festpreis.
      Wo ist die Integration des Nachtzuschlags in ein normales Billett oder das Nachtzuschlags-ABO??? Alle lieben ABOs. Die Kunden der SBB zahlen ihre Gleis7, GAs und sonstewas brav und vielzählig. Das Halbtax wird ja schon auf den SBB-Seiten bei den Preiseinstellungen netter Weise als „ vorausgesetz“ angezeigt.
      Und das GA ?!; in General wird dann die Nacht ausgeklammert? Ich dachte Gen(acht)eral steht für generell, also „generell nüt mehr zubezahle!“
      All diese Fakten beiseite lassend habe ich es bisher in noch keinem Land dieser Welt, geschweige denn einer sich Metropole nennenden Stadt wie Zürich erlebt, dass man so schlecht über einen fälligen Zuschlag informiert wird. Wenn man vom Nachtzuschlag weiss ist ja alles klar, aber sich so auf eine unmögliche Art und Weise zur Zahlung von einer „Busse“ genötigt zu sehen, fühlt sich echt nicht „lässig“ und schon gar nicht „tip top“ an.
      Ohne eine ausgesprochene, und meinetwegen schriftlich vermerkte Verwarnung, oder den Hinweis, dass der Zuschlag auch per SMS zu lösen sei wird mein Kontostand unnötig ans Dispolimit getrieben. Das Wissen muss man sich dann erst mühsam zusammensuchen. „Verzählt“ einem sonst ja auch keiner wenn die Schalter nach 19:00Uhr zu sind und man nicht mit einem Schild: „Hilfe ich hab ein gültiges Billett und fahre Bahn nach 1Uhr. Bin zum ersten mal in meinem Leben nachts in der Schweiz. Was ist zu beachten, um mich vor horrenden Bussgeldern (schw.-dt.: Bussen) zu bewahren?????“. Ich sollte so was als T-Shirtaufdruck im Internet anbieten.
      Das man sich diesem Nachtzuschlag gegenüber wehren kann ist mir durch die Recherche nach diesem Vorfall aufgefallen. Studentisch geprägte Städte der Schweiz reagierten mit Gegenwehr auf diese Kriminalisierung durch eben diesen Nachtzuschlag. Diesen auch wieder abschaffen zu können haben sie durch Volksbegehren gezeigt. Auch Nichtstudenten wollen den Nachtservice, wenn auch ohne querulante Billett-Politik, bereits nicht mehr missen.
      Es wird sich noch zeigen welche Krise dies für die SBB bedeutet, ich nehme jedoch an sie wird nicht pleite gehen. Im Gegenteil, das Angebot zu diversifizieren und neue zufriedene Kunden anzuziehen, hat eigentlich noch niemanden geschadet. Personal und Zugführer werden auch zukünftig ihre Familien ernähren können. Was bekommen diese eigentlich vom SBB-Kuchen namens Nachtzuschlag ab? Eigentlich nur den Stress und das Image als Geldeintreiber.
      Laut „SBB eigenem Sprachrohr“, dem „Goldstandart kurzweiliger Recherche innert: 20Minuten“, müssen „Nachtschwärmer in der Region Basel ab Dezember 2011 keinen Nachtzuschlag mehr bezahlen.“ http://www.20min.ch/news/schweiz/story/28929820
      • Kritik an Nachtzuschlag: SBB-Personal fühlt sich überwacht
      • Basel: Nachtnetz ein Erfolg – Zuschlag wohl bald weg
      • ZVV-Nachtzuschlag: «Bei jeder Kontrolle gibt es Probleme»

      Die Foren im Netz sind sonst durchgehend so positiv dem Nachtzuschlag gegenüber gestimmt, dass dem kritischen Betrachter die Frage aufkommt, wer diese Foren „frisiert“.
      Oder haben einfach alle zu viel Geld und zu wenig Umsicht, oder bleiben jene Forenschreiber am Wochenende lieber an ihren mühsam von gespartem Nachtzuschlag abgerungenen Fernsehapparaten und Computern kleben?
      „Stopp dem Melken des Goldenen Kalbes!“
      „Miseratione non mercede!“ – Mitleid und nicht Geldschneiderei mit den Devisen-einbringenden Kunden des ÖV, sollte der Wahlspruch sein. Damit es zu einer derzeit aller Orten so heiss geliebten „Win-Win Situation“ für beide Seiten kommen kann braucht es nicht viel. Basel macht es vor.
      Ich werde jetzt jedenfalls mein Halbtax kündigen und hoffe bei dem 3-Jahre auf dem „Bauernfang-Visa-Quatsch-Halbtax“ vermerkten Zeitraum geht diese Ehe auch nach einem Jahr dann ohne Scheidungsanwalt zu ENDE.
      Jedenfalls hat so zuletzt keine Seite in diesem Geschäftsverhältnis mehr etwas davon.
      Zum Glück sind Billets für die Schweiz, über die DeutscheBahn zu kaufen, grad´ soooo viel günstiger.
      „Swiss-Pass“ macht´s möglich und fast alle Museen, Seilbahnen und Fähren sind auch noch drinnen. Geht doch! Dafür danke SBB!
      &
      Danke liebe Wirtschaftskrise für den starken Franken!

      PS: Alle negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise werden von diesem Dank hierbei selbstverständlich ausgeschlossen!

    49. Daniel Says:

      Auch heute noch aktuell finde ich, dass ein 24 Stunden Billet für 24 Stunden gelten sollte, Nachtzuschlag inklusive. Schliesslich ist die Nacht in den 24 Stunden enthalten. Die Kontrolleure erlauben sich eh zuviel – sie kennen kein Pardon. Aber wenn die SBB einmal ihre Dienstleistung nicht erfüllen kann, bittet sie um Entschuldigung, und das wärs. Wieso keine Gegenseitigkeit ?