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Übertretungsanzeige — Wenn die Untersuchung für Sie die Fotos bezahlt

  • Kein Übertritt aber eine Übertretung
  • Ich bin in keine Kirche oder Partei übergetreten, auch habe ich keinen Übertritt von der Hauptschule ins Gymnasium erlebt. Dennoch habe ich mich einer Übertretung schuldig gemacht.

    Jahrelang fuhr ich an der Radarfalle mit Tempo 50 vorbei, doch eines Tages erwischte es mich. Ich war nicht unfehlbar, ich wurde verzeigt. Die Abteilung „Verkehrsbussen“, die nichts mit Strassenbahnen und Omnibusverkehr zu tun hat, informiert mich über meine Zahlungspflicht:

    „Trifft die Zahlung nicht innert der genannten Frist bei uns ein, werden das ordentliche Verfahren angewendet und die Akten dem zuständigen Statthalteramt zur Beurteilung überwiesen. Nach dem Entscheid des Statthalters kann die/der Gebüsste gerichtliche Beurteilung verlangen.“

    Ich beschliesse, als Gebüsster möglichst bald Busse zu tun und überweise die 40 Franken für 5 Km/h zu schnelles Fahren innerhalb (Schweizerdeutsch für „innert“ für zeitlich, nicht für räumlich „innerhalb“) geschlossener Ortschaft.

    Und weiter heisst es:

    „Fotografien werden bei Begehren um gerichtliche Beurteilung zum Zweck der Beweisführung auf Kosten der Untersuchung angefertigt“.

  • Die Untersuchung bezahlt
  • Nein, ein Begehren um gerichtliche Beurteilung begehre ich nicht, auch wenn die Untersuchung bezahlen muss, und nicht ich. Wo nimmt die Untersuchung eigentlich das Geld und die Zeit her? Kann man sie kennen lernen? Ist sie nett?

    Immerhin hat es hier zu einer kompletten „Untersuchung“ gereicht, gewohnt bin ich in der Schweiz mittlerweile an die sprachlich ökonomischere Kurzform „der Untersuch„, genauso elegant wie „der Unterbruch„. Dafür war unser maskuliner Freund, „der Entscheid“ diesmal auch mit von der Partie, die weibliche und charmante „Entscheidung“ musste daheim bleiben.

    Fazit: Es gibt immer wieder neue Wörter zu entdecken in unserer geliebten Deutschen Sprache. Schauen Sie einfach mal in den Duden: Alle diese Wörter sind dort verzeichnet.

    

    12 Responses to “Übertretungsanzeige — Wenn die Untersuchung für Sie die Fotos bezahlt”

    1. Jean Pierre Says:

      Warte nur, bis Du mal eine Busse für ein Rotlicht bekommst 🙂

    2. beat Says:

      habe deinen blog heute via bloggintom entdeckt und finde deine beiträge genial.deshlab musste ich ihn kurz und bündig in meinen news-aggregator übernehmen. herzlichen dank und weiter so 😉

    3. pax Says:

      u schnelles Fahren innert (Schweizerdeutsch für “innerhalb”) geschlossener Ortschaft.

      das müsstest du mir aber mal in einem satz demonstrieren. innert wird nur in einem zeitlichen zusammenhang für innerhalb verwendet.

      innert 2 tagen
      innert einer ortschaft existiert im schweizerdeutschen nicht.

      wenn schon, dann richtig bitte!

    4. Administrator Says:

      Hall Pax,
      echt wahr? Wie mega peinlich! Bevor ich Dir jetzt recht gebe muss ich heute abend mal den Duden konsultieren. Innert = innerhalb meine ich dort gelesen zu haben.
      Danke für den Hinweis! Gruss, Jens

    5. BloggingTom Says:

      Also der Duden meint dazu:

      in|nert (schweiz., österr.): binnen,
      →1 innerhalb (b), im Verlauf von: …

      Insofern hat Pax schon recht. Innert würde ich auch nur im zeitlichen Zusammenhang nutzen, bspw. „zahlbar innert 10 Tagen“.

    6. Administrator Says:

      Hi Tom! Habe das „innert“ korrigiert, sah doch zu mega peinlich aus. Danke an alle für den Hinweis.. es gibt halt doch keine 100 % Synonyme. Bis auf „ennet“ für „jenseits“ vielleicht. Aber das verstehen die Deutschen „eh net“..
      Gruss, Jens

    7. Andre Says:

      Guten Tag an die Leser und User, nichts ist so amüsant und doch gefährlich, wie die Sprache, sei es visuell oder akustisch – nicht wahr? Vielen Dank für die vielen Beiträge über die ich herzhaft schmunzeln musste. Ein Kompliment an alle Schweizer, die über diesen Blog ebenso lächeln können, wie ich es tu(e). Ein Bedauern an jene, wie User PAX, die nicht mitbekommen haben, dass es sich hierbei weder um Spott über die Sprache (oder doch eher Dialekt) noch um einen Angriff gegen die Schweiz handelt. Jens bringt die Unterschiede der Kulturen zum Vorschein und das aus meiner Sicht mit sehr amüsanter Art. Es geht also weniger darum, aufzuzeichen, wie gut oder wie schlecht ein Land oder eine Region seine sprachliche Kultur beherrscht, sondern eher darum, wie sich Sprachformen und Betonungen „innerhalb“ einer Sprachregion entwickeln können. A-pro-pos Sprachregion: es gibt diese Art des Vergleiches oder Analyse nicht nur mit dem Schweizerdeutsch, sondern auch mit der Sprache (dem Dialekt) unseres Nachbarn Österreich. Und wenn man schon einmal von den Sachsen, den Köllnern, den Schwaben, den Bayern, den Plattdeutschen und von den tollen Preussen (bin gebürtiger Berlin) gehört hat, dann weiss man, dass das Schweizerdeutsch einer der beliebtesten Dialekte im deutschsprachigen Raum ist. Grüess us Bur’dlef André (Jens – haste urst jut jemacht 🙂

    8. Fred Says:

      „Der Unterbruch“ ist lustig 😉 Nutzt man die „Unterbrechung“ dann überhaupt noch?

      Den Entscheid benutzt man in Deutschland übrigens für gerichtliche Feststellungen auch.

      Und zu guter Letzt: Ich glaube, sie schreiben „auf Kosten der Untersuchung“, weil man vorher nicht weiß, wer es am Ende zahlen darf. Ich vermute, wenn du verlierst darfst du die ganze Zeche („die Untersuchung“) zahlen. Wenn du obsiegst, zahlts der Eidgenosse aus dem Steuersäckel.

    9. Munggi Says:

      Fred hat recht. Die unterliegende Partei zahlt die Verfahrenskosten.

      Bin heute übrigens zum ersten Mal auf diese Seite gestossen (via „Hallo Schweiz“). Dabei ist mir auch noch ein „Gschichtli“ mit deutschen Besuchern wieder eingefallen. Diese hatten ihre helle Freude an einer Quartierstrasse mit einem Fahrverbot für Autos (amtlich „Motorwagen“) und Motorräder und dem Zusatzschild „Anstösser gestattet“. Dies werde in Deutschland nicht so bezeichnet. Als ich nachfragte, wurde ich aufgeklärt. Dort hiesse es „Anlieger frei“ (wer liegt schon frei an einer Strasse? 😉 *g*).

    10. Robert Says:

      @Munggi
      „Anstösser gestattet“. Da habe ich wieder was dazugelernt. Bei uns in Österreich heisst es nämlich auf der Zusatztafel „Ausgenommen Anrainer“.

    11. Jan Says:

      Ich habe vor kurzem eine Übertretungsvorhaltung bekommen. Ebenfalls für zu schnelles fahren. Zum Glück hatte ich das Gurtenobligatorium befolgt, sonst wäre ich vermutlich verzeigt und verbüsst worden. Und obwohl es nun komplett nicht zum Thema gehört ist „Der FINAL“ immer noch mein absoluter Favorit. Vielleicht solltest du mal noch auf deiner Webseite ein Best-Of der schwytzerdütschen Wörter machen. Ich hätte da ein paar….

    12. Gizmo Says:

      dazu sollte man vielleicht noch anmerken das die unterliegende partei immer der vermeintliche verkehrssünder ist. ist auch eigentlich logisch denn wenn man einmal gestatten würde das jemand dem man vorwirft eine übertretung begangen zu haben dann zugesteht das er es doch nicht getan hat würde man damit ja eingestehen das die behörde oder justiz fehlbar sein, und sowas darf in der schweiz nicht passieren.. die obrigkeit hat immer recht, nur somit stellt man sicher das auch alle schön obrigkeitshörig bleiben und sich so etwas wie zivilcourage gar nicht erst einschleichen kann.

      ich selber durfte mal zeuge einer solchen höchstrichterlichen entschiedung werden. ich bin an einer ampel die für geradeaus grün zeigte und für linksabbieger rot geblitzt worden obwohl ich geradeaus fuhr. ich bekam zu meinem erstaunen trotzdem die aufforderung zu zahlen obwohl doch von den bildern klar sein musste das ich geradeaus fuhr immerhin wurde schön ordentlich von vier seiten geblitzt und das alles gleich zweimal. dann haba ich gewagt, weil ich mir keiner schuld bewusst war einspruch zu erheben. daraufhin erhielt ich wieder ein schreiben das ich für nur unglaublich günstige 90 franken meinen einspruch wieder zurückziehen dürfe, (natürlich zusätzlich zur schon ausgesprochenen busse) ich bin dann hin und hab höflich gefragt ob das soviel bedeutet, das man einen wiederspruch nur theoretisch bedeutet das man einspruch erheben könne es aber eigentlich nicht wolle. man hat mir bedeutet das ich natürlich das recht hätte einspruch zu erheben, aber trötzdem könnte ich doch jetzt für nur 90 franken meinen einspruch zurückziehen…

      hab ich nicht gemacht und es kam dann zum termin vor dem richter. der sagte dann zu mir: bevor wir die anhörung offiziell beginnen darf ich ihnen mitteilen das ich ihnen so oder so den a…. aufreissen werde und sie hier auf jeden fall nicht ungeschoren rausgehen. so und jetzt beginnt die verhandlung, ob ich etwas äussern möchte. ich habe dann zwar nochmal versucht zu erklären was vorgefallen ist oder eben nicht aus meiner sicht, aber natürlich wurde ich wie ja schon so nett angekündigt trotzdem gebüsst…

      und seitdem weiss ich, was willkür bedeutet und warum es nicht wirklich darum geht ob jemand 1 km/h zu schnell fährt oder bei rot über eine ampel fährt oder nicht… ob das nur deswegen so verlaufen ist weil ich nicht schweizer war kann ich dabei nicht beurteilen, der gedanke ist mir jedenfalls kurz gekommen, kann aber auch sein das alle gleich behandelt werden, denn es ist ja schnell verdientes geld…