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Wie demokratisch ist Ihr Land? — Wie alt ist die Demokratie in der Schweiz und in Deutschland

  • Der Mythos von der Schweiz als „Wiege der Demokratie“
  • Die Schweiz wird oft als „Urdemokratie“ bezeichnet, als „Wiege der Demokratie“, die quasi seit ihrer Gründung im Jahre 1291 frei von Fremdherrschaft ist und von den Eidgenossen basisdemokratisch regiert wurde. Mit diesem Mythos räumt Walter Wittmann in seinem Buch „Helvetische Mythen“ (Frauenfeld 2003) gründlich auf.

    Die Schweiz ist eine junge Demokratie. Erst die liberalen Sieger des Bürgerkriegs von 1847/48 brachten ihre Forderungen durch. Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Freiheitsrechte. Die französische Revolution lieferte die liberalen Ideen, die amerikanische Verfassung das Modell des Zweikammersystems. Die Bundesverfassung von 1848 enthielt Ansätze zur direkten Demokratie, in den Kantonen setzte die demokratische Bewegung die Volkssouveränität durch.
    1291, im Geburtsjahr der Eidgenossenschaft, war von Demokratie nichts zu spüren. Es gab keine Versammlungs-, keine Niederlassungs-, keine Gewerbefreiheit. Keine kollektive Meinungsbildung, die zu demokratischen Entscheiden geführt hätte — das „Volk“ war nicht gefragt. Es führten Adel, ländliches Magnatentum und Geistlichkeit. Mythenzertrümmerer Walter Wittmann: „Daran änderte in der Regel auch die Landsgemeinde nichts, da dort nur ihre Vertreter wählbar waren. Es ist völlig verfehlt, die Schweiz, wie sie vor dem Einmarsch von Napoleon 1798 existierte, als Demokratie zu bezeichnen.“
    (zitiert nach: Schweizer Lexikon der populären Irrtümer von Franziska Schläpfer, S. 63)

  • Die Herrschaft des Volkes galt als etwas Anrüchiges
  • In Deutschland ist das Verständnis und die Akzeptanz von moderner Demokratie ebenfalls noch eine relativ junge Errungenschaft der Geschichte. Noch die Generation unserer Grosseltern hatte ein äusserst suspektes Verhältnis zum Begriff der „Demokratie“. Mit dem Wegfall des Deutschen Kaiserreiches zum Ende des 1. Weltkriegs brach für sie eine Weltordnung zusammen. Feudale Strukturen waren angenehm geordnet, einem nicht demokratisch sondern durch Erbfolge legitimierte Herrscher die Treue zu schwören und zu dienen galt als besondere deutsche Tugend. Demokratie war verschrien als „Herrschaft des Pöbels“, als Aufstand der Unterprivilegierten. Die junge „Weimarer Republik“ schaffte es bekanntlich nicht, die Prinzipien der Demokratie dauerhaft durchzusetzen:

    Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank ungebremst. Die Republik wurde für die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich gemacht, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres 1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfüllen zu können. Die Rufe nach einem „Starken Mann“, der das Deutsche Reich wieder zu alter Größe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter.
    Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der Stärke suggerierten.
    (Quelle: Wikipedia zur Weimarer Republik)

    Diese Erfahrungen führt nach Ende der Naziherrschaft in Deutschland bei den Müttern und Vätern des Grundgesetzes dazu, eine Reihe von Sicherungen einzubauen, wie z. B. die „Fünf-Prozent-Hürde“:

    Sinn einer Sperrklausel dieser Art ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen, um stabile Mehrheiten zu fördern. Kritiker meinen, dies widerspräche allerdings dem Gedanken der Demokratie und dem Grundgesetz (Art 38 Abs. 1 GG), nach dem das Volk bestimmt und jede Stimme den gleichen Wert haben muss. Eingeführt wurde sie in Deutschland nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, in der teilweise eine zweistellige Anzahl von Parteien im Parlament saß und es dadurch zunehmend erschwert worden war, eine tragfähige Regierungskoalition zu bilden. Die dadurch bedingte Situation trug angeblich mit dazu bei, dass die extremistischen Parteien am linken und insbesondere am rechten Rand der Gesellschaft verstärkten Zulauf erhielten
    (Quelle: Wikipedia)

  • Wenn der Präsident stirbt muss auch das Land bald am Ende sein
  • Wenn wir in den Aufzeichnungen dieser Generation lesen, dann hat diese Denkweise auch bei ihren Kindern, d.h. unserer Elterngeneration tiefe Spuren hinterlassen. Ein Beispiel: Als im April 1945 in Amerika Präsident Roosevelt stirbt und durch einen gewählten Nachfolger ersetzt wird, wurde dies von der deutschen Nazipropaganda als Beginn einer Niederlage des Feindes USA interpretiert, ohne Verständnis dafür, dass in einer Demokratie wie in den USA ein solcher Wechsel in der Staatsführung etwas ganz Alltägliches war. Immerhin brachte es Roosevelt auf vier Amtszeiten und wurde mit 12 Jahren als aktiver Regierungschef in der Geschichte nur von den 16 Amtsjahren (1982-98) Helmut Kohls überrundet.

  • Als der „Führerstaat“ kollabierte
  • Eine der eindrücklichsten Szenen im Spielfilm „Der Untergang“ zeigt Offiziere der Wehrmacht, die von Tod Hitlers erfahren hatte und nun in einem Bunker darauf warteten, dass russischen Soldaten hereinkamen. Welcher Befehl sollte dann ausgeführt werden? Alle Magazine in Richtung Tür leerschiessen und mit der letzten Kugel Selbstmord begehen. Ein Plan für ein Weiterleben ohne Führer war nicht vorgesehen. Selbständiges Denken und Handeln waren diese Befehlsempfänger nicht gewohnt. Sie kamen mir wie Kinder vor, die auf einem Spielplatz von ihren Eltern abgesetzt und nun vergessen worden waren. Das war 1945, also vor 61 Jahren. Demokratie musste erst gelernt werden in Deutschland, und die Abschlussarbeit zum Thema „Abstimmung mit den Füssen“ wurde in der friedlichen Novemberrevolution 1989 eingereicht.

  • Wie demokratisch ist Ihr Land?
  • Auf einer Studienreise in die Toskana verbrachte ich einen Tag in Florenz mit einem Amerikaner, einer Engländerin, einem Franzosen und einer Schwedin. Wir diskutierten angeregt über unsere Länder und kamen auf das Thema Demokratie zu sprechen. Jeder sollte, nach reiflicher Überlegung sagen, welchem der fünf Länder USA, Grossbritannien, Frankreich, Schweden und Deutschland er oder sie den höchsten Grad an „Demokratieverständnis“ zugestehen würde. Als Kriterium dafür galt für uns u. a. der mögliche Wechsel zwischen Regierung und Opposition, die gelebte Meinungsfreiheit, die freie und kritische Presse, die Einflussmöglichkeit des Volkes ausserhalb von Wahlen etc.

    Das Ergebnis war erstaunlich: Jeder von uns legte ein eindeutiges Bekenntnis dafür ab, dass er sein eigenes Land als das demokratischste Land von allen halten würde. Lag es an der mangelnden Ahnung über das poltische System und die Gesellschaft in den anderen Ländern? Selbst der Amerikaner hielt die heimische Demokratie für die fortschrittlichste. Seit diesem Tag weiss ich: Demokratie ist eine äusserst subjektiv wahrgenommene Angelegenheit.

    

    24 Responses to “Wie demokratisch ist Ihr Land? — Wie alt ist die Demokratie in der Schweiz und in Deutschland”

    1. Peter Says:

      das denke ich auch dass der begriff Demokratie nicht als Zahl messbar ist und somit eher subjektiv angeschaätzt wird. Historisch spielt es sicher eine Rolle ab wann das allgem.Wahlrecht kam, ab wann Frauenwahlrecht, wie die Stärke in Krisen und gegen Putschsituationen ist aber auch inwieweit der einzelne Bürger Demokratie haben will und lebt. Österreich hat nach dem 1.Weltkrieg die schweizerische Verfassung sehr ähnlich übernommen – hat hier nicht funktioniert. Heute hat mein Heimatland auch eine direkte Demokratie in Form der Möglichkeit (wie hier Referenden) Volksabstimmungen zu fordern (dazu braucht es ein paar tausend Unterschriften oder 3 Nationalratsabgeordnete). Der Ausgang dieser Abstimmung ist binded für die Regierung – aber was hilfts man hat es keine 5 Mal seit dem 2.Weltkrieg so gemacht. Der Bürger ist hier im Verständnis anders – man wählt einmal alle 3-4 Jahre und lässt dann arbeiten und rechnet dann ab….ist keine direkte Demokratie aber eine wo dann dafür 85% Wahlbeteiligung dafür gezeigt werden. Was ist mehr Demokratie alle paar Jahre und fast jeder stimmt ab oder dauernd und nur eine Minorität stimmt ab? Das problem ist einfach generell die Bequemlichkeit: fast jeder mault, keiner will Initiative ergreifen (war selber Obmann einer der stimmstärksten Studentenparteien an meiner Uni – weiss somit wie schwer es ist Mitstreiter zu gewinnen) und auch kaum jemand nimmt seine Rechte wahr (Referenden, Abstimmungen oder einfach das RECHT wählen zu dürfen).

      Demokratie wird sicher subjektiv wahrgenommen aber auch verschieden gelebt.

      Pfiat Eich und schönen Tag
      Peter

    2. Brun(o)egg Says:

      Wie alt sind unsere Demokratien? Die Frage haut nicht hin. Besser ist wie haben sich unsere Demokartien entwickelt, wohin und wo stehen sie heute?! Sind das zentralistische Frankreich mir einem starken Präsidenten oder Deutschland mit dem Bundesverfassungsgericht, einer defacto Nebenregierung die eingreifen kann, schlechtere Demokratien als die Schweiz? Kaum.
      Demokratie ist alt. Die ollen Griechen haben sie 1’500 bis 1’000 v.Chr. angedacht. Das ist die Basis für unser abendländisches Demokratie- verständnis, was sich auch darin zeigt, dass wir über 53’000 Wörter aus dem griechischen übernommen haben. Von Analyse zu Demokratie, Gymnasium, Taxi bis Zyrkon.

      Wittmann hat sicher recht mit seiner Analyse(!), dass Demokratie in der Schweiz erst mit 1848 und vorher mit dem Code civile von Napoleon einen Rahmen und Regeln erhielt. Mehr aber nicht. Echte Demokratie fand erst mit der Indutrialisierung und mit dem entstehen der Gewerkschaften statt, denn wer genug zum Fressen hat, revoluzzt nicht und steht hinter dem Staat. Ein langer Prozess, der es auch den Führern in Poltik und Wirtschaft zu Volksrechten zu stehen.

      Alles vorher, ab 1291, ist Mythos. (griech.) Und als Herr Schiller den tell geschrieben hatte gabs kein Halten mehr in der Verklärung der Geschichte der schweizerischen Demokratie.

      Wie schrieb Frisch? Ob Tell gelebt hat wissen wir nicht, aber dass er Gessler erschossen hat ist sicher.

    3. Pasci Says:

      Zitat:
      „Selbst der Amerikaner hielt die heimische Demokratie für die fortschrittlichste. Seit diesem Tag weiss ich: Demokratie ist eine äusserst subjektiv wahrgenommene Angelegenheit.“

      Schade, dass auch Blogwiese auf der Welle des USA-Bashing mitreitet. Ich habe den Eindruck, dass leider besonders Deutsche sehr anfällig dafür sind.

      Die Schweiz hat übrigens ihr politisches System (2 Kammer Parlament, Bundesstaaten) der USA abgekupfert und den lokalen Gegebenheiten angepasst.

      Grüsse Pasci

      [Anmerkung Admin: Oh nein, das war doch nicht als „bashing“ gemeint. Es war nun mal Konsens dieser kleinen Diskussionsgruppe, dass man diesem Land die geringste Demokratiefähigkeit zu gestand. Aber wie der Artikel schon sagt: Alles subjektive Wahrnehmungen. Von den tatsächlichen Verhältnissen in den USA hat garantiert niemand soviel gewusst wie der Amerikaner. Aber dennoch danke für die verallgemeinernde Schlussfolgerung. Würde ich mit einer typisch deutschen Anti-USA Haltung sonst von T.C. Boyle, Irving, Thomas Wolf, Roth und Foer schwärmen?]

    4. Michael-H. Says:

      @Jens: Gemäss amerikanischer Verfassung darf ein Präsident nur zwei Amtsperioden regieren. Bei Roosevelt musste der Kongress eine Ausnahme wegen dem Krieg erlassen. Somit hinkt der Vergleich zu Kohl weil Deutschland eine solche maximale Dienstzeit nicht kennt.

      Die 5% Hürde ist ein Widerspruch zum demokratischen Verständnis. Wir kennen keine Hürde und haben seit Jahrzehnten eine 4-Parteien-Koalition die funktioniert (gut, manchmal dauern die Prozesse auch länger).

      Demokratie-Diskussionen mit anderen Staatsbürgern sind immer interessant. Aber fast immer müssen die einzelnen zuerst ihr System erklären damit alle ungefähr denselben Wissensstand der Systeme haben.

      @Brun(o)egg: Das griechische, demokratische Verständnis deckte sich auch nicht mit unserem heutigen Verständnis. Auch bei den Griechen war keine Rede vom Volkswillen. Wählen durfte auch dort nur eine Elite. Aber immerhin war es der Grundstein unseres heutigen Verständnisses.

      [Anmerkung Admin: Laut meinen Informationen war es bis Roosevelt eine „freiwillige Beschränkung auf 2 Amtsperioden“, erst nach Roosevelt wurde es gesetzlich festgeschrieben. Der Vergleich mit Kohl bezog sich nur auf die ausserordentlich lange Dienstzeit der beiden. Meines Wissens sind die 16 Jahre unseres Ex-Kanzlers international nur durch Fidel Castro geschlagen.
      Die Problematik der 5% Hürde ist richtig, wurde in dem Zitat vielleicht nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht. ]

    5. Mikki Studer Says:

      Hmm, das ist doch immer so eine Sache mit wer war der erste.
      Wer hat den Computer erfunden? Was ist denn ein Computer?
      Dasselbe gilt bei der Demokratie. Was ist denn Demokratie? Weithin gelten die Griechen als die ersten Demokraten obwohl nur besitzende Bürger wählen durften. War die Schweiz von 1291 nicht demokratisch, wenn die einfachen Bürger (natürlich nur Männer) bei einer Landsgemeinde ihren Willen kundtun durften? Im Vergleich zur Herrschaft von Louis XIX sicherlich.
      Sind die heutigen Staaten demokratisch, welchen dort wohnhaften Ausländern kein Stimmrecht zugestehen?
      Und noch ein Wort zu Walter Wittmann: Der Typ scheint keine Ahnung zu haben, wenn er Demokratie mit Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit verbindet. Das hat per se nichts miteinander zu tun…

    6. Mikki Studer Says:

      Sorry, ich meinte natürlich Louis XIV, den Sonnenkönig.
      Tja, diese römischen Ziffern…

    7. Daniel Says:

      Die Demokratie – ein spannendes Gebiet, vor allem als Schweizer, wo man ja wirklich die Möglichkeit hat, nahe dran zu sein und – wenn man nicht in irgend einer Stadt wohnt – an der Gemeindeversammlung ganz schön mit zu mischen, wie ich gerade gestern Abend wieder einmal erleben konnte.

      Ich denke, einer der wichtigsten Punkte, an denen sich eine Demokratie messen lassen muss, ist die Distanz zwischen Staat und Bürgerin. Wenn Politikerinnen als entfernte Stars wahrgenommen werden, die die Entscheidungsgewalt ausüben, dann besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung sich ausklinkt. Auch wenn manchmal vielleicht die beste Lösung nicht erreicht wird, ist es besser, eine zweitbeste oder langsamere zu realisieren, wenn dafür eine grössere Menge Leute an der Entscheidung beteiligt sind, am besten die Leute, die es direkt und indirekt betrifft.

      Das ist mein grosser Kritikpunkt an der EU, an allen grossen, zentral regierten Staaten: die Distanz, ideell und reell, zwischen Politik und Volk. Je grösser diese Distanz ist, desto grösser die Gefahr, dass ein Regierungs – Regierten – Verhältnis entsteht, das es eben in der Demokratie nicht geben sollte.

      Die Schweiz ist eines der demokratischsten Länder. Daran ändert auch die (zugegebenermassen grosse) Stimm- und Wahlabstinenz nichts. Denn wie bei den meisten Freiheiten ist nicht so wichtig, dass man sie täglich ausübt, sondern dass man sie ausüben könnte, wenn man wollte. Trotzdem sollten wir uns mal wieder aufraffen und z.B. bei einer Gemeindeversammlung aufkreuzen und ein paar Anträge stellen. Hoffentlich, Jens, bald auch mit Dir, Ausländer sollen auf lokaler Ebene ruhig mitstimmen und -wählen!

    8. Chlöpf'n'Tätsch Says:

      Für die es wissen wollen: älteste parlementarische Demokratie ist

      ISLAND!

      http://de.wikipedia.org/wiki/Althing

    9. solar Says:

      Schweife wieder mal kurz ab in die Dialekt-Thematik.

      Erster Gedankenblitz: „Pfiat Eich“! Unterschreibt Peter jetzt mit vollem Namen, verwendet aber seinen Nick-Name?
      Zweiter Gedanke: Ach nein, „Peter“ folgt in der nächsten Zeile.
      Erinnerung, denn ohne hät ichs nicht verstanden: In einer Studenten-WG verabschiedete sich einer (aus Bayern?) immer mit „Pfieti“, das er uns dann als „Behüt Dich …“ erläuterte.

    10. Daniel Says:

      Anschlussfrage: Wann wirst Du eigentlich Schweizer, Jens? Oder bist Du’s schon?

      [Antwort Admin:
      Da ich eine Reinkarnation als Wilhem Tell bereits fest geplant habe aber eventuell nicht genau vorhersehen kann (vielleicht werde ich ja als Gessler wiedergeboren?) bitte ich diese Frage etwas zurückzustellen bis zu meinem nächsten Leben. Ist das gut so?
      Aber um Deine Frage zu beantworten: Ich kam als Mensch auf die Welt und lebe als solcher sehr gern in der Schweiz]

    11. Herr Köhler Says:

      Wie steht es eigentlich um die Deutsche Verfassung?

      In Artikel 146 des „Grundgesetzes“ heisst es:
      [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Nun, wie es scheint wollen die Superdemokratischen deutschen Politiker (olé Ainschiii) zuerst mal auf ziemlich linkischen Wegen eine übergeordnete EU-Verfassung durchstieren, die eigentlich seit den Referenden in F und NL politisch tot sein müssten. Eine Sauerei!

      Und: natürlich ist das demokratische System der USA fortschrittlicher als die allermeisten europäischen 😉

    12. Stefan R Says:

      @peter: das datum der einführung des Frauenstimmrechts kann meiner meinung nach nidch als „messwert“ für demokratie gewählt werden; die Schweiz wäre dann ein äusserst undemokratisches Land. da aber in den meisten ländern das frauenstimmrecht durch einen Regierungsentscheid eingeführt wurde, sozusagen „von oben befohlen“, ist in diesen Ländern ein äusserst undemokratischer Akt vollzogen worden. Anders in der Schweiz: zwar erst 1978, dafür durch einen demokratischen Volksentscheid.
      Gruss

    13. Brun(o)egg Says:

      @ Michael H.

      Du hast Recht, die armen Griechen hatten keine Rechte. Hab ich auch nicht gesagt. Aber die Denker, Philosophen, haben eine Basis angedacht die einige dutzend Jahrhunderte später Früchte trug.
      Entscheidend war und ist das rationale Vernunft und Geist höher gewertet wurden als Glaube.
      Und das hat der Orient im Gegensatz zum Occident nie nachvollzogen.
      Die Folgen des Kultur-Gegensatzes der daraus entstand, können wir jeden Tag in der lesen.

    14. Titos Says:

      @Brun(o)egg: „…oder Deutschland mit dem Bundesverfassungsgericht, einer defacto Nebenregierung die eingreifen kann…“. Das ist so nicht richtig. Das BVG ist die oberste Instanz der Judikative und ist eine Kontrollinstanz die – wie der Name schon sagt – die Verfassungskonformität von Gesetzen, Gerichtsentscheiden in niederer Instanz o.ä. überprüft und beurteilt. Das ist auch notwendig und in der Vergangenheit wurden die verschiedenen Regierungen immer wieder vom BVG in die Schranken verwiesen. Das BVG kann aber nicht aus eigenem Gutdünken Gesetze erlassen wie es die Legislative kann. Das Problem in Deutschland bestand in den letzten Jahren eher in der unterschiedlichen Besetzung von Bundestag (das Parlament) und Bundesrat (die Ländervertretungen; die Vertreter werden entsprechend der jeweiligen Länderregierung entsandt). In den vergangenen 20 Jahren war es fast ausschlisslich so, dass bei einer bürgerlichen Mehrheit im Bundestag (CDU+FDP) der Bundesrat eine linke Mehrheit besass und umgekehrt. Die jeweilige Opposition auf Bundesebene hat diese Konstellation gerne als Blockadeinstrument im Gesetzgebungsprozess genutzt, denn Gesetze müssen sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat durch Mehrheit abgesegnet werden. Neuerdings schaltet sich auch der Bundespräsident als oberster Amtsinhaber der Republik in den Gesetzgebungprozess ein (er hat kürzlich erst zwei Gesetzentwürfen seine Unterschrift verweigert), was z.Zt. in Deutschland sehr kontrovers diskutiert wird.

    15. urseli Says:

      Ich bin eine Schweizerin, deren Volljährigkeit und Gleichberechtigung zusammenfielen………also erst seit 1971 ist die Schweiz wirklich eine Demokratie! Was vorher war ist verherrlichte Nostalgie und „tiefstes“ Patriarchat!

    16. viking Says:

      @StefanR
      Mach die Schweizer Frauen nicht unselbständiger als sie waren.
      Das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene gibt es seit 1971 (http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/chronologie-frauenstimmrecht-schweiz.html). Nur einige vereinzelte Kantone mussten danach noch zu ihrem Glück „gezwungen“ werden.

    17. Peter Says:

      @solar:
      yess, Bayern und wir Österreicher (wir stellen die grösste bayrische Sprachgruppe, mehr als Bayern) sagen zum Verabschieden „Pfiati/Pfiat Di“ zu einer Person und bei Gruppen sagen wir „Pfiat Eich“….stimmt wohl mit „sei behütet“ oder so. Übrigens assoziieren wir mit „tschüss“ immer Deutsche – gilt als sehr deutsch; ähnlich wie Aprikose, Rosenkohl oder Apfelsine 🙂

      Begrüssung ist „Griass Di“ oder „Griass Eich“ was man ja fast ähnlich zBsp im Berner Oberland hört.

      ad allgemeines Frauenwahlrecht: 1918 in Österreich eingeführt und 1919 erstmals angewendet. Ist – glaube ich – das erste Land in Kontinentaleuropa. Aber glauben heisst nix wissen 🙂 finde gerade keinen Beweis im Internet dafür ob wirklich nur UK vorher das Frauenwahlrecht enigeführt hat.

      Also
      Pfiat Eich/Sali/Tschüss
      Peter

    18. lapsus4711 Says:

      @Peter
      und gleichzeitig Karl der letzte auf Madeira verhungern lassen.

    19. Peter Says:

      Ja mei der Karl (sprich Ko:arl)….

      Ist bei den meisten genauso beliebt wie der „Koarl“ den man am Tag danach hat (nach ca. 14 Bier, 8L Wein, 2L Krambambuli, 15 Wodka etc 🙂 ).

      Peter

    20. Thomas W. Says:

      Nun ja, was die Situation in Deutschland 1945 betrifft: Sicher gab es Orientierungslose, die Selbstmord begingen oder nicht wussten, was sie machen sollten. Doch sogar die meisten SS-Leute waren in ihren Absetzbewegungen sehr zielgerichtet und sind keinesfalls in eine Handlungsstarre verfallen. Im Gegenteil, die Ex-Nazis haben anschließend prächtig Karriere gemacht.
      Hinzu kommt, dass die Demokratie den Deutschen nicht so fremd war wie es durch die Brille „3. Reich“ wirkt. In den Städten gab es seit je ein selbstbewußtes Bürgertum, das sich möglichst selbst regierte. So mancher Fürst wurde so in Verzweifelung gestürzt und hat beispielsweise Heidelberg verlassen und Mannheim gegründet oder Durlach aufgegeben und Karlsruhe gegründet, weil die Bürger zu aufmüpfig wurden. In Köln wurde gar der Fürstbischof, gleichzeitig weltlicher Herr, für Jahrhunderte aus der Stadt vertrieben und durfte meines Wissens nach erst im 19. Jahrhundert wieder zurück. Seine Residenzen waren über hunderte Jahre daher Bonn und Brühl. Auch die Zünfte haben sich von außen nicht dreinreden lassen. Während der Befreiungskriege gegen Napoleon hoffte auch so mancher auf eine nachfolgende echte Volksherrschaft, 1848 war ebenso eine durchaus ansehnliche Revolution mit urdemokratischen Zügen. Auch die Gewerkschaftsbewegung, die erstarkende Sozialdemokratie haben selbst im Kaiserreich gezeigt, wie demokratiewillig das Volk letztlich war. Hierzu zählt auch die oft verkannte Revolution von 1918, mit der das deutsche Volk den Krieg beendete, ein republikanisches System einführte und die Fürsten vertrieb. Leider hat Versailles anschließend dazu beigetragen, die Demokratie in ein schlechtes Licht zu rücken.

      All das war eine Voraussetzung, das sich Deutschland nach 1945 so rasch auf den demokratischen Pfad zurückbegab. Ohne diese Wurzeln und die durchaus vorhandene demokratische Tradition hätte es nicht funktioniert und wäre allenfalls so etwas wie das heutige Russland, wenn nicht gar der Irak raus gekommen.

      So undemokratisch waren die Deutschen nicht, wie es das Vorurteil will.

    21. Michael Says:

      In fast allen Ländern in welchen die Demokratie von Anfang bis jetzt funktioniert, ist eine klare Bevölkerungsmehrheit hinter dieser Staatsform und es ist aus dem Volk gewachsen… Was das spezielle an Amerika (Island) und der Schweiz ist, dass sich niemand die Macht an sich geriessen hat, obwohl es theoretische möglich gewesen wäre (CH= riesengrosse Mehrheit für die FDP). Es hat also mit der Gesellschaft und den Politikern zu tun, die die Gesellschaft gewählt hat und damit auch unterstützen…
      Das wäre in Deutschland nicht möglich (behaupte ich 😉 ! )

    22. giacometti Says:

      Hmmm… Es ist immer wieder lustig, wenn jemand Mythen zertrümmert, die es gar nicht gibt. 😉 Also, ich habe noch nie von jemandem gehört, der behauptet hat, die Staatsform vom Mittelalter sei mit der heutigen identisch. Irgendeine Form eines „Thing“ oder einer „Landsgemeinde“ gab es vielerorts im Mittelalter (sogar in Russland!) und teilweise auch in der Antike.

      Es gibt in vielen Ländern interessante Elemente in der Demokratischen Staatsform, von denen man etwas lernen kann. Relevant ist da in erster Linie die Implementierung in der Praxis. Die USA haben eine sehr reiche Demokratie, es ist und bleibt nun mal die älteste Demokratie der Moderne. Eine führende Rolle in der Welt hat aber noch selten einen positiven Einfluss auf das innere politische Sytem gehabt (zB. auch Römische Republik). Die Art und Weise, wie Demokratie vor allem in den letzten 30 Jahren in der Schweiz gelebt und politisiert wird, ist aber historisch wohl schon ziemlich herausragend.

      Zum vieldiskutierten Frauenstimmrecht: sicher ist es in der Schweiz 1971 spät eingeführt worden. Aber dies war nicht darauf zurückzuführen, dass die Schweizer Bevölkerung in der Geschlechterfrage konservativer war, als die Bevölkerung der Nachbarländer. Bis zur 68-er Bewegung war die klassische Rollenverteilung auch dort gleichermassen vorherrschend. Das Frauenwahlrecht war andernorts nicht wirklich Ausdruck einer sozial höheren Stellung der Frau im Vergleich mit der Schweiz.

      In der Schweiz schaffte es immerhin noch im letzten Jahrhundert die erste Frau in die oberste Regierungsposition, in Deutschland erst in diesem Jahrhundert. Frankreich, Italien und Österreich warten immer noch drauf….

      Immerhin haben die Frauen bei uns nun nicht nur das Wahlrecht, sondern auch das Stimmrecht, worauf Frauen anderer Länder auch heute noch warten…. 😉 Da die Frauen in der erwachsenen Bevölkerung leicht in der Mehrheit sind, übernahmen sie 1971 mit einem Schlag die Mehrheit im höchsten Staatsorgan, dem Souverän.

      Einen interessanten Überblick über die Geschichte der Schweizer Demokratie bietet folgendes Gespräch:

      http://www.sf.tv/var/videoplayer.php?videourl=http%3A%2F%2Freal.xobix.ch%2Framgen%2Fsfdrs%2Fvod%2Fsternstunde%2F2007%2F01%2Fsternstunde_20070114.rm%3Fstart%3D0%3A05%3A39.969%26amp%3Bend%3D1%3A02%3A27.640

      [Anmerkung Admin: Mit Frankreich irrst Du. Es gab zwar noch keine „Madame le Président“, aber schon eine „Madame le Premier Ministre“ also eine Regierungschefin, wenn auch nicht für lange. Muss mal bei Wiki nachschauen, wann das war. Ich meine in den Achtzigern.]

    23. giacometti Says:

      Die Dame heisst Edith Cresson. Sie hat gemäss wikipedia ein angespanntes Verhältnis zu den Deutschen und Angel-Sachsen, wahrscheinlich, weil die wie ich je nach Tastatur Mühe haben, das Aigu auf ihren Deutschen Namen zu kriegen. An sie konnte ich mich nun wirklich nicht mehr erinnern, ist in der Liste der Premier-Minister der letzten 20 Jahren wirklich so ziemlich die einzige Unbekannte. Ich hatte aber auch nicht an die Premier-Minister gedacht, sondern an die Präsidenten. Aber merci für den Hinweis. 😉

    24. JoBe Kraus Says:

      „subjektiv wahrgenommene Angelegenheit“ zu objektiven Vorgängen.

      Sehr geehrte Damen und Herren, es heißt:

      Verträge sind einzuhalten – selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

      Vom Arbeitsamt missbraucht. Dann von meiner hiesigen SPD verraten. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung zu pflegen hat. Und zur Krönung dieser Zote, muss man sich (nach Drs. 13/5498 des DB) in diesem Verhältnis auch noch als „Prüfbeamter“ betiteln lassen.

      Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart.

      Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

      Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

      Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

      Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

      Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

      Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a.
      Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
      Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

      Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

      Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

      Viele Grüße
      JoBe Kraus E-Mail: aob@1email.eu

      P.S.

      Wie im Eingang vermerkt, boshaft der Deutsche Bundestag dazu!

      Der Deutsche Bundestag als das oberste demokratische Staatsorgan meint:

      Unter Einbeziehung der hierzu eingeholten Stellungnahme des BMWA und des Bundesministeriums der Justiz, läßt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

      Gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des Öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

      Die Vorschrift ist wegen der doppelten Einschränkung, wonach die Übertragung nur “als ständige Aufgabe” “in der Regel” erfolgen müsse, sehr elastisch.

      Aus der Tatsache, dass der Petent in befristeten Arbeitsverhältnissen hoheitliche Befugnisse wahrgenommen hat, kann er auch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, insoweit subjektive Rechte zu schützen.