Wie wird man ein Burger? — Der „Bürgerort“ ist nicht der Geburtsort
Man geht einfach zu McDonald und lässt sich zwischen zwei lätschige Brötchenscheiben klemmen?
Weit gefehlt: Ein Burger wird man nicht einfach so, dazu braucht es eine Bürgergemeinde. Das ist die Gemeinde, von der man das Burgerrecht bekam. Das hat aber nichts mit dem Geburtsort zu tun, sondern jedes Kind bekommt den Bürgerort ins „Familienbuechli“ eingetragen, den auch schon der Vater hatte. Da jedes Kind einen Vater hat, ist dies also nicht schwer festzustellen. Es sei denn, Sie haben eine alleinerziehende Mutter, oder sind „in vitro“ entstanden, dann wird’s kompliziert.
Diese „Heimatgemeinde“, der „Bürgerort“ oder „Heimatort“ ist in vielen Fällen nicht die Gemeinde, in der man geboren ist oder in der man wohnt, sondern der „Ort der Väter„! Viele Schweizer haben ihre Heimatgemeinde ihr Leben lang nicht gesehen. Das ist für Nicht-Schweizer fast unverständlich! Quelle
Allerdings! Was tun, wenn der Vater aus Timbuktu, Hinterposemuckel oder Castrop-Rauxel stammt?
Wohnt also Herr Schweizer in Zürich, sein Vater stammt aus dem Wallis und hat Sion als Bürgerort im Pass stehen, wird Herr Schweizer und später auch sein Kind Sion als Bürgerort in den Pass eingetragen bekommen, obwohl sie unter Umständen nie einen Fuss dort hin gesetzt haben. Man kann sogar Burger in mehreren Gemeinden sein. Viele Gemeinden verlangen dafür eine Gebühr, und ganz findige Tessiner Dörfer in strukturschwachen Gebieten haben dies für sich als Haupteinnahmequelle entdeckt. Dort wird schnell und unbürokratisch das Bürgerrecht an fast jeden verliehen, der nur dafür die erforderliche Gebühr bezahlt.
Heinz Aebi aus dem bernischen Twann lebt seit 1973 im Laufenthaler Örtchen Nenzlingen im Baselbiet. Er hat dort 5 Kinder grossgezogen, 13 Jahre im Dorfschulhaus unterrichtet und war zweimal Gemeindepräsident.
Ein Burger war er damit noch nicht. Also wollte er es werden, stellte den Antrag auf das Nenzlinger Bürgerrecht. In Nenzlingen entscheidet die Bürgerratsversammlung über jede Einbürgerung. Dieser Rat versammelt nicht die Einwohner der Gemeinde, sondern einzig deren Burger; jene Alteingesessenen , die ihr Dorf als Heimatort im Pass stehen haben. Die „Ureinwohner“ eben. In Nenzlingen sind es rund 70 Burgern, die über die Einbürgerung von Ausländern und Nicht–Nenzlinger befinden. Das Gesucht von Heinzen Aebi mit Bürgerort Heimiswil im Kanton Bern wurde am 13. Juni 2000 im 27:5 Stimmen abgelehnt. Es kam zur Beschwerde, es wurde noch mal abgestimmt, und wieder wollten ihn die Nenzlinger nicht.
Was war der Grund? 1975 wurde der Kanton Jura neu gebildet, und das Laufental (ehemals zu Bern gehörend) hatte die Wahl, sich an den Basler Halbkanton zu hängen, ohne eine isolierte Exklave von Bern zwischen Basel-Land und Solothurn zu werden. In diesem föderalistischen Kleinkrieg ging auch 1989 einmal Heinz Aebis Auto in Flammen auf.
Die Nenzlinger sind ihm heute noch gram, weil er sich der Vergabe der Jagdpachten gegenüber der Burgergemeinde nicht loyal verhalten habe. Man jagt Rotwild und Wildsauen im Laufental. Aebi meint dazu: „Der Ureinwohner will den Wald für sich allein. Dabei ist Platz für alle da“.
Im September 2002 wird Aebi dann vom Regierungsrat, dem das ganze Treiben peinlich ist, höchstselbst eingebürgert und die Nenzlinger Burgergemeinde muss Busse zahlen.
Ein neues Bundesgerichtsurteil verbietet nun den Gemeinden die Urnenentscheide über die Einbürgerungsgesuche, Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen sind aber weiter zulässig. Können Sie mir in diesem komplizierten Beispiel Schweizer Basisdemokratie noch folgen? Nicht mehr der Burger darf selbst entscheiden, sondern sein gewählter Volksvertreter.
Bleibt die Frage zu klären: Warum wollte Aebi eigentlich unbedingt Burger werden?
Zur Bürgergemeinde heisst es im Internet:
Auf Gemeindeebene ist zwischen den Angehörigen der polit. Gemeinde (Einwohnergemeinde) und denjenigen der Bürgergemeinde zu unterscheiden. Dem niedergelassenen Schweizerbürger stehen an seinem Wohnsitz alle Rechte und Pflichten der Kantons- und der Gemeindebürger zu. Die Burger oder Ortsbürger – diese Begriffe bezeichnen die Mitglieder der Bürgergemeinde – haben zusätzlich das Stimmrecht in Abstimmungen der Bürgergemeinde sowie auch Anteil an den Burger- oder Korporationsgütern. Die einzelnen kantonalen Bestimmungen, welche die Rechte der Ortsbürger oder Burger regeln, differieren erheblich voneinander.
Und da ist sie wieder, die klassische Schweizer Antwort auf alle schwierigen Fragen:
„… das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.“
Ist das demokratisch?
Gesetz den Fall, ein kleines Schweizer Dorf mit 50 Einwohnern, die das Bürgerrecht haben, wird sehr beliebt und es ziehen im Lauf der Jahre einige hundert Schweizer aus anderen Orten dorthin, bauen sich ein Haus und fühlen sich heimisch. Will nun jemand in diesem Ort das Bürgerrecht bekommen, entscheidet darüber nicht die Einwohnerschaft, sondern die kleine Schar der „Ureinwohner“ mit Bürgerrecht. Was ursprünglich als „Schutz gegen Fremdbestimmung“ gedacht war, ist nun ein zutiefst undemokratisches Überbleibsel aus vergangener Zeit.
Namen auf -ic und Namen auf -o
Wenn sie einen Familiennamen haben, der auf -ic endet, dann können sie schon seit 3 Generationen in der Schweiz zu Hause sein, hier die Schule besucht und ihre Lehre gemacht haben, bei der Einbürgerung werden Sie immer wieder abblitzen. Vielleicht sollten sie ihren Namen lieber ändern lass, leicht italienisieren, eine Endung auf -o wäre schick, dann haben sie sicher gute Chance. Kein Witz sondern vielfach in der Schweiz bezeugte Realität:
Auf die Frage, warum er sich nicht einbürgern liesse, antwortete mir kürzlich Lutrim: „Mein Nachname endet mit einem -ic. Glaubst du wirklich, ich hätte jetzt eine Chance? Ich als gestempelter Balkanraser?“. Lutrim ist 23 Jahre jung, stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien und lebt seit über zehn Jahren in der Schweiz. Seine Zukunft ist hier. So wie jene von Tausenden anderen Jugendlichen wie Lutrim. (Quelle)
Oktober 19th, 2005 at 14:04
Ich hatte ziemlich viel Spass beim lesen. Schliesslich gehört es auch dazu, dass man über sich selbst lachen kann. Ich bemühe mich auch, nun ordentlich H(a)uchdeutsch zu schreiben…. 😉
Zu diesem Eintrag: Wir sind nicht Burger sondern Bürger. Es mag welche haben, die zum Anbeissen sind. Grundsätzlich sind wir aber nicht essbar.
Der Bürgerort hat (oder besser hatte) eine wichtige Funktion. Nämlich dann, wenn man „armengnössig“ (sozusagen Sozialhilfe-Empfänger) wird. Der Bürgerort war dann unterstützungspflichtig.
Viel Spass beim Aufdecken weiterer schweizerischer Eigentümlichkeiten
Oktober 20th, 2005 at 18:51
zu DeepBlue: es gibt tatsächlich Burger. Ein richtig adliger, stolzer Berner legte (zumindest in vergangenen Jahrhunderten) Wert darauf, Bern-Burger zu sein und nicht einfach so Berner Bürger. Sonst heisst es natürlich schon Bürger. Veilleicht weiss jemand ja noch mehr darüber.
Eingewanderte Ausländer haben zur Entwicklung unseres Landes mehr beigetragen, als wir ahnen. Über die Firma Maggi (Madschi) wurde ja schon ebattiert. Dies betrifft aber auch unsere ehemals blühende Maschinenindustrie. In einigen Städten verkehren heute noch „Trolleybusse“ der Marken Saurer, Berna oder FBW. Letztere Markenabkürzung bedeutet nämlich „Franz Brozincevic Wetzikon“. Über Google-Stichworte „Lastwagen FBW“ erfährt ihr sicher schnell mehr darüber.
Dezember 10th, 2005 at 21:07
ich habe unterdessen selber nachgeforscht
Link Bernburger
http://www.dcbank.ch/bank/burgergemeinde.htm
Link FBW
http://www.fbw.ch/geschpio.HTM
Januar 16th, 2006 at 17:28
Der Eintrag kommt ein bisschen spät, aber trotzdem.
Zu:
Allerdings! Was tun, wenn der Vater aus Timbuktu, Hinterposemuckel oder Castrop-Rauxel stammt?
Mein Vater kam aus Deutschland und hatte nie Schweizer werden wollen, deshalb habe ich als Heimatsorts den meiner Mutter. Während in meinem Deutschen (Reise-)Pass mein Geburtsort steht.
Januar 29th, 2006 at 1:46
hmm.. ich liebe den Burgerort.. Mc Donalds gibts ja in fast jedem davon ^^.. Löööl. nei, was für e seich au.. aber de bruchts, weisch.. dass isch so ehm segemer mal, unsiinig aber was seuss. e ghöre zu dene, wo ned mal de vater im heimatort isch gsy.. so veu daderzue
April 1st, 2006 at 21:14
Bin per Zufall auf diese Seite gestossen, die über die Einbürgerung meiner Familie berichtet. Wie üblich ist die Berichterstattung der Medien meistens verkürzt und kann nicht alle wichtigen Aspekte aufnehmen. Es ist daher kein Wunder, dass diese Internetseite nur rudimentär und dadurch auch verzerrt über die Angelegenheit Auskunft geben kann. Immerhin dauerte das Einbürgerungsverfahren vom Herbst 1999 bis Sommer 2004. Dabei wurden wir im Dezember 2003 vom Regierungsrat Basel-Landschaft gegen den Willen der Bürgergemeinde eingebürgert, wogegen wiederum (erfolglos) Beschwerde geführt worden ist.
Bei allfälligem Interesse bin ich gerne bereit, im Detail zu beschreiben, was meine Kinder, meine in Nenzlingen aufgewachsene Frau und ich (alle Schweizer BürgerInnen) bezüglich Einbürgerung über uns ergehen lassen mussten.
April 5th, 2006 at 9:02
Doch noch korrigierend eingreifen. Eine Urnenabstimmung ist möglich, wenn eine Begründung für die Ablehnung beigelet wird, bezw. die Abstimmung angefechtet werden kann (und dafür braucht es eine Begründung. Z.B. Eine Ablehnung auf Einbürgerung mit der Begründung „…es wurde an der Urne abgelehnt..“ ist nicht legitim. Die Begründung „… wurde auf Grund des negativen Leumund abgelehnt…“ ist es.
Je nach Ortschaft ist man übrigens Burger oder Bürger. Es gibt auch Gemeinde, die eine „Aktion“ durchführen, um die überalterte Burgergemeinde wieder aufzufrischen.
April 7th, 2006 at 13:09
Nicht je nach Gemeinde HaegarCH, sondern je nach Art:
Bürger gibt es überall, Burger jedoch zB. in Gemeinden des Kantons Bern und der Stadt Bern. (Von anderen Gebieten weiss ich es nicht.) Es sind die Alteingesessenen, oft auch ‚Ortsbürger‘ genannten. Sie haben gegenüber den Nur-Bürger oft bestimmte Vorrechte wie zB. bei der Bürgerschaftsvergabe oder der Nutzung von Gemeindewald und ähnlichem.
In meinem Wohnort im AG bin ich vor 2 Jahren eingeladen worden, Ortsbürger zu werden. Ich wohne seit 1972 hier, bin ursprünglich Chatzestrecker und habe nun 2 Heimatorte.
Und hier noch ein allg. Link: http://www.hallo-schweiz.de/
[Anmerkung vom Admin: Der Link ist auf der Blogwiese-Hauptseite unter „Tips für Schweiz-Neulinge“ schon vorhanden]
April 7th, 2006 at 21:53
I gseh schon, Du bisch bi üs scho rechtig chünts, finde das rüdig guet!
September 14th, 2006 at 11:04
Das ist von Kanton zu Kanton verschieden…
Im Kanton Bern ist auf jeden Fall klar zwischen Bürgerrecht (am Wohnort) und Burgerrecht (am Heimatort) unterschieden. Andere Kantonen nennen das, was ein Berner „Burger“ nennt, halt manchmal auch „Bürger“ Wieder mal so eine schöne inter-eidgenössische Verwirrung.
Ich selbst bin Burger von Burgistein (BE). Die ähnliche Aussprache hat mich als Kind doch manchmal ziemlich verwirrt.
Oktober 22nd, 2006 at 23:52
Eine analoge Regelung mit dem „Bürgerort“ gibt es meines Wissens nur noch in Österreich. Für Familienforschungen ist dieses System ideal, in den Akten „Heimatgemeinde“ findet man rasch alle Vorfahren.
April 21st, 2007 at 16:10
Bürger sein heist eigentlich Mitbesitzer einer Allmend zu sein. Die Allmend ist europäisch im Zuge der Agrarreformen im 19. Jahrhundert meistens abgeschafft worden. Auch im Schweizer Mittelland wurde sie mancherorts stark beschnitten. in den Alpen hat sie sich jedoch lange erhalten. Mit dem freien Wohnrecht und dem Recht seine politischen Rechte in der ganzen Schweiz ausüben zu können, bestand die Gefahr dass plötzlich zusätzliche Mitnutzer auftauchen könnten. Deshalb hat man die politische Gemeinde von der Bürgergemeinde getrennt.
Die Bürgergemeinde ist also im weitesten Sinn eine Aktiengesellschaft, die den gemeinsamen Boden verwaltet. Die Bürgergemeinde kann im einzelnen Fall sehr reich sein: In Zermatt ist die Bürgergemeinde z.B. Mehrheitsaktionärin der Bergbahnen, besitzt selbst Skilifte, Hotels etc. Dass die Zermatter nicht scharf auf neue Bürger sind, kann man verstehen. Dass sich neue Bürger dann einkaufen müssen ebenfalls: Bei Aktienfonds ist es ja genau so.
April 28th, 2007 at 8:18
Wir sind Bürger des Kantons Bern. Ich war in einem anderen Kanton Gemeindepräsident. Liess mich und meine Familie in der Gemeinde einbürgern. Die Zivilstandsbeamtin fand es nicht nötig mich zu informieren, dass bei einer ‚zusätzlichen‘ Einbürgerung das ursprüngliche Bürgerrecht (vom Kt. Bern) verloren geht.
Aus dem Blauen kam ein Brief mit der Mitteilung, dass wir ‚ausgebürgert‘ waren.
Nach Reklamation und viel Hin und Her, wurden wir im Kanton Bern wieder ‚zurückgebürgert‘, und zwar unter dem Label ‚Bürgerrecht ehrenhalber erhalten‘, weil wir bei der Neueinbürgerung nichts bezahlen mussten.
Welche andere Land noch kann sich solche administrativen Spiele leisten?
Es geht einfach nichts über den gesunden Menschenverstand!
März 14th, 2008 at 15:12
„Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen sind aber weiter zulässig. Können Sie mir in diesem komplizierten Beispiel Schweizer Basisdemokratie noch folgen? Nicht mehr der Burger darf selbst entscheiden, sondern sein gewählter Volksvertreter.“
Die Gemeindeversammlung ist nicht die gewählte Volksvertretung einer Gemeinde sondern die Versammlung der stimm- uind wahlberechtigten Einwohner einer Gemeinde. Ähnlich der Landsgemeinden in bestimmten Kantonen.
Übrigens, Dein Spamformular nervt, ich kann zwar rechnen, aber scheinbar hast Du hier irdendwo einen Zeitfilter, nach dem nach der Eingabe des Resultates innert einem bestimmten Zeitraum der Submit-Button gedrückt werden muss.
Gruss
Christian
[Anmerkung Admin: Sorry für das Spamformular. Wenn ich mal Zeit habe, suche ich was Besseres. Ja, da ist tatsächlich ein Timeout, den man nicht abstellen kann. Darum längere Beiträge besser in einer handelsüblichen Textverarbeitung vorschreiben und dann über die Zwischenablage hochladen.]
Mai 9th, 2009 at 17:37
Die Bern-Burger entstanden aus den Leisten in Bern. Ansässige Gewerbetreibende vereinigten sich bereits im Mittelalter zu Leisten (sowas wie Zünfte). Die Bern-Burger besitzen einige Vorteile. Sie bekommen z.B. Wein von ihrem Rebberg auf der St. Petersinsel, sie haben ein Burgerspital und ein Altersheim. Armen Burgern wird geholfen. Bern-Burger kann man auch durch Heirat mit einer Bern-Burgerin oder einem Bern-Burger werden. In anderen Gemeinden erhält man z.B. Holz aus dem Burgerwald. Bürger einer Gemeinde ist jeder Schweizer. Früher musste man, wenn man armengenössig wurde, in diese Bürgergemeinde zurückkehren. Heute nicht mehr.
Oktober 5th, 2011 at 7:50
Besser spät als nie, resp. um „allfällig“ noch bestehende Unklarheiten wegen Sozialhilfe-Berechtigung zu beseitigen: Diese wird schon seit einer beinahe nicht mehr bezifferbaren Anzahl von Jahren nach dem Wohnorts-, resp. Aufenthalsprinzip ausgerichtet. Trotzdem geistert immer noch durch die Köpfe einer beträchtlichen Mehrheit der Bevölkerung die Auffassung, der Heimat-, resp. Bürgerort sei unterstützungspflichtig. Der Bürgerort kommt nur noch in den doch eher sehr seltenen Fällen zum Zug, in denen ein Schweizer Bürger nirgends angemeldet ist.
Darum, noch einmal: Sozialhilfe bekommt man dort, wo man „angemeldet“ ist, resp. wo man sich gerade aufhält. Ich verkneife es mir, hier die entsprechenden Artikel und §§ zu nennen. Den Unterschied zwischen Art. und § in der schweizerischen Gesetzgebung zu erklären, wäre im übrigen auch einmal ein Thema für diesen Blog.
Was im Einzelfall in Sachen Zuständigkeit für die Sozialhilfe zutrifft, darüber streiten sich regelmässig Klienten und Mitarbeiter von Sozialämtern; es führt dazu, dass Bedürftige immer wieder einnmal von privaten Einrichtungen aufgefangen werden müssen. Ein trauriges Thema, das dann an den Kantonsgerichten (in einigen Kantonen auch Obergerichte genannt) und an den Verwaltungsgerichten endet. Ans Bundesgericht könne solche Angelegenheiten nicht weitergezogen werden, da die Sozialhilfe Sache der Kantone ist, resp. die Schweiz eine Gesetzgebung zur Sozialhilfe auf Bundesebene nicht kennt und damit neben Österreich einzigartig in Europa da steht.
Nebenbei: Das Timeout-Fenster nervt weiterhin! Wann wird’s endlich abgestellt?
August 12th, 2012 at 17:37
Es wundert mich, dass es in der Schweiz so etwas wie eine Sozialhilfe überhaupt gibt. Das ist unschweizerisch! Nachvollziehbar wäre allenfalls noch ein ‚Heiligs Blechle‘, eine an der Kleidung zu tragende Empfangsberechtigung für Almosen. Außerdem könnte man ja allen in Armut verfallenen Schweizern (alle anderen sind eh nicht relevant) eine Burgergemeinde in Deutschland amtlich zuweisen und sie eben dahin abschaffen. Das wäre eine schweizerische Lösung!
August 20th, 2013 at 22:29
Ich denke in Bern gab es wegen der Computer Tastatur kein ü und deshalb entstand der Burger 😉
Grüssli