-->

Nehmen Sie reissfeste Hosen mit zur Gerichtsverhandlung — Der Hosenlupf

(reload vom 7.1.06)

  • Georg Friedrich hat einen Bruder
  • Der Bruder von Georg Friedrich (vgl. Blogwiese: ) hat einen Englischen und einen Deutschen Vornamen. Auf Englisch heisst er „Justin“, zu Deutsch: „der Gerechte“ oder „Rechts-“. Wir lasen im Tages-Anzeiger vom 29.12.05:

    Rüge und Rechtshändel für Gemeinden

    Falls Sie in der Schweiz vor Gericht gehen müssen, dann achten Sie vor allem sorgsam darauf, welche Art von Hosen Sie zu diesem Anlass anziehen. Der Schweizer würde keine Hosen „anziehen“. So etwas Primitives tut in der Schweiz nur ein Magnet, wenn er Eisen anzieht. Oder die niedrigen Steuern, wenn sie Investoren aus dem Ausland …

  • „Anlegen“ und nicht „anziehen“
  • Der Schweizer macht mit seinen Kleidern hingegen das, was alle anderen in der Finanzwelt sonst mit ihren überflüssigen Geldmitteln machen: Anlegen. Eigentlich würde der Schweizer die Kleider eher „alegge“ , was Sie jetzt um Gotteswillen nicht mit stimmlosen g=k als „anlecken“ aussprechen sollten.

  • Hosen, die was aushalten
  • Doch zurück zu unseren reissfesten Hosen. Warum müssen die so stabil sein und etwas aushalten können? Nun, die müssen vor allen Ihr Gewicht aushalten können, wenn es vor Gericht zum „Hosenlupf“ kommt. Zum Hosenlupf kommt es laut Goggle über 10.200 Mal.

    Wir haben schon im Schwäbischen gelernt, dass „lupfen“ eigentlich „heben“ bedeutet, weil „heben“ für „halten“ steht. (vgl. Blogwiese: )

    Wir lupfen bzw. „lüften“ oder „heben“ z. B. den Hut zum Gruss. In der Schweiz brauchen Sie da mehr Kraft und reissfeste Hosen. Man wird Sie an diesen Hosen hochheben und testen, wie schwer Sie sind.

    Es kommt zum Hosenlupf, wenn sich zwei Kontrahenten gegenüberstehen und gegenseitig versuchen, sich an der Hose hochzuheben und ins tiefe Sägemehl zu schleudern. Den Schweizern ist die Formulierung „Hosenlupf“ vertraut, weil sie begeisterte Zuschauer beim Nationalsport „Schwingen“ sind.

    Auch beim „Schwingen“ werden keine Glocken geläutet, keine „Schwengel“ bewegt, wie einst das Rateteam von „Genial Daneben“ vermutete, sondern es wird versucht, den Gegner mit präzise eingesetzter Kraft zu „lupfen“, und zwar mit festem Griff an die einzige Stelle, die dafür erlaubt ist, nämlich an die Hose, oder an was haben Sie jetzt grad gedacht?
    Doch zurück zu der Geschichte mit dem Gericht. Wir lasen in der Weltwoche in einem Interview mit Moritz Leuenberger:

    Der Nationalrat will nicht einen besseren Vertrag, er will keinen Vertrag. Er will den gerichtlichen Hosenlupf mit Deutschland wagen. (www.weltwoche.ch)

    Da muss aber eine ziemlich grossen Hose her, wenn da ganz Deutschland reinpassen soll.

    Wenn der Gegner zu schwer ist, könnte vielleicht ein Schlankheitsmittel das Gewicht mindern helfen:

    Die Krankenkassen fordern das Departement von Ruth Dreifuss heraus: Sie wollen das Schlankheitsmittel Xenical nicht mehr bezahlen. Was bringt der Hosenlupf? (Quelle: weltwoche.ch)

    

    2 Responses to “Nehmen Sie reissfeste Hosen mit zur Gerichtsverhandlung — Der Hosenlupf”

    1. Brenno Says:

      Der von mir schon einmal zitierte österreichische Schriftsteller Hans Weigel hatte während seinem Schweizer Exil genügend Zeit, sich mit den sprachlichen Eigenheiten der Eidgenossen vertraut zu machen. So ist auch ihm das Verb hebe(n) im Sinne von halten aufgefallen. Er verdeutlicht dies mit folgender Anekdote: „Der Festredner sagt am ersten August [schweiz. Nationalfeiertag]: Was haben wir der Atombombe entgegenzuheben? Unseren schweizerischen Familiensinn!“*
      Die Atombombe hat sich davon ganz und gar nicht beeindrucken lassen, aber dafür gerät jetzt die Kernenergie ins Wanken. Ob dies am schweizerischen Familiensinn liegt oder doch eher am deutschen Vorbild, möchte ich offenlassen.
      Zitiert aus „Lern dies Volks der Hirten kennen“. München 1966.

    2. Pascal Says:

      haha lustiger Artikel, ich gang mi dänn mal go alege! 😀