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Wie (be)treiben (es) denn die Deutschen? — Das Wort „Betreibung“ versteht ein Deutscher nicht

(reload vom 28.11.06)

  • Wie (be)treiben (es) die Deutschen?
  • Auf der am 23.11.06 stattgefundenen SAL-TagungFüdliblutt oder splitternackt — Welches Deutsch brauchen wir?“ erzählte ich in einem Forum von den ersten schweizerdeutschen Wörtern, die wir als Deutsche in der Schweiz lernen durften:
    Die Betreibung, jemanden betreiben, die Betreibungsauskunft, das Betreibungsamt.
    Alles absolut Deutsch klingende Wörter, die nur in der Schweiz bekannt sind und verstanden werden. „Wie sagen Sie denn in Deutschland dazu, wenn jemand betrieben wird?“ fragte daraufhin eine Teilnehmerin der Tagung. Gar nicht so einfach, diese Frage zu beantworten. Wenn die aussersprachliche Wirklichkeit eine andere ist, wie in diesem Fall, dann fehlt dazu auch eine passende Bezeichnung und das passende Verb.

  • Schulden eintreiben in Deutschland
  • Natürlich gibt es auch in Deutschland Menschen, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, und andere Menschen, die gern an ihr Geld kommen möchten. Was tun die denn dann, wenn sie keine „Betreibung“ in die Wege leiten können? Nun, sie müssen sich mit einer Klage an ein Gericht wenden. Sie müssen vor einem Richter beweisen, dass sie rechtmässigen Anspruch auf die Bezahlung einer Schuld haben. Ist alles bewiesen und konnten sie ihr Anliegen erfolgreich vor einem Richter darlegen, dann spricht dieser ein Urteil und der Gläubiger (der fest daran glaubt, bald sein Geld zu erhalten, darum heisst er so) erhält einen „Vollstreckungstitel“ oder kurz „Titel“ gegen den Beklagten.

    Mit so einem Titel kann er nun beispielsweise eine Pfändung in Auftrag geben, kann einen „Gerichtsvollzieher“ beauftragen, zum Haus des Schuldigen zu gehen, und dort auf alle Wertgegenstände wie Fernseher, CD-Player etc. einen „Kuckuck“ zu kleben mit dem Hinweis, dass diese Gegenstände gepfändet sind und nicht mehr veräussert werden dürfen, bzw. in einer bestimmten Frist abgeholt und verkauft werden, um so die Schuld zu begleichen. Ausserdem kann der Gerichtsvollzieher jederzeit eine „Taschenpfändung“ beim Schuldner durchführen und eventuell vorhandenes Bargeld sofort beschlagnahmen. Auch in Deutschland gilt es also, ein paar hübsche Wörter zu lernen, wenn man per Gericht sein Geld bekommen möchte:

    Das gerichtliche Mahnverfahren
    Vordruckzwang: Für das gerichtliche Mahnverfahren – notwendig, um eventuell einen Vollstreckungstitel erwirken zu können, der 30 Jahre lang gilt, – besteht Vordruckzwang. Die Vordrucke erhalten Sie in Schreibwarengeschäften (meistens nur in Gerichtsnähe) oder auch im Amtsgericht. Auf diesen Vordruck müssen Sie allerdings Gebührenmarken kleben: Für einem Streitwert von 250 Euro kostet das Mahnverfahren 12,5 Euro, einschließlich Zustellungskosten (die Anwalts-Gebührenordnung verlangt für die gleiche Dienstleistung 75 Euro). Das gerichtliche Mahnverfahren gibt es auch grenzüberschreitend für alle EU-Staaten.

    Vollstreckungsbescheid: Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht – dazu hat er 14 Tage Zeit – kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann macht sich der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers auf den Weg und pfändet Möbel oder Auto eventuell auch den Taschengeldanspruch der Ehefrau (fünf Prozent vom Einkommen des Mannes). Notfalls kann es für den Schuldner mit Pfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen beim Arbeitgeber auch unangenehmer werden. Letzter Schritt ist dann die Kontenpfändung
    (Quelle: finanzen.fokus.de)

    Soweit die Theorie. Leider hapert es bei dieser Regelung in der Praxis an vielen weiteren Regelungen, die zu beachten sind. So kann dem Schuldner sein Hab und Gut nicht gänzlich beschlagnahmt werden, und ein Mindessumme für den Lebensunterhalt muss ihm auch gelassen werden.

  • Der Schwarze Schatten — der Mann im schwarzen Anzug läuft immer hinterher
  • In Deutschland haben einmal erboste Besitzer solcher „Vollstreckungsbescheide“ die Menschen, die ihnen viel Geld schuldeten, moralisch unter Druck setzen wollen, in dem sie Studenten beauftragten, ganz in schwarz gekleidet, als Verkörperung eines „Vollstreckers“ stets in der Öffentlichkeit hinter diesem Menschen herzulaufen, als permanente Mahnung und Erinnerung: „Ich bekomme noch Geld von diesem Menschen“. Diese Art der Blossstellung in der Öffentlichkeit wurde gerichtlich untersagt, obwohl die Methode sehr erfolgreich war. Der Schuldner zahlte sehr bald seine Schulden:

    Vor wenigen Jahren folgten auffällig schwarz gekleidete Herren (altmodischer Anzug, Melone, Stockschirm), eine schwarze Lady oder auch ein großer rosa Hase Schuldnern auf Schritt und Tritt. Sprach der Verfolgte sie schließlich an, überreichten sie ihm eine Karte mit der Telefonnummer eines Vermittlungsdienstes. Das Landgericht Leipzig hielt das allerdings für einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs (Az.: 6 O 4342/94).
    (Quelle: finanzen.focus.de)

    Den grossen rosa Hasen finde ich eine fast noch hübschere Idee als die schwarze Lady oder den schwarz gekleideten Herren.
    Rosa Hase
    (Quelle Foto: yatego.com)

  • Die kräftigen Jungs vom Inkasso-Unternehmen
  • Dann gibt es natürlich in Deutschland Inkasso-Unternehmen, die einem die lästige Arbeit des Schuldeneintreibens abnehmen. Im Fernsehen wird gelegentlich darüber berichtet, welche netten und gut trainierten Kampfsportler, meistens aus östlichen Staaten, von solchen Unternehmen eingesetzt werden, um morgens um 7:00 Uhr an der Türe klopfend, natürlich gleich als Truppe auftretend, beim Schuldner moralische Überzeugungsarbeit zu leisten:

    Wenn der Schuldner nach 30 Tagen nicht reagiert und Sie keine Lust haben, sich lange mit der Forderung herumzuärgern, können Sie sich an ein Inkasso-Unternehmen wenden. Davon gibt es mehrere Hundert in Deutschland, die mit mehr oder weniger kreativen Methoden Außenstände eintreiben. Sie haben die Wahl, das Unternehmen zu beauftragen, Ihre Interessen zu verfolgen, Sie können ihm aber auch Ihre Forderung verkaufen: Viel gibt es dafür allerdings nicht, in der Regel 10 bis allenfalls 15 Prozent der ausstehenden Summe; manche zahlen auch noch weniger. Die meisten Unternehmen machen so etwas gar nicht. (…)
    (Quelle: finanzen.focus.de)

    Wie friedlich klingt da doch der Titel des «Friedensrichters », der nächst höhere Beamte nach dem Betreibungsbeamten in der Schweiz!

    (Zweiter Teil morgen: Was ist eine Schufa-Auskunft?)

    

    5 Responses to “Wie (be)treiben (es) denn die Deutschen? — Das Wort „Betreibung“ versteht ein Deutscher nicht”

    1. Anfra Says:

      Das ist ein gutes Timing: „Beitreibung“ vom dt. Geld aus schw. Konten!

      Wenn man den Ursprung der Beitreibung untersucht, gelangt man wieder in der Land- und Forst-Wirtschaft. Dort schalten und walten die derben und grobklotzigen Knechte und Mägde, Holzhauer, Holzrücker und Fuhrleute sowie die herrschaftlichen „Beitreiber“! Heutzutage ist dies, wenn man die dünne hochglanzlackierte Decke dieser „Finanzexperten (= oft Viehdiebe) hochhebt, noch oft in der Finanzwirtschaft üblich!

      Denn ab der Entwicklung der germ. Lehnswirtschaft nach der Völkerwanderung wurde für die Abgaben, Steuern, Zinsen und Taxen uam. vom Volk ein Teil vom Vieh abgenommen. Aus dem alt-germ. / angl-sächs. Englischen hat sich hieraus das finanz-, steuer-, abgaben- und maklertechnische „fee“ erhalten. Im Schwedischen ist die Bezeichnung für bildliche Darstellungen von Vieh „fä“. Vieh im lat. „pecu“. Ein Mensch, der Staatsgelder unterschlägt ist „peculatus“. Eigentum ist „peculium“ und das Kleinvieh „pecus“.
      Wenn also der Lehnsherr sein Zinsgeld eintrieb, wurde dieses in der Art bewerkstelligt, dass Großviecher ins Pferch gescheucht und von den Eintreiberschergen konfisziert, bzw. für die Staatskasse eingenommen wurde. Für solcherart von Tätigkeiten sowie auch für die Durchführung vom Herrscher angeordneten Verhaftungen wurde im HRR / Dt. Fürsten oft die Jäger (grüne Uniformen!) eingesetzt. In England z. B. waren dies überwiegend die Stallknechte. In engl.-sprachigen Ländern ist dies der „Marschall / Marshall“ und bei den dt. Fürstentümern die „Jäger / Landjäger“.
      Der Begriff Beitreibung wurde in älteren Zeiten auch in Deutschland verwendet. Der schweizerische Begriff Betreibung lässt sich sprachlich und funktionell darauf zurück führen.

      Was der dt. Bundes-Marschall Schäuble als „Jäger der dt. Schätze“ jetzt dt. „Vieh“ aus den schw. „Pferchen“) von diebischen schw. Viehklauern zurückholt, ist das eine interessante „Beitreibung nach alter Väters Sitte“. Denn in der guten alten Zeit hätte man solche dreisten strolchigen Viehdiebe am nächsten Galgenbaum aufgehenkt.

      Aber einige Bürger meinen noch immer, man könne solchen Geldklauern unbegrenzt horrende „Boni“ und riesengroßes „Fee“ geben. In Wirklichkeit ist das „gutes Geld“ an Diebe verschleudert!

      Fazit: Manchmal stinkt Geld doch und Kleinvieh macht auch Mist.
      Ein Trost bleibt: Arbeit schändet nicht!

    2. YOGI-TheBear Says:

      Die „schwarzgekleideten Herren“ oder „MOSKAU Inkasso“ – das war wohl „nur“ ein GAG für’s Fernsehen! Die hatten k e i n e Webpage – obwohl immer wieder gross angekündigt – es gab k e i n e Unterlagen – obwohl immer wieder versprochen wurde, die uns zuzuschicken!! Ich schrieb damals in meinem LM-NEWSLETTER sinngemäss&unwidersprochen, dass diese HERREN wohl gutes Geld – unter der Hand! – dafür an’s Fernsehen bezahlten, dass KameraTeams mit ihnen „auf Jagd nach Schuldnern gingen“ und einige Fälle wurden wohl auch „abgewickelt“!!

      Ich kann mich des Eindruckes NICHT erwehren: Alles nur FAKE….die haben bei verschiedenen uns bekannten Firmen NIE auf angebotente Aufträge geantworten….UND….man hört heute einfach nix mehr davon…ja das warn’s!

    3. swambo Says:

      3,2,1 meins

    4. Anfra Says:

      Mann, ab jetzt möchte man kein güldener Hirsch aus Germanistan in hehlvetischen Landen sein.
      Die Treibjagd ist eröffnet!

      Aus gegebenem Anlass ne kleine Ode an die Jägerschaft und die Wilderer.

      Nach Ludwig Uhland und einer Anregung in der Süddeutschen Zeitung.

      Der goldene Hirsch
      oder
      Lumpige Silberlinge

      Es ging ein deutscher Jäger auf die Pirsch,
      wollte erjagen einen arg goldenen Hirsch.

      Legte sich hin beim Schweizer Tannenbaum,
      dann gab’s bei ihm nen furchtbaren Traum.

      Er hat geträumt, er klopfet auf den Busch,
      heraus kam der Hirsch, aber husch husch!

      Es sprang hinterher der Hunde mit Geklaff,
      man brannte dem Hirsch auf’s Fell, piff, paff!

      Als er den Hirsch auf der Erde liegen sah,
      da stieß er mächtig ins Horn, trara, trara!

      Der Jäger erwachte aus dieser garstig Mär,
      hat gar nicht betätigt sein Schießgewehr.

      Dann stellte er fest, es ist nichts passiert,
      in seine Heimat ist der Hirsch retourniert.

      Dort kann der Hirsch auch recht gut laben,
      Wilderer können ihn dann nicht mehr erjagen.

      Hätte man ihn getroffen ins Schulterblatt,
      die Schweizer machten aus ihm nur Cervelat.

      Einige Eidgenossen kräuseln arg ihre Stirn,
      ihre Wurst hat anderes Zeug – mit etwas Hirn.

      Erlegt hätte man fast diesen „Golden Hind“,
      durch manch üblen nachbarschaftlich „Feind“.

      Drum lieber Hirsch, überleg’s dir recht gut,
      damit nicht erleget wirst, brauchst etwas Mut.

      Willkommen sei der Hirsch mit viel Hurra,
      Husch husch! Piff, paff! Und viel trara!

      Das Fazit möchte man kaum beschreiben,
      mache niemals silbern kompakte Scheiben.

      Durch zu viel nachbarlicher Konterbande,
      steht man bald auf Messers scharfer Schneide.

      Keiner vergesse, ob Wilderer oder elend Wicht,
      diese Parole: Ehrliche Arbeit schändet nicht!

      😉

    5. egon Says:

      und wie der Prantl da mit dem Schweizer und der Schweiz umgesprungen ist …