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Wenn drei Kindern nicht genug Arbeit sind für eine Kinderzulage

(reload vom 10.10.06)

  • Drei Kinder in Deutschland
  • Unsere Freundin Sophia lebt in Deutschland. Sie hat drei Kinder. Beim ersten Kind hat sie es sogar noch geschafft, ihr Pädagogikstudium weiterzuführen. Sophia möchte Grundschullehrerin werden. Sie ist intelligent und studierte zielstrebig, um rasch mit der Ausbildung fertig zu sein und das Referendariat beginnen zu können. Ein Kind als Alleinerziehende grosszuziehen und nebenbei ein Studium zu bewältigen, das erforderte viel Nachtarbeit bei wenig Schlaf und ein ausgesprochenes Organisationstalent.

    Dann bekam Sophia zwei weitere Kinder mit ihrem neuen Partner, und an Studium ist nicht mehr zu denken. Sophia zieht ihre Kinder gross, der 5-Personen-Haushalt mit zwei Kleinkindern beansprucht sie voll, sie kommt kaum über die Runden. In Deutschland erhält Sophia für die drei Kinder Kindergeld:

    Deutsches Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die (ohne einen solchen Ausgleich verfassungswidrige) Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung.
    (Quelle: Wikipedia)

    Seit 2002 beträgt das Kindergeld für das erste bis dritte Kind 154 EUR, der steuerliche Freibetrag ist 3‘648 EUR pro Jahr. Damit erhält Sophia 462 EUR (= ca. 732 CHF) für ihre drei Kinder als Familienförderung. Sophia hat Glück dass sie in Deutschland lebt. In der Schweiz würde sie kein Kindergeld erhalten, denn sie arbeitet ja nicht.

  • Erziehungsgeld für die ersten 2-3 Jahre
  • Ausserdem bekommt Sophia in Deutschland Erziehungsgeld vom Staat:

    Das für Geburten ab 1. Januar 1986 eingeführte Erziehungsgeld ist eine Zuwendung des deutschen Staates an den Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht. Es ist als Ausgleich dafür gedacht, dass dieser Elternteil nur noch einer Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht. Schüler und Studenten als Eltern dürfen jedoch ihrer Berufsausbildung in vollem Umfang nachgehen. Auch dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Man kann sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro erhält oder ob man für maximal 24 Monate 300 Euro pro Monat bekommt.
    Das Erziehungsgeld muss man nicht zurückzahlen. Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.
    (Quelle: Wikipedia)

    Sophia lebt in Baden-Württemberg und kann darum noch im dritten Jahr Erziehungsgeld bekommen:

    Einige Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen & Thüringen) zahlen anschließend im 3. Kindsjahr freiwillig noch zusätzlich ein reduziertes Landes-Erziehungsgeld.
    (Quelle: Wikipedia)

  • Drei Kinder in der Schweiz sind nicht genug Arbeit
  • Monika lebt in der Schweiz. Monika hat ebenfalls drei Kinder. Monika kümmert sich um den Haushalt und um die Betreuung der Kleinkinder, denn ein bezahlbares Betreungsangebot in einem Kindergarten oder einer Kinderkrippen für mehr als 2-3 Stunden am Tag gibt es nicht für sie. Monika hat wenig Geld, sie würde gern arbeiten, denn sie hat immer gearbeitet und war nach ihrer Ausbildung nie ohne Job, bis die Kinder kamen. Jetzt ist sie Vollzeit-Mutter und Hausfrau, arbeitet von früh bist spät, erhält jedoch von der Eidgenossenschaft kein Kindergeld für ihre drei Kinder, weil sie offiziell „nicht arbeitet“.

    Eine Weile bekam sie knapp bemessene Sozialhilfe. Da das kaum reichte, hat sie nebenher schwarz gejobbt. Irgendwann flog das auf, weil sie jemand anschwärzte. Sie wurde gebüsst und musste die erhaltene Sozialhilfe zurückzahlen, soweit überhaupt möglich.

    Sie wollte nicht reich werden mit dem dazuverdienten Geld, es reichte einfach vorn und hinten nicht im Hochpreisland Schweiz. Der Vater der ersten beiden Kinder zahlt keine Alimente. Eine Klage ist aussichtslos, der Mann ist permanent in Konkurs und es gibt noch zwei weitere Familien, die Geld von ihm wollen.

    Würde Monika in Deutschland leben, könnte Sie Erziehungsgeld beantragen und hätte die Garantie, während 2-3 Jahre ihren Job nicht zu verlieren. In der Schweiz muss eine Frau vor der Schwangerschaft mindestens 3 Monate beschäftigt gewesen sein, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben:

    Gemäss Obligationenrecht hat der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin, die wegen Schwangerschaft oder Niederkunft an der Arbeitsleistung verhindert ist, für eine beschränkte Zeit den Lohn zu entrichten, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens drei Monate gedauert hat. Die Schwangerschaft als solche gibt keinen Anspruch auf Lohn ohne Arbeitsleistung; nur wenn die schwangere Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeit verhindert ist, kann sie Lohnfortzahlung verlangen. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung deshalb von einem Arztzeugnis abhängig machen. Die Lohnfortzahlungspflicht besteht nur solange wie das Arbeitsverhältnis besteht.
    Gemäss OR ist der Lohn für eine „angemessene längere Zeit“ zu bezahlen (OR 324a). Wieviel das ist, sagt das Gesetz nicht. Verschiedene Arbeitsgerichte der Schweiz interpretieren das Gesetz unterschiedlich. Nach Berner Interpretation beträgt die Leistungspflicht beispielsweise

    im 2. Dienstjahr 1 Monat
    im 3. und 4. Dienstjahr 2 Monate
    im 5. bis 9. Dienstjahr 3 Monate
    erst vom 10. Dienstjahr an 4 Monate.
    Dabei handelt es sich um einen Höchstanspruch pro Jahr. Ist die Frau im gleichen Jahr bereits einmal krank geworden, so kann der Anspruch unter Umständen bereits ganz oder teilweise aufgebraucht sein. Mit dem neuen Dienstjahr entsteht wieder ein neuer Anspruch.
    (Quelle: selezione.ch)

    Noch schlimmer ist es für junge Frauen, die gerade ihre Arbeit neu angetreten sind:

    Junge Frauen, die ihre Stelle erst vor kurzem angetreten oder gewechselt haben, haben im Minimum einen Anspruch auf gerade
    drei Wochen Lohnfortzahlung. Nur gerade 40 % der privatwirtschaftlich angestellten Frauen unterstehen Gesamtarbeitsverträgen, die Situation ist aber auch dort weitgehend unbefriedigend gelöst.
    (Quelle: selezione.ch)

    Bis vor kurzem mussten Frauen, bei denen in der Schwangerschaft Komplikationen auftraten, für die daraus entstehenden Kosten selbst bezahlen:

    20.09.2006 | 08.32 h Krankenkassen sollen Komplikationen bei Schwangerschaft voll bezahlen
    Flims (AP) Werdende Mütter sollen für medizinische Komplikationen während der Schwangerschaft nicht mehr selber in die Tasche greifen müssen. Der Ständerat hat dem Bundesrat am Mittwoch als zweite Kammer aufgetragen, solche Kosten ganz den Krankenkassen zu belasten. Die Kleine Kammer überwies diskussionslos und ohne Gegenstimmen eine Motion von FDP-Fraktionschef Felix Gutzwiller (ZH), welche die Mütter von der Kostenbeteiligung ausschliessen will. Gutzwiller störte sich daran, dass nach heutiger Rechtsgrundlage die Krankenkassen bei komplikationslosen Geburten voll zahlen, während zum Beispiel die Kosten bei einer drohenden Frühgeburt teilweise auf die Frauen überwälzt werden
    (Quelle: Walliserbote.ch)

    Auf der offiziellen Webseite des Schweizer Ständerats heisst es dazu:

    Die Motion fordert eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), sodass der Versicherer auf Leistungen bei Mutterschaft auch dann keine Kostenbeteiligung erheben darf, wenn es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt.
    Antrag der Kommission
    Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.
    (Quelle: Parlament.ch)

    [Anmerkung Admin: Da die Passage über die Mutterschutzversicherung mit Erwerbsersatz nicht mehr aktuell war, habe ich sie hier entfernt]

    Dennoch werden Kinder geboren in der Schweiz
    Geburten in der Schweiz
    (Quelle: Bundesamt für Statistik Schweiz )

    Im Durchschnitt 9.8 pro 1‘000 Einwohner. Damit befindet sich die Schweiz neben Österreich und Deutschland am unteren Ende der Europäischen Statistik. Hier die Zahlen von 2000 zum Vergleich:

    Geburten in Europa

    (Quelle)

    26 % aller Kinder wurden in der Schweiz 2005 von Ausländern geboren, obwohl die nur 20 % der Bevölkerung stellen:

    Die Schweiz hat mit 20% der Gesamtbevölkerung mit Abstand den höchsten Ausländeranteil (…), gefolgt von Deutschland (10%), Österreich (9%), den USA (7%), Frankreich (6%) und Kanada (5%). Finnland (2%), Japan (1%) und Korea (0,3%) haben dagegen sehr wenige Ausländer.
    (Quelle: chronik.geschichte-schweiz.ch)

    Wir fragen uns wie die Geburtenstatistik der Schweiz aussehen würde ohne die Ausländer. Statt 9.8 Kinder auf 1‘000 Einwohner wären es nur 26% weniger, also 7.2 Kinder auf 1‘000.

  • Die Schweiz ist arm
  • Wir vergassen noch zu erwähnen, warum die Schweiz lange Zeit keine Mutterschutzversicherung mit Erwerbsersatz hatte. Es war zu teuer. Die Schweiz ist ein armes Land und kann sich das einfach nicht leisten. Kinder in die Welt setzen ist hierzulande absolute Privatsache und da darf sich der Staat nicht einmischen. Wenn es dann ums Besteuern der „privat finanziert und grossgezogenen“ Kinder geht später, wenn sie erwachsen sind und erwerbstätig, dann wird sich der Staat wieder einmischen.

  • Und wer zahlt ihre AHV-Beiträge?
  • Wenn Monikas Kinder gross sind, im Beruf stehen, verdienen und in die AHV einzahlen, dann hoffen wir für Monika, dass sie von den diesen Einzahlungen auch etwas abbekommt im Alter. Ihrer „privaten Vorfinanzierung“ ist es zu verdanken, dass die Schweiz die AHV drei Beitragszahler erhält. Wird es ihr gedankt?

  • Neunfache Mutter und kümmerlicher Alterslohn
  • Diese Situation ist in Deutschland nicht viel anders, auch wenn dort Kindergeld und Erziehungsgeld gezahlt wird:

    Wie es um die Gerechtigkeit bestellt ist, sobald die Familie ins Spiel kommt, hat das bekannte Trümmerfrauenurteil, der Fall der neunfachen Mutter Rosa Rees, der vor Jahren das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, hinreichend erweisen. Diese Frau hatte geklagt, weil sie sich nicht damit abfinden wollte, für die 14 Berufsjahre, die ihr nach Abschluß der so genannten Familienphase geblieben waren, mit einem kümmerlichen Alterslohn abgespeist zu werden, während ihre Kinder, beruflich allesamt erfolgreich, dazu gezwungen waren, die Rentenkonten anderer Leute mit insgesamt 8 000 Mark monatlich zu bedienen.

    Die Urheberin dieses Reichtums mußte leer ausgehen, weil andere fixer waren als sie und dabei vom System auch noch begünstigt wurden. Der damalige Gerichtspräsident, der später Bundespräsident Roman Herzog, kommentierte den Fall seinerzeit mit den Worten: „Das kann doch nicht wahr sein!“ Es ist aber wahr, und was noch schöner ist: es ist bis heute wahr geblieben. Berufsarbeit rentiert sich weitaus besser als jede Form von Familienarbeit; und das, obwohl es doch diese zweite Form von Arbeit ist, die dem System das Überleben sichert.

    Der Gesetzgeber weigert sich hartnäckig, den Auflagen der Richter nachzukommen und die sattsam bekannten Mißstände mit jedem einzelnen Reformschritt, wie es im Urteil wörtlich heißt, abzubauen. In Dingen des Familienlastenausgleichs leben wir, unabhängig davon, welche Partei an der Regierung ist, im Zustand des permanenten Verfassungsbruchs.
    (Quelle: Deutscher-Familienverband.de)

    

    14 Responses to “Wenn drei Kindern nicht genug Arbeit sind für eine Kinderzulage”

    1. Tinu Says:

      Mit den Kindern sollte es wie mit den Haustieren sein; man sollte nur welche haben wenn man genug Zeit, Geld und Platz hat!
      Und was nützt die AHV wenn die Welt wegen der extremen Ueberbevölkerung vor die Hunde (!) geht.
      Also haltet euch zurück und denkt an die Umwelt und nicht an eure egoistischen Kinderwünsche.
      Wenns dann schon sein muss, kauft euch einen Hund oder so (der ist erst noch günstiger)

    2. Roli Says:

      In der Schweiz muss niemand Hungern, denn für etwas haben wir das Sozialamt, wer dieses Bescheisst ist selber Schuld.

      Es ist bei uns im Land immer noch zu einfach, nicht zu Arbeiten.

    3. Guggeere Says:

      @ Roli
      «In der Schweiz muss niemand Hungern,…»
      Warum haben dann die verschiedenen Mahlzeitendienste, die Caritas-Läden oder die sogenannten Tafeln immer mehr Zulauf? Weil es zu einfach ist, nicht zu arbeiten? Betteln ist also etwas Einfaches?
      Dieses Land hat vor Kurzem ein paar bankrotte, teilkriminelle korrupte Geldinstitute mit 60 Milliarden Franken künstlich wiederbelebt. Diese Kohle war ebenso mein und dein Steuergeld wie jene des Sozialamtes, aber niemand sagte den Verbrechern im Nadelstreifenanzug «selber schuld», und wir Stimmbürger wurden noch nicht mal gefragt. Wäre Letzteres der Fall, gäbe ich mein Steuergeld sofort alleinstehenden Müttern, sicher nicht den Bänklern. (Deren Durchschnittslöhne 2008 nochmals überdurchschnittlich gestiegen sind. Dreimal darfst du raten, auf wessen Kosten…)
      Alles schon vergessen? Dann vergiss bitte auch die Sprüche über angebliche Sozialamtbescheisser. Grosse Töne spucken ist ja sooo einfach, und auf die Kleinen einprügeln auch.

    4. Lupino Says:

      @Tinu. Wie zynisch! Wer nicht gut situiert ist, darf keine Kinder bekommen. Schon wieder etwas was nur den reichen (wahrscheinlich auch mit rotem Pass ausgestatteten) in der Schweiz erlaubt ist. Ein Kinderwunsch ist kein Egoismus, sondern leider ein Trieb. Manch eine/er kann den Trieb mit einem teuren Auto oder eine Designer Garderobe dämpfen, aber für die meisten ist das kein Ersatz. Und ein Hund erst recht nicht. Und leider verläuft das Leben manchmal anders als geplant, wie die Damen im Bericht erfahren dürften.

    5. tholm Says:

      Die Schweiz ist noch lange kein soziales Land, nur weil es Sozialhilfe gibt.

    6. Simone Says:

      @Tinu:
      Ich habe ohnehin das Gefühl, dass Hunde langsam aber sicher zum Kinderersatz werden.
      Steuern haben durchaus ihren Sinn. Je höher die Steuersätze eines Landes, desto besser sind Sozialleistungen und Ausbildungssysteme. Guckt mal nach Skandinavien…

    7. Alioscha Says:

      Ich habe viele Annehmlichkeiten gerade für Familien mit Kindern in Deutschland schätzen gelernt. So werden die drei ersten Jahre auch als Erziehungsleistung auf die Rente angerechnet. Das finde ich sehr grosszügig.

    8. Stefan Says:

      „Wir fragen uns wie die Geburtenstatistik der Schweiz aussehen würde ohne die Ausländer. Statt 9.8 Kinder auf 1‘000 Einwohner wären es nur 26% weniger, also 7.2 Kinder auf 1‘000.“

      Das ist mit Verlaub mathematischer Schwachsinn. Ohne Ausländer gebe es ja nicht nur 26% weniger Kinder , sondern auch 20% weniger Bevölkerung. Also würde das Verhältnis 7,25 (9,8*0,74) Kinder auf 800 (1000*0,8) Einwohner betragen und somit kommt man auf 1000 jetzt rein schweizer Bürger 9,06 rein schweizer Kinder (7,25/800 *1000).

      Viele Grüße aus Dresden

    9. Fabian Says:

      @Tinu: Du darfst deinem Trieb gerne nachgehen, schliesslich haben mal irgendwelche klugen Köpfe Kondome und die Pille erfunden.

      Anonsten: Wer Kinder will, soll es sich überlegen, ob er es sich auch leisten kann. Das ist nun mal so. Und wer als aleinerziehende Arbeitslose gleich mehrere Kinder in die Welt setzt ist einfach nur dämlich. Und zwar überaus dämlich. Da habe ich absolut kein Mitleid, sondern wundere mich nur, wie dumm manche Menschen sein können.

    10. Guggeere Says:

      @ Fabian
      Du hast zu erwähnen vergessen, dass bei der von dir als dämlich titulierten arbeitslosen Frau während des Kindermachens noch ein dämlicher Mann zugegen war. Ebenso interessant wäre es, zu wissen, was dieser Dämlack während der 20 Jahre nach dem Kindermachen so treibt. Dann kämen wir vielleicht sogar auf Antworten auf die Frage, weshalb es so vielen alleinstehenden Müttern so dreckig geht.

    11. Simone Says:

      @Guggeere:
      Ich schließe mich an.
      @Fabian:
      Gegen eine vernünftige Familienplanung ist nichts einzuwenden. Dennoch gehören Kinder nicht nur zum Status quo der Lebensplanung. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Und auch das Kind einer alleinerziehenden arbeitslosen Mutter hat nicht nur ein Recht auf Existenz, sondern auch seinen Platz in der Welt mit sämtlichen Verpflichtungen (Welt verändern, Renten zahlen, alleinerziehende arbeitlose Mutter pflegen, sich vermehren etc.).

    12. Simone Says:

      @Zürcher:
      Ganz umsonst würde ich die Plätze nicht anbieten.

    13. Guggeere Says:

      @ Troll
      Plonk!

    14. Anna Says:

      ich finde die Aussagen hier z.T. sehr feindselig!!!
      es kann ja auch sein, dass eine Frau unbeabsichtigt schwanger wird oder dass die Väter sich aus dem Staub machen und die Frau unerwartet alleine die Kinder grossziehen muss. Ist natürlich nicht der Idealfall, kommt aber vor. Von dem her ist es doch wichtig, dass solche Frauen abgesichert sind, nicht zuletzt auch für das Kind. Und wie kann man finanziell abgesichert sein, wenn man alleine ist? Man muss ja zu Beginn zu Hause bleiben und unter Umständen möchte man auch länger als 16 Wochen zu Hause bleiben um sich gut zu kümmern und dann verliert man den Job halt. Das ist doch nicht asozial?!!?
      Die Frauen sind in diesen Situationen von den Männern finanziell abhängig, und „arbeitslos“ sind sie ja nicht. Sie arbeiten viel!
      Warum den „arbeitslosen“ Frauen Vorwürfe machen, statt die dazugehörigen Männer in die Verantwortung zu ziehen???
      Was wird von uns Frauen denn erwartet?!!?
      Bloss nicht abtreiben
      Immer eine gute Mutter sein
      Und dann noch voll arbeiten
      Bloss nicht überfordert sein und keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen

      Ich finde das System in DE gut. Und man kann keiner Frau einen Kinderwunsch zum Vorwurf machen. Das liegt in unserer Natur!