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Leben Sie noch? Sind Sie sicher? — Am besten gleich eine Lebensbestätigung anfordern

(reload vom 12.09.06)

  • Neue alte Schweizer Lieblingswörter
  • Nach unserem Umzug in der Schweiz lernten wir in den ersten Jahren fast wöchentlich völlig unbekannte Wörter oder Wortkombinationen: Die Betreibungsauskunft, die Vernehmlassung, den Güselkübel, die Finken, den Motionär, den Goalie, die Zigi, den arroganten freundlichen Deutschen … Mit der Zeit alles kein Problem und eine praktische Bereicherung unseres Wortschatzes. Doch bei diesem hübschen Formular, das wir auf der Homepage der Gemeinde Schlieren fanden, gerieten wir doch wieder ins Staunen:
    Lebensbestätigung
    (Quelle: schlieren.ch)

    Was passiert, wenn man diese Lebensbestätigung beantragt hat, 30 Franken zahlte, sie zugeschickt bekommt und in der Zwischenzeit verstorben ist. Ist sie dann ungültig? Werden dann die 30 Franken zurückerstattet? Diese Lebensbestätigung wirft bei uns unweigerlich die Frage auf, ob wir uns eigentlich auch unseren Tod bestätigen lassen können. Ich weiss, eine rein hypothetische Frage, aber ich stell mir gerade vor, eines Tages wache ich auf und bin tot, und bräuchte das dann dringend irgendwie bestätigt, am besten via Online Schalter.

    Eine Todesbestätigung oder Sterbeurkunde kann man sich online nicht bestellen, hingegen gibt es da noch das „Handlungsfähigkeitszeugnis“, welches mit Noten belegt, dass man zu jeder Handlung fähig ist.

    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Achten Sie hier auch wieder bitte unbedingt auf die beiden „Gentiv-S“ zwischen den Teilwörtern. „Handlungsfähigkeitzeugnis“ wäre falsch, „Handlungsfähigkeitszeugnis“ ist richtig. Habe Sie den Unterschied überhaupt bemerkt? Sonst müssen wir das noch ein bisschen üben. Setzen Sie das Wort doch einfach mal in den richtigen Genitiv. Die „Erteilung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses“ zum Beispiel. Und das „s“ immer schön stimmlos zischen. Ja, so ist es prima!

    Die Zeugungsfähigkeit wird ja häufiger mal bezeugt, aber die Handlungsfähigkeit? Wieder ein neues Wort gelernt. Im Ruhrgebiet würde man, in entsprechender Umgebung und bei passendem Alkoholgehalt, z. B. in der Südkurve auf Schalke, bei der Frage nach einem „Handlungsfähigkeitszeugnis“ sicher sofort von der Handlungsfähigkeit seines Gegenübers praktisch überzeugt werden, nämlich eins aufs Maul kriegen.

    Soviel zum Thema: „Vom korrekten Umgang mit Schweizer-Hochdeutschen Formulierungen im situativen Kontext der kommunikativen Gesprächssituation“. (Linguistisches Seminar Sprechakttheorie II)

    Eine „Lebensbestätigung“ bekommen Sie übrigens in vielen Schweizer Gemeinden online, falls mal wieder Zweifel ob ihrer Lebendigkeit aufkommen. Siehe die 1’800 Fundstellen von Google-Schweiz. Handlungsfähigkeitszeugnisse sind noch beliebter. Es fanden sich 43’500 Stellen dazu bei Google-Schweiz.

  • Schlieren und Schlierem
  • Das wahre Geheimnis der Gemeinde Schlieren versteckt sich in ihrem Adjektiv. Es heisst nicht „schlierener“ sondern „schlieremer„, mit einem „m“ wie Martha oder wie in „Schlei-m“. Auf der Homepage wird das 41 Mal erwähnt: Schlieremer Wald, Schlieremer Berg, Schlieremer Zentrum. Wann wurde denn da aus dem „n“ ein „m“ und warum? Wollte sie keine Schlieren ziehen auf dem Glas, in der Landschaft oder ganz allgmein? Wer kann mir dieses Geheimnis eines Schweizer Adjektivs erklären? Warum „schlierem“ und nicht „schlieren„, wenn die Gemeinde doch Schlieren heisst?

    P.S.: Wir sind definitiv schon zu lange weg aus Deutschland… eben finde ich eine „Lebensbescheinigung“ auf der Homepage der Stadt Stuttgart. Auch dort leben also bescheinigte Lebende.

    

    20 Responses to “Leben Sie noch? Sind Sie sicher? — Am besten gleich eine Lebensbestätigung anfordern”

    1. Phipu Says:

      Bist du sicher, dass der Originaleintrag aus dem Jahr 2009 stammt? War das nicht eher am 12.09. 2 0 0 6 ? Du verkürzst die Lebenserwartung deines Ursprungs-Posts um drei Jahre, wenn du aus Gewohnheit das heurige Jahr schreibst. Nur damit die Langlebigkeit der Blogwiese hier auch bestätigt ist!
      http://www.blogwiese.ch/archives/410

    2. Mare Says:

      Kriegt man in Schlieren das Handlungsfähogkeitszeugnis einfach so auf eine schriftliche Bestellung? Ich musste seinerzeit persönlich vortraben und eine halbe Stunde mit dem Quartiermeister der Stadt Bern reden, damit er sich von meiner Handlungsfähigkeit überzeugen konnte.

    3. mista lovalova Says:

      Komm such Dir doch mal ein neues Thema für Deinen Blog.

      Der Deutsche vs. Schweizer Konflikt ist doch langsam alt und ausgelutscht..

      Friede sei mit Dir!

      [Anmerkung Admin: Vielen Dank für den Tipp, ich werde ab Morgen nur noch über die Deutsche-Schweizer Harmonie schreiben, ist einfach neuer und weniger ausgelutscht]

    4. Brun(o)egg Says:

      Die Langlebigkeit der Blogwiese ist sicher.

    5. Guggeere Says:

      @ Mir ist schon klar, weshalb das Formular unbefangenen Lesern etwas unlogisch vorkommt: Offensichtlich hat die Gemeinde Schlieren jenes Formular auf ihrer Homepage aufzuschalten vergessen, das zwecks Klärung der Verhältnisse noch vor dem Lebensbestätigungsantragsformular auszufüllen ist: das Existenzzustandserklärungsformular. Ich stelle es hiermit vor:

      Existenzzustandserklärungsformular

      Sämtliche Neuankömmlinge in unserer Gemeinde (auch Nichtlebende) haben das unten stehende Formular auszufüllen.
      Der Antragsteller (Name) (Vorname) befindet sich im folgenden Stadium der Existenz (Zutreffendes ankreuzen):

      O Lebend
      Weiter zum Lebensbestätigungsantragsformular
      (Doppelklick hier [ ])

      O Tot
      Weiter zum Antrag auf Weiterreise in den Himmel/das Fegefeuer/die Hölle
      (Doppelklick hier [ ])

      O Untot (Gespenst, Wiedergänger, Zombie, Vampir, Troll u.dgl.)
      Weiter zum Antrag auf Erteilung einer Spukbewilligung
      (Doppelklick hier [ ])

      Vorgang abbrechen (Doppelklick hier [ ])

    6. Norbert Says:

      Lieber Blogwiese-Macher
      Hast du gewusst, dass es die Lebensbestätigung in der Schweiz nur gibt, weil die deutsche Rentenversicherung (oder wie die heisst) von ihren Rentenbezügern in der Schweiz eine solche Lebensbestätigung verlangt. Dies führt auf Schweizer Gemeindeverwaltungen immer wieder zu schmunzeln, ist aber mittlerweile zur Routine geworden…smile

    7. mista lovalova Says:

      ja, schreib über die Harmonie und die Gemeinsamkeiten! Des wär mal cool! Vor allem für Leute die immer noch das Gefühl haben wir wären sooo verschieden 😉

    8. Schwob Says:

      Meine Frau und ich lassen uns hier insgesamt 4 Lebensbescheinigungen Schweizer Pensionskassen und AHV bestätigen. Ist doch klar, dass die Schweiz keine Renten an Tote ausrichten will. Und „Thoitsche“ Behörden melden Todesfälle nicht ins Ausland.
      Ist also Hans was Heiri oder Schweiz wie Schabenland!
      Herzlichen Gruss an den Zuercher; immer wieder erfrischend seine Kommentare über seinen Erzfeind.

    9. Egon Says:

      Jean-Jacques Rousseau Schweizer? Preusse war der!

      Ach ja, kannst Du uns noch schreiben was siebzehen Zeilen unter dem Zitat steht? Oder bist Du mehr so ein „Ein Zitat für jede Gelegenheit“ – Verteiler.

    10. AnFra Says:

      @Egon

      War schon mutig, diese ungeliebte Wahrheit zu schreiben. Die Eidgenossenschaft und ihre Intellektuellen. .

      Klar war damals der J-J Rousseau dem Papier und Bürgerrecht nach Preuße und Genf war keine schweizerische Stadt.

      Er wurde m.E. ohne Staatszugehörigkeit eines ehem. franz. Vaters geboren und war längere Zeit eine Persona „sans papiers“.
      Einen etwa vergleichbaren Fall gabs einige Jahrzehnte später in Konstanz. Der „Schweizer“ General Guillaume-Henri Dufour wurde hier auch als Persona „sans papiers“ geboren. Nach der Deffinition eines gewissen Bloggers ist demnach dieser Dufour also Deutscher. So ein Quatsch. Dufour wurde später (!) Eidgenosse bzw. Schweizer.
      Beim J-J Rousseau scheint der Fall eigentlich klar. Er hatte die preußische Staatsangehörigkeit / Bürgerrechte erhalten, als Dank des künigl-pr. Fritzchen und hat später in Môtiers NE in der damals preußischen Grafschaft Neuenburg gelebt.

      PS: Meine in der Ecke stehende Dachlatte langweilt sich und mault dauernd rüber, man möge doch schreiben, dass der @Kein Züricher großteils noch immer einen rechten Schrott schreibt.

      Ist doch klar: Wenn ein trächtiges Pferd in einem Eselstall ein Fohlen bekommt wird dieses auch kein Esel. Oder?

    11. Egon Says:

      @ ein Zürcher

      Wenn Sie schon einfach nur den ersten Satz bei Wiki abkopieren, dann verfälschen Sie den nicht auch noch im Original steht nicht Schweizer sondern „Genfer“. http://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Jacques_Rousseau

      …eine neue Stelle in Lyon antrat, begleitete Rousseau ihn zunächst, kehrte dann aber nach Annecy zurück. Madame de Warens war jedoch nach Paris abgereist. Er ging erneut auf Wanderschaft, die ihn unter anderem nach Lausanne, Nyon (wo er auch seinen Vater besuchte),[5] ins preußische Neuchâtel und ….

      …………………….. Rousseau, der sofort geflüchtet war, fand Aufnahme bei einem Freund in Bern, wurde aber sehr rasch ausgewiesen. Im Juli wandte er sich über den Gouverneur Keith der damaligen preußischen Exklave Neuchâtel/Neuenburg an Friedrich den Großen, der ihm Asyl und etwas später sogar Bürgerrecht gewährte.

      2009 hob irgendein volltrunkener und völlig bekiffter Zürcher die Ausweisung wieder auf und verlieh J.J.R. posthum erneut die Bürgerrechte und uebereichte dem exhumierten und von Royal Exilanten Grounding Air repatriierten den ersten geodätischen Pass*, nachdem er in Wikiquote, die Möglichkeit entdeckt hatte mit bescheidenen intellektuellen Mitteln und ohne Fremdsprachenkenntnisse einen auf J.J.R. Kenner zu machen

      Bei der Gelegenheit kann man Ihnen mal zu ihrem sonstigen Demokratiegeschwafel mal sagen, eine echte Demokratie hat es nie gegeben und wird es sie auch niemals geben, denn es verstösst gegen die natürliche Ordnung, daß die Mehrheit regiert und die Minderheit regiert wird.

      * Mit diesem Pass wurde es möglich durch calvinistische Formeln Systeme geodätisch paralleler Hyperflächen mit Nabelpunkten zu verknüpfen, die dem selbst gefühlten Weltmittelpunkt entsprachen, so dass J.J.R eigentlich immer und allzeit nur in Zürich war.

      Und noch ein Hinweis wenn sie es gerade mal wieder morgendlich mit der Tatstatur haben: http://de.wikipedia.org/wiki/Lattenrichter

    12. Egon Says:

      @ AnFra

      dann gibt es noch diesen bekannten Schweizer Maler: P.K. har har

    13. Carlos Says:

      Hier fehlt eine kurze Erklärung, weswegen jemand ein Handlungsfähigkeitszeugnis jemals bräuchte: Beim Kauf der ersten Immobilie in einer Zürcher Gemeinde muss der Käufer bezeugen, dass er zum Handeln fähig ist!

    14. neuromat Says:

      warum man ein Handlungsfähigkeitszeugnis braucht? Siehe: „ein Zuercher“. Die Schweizer sind seit neuestem uebrigens waschecht.

      Mit Verlaub, aber ich glaube, es geht wirklich kaum noch wesentlich dümmer. Manchmal hatte ich das Gefühl, es könnte Satire sein. Aber wenn das noch Satire wäre, wäre sie einfach nur noch grottenschlecht.

    15. Egon Says:

      Wiki können wir auch:

      Der Kanton Genf wurde 1815 aus der Stadt Genf, deren Untertanengebieten sowie den ihm vom Wiener Kongress zugesprochenen ehemals französischen und savoyardischen Territorien (zum Beispiel Stadt Carouge) gebildet; …

      Das aristokratische Regime hielt sich bis zur liberalen Revolution vom 7. Oktober 1846. Im folgenden Jahr 1847 gab sich Genf eine neue Kantonsverfassung und stimmte 1848 der neuen schweizerischen Bundesverfassung zu. Seither gehört es zu den liberalen Kantonen der Schweiz.

      ach ja, notabene: Seither … würde aber ohnehin in der Frage keine Rolle spielen. Nur um zu zeigen, mit welch oberflächlichem Wissen Sie so ausgestattet sind. Besonders schön: die Interpretation von zugewandt (zugewandt = Teil der Eidgenossenschaft).

      Sie können natürlich nichts dafür. Sie haben es vermutlich nicht anders gelernt. Liest man in der Schweiz für die Schweiz geschriebene Geschichtsbücher, kann man das verstehen. Sie selbst spielen ja mit dem Hinweis „Geschichte umschreiben“ auf diese Tradition an. In diesen Zusammenhängen wird Rousseau dann auch inhaltlich „passend“ gemacht.

      Das gab es auch in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg noch. Dieser Teil hiess früher DDR. In manchem war „die Schweiz“ dann aber wohl auch Vorreiter.

      Zum Beispiel in der Zensur, die Schriften unseres aus der Schweiz ausgewiesenen und in Preussen als Asylant willkommenen Philosophen waren in Helvetien verboten. Oder auch in der Bücherverbrennung. Als das Verbot nicht langte, hat man die Bücher einfach verbrannt.

    16. AnFra Says:

      Hier ist das Ding nun am rechten Platz!

      @Egon
      @Kein Züricher

      Es gibt auch noch den ELK, auch ein großer Maler, der umgewidmet wird.

      Vor einigen Tagen gabs ne tolle Witzmeldung in verschiedenen Schweizerzeitungen:
      Chancen für 2 Schweizer auf den Nobelpreis. Die Recherche ergab:
      1 Austriake und 1 Deutscher, in schweizerischen Diensten. Danach im Blätterwald nur noch ne peinliche stille Stille.

      Das Geblubbere vom @Kein Züricher erinnert an die fast 200 Jahre alte paranoide Diskussion:
      Ist der Wolferl, der Gottesliebende, der aus Salzburg, nun Deutscher oder Austriake? Das Ergebnis ist jedoch bereits 200 Jahre allgemein historisch bekannt.

      Gähn. Schnarch.

      PS:
      Egon, beim @Kein Züricher hats keinen Sinn. Es ist wie im 3. Reich in Deutschland ab 1933. Nix geht mehr.

    17. neuromat Says:

      als Autorenteam würde ich dann für den Helvetischen Historischen Jahresband jeweils Miss und Mister Schweiz vorschlagen.

      Da die Historie bereits weit zurückreicht und in einnigen Monographien die „römische Schweiz“ (kein Witz) erwähnt wird, sollt mal grundlegend vorne angefangen werden.

      Zum Beispiel: die „Schweizer Eiszeit“ oder „Schweizer Urzeitkrebse – der Beginn der Demokratie“ oder „Der Schweiz ihr Urknall“

    18. AnFra Says:

      @Kein Züricher

      Bin dir zum tiefsten Dank verpflichtet.

      1.) Habe nun wegen deiner Aussage bezüglich des Schweizertums 10 Euro beim Wetten gewonnen. Denn meine Voraussage ist eingetroffen. Du hast den propagierten maximalen Skalen-Wert bei deinem Na(r)zismus voll erreicht.
      2.) Meine Bauchmuskulatur und das Zwerchfell, wunderbar, die Fernmassage, so hat mich noch kein SchweizerIn bedient. Herrlich. Die erste Wohltat von dir.
      Du kannst die Kinder und Enkel der Täter an der Schreibe erkennen. Wunderbar. Werde Bundesrat mit dieser gottbegnadeten Gabe, dann ist dir im bernischem Bundes-Pantheon ein Zirkus-Platz gewiss.

      Danke, herrlich, mein Schweizerfreund. Ha, hei. Heil Zuercher!

      PS:
      Hier ne kleine Fundstelle der Brüder Grimm, auch solchen alten Nazis: „….. Helvetia ….. Schweitz, die grosze respublic in Teutschland,…..“
      damit dein altdeutsch-schweizerische Blut auf heftigste walle.

      Die Quintessens:
      Lieber ein „Primero“ in Deutschland als so ein „Secundo“ in der Schweiz!

    19. banjo1071 Says:

      oho, die Nazikeule, das schmöckt (riecht) aber ganz erheblich nach Verzweifelung……

    20. Guggeere Says:

      @ alle
      Nur keine Panik; nach einem solch schweren Anfall muss der Troll wieder in die Gummizelle und bekommt dann eine Beruhigungsspritze. Schon wieder hat er zu viel «Weltwoche», «Schweizerzeit» und allerlei anderen rechten Schwachsinn gelesen. Wo doch jeder weiss, dass deren übermässige Lektüre zu unkontrollierbarer patridiotischer Logorrhö führt.