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Stimmung gemäss Buch — Wer liest eigentlich das Abstimmungsbüchlein?

(reload vom 3.9.06)

  • Kein Kreuz machen sondern „Ja“ schreiben
  • Die Schweizer lieben ihre einzigarte Direktdemokratie. Vier Mal pro Jahr werden Sie dazu aufgefordert, ihre persönliche Meinung zu einem wichtigen Thema abzugeben. Sie machen dabei keine simplen Kreuze in die richtigen Felder, wie es die Deutschen alle vier Jahre in einer Bundestagswahl tun dürfen, z. B. am nächsten Sonntag, sondern schreiben deutlich ihr „Ja“, „Oui“, „Si“ in das Feld neben der zur Abstimmung stehenden Frage.

    Damit diese Frage auch richtig verstanden wird, muss sie erklärt werden. Bereits Monate vor einer Abstimmung bemühen sich die Medien, allen voran natürlich die Tageszeitungen, die unterschiedlichen Positionen mit allen Pro- und Kontra-Argumenten zu erklären. Nicht immer ganz neutral und unparteiisch. Der Tags-Anzeiger gibt vor jeder Abstimmung dezidiert seine Meinung preis, welches Abstimmungs- verhalten er als neutrale und überkonfessionelle Zeitung für die ganze Schweiz für richtig hält.

    Die anderen schauen ins Buch, das Stimmung macht: Das Abstimmungsbüchlein. Es wird mitunter auch korrekt Schweizerdeutsch als „Abstimmungsbüchli“ bezeichnet, womit es an das berühmte „Milchbüchli“ erinnert, in welches die Schweizer ihre tägliche Milchbestellung und Abrechnung hineinschreiben und nachkontrollieren konnten, die ihnen in der guten alten Zeit der Milchmann in den Milchkasten, einem speziellen Fach unterhalb des Briefkastens, hineinstellte. Diese Kästen sind immer noch vorhanden, zeitgemäss hätten sie eigentlich schon lange eine eingebaute Kühlung verdient, aber sie werden heute nur noch für die Zeitungen und Päckchen verwendet:
    Kasten für die Milchflasche

  • Stimmung machen mit dem Buch
  • Das besagte Abstimmungsbuch oder –büchli, das normal sterbliche Nichtschweizer natürlich nicht zu Gesicht bekommen, es sei denn, sie haben einen Schweizer Ehepartner oder wohnen in einer WG mit Schweizern, ist nun ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Einfach Unglaubliches ist geschehen: Die Argumente und Sachverhalte sind in diesem, auch „Bundesbüchlein“ genannten Traktat nicht korrekt wiedergegeben worden! Womöglich wurde damit Stimmung für die Abstimmung gemacht? Sollte es möglich sein, dass durch die Formulierung einer Frage, die zur Abstimmung kommt, das Ergebnis dieser Abstimmung entscheidend mit beeinflusst werden kann?

    So schrieb die Sonntagszeitung vom 27.08.06

    BERN – Das bürgerliche Komitee gegen das Asylgesetz übt Kritik am Abstimmungsbüchlein. Die Erläuterungen des Bundesrates seien «in zentralen Punkten irreführend», schreiben vier bürgerliche Nationalräte in einem Brief an den Bundesrat. Das Abstimmungsbüchlein sei nicht sachgerecht und verfälsche die Willenskundgabe der Bürger. Die unterzeichnenden Nationalräte Dick Marty (FDP), Claude Ruey (Liberale), Chiara Simoneschi (CVP) und Rosmarie Zapfl (CVP) verlangen eine öffentliche Stellungnahme und Präzisierung der Landesregierung. Gegen die Erläuterungen im Bundesbüchlein kann keine Beschwerde geführt werden.
    (Quelle: Sonntagszeitung)

    Wer die Frage formuliert, wer die Argumente liefert und die Gegenargumente, der ist natürlich in seiner Haltung völlig neutral. Einflussnahme? Wir halten dies für unbestätigte Gerüchte. Jeder der gefragt wird, hat doch die freie persönliche Entscheidung, ob er mit NEIN oder NICHT MIT JA antworten möchte.

    Diese Abstimmungen werden, das muss man für die ausserhalb der Schweiz lebenden Leser dazu erklären, sowieso in dem meisten Fällen mit „nein“ gebodigt, d. h. auf den Boden geworfen und zu Fall gebracht, wie die im Schwinger-Jargon geübten Eidgenossen dies bezeichnen. Vor allem, wenn es um Geld geht, das ausgegeben werden soll.

    In der französischsprachigen Schweiz hat dieses Abstimmungsverhalten sogar eine eigene Bezeichnung bekommen: „les Naillenesaguerres“, was phonetisch aufgeschrieben einfach nur „die Neinsager“ bedeutet.

    Dieses „Neinsagen“ war besonders um 1992 Mode, als die Deutschschweizer Kantone gegen die kleinere Anzahl welsche Kantone stimmten und den Beitritt zum EWR ablehnten. Das Volksmehr erteilte somit dem Bundesrat eine Abfuhr; dem Bundesrat, der damals für den Beitritt lobbyiert hatte.

    Nicht-Schweizer können sich diese Unterlagen übrigens ganz legal aus dem Internet besorgen: Hier die Themen der nächsten Abstimmung vom 27.09.09, welche jeder Schweizer unaufgefordert per Post zugeschickt bekommt.
    Um das richtige Schweiz-Demokratiefeeling zu erlangen, empfehlen wir aber dringend die Lektüre des 104 Seiten dicken „Abstimmungsbüchleins“.

  • Ab wieviel Seiten wird eigentlich in der Schweiz ein Büchlein zum Buch?
  • Wie heisst es nicht umsonst auf der admin.ch Seite:

    In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, aber auch die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl sowie schliesslich eine hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.
    (Quelle: admin.ch)

    Hohe Alphabetisierungsrate! Das ist das Stichwort. Das 104 Seiten starke Büchlein lesen wir doch in der Strassenbahn, äxküse, „im Tram“ natürlich, auf dem Weg zur Arbeit. Warum wird es eigentlich nicht als Beilage zur Pendlerzeitung 20Minuten verteilt? Dauert es etwa länger als 20 Minuten, sich durch die Argumente zu arbeiten?

    Wir hätten da noch eine geniale Idee zur Erhöhung der Aufmerksamkeit. Irgendwo in den Text des Abstimmungsbüchleins sollte eine Glücksnummer versteckt werden. Der erste, der die findet und anruft kriegt einen Preis. Zum Beispiel mit Doris Leuthard im Auto zur nächsten 1. Augustfeier fahren, oder von Blocher eine persönliche Führung durch die EMS-Werke. Ideen gibt es da sicherlich noch ein paar.

    

    9 Responses to “Stimmung gemäss Buch — Wer liest eigentlich das Abstimmungsbüchlein?”

    1. Alfons Says:

      Dass die EU undemokratisch, korrupt und volksfern ist – absolute Zustimmung. Aber die Harmoniesucht der Schweizer und die Konkordanz hat auch ihre Nachteile. Hat sie doch einen Bundesrat Merz hervorgebracht, der sich nur noch der Lächerlichkeit preisgibt und vor Steinbrück und Gaddafi den Bückling macht. Der Sumpf ist in der Schweiz auch nicht viel anders … so kann ich es mir nicht erklären, dass ein Leuenberger immer noch in Amt und Würden ist.

    2. Brun(o)egg Says:

      @ Alfons
      Du hast recht. Vor vor allem was den weichgespülten Moritz angeht.

      @ Zürcher
      Direkte Demokratie? Vergiss es. Sie wird über kurz oder lang abgeschaftt werden. Gnz einfach weil der Nur-Blick lesende Bürger mit Sachgeschäften von internationaler Dimension über fordert ist.
      Ich les den Blick nicht, bin aber manchmal auch überfordert. Teilweise zu komplex das Ganze!
      Frag doch mal 1000 Schweizer was das Cassis de Dijon Prinzip ist?! Die lecken sich die Lippen und denken an Kir Royal.
      Abstimmungsbüchlein hin oder her!

    3. tobi Says:

      Cassis de Dijon Prinzip … jaja, das ist mal wieder so eine komische Bezeichnung. Ich muss zugeben, mir war sie geläufig, aber genau erklären konnte ich sie nicht. Klar kenne ich den Likör aus Dijon ….

      Wie auch immer, warum sagt man nicht einfach „Alle Gummibärchen sind frei“ oder „EU-proved“ oder „EU-Zulassung“ oder „passt schon“ oder „Dein gutes Zeug = mein gutes Zeug“. *rofl*

    4. Holger Says:

      Gestriger Kommentar von Brun(o)egg bezüglich des Unaussprechlichen: „Auflaufen lassen und nicht kommentieren ist angesagt“.
      Aber wie sagte ein berühmter Deutscher mal: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

      🙂

    5. Bo Says:

      Ist es überhaupt ein Buch? Die UNESCO definiert ein Buch als „eine gedruckte, der Öffentlichkeit verfügbar gemachte, nichtperiodische Veröffentlichung mit mindestens 49 Seiten Umfang (zuzüglich der Umschlagseiten)“ 😉

    6. Neuromat Says:

      @ Holger

      Dir wollte ich doch auch nie wieder antworten 🙂

      Aber, das war kein Deutscher. Das war ein Rheinländer, der das gesagt hat. Ihm wird auch die Antwort zugeschrieben auf die Frage nach den beiden bedeutensten Politikern seiner Zeit . „Isch Kenne-die“

      na ja im Keller rasselt die Bartwickelmaschine

    7. Markus Says:

      Nun ja, das „Stimmbüchlein“ ist nicht schlecht, um sich über die Themen zu informieren, vor allem, weil auch immer die entsprechenden Verfassungs-/Gesetzesartikel abgedruckt sind.
      Es sollte nur nicht die einzige Quelle zur Meinungsbildung bleiben…

    8. Futura Says:

      Meiner Meinung nach dürfte man die Abstimmungsfragen und das Stimmbüchlein auch noch durch einen jeweiligen Test zur Abstimmung ergänzen. Nur wer den Test zu der jeweiligen Abstimmung auch korrekt ausfüllen kann hat eine gültige Stimme. So würde die eine oder andere Person auch noch das Hirn einschalten und nicht nur Links/Rechts oder Ja/Nein stimmen 😉

      @ Ein Zuercher: «vollendetste und beste Staatsform der Welt» -> ha ha ist wohl ein Witz oder? -> Das erinnert mich so sehr an das Hauptproblem vieler meiner Mitbürger: Null selbstkritisches Denken (ganz zu schweigen von Objektivität an sich)

    9. Ein Basler Says:

      Also ich bin mit unserer direkten Demokratie eigentlich ganz zufrieden. Auch dann, wenn eine Abstimmung nicht so ausgegangen ist, wie ich mir das gewünscht hätte. Wer glaubt, der „normale“ Stimmbürger wäre mit der Komplexität der heutigen Abstimmungen überfordert, irrt sich. Natürlich gibt es hier, wie überall, Trottel die keine Ahnung haben. Aber die Schweizer Stimmbürger wählen und stimmen durchaus mit Augenmass und der nötigen Weiheit ab. Wirklich übel wird es erst, wenn die sogenannten Experten entscheiden. Ich kenne Angestellte, Mütter und Hausfrauen, welche mehr von Wirtschaft und wirtschaften verstehen, als mancher Nationalrat!

      Über das Abstimmungsbüchlein habe ich mich auch schon genervt. Aber ich würde nicht behaupten, dass dort systematisch einseitig informiert wird.