Bezeugt die Bezügerin den Bezug?
Wer etwas bezeugt, in Deutschland, ist kein Bezeuger sondern ein Zeuge. Wer hingegen etwas bezieht in der Schweiz, ist kein Bezieher, sondern ein Bezüger, oder eine Bezügerin. Das lernten wir aus einem Schreiben der Sozialversicherungsanstalt des Kanton Zürich, welches den Erhalt von Kindergeld bestätigt:
„Wir bitten Sie, das Doppel dieser Verfügung an die Bezügerin oder den Bezüger weiterzuleiten“.
So schön kann Schweizer Amtsdeutsch klingen, äh, tönen natürlich!
Unser Duden weiss dazu:
Bezüger, der; -s, – (schweiz.):
1. Bezieher: B. einer Pension sein.
2. jmd., der etw. (bes. Steuern) einfordert.
(Quelle: Duden.de )
Bei Google-CH finden wir den „Bezüger“ gleich deutliche 39‘400 Mal, bei Google-DE nur 1800 Mal, in Wörterbüchern und Texten aus der oder über die Schweiz. Mit Bezug zum Bezüger beziehungsweise zur Bezügerin. Klingt irgendwie wie „Betrügerin“.
Doch eine Frage zum „Bezug“ bleibt ungeklärt: Wie heisst wohl die Fachkraft, die in einem Schweizer Hotel die Betten mit einem frischen Bettbezug bezieht: Bettbezügerin oder Bettbezieherin? Wir sind verwirrt, quasi ganz ohne Bezug.
Februar 2nd, 2009 at 6:11
Da man die Betten in der Schweiz ‚anzieht‘, wäre es wohl eine „Bettanzieherin“, wir sprachlich geschädigten Schweizer sagen aber einfach „Zimmermeitschi“ 🙂
März 20th, 2009 at 10:38
An Thomas:
Nur das Bett wird „angezogen“. Die Kleider werden hingegen „angelegt“: http://www.blogwiese.ch/archives/1049