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Ergreift das Referendum und traktandiert es tüchtig!

Ja ist das Referendum denn schon wieder auf der Flucht?

„Die Gewerkschaften haben angekündigt (…) notfalls das Referendum zu ergreifen“
(Tages Anzeiger vom 10.9.05).

In Wirklichkeit ist hier niemand auf der Flucht. Es wird damit gedroht, durch eine basisdemokratische Volksabstimmung (=Referendum), es „denen da oben“ mal tüchtig zu zeigen.

In der Schweiz gibt es ein beliebtes Synonym für „das Volk“: Es wird häufig als „der Souverän“ bezeichnet. Unter einem Souverän (von lat. „Superanus“ = über allen stehend) versteht man laut Wikipedia den Inhaber der Staatsgewalt..

Ist das Referendum einmal vom Souverän ergriffen, wird es gleich darauf „traktandiert“. Nein, auch dies ist kein Schreibfehler. Hier sollte nicht „traktiert“ stehen. Es kommt hingegen auf die Tagesordnung und wird zu einem „Traktandum“, Neudeutsch also T.O.P oder „Tages-Ordnungs-Punkt“.

Wir lernen daraus: Die Schweizer haben hier ein wunderschönes Wort in Gebrauch, welches uns Deutschen ganz einfach fehlt! Zumal es ausserdem noch Lateinisch ist.



7 Responses to “Ergreift das Referendum und traktandiert es tüchtig!”

  1. Gaby Libanon Says:

    Wundern Sie die lateinischen Bezeichnungen? Schließlich leben Sie doch in der Confoederatio Helvetica, das steht auf jedem Fünfliber, oder?

  2. Sandra-Lia Says:

    jo weisch oder

  3. trixli Says:

    Super! ich sitze vor em bildschirm und lache träne!!

  4. Michael Says:

    Wäre ja noch schöner, wenn wir Bundesbürger ein Referendum oder
    gar eine Initiative in die Wege leiten könnten.

    Für unsere Politiker wäre das Regieren dann möglicherweise nicht
    mehr so einfach, aber der Wille des Volkes besser manifestiert.

  5. Chris Says:

    Nun, auch in Bundesdeutschland ist das Volk – zumindest in der Theorie des Art. 20 II GG :*) – der Souverän, wie es in jeder Demokratie per definitionem der Fall ist. Und die Möglichkeit eines Referendums steht in manchen Bundesländern (unter den Begriffen Volksbegehren oder Volksentscheid) und Gemeinden (Bürgehrbegehren bzw. -entscheid) offen. Das Grundgesetz sieht sogar auf Bundesebene Volksentscheide vor, allerdings nicht nach Bedarf des Souveräns, sondern nur bei Änderungen der Staatsfläche oder der -verfassung (siehe auch bei Wikipedia unter Volksentscheid). Aber: Die „Übernahme“ der neuen Bundesländer fiel nicht in diese Definition. 😉

    ciao
    Christoph

  6. Dieter Says:

    Nun weiss ich endlich warum meine Rechtschreibung im Word das Wort traktandieren nicht kennt.

    Super Blog!
    Tschüss Dieter

  7. Dennys Says:

    Was Traktandum ist nicht Deutsch???