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Da kommt der Zügelmann, der sich nicht zügeln kann — Umziehen in die Schweiz

(reload vom 20.09.05)

  • Zügeln in die Schweiz
  • In die Schweiz „ziehen Sie nicht um“, sondern sie zügeln dorthin. Das erinnert an Pferdefuhrwerke mit einem Kutscher und Zügel, aber diese merkwürdige Assoziation haben sie nur, wenn sie aus Deutschland stammen. Die Schweizer verbinden unser deutsches Wort „umziehen“ zum Ausgleich eher mit etwas, dass man in einer Umkleidekabine allein tut, und nicht am hellichten Tag in aller Öffentlichkeit.

    Die Männer, die Ihnen dabei tatkräftig zur Seite stehen (jetzt beim Orts- und nicht beim Kleiderwechsel), sind die „Zügelmänner„.
    Da kommt der Zügelmann, der sich nicht zügeln kann… sollten sie allerdings nicht vor sich hinträllern, denn die Jungs haben Muskeln und verstehen überhaupt keinen Spass, schon gar nicht bei ihrer Berufsbezeichnung.

  • Provisorisches Verzollen möglich
  • Falls Sie beim Umzug in die Schweiz für diese noch keine Dauer-Aufenthaltsbewilligung vorweisen können (Schweizerdeutsch „B-Bewilligung„. Warum „B„? Na, wegen „Be-willigung), sind sie dennoch berechtigt, ihren Hausrat über die Grenze zu transportieren. Sie müssen ihn nur „provisorisch verzollen„. Das darf leider kein Privatmensch, das darf nur eine Spedition, und die hocken im Zollamt an der Grenze in kleinen Büros und Verschlägen wie die Spinnen im Netz und warten darauf, dass Sie da mit ihrer Ladungsliste vorbeikommen, um sich die Einfuhr ihres Umzugsgutes für 120 CHF vorläufig provisorisch verzollen zu lassen.

  • Küche und Waschmaschine in Deutschland lassen
  • Kommen Sie bloss nicht auf die Idee, wie in Deutschland üblich, ihre eigene Küche oder Waschmaschine mit in die Schweiz umzuziehen. In der Schweiz mietet man die Küche gleich mit, sie bleibt in der Wohnung, und ein Schweizer würde nie auf die abstruse Idee kommen, sich eine eigene Küche zu kaufen, so wie ein Deutscher.
    In Deutschland lebt eine ganz Branche vom Handel mit der „weissen Ware“, das sind Kühlschränke, Küchenherde und Waschmaschinen, die von Endkunden in riesigen Supermärkten wie Media-Markt oder Saturn gekauft werden.

    In der Schweiz gibt es diese Märkte zwar auch, jedoch verkaufen die keine Waschmaschinen. Die werden nur von Bauunternehmen oder Liegenschaftsverwaltungen en gros geordnet, schnell mal 6 x 6 Maschinen für ein Block mit Neubauwohnungen. Privatmenschen kaufen das kaum in der Schweiz. Es sei denn, sie besitzen ein Eigenheim, und das haben wesentlich weniger Leute hier als in Deutschland, weil die Grundstückspreise so horrende hoch sind, das man schon gut geerbt haben muss, um sich sowas leisten zu können. Auch relativ gut verdienende Ärzte oder Rechtsanwälte wohnen zur Miete statt im Eigenheim.

    Also keine Waschmaschine aus Deutschland mit in die Schweiz bringen! Denn wenn sie dann mit ihrer 60 cm breiten „Miele Softtronic“ in der neuen Wohnung anrücken, werden sie eine kleine Überraschung erleben:

    Die Badezimmertür ist als einzige Tür in der Wohnung schmaler als 60 cm, und sie kriegen die Maschine gar nicht da durch.

    Badezimmertür nur 58 cm breit

    Abgesehen davon, dass im Bad sowieso kein Platz dafür vorhanden ist. Höchstens für ein Mini-Maschinchen, das sich ein Schweizer nur kauft, wenn er mit dem örtlichen „Waschküchen-Reglement“ nicht einverstanden ist, also trotz all der grossen und tollen Luxusmaschinen in der gemeinsam genutzten Waschküche doch lieber seine eigene Wäsche im eigenen Bad waschen will.

  • Wäsche für 4 Wochen bunkern
  • Die Schweizer Häuser haben gemeinsam genutzte Waschküchen, meistens abgeschlossen, und der Schlüssel zu dieser Waschküche wird von Mieter zu Mieter nach einem strengen „Waschküchenschlüssel-Übergabereglement“ weitergereicht. So kann es passieren, dass sie nur einmal alle 4 Wochen waschen dürfen, wenn nämlich ihr Waschtag ist. Also am besten gleich losgehen und Socken und Unterwäsche für die 4 Wochen einkaufen, die sie überstehen müssen ohne Zwischendurchwäsche, und alle Termine am grossen Waschtag verschieben. Da müssen sie waschen, da können sie nicht arbeiten oder ausgehen oder Urlaub machen, es sei denn, sie haben meinen Rat beherzigt und sich gleich für 8 Wochen Vorräte an frischer Wäsche angeschafft. Kommen Sie auch nicht auf die Idee, ihren Waschtag mit anderen zu tauschen, oder dies anderen vorzuschlagen. Dazu wäre Kommunikation im Hause von Nöten (siehe nächster Abschnitt).

  • Kommunizieren in der Waschküche
  • Die Pinwand in der Waschküche dient übrigens in vielen schweizer Häusern auch als Kommunikationsplattform für alle Mietparteien. Man teilt sich mit, wer wann welchen bunten Socken wo gefunden hat, und dass in das Buntwaschmittel, was jemand beim letzten Waschtag absichtlich stehen gelassen hat, feine bunte Farbkügelchen untergemischt wurden, nur so als Warnung. Nehmen Sie also stets Zettel und Stift mit in die Waschküche, nebst genügend Heftzwecken, um auch an der allgemeinen Kommunikation teilhaben zu können. Und fangen Sie bloss nicht an, bei einer Frage direkt die betroffen Mieter an ihrer Wohnungstür aufzusuchen und sie in eine direkte mündliche Kommunikation zu verwickeln! Wozu gibt es denn schliesslich Zettel?

    Der Schweizer Autor Hugo Loetscher hat zum Thema „Waschküchenschlüssel“ ein eigenes Buch verfasst, dass sie unbedingt mal lesen sollten, wenn sie am Waschtag in der Waschküche sitzen und auf das Ende vom letzten Schleudergang warten:

    Hugo Loetscher: Der Waschküchenschlüssel

    Laut Statistik geht es in 60 % aller Mietstreitereien vor Gericht in der Schweiz um die Waschküche und ihre Nutzung. Also nehmen Sie am besten gleich Ihren Fürsprecher mit, wenn sie die Waschküche das nächste Mal betreten wollen.

  • Türen die nicht ins Schloss fallen können:
  • Schweizer Wohnungstüren haben zum gemeinsamen Treppenflur hin keinen unpersönlichen Türknauf:

    Kein Türknauf in der Schweiz

    sondern eine Klinke. Die Türen können also nicht plötzlich durch einen Luftzug zu fallen und man steht im Bademantel ohne Schlüssel draussen und bibbert.

    Wohnungstür mit Klinke aussen

    Damit erübrigt sich auch ihre Geschäftsidee, in der Schweiz einen 24Stunden Schlüsseldienst anzubieten, er wird schlichtweg nicht benötigt.

  • Briefkästen mit praktischem Einlegefach:
  • Dieses Fach unterhalb des Briefkastens dient eigentlich zur Aufnahme der Zeitung. Es kann aber auch als Ablage für Nachrichten gebraucht werden, oder als Depot für ihre Hundeleine.

    Schweizer Briefkasten mit Fach

    Ich habe es auch schon erlebt, dass über dieses Fach Ware ausgetauscht wurde. Der Verkäufer legt seinen Artikel dort bereit (Schweizerdeutsch „parat„), der Kunde kommt – zeitversetzt-, entnimmt die Ware und wirft das Geld in einem Umschlag in den Briefschlitz. Ich möchte nicht wissen wieviel Drogendealer in der Schweiz so illegal und offen ihre Geschäfte abwickeln. Ursprünglich wurde in diesen Kasten die leere Milchflasche gestellt, welche der Milchmann dann durch eine volle Flasche austauschte. Das „Milchbüchlein“ lag daneben, um den geschuldeten Betrag einzutragen. Heute würde kaum eine Milchflasche stehend in das Fach passen.

  • Wo ist denn hier die Rauhfasertapete?
  • Tapezieren müssen Sie ihre Wohnung beim Auszug nicht. Wie denn auch, wenn es gar keine Tapete gibt, sondern nur einen haltbaren Rauhputz, unter Umständen sogar abwaschbar.

    

    16 Responses to “Da kommt der Zügelmann, der sich nicht zügeln kann — Umziehen in die Schweiz”

    1. unkultur Says:

      „Dieses Fach unterhalb des Briefkastens“ war ursprünglich nicht für Zeitungen gedacht, sondern es handelte sich um den Milchkasten. Der Milchmann kam täglich vorbei; man notierte im Milchbüchlein, wie viele Liter Milch oder wieviel Butter man brauchte, und er stellte das Gewünschte dann in den Milchkasten.

    2. unkultur Says:

      Huch, das steht ja da schon. Habe wohl zu tief ins Milchglas geschaut heute 😉

    3. Videoman Says:

      Das mit Waschreglement ist ein bisschen übertrieben. Normalerweise wird das einfacher und lockerer gehandhabt. Auch sind die Waschküchen normalerweise frei zu gänglich, oder sind mit allg. Schlüssel abgespeert.
      Ich hab das Gefühl, dass in deinem Haus nur Ober-Bünzlis leben, die einem Deutschen eins auswischen wollen, und so tun als wäre die ganze Schweis so.

      [Anmerkung Admin: Nun, Hugo Loetscher wird schon einen Grund für sein Buch gehabt haben. Und ein Hausbesitzer erzählte mir auch von den vielen Prozessen zu diesem Thema. Ausserdem gibt es immer wieder Menschen, die sich fürs Bad eine Minimaschine kaufen, die werden auch ihre Gründe haben.

      Neue Luxuswohnungen hingegen bieten oft eine grosse Maschine plus Trockner im privaten Badezimmer an. Auch das wird seine Gründe haben. Wie „einfach“ und „locker“ das Reglement jeweils ist, dass müssen die Leserinnen und Leser selbst erzählen. ]

    4. marco Says:

      Also den Umgang mit der Waschküche kann ich für Schlieren nur so bestätigen – da wohnen dann anscheinend auch nur Ober-Bünzlis. Wir durften alle 2.5 Wochen einen Tag die Waschküche nutzen – nur dumm, wenn man an dem Tag grad im Urlaub ist oder ähnliches. Eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen war gleich gar nicht erlaubt.

      Mitterweile lebe ich auf der anderen Seite von Zürich mit eigener Waschmaschine – dies war einer der Hauptgründe meiner Frau bei der Wohnungswahl.

    5. Sonja Says:

      Meine Erfahrung:

      Den ersten eigenen Haushalt (aufgewachsen bin ich in einem Einfamilienhaus) hatte ich in einem Mehrfamilienhaus mit 18 Mietparteien. 2 Waschmaschinen, 2 Tumbler, 1 Kalender in den sich jeder eintragen konnte. Jeder hat auf den anderen Rücksicht genommen, man liess seine Wäsche nicht in der Maschine liegen. Diejenigen, die während des Tages zu Hause waren, haben gewaschen, bevor die nach Hause kamen, die den ganzen Tag arbeiteten. Hat super geklappt, war immer schon aufgeräumt und jeder putzte kurz bevor der Nächste kam.

      Den zweiten eigenen Haushalt hatte ich in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Mietparteien. Klappte fast reibungslos, jeder hatte seinen Waschtag, konnte man mal nicht, hat man getauscht (mit mündlicher Absprache durch Klingeln an der Wohnungstür). Nur eine Partie stellte sich quer und lebte nach eigenen Regeln. Dem konnte man entgegenwirken, indem man den Schlüssel, der immer in der Waschküche hing, benutzte und an seinem Waschtag abschloss. Ansonsten gab es keine Probleme, und diese eine Partei machte nicht nur in der Waschküche was sie wollte. Die Polizei war da ein regelmässiger Gast, dürfte also nicht representativ sein.

      Nun lebe ich in einem Zweifamilienhaus, meine Nachbarn sind eine Familie mit 4 Kindern. Wir kommen (nicht nur in der Waschküche) sehr gut klar. Die Hausfrau wäscht wann immer möglich unter der Woche, damit ich am Wochenende waschen kann. Ist die Maschine frei, wäscht der, der zuerst ist. Gibt es etwas Dringendes, sprechen wir uns ab.

      Ich kenne eine einzige Person, die nur alle drei Wochen waschen kann. Im Allgemeinen hat sich viel gelockert, man wird flexibler. Meiner Meinung nach ist das alles nur halb so schlimm. Das Buch lese ich aber wahrscheinlich trotzdem, das macht mich neugierig 😉

    6. Kreis 7 Says:

      Vom Luxusleben im elterlichen Einfamilienhaus mit V-Zug Waschmaschine (Schweizer Pendant zur Miele) und Tumbler (gängige Bezeichnung für den Wäschetrockner) züglete ich in ein Acht-Partein-Haus mit einer einzigen Waschmaschine. Zum Glück auch eine V-Zug, die Bedienung war die gleiche. Kein Tumbler und die Wäsche sollte im Estrich zum Trocknen aufgehängt werden, da dies in der Wohnung, aus unerfindlichen Gründen nicht erlaubt ist. Dieser befindet sich aber fünf Stockwerke weiter oben… Gewaschen wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Waschküche. Und das ist die Krux der Sache. Der Hausdrache, eine allein stehende Pensionärin, Quasi-Hausmeisterin und vor Jahren vom grossen Kanton her Eingewanderte, wäscht munter an den Abenden und Samstagen. Null Rücksicht auf die Berufs- und sonst wie tätigen. Aber getraut sich mal einer am Sonntag zu waschen, oder endet der Waschgang nach 22 Uhr, steht sich auf der Matte und erinnert mit vorwurfsvollen lehrmeisterhaften Stimme an die sicherlich schon 150 jährigen Hausregeln. Ist mir aber nur einmal passiert! Am nächsten Tag ging ich schnurstracks zu Fust und kaufte in Aktion eine richtige 6 Kg Waschmaschine und ein Tumbler. Diese stehen nun installiert aufeinander hinter der Badezimmertür. Glücklicherweise sind in alten Häusern auch diese Türen mehr als 60 cm breit.

      Tatsächlich wäre aber, gemäss Mietvertrag, nur eine mickrige 4 Kg Kleinwaschmaschine erlaubt, aber who cares? Und die heiklere Wäsche wird auch in der Wohnung zum Trocknen aufgehängt. Soviel zum Thema…

    7. Kirsche Says:

      Ich kann alle 2 Wochen Freitags und Samstags waschen…da sammelt sich die Wäsche zwar ganz schön an aber es geht noch.

      Das Buch habe ich mir direkt bestellt und bin gespannt 🙂

    8. ch.atzefrey Says:

      Ich habe schon allerlei erlebt betreffend Waschküche in Mehrfamilienhäusern. Als junge Mutter mit Kindern, die häufig erbrachen (Speikinder) und Durchfall hatten, zeigte sich die ganze Boshaftigkeit zweier – im übrigen generell eher primitiven – Mitbewohnerinnen. Nachher hatten wir zum Glück bei Hausmiete eine eigenen Waschküche oder in Miete Mitbewohnende mit Niveau.

      Das haben auch die jetzigen Mitwohnenden in einem alten Vierfamilienhaus mit Garten. In die Dachwohnung ziehen fast alljährlich neu junge, unkomplizierte Frauen, mit denen ich jeweils ein Waschküchen-Agreement schliesse: Jede darf auch waschen, wenn die andere dran ist.

      Die beiden andern Parteien jedoch – etwa in meinem fortgeschrittenen Alter – leben seit langem hier. Nur bitte keine Änderungen! Sie sind jetzt daran gewöhnt, dass jede Partei jede zweite Woche waschen kann und zwar so, dass die Reihenfolge innerhalb der Woche wechselt. So komme ich z.B. Anfang Monat von Montag bis Mittwoch dran und zwei Wochen später von Donnerstag bis Samstag. Wieder zwei Wochen später ists dann wieder die erste Wochenhälfte. Jedenfalls immer drei Tage lang. Wenn man am Sonntag gerade nichts Anderes geplant hat, darf man inzwischen auch waschen, wenn die Waschküche frei ist.

      De facto heisst bedeutet das, dass ich als Berufstätige nur dann waschen kann, wenn ich von von Do-Sa dran bin. Also einmal monatlich. Dann ist der Samstag, oft auch der Sonntag Waschtag. Dumm nur, wenn ich genau dann in den Ferien bin oder sonst das Wochenende über weg oder wenn ich Besuch habe!

      Das Ganze hat sich etwas entschärft, seit wir einen Entfeuchter haben. Die Wäsche braucht nämlich bei feuchter Witterung tatsächlich drei Tage zum Trocknen. Doch diese Energieschleuder setze nur ich ein – und auch das nur bei grossen Wäschestücken. Im Übrigen muss das noch Feuchte ab Sonntagabend in der Wohnung (über allen Stuhllehnen und am Windelständer) fertigtrocknen.

      Was mich aber jeden dritten Monat (also jedes dritte Mal Waschen!) stresst, ist, dass ich an einem Wochenende dran bin mit Putzen. Dann muss der ganze öffentliche Teil des Kellergeschosses inkl. Innen- und Aussentreppe trocken gewischt und nass gefegt werden (Achtung: bei Blogwiese habe ich gelernt, dass die Bedeutungen in Deutschland genau umgekehrt sind!). Zudem sollten die Fenster gereinigt werden. Wenn ich dafür in meiner Wochnung so regelmässig Zeit hätte …

      Sagen tut betr. Waschküche nie jemand etwas, aber ich fühle mich (kaum zu unrecht) stets überwacht. Hätte es doch Platz für eine eigene Waschmaschine im Badezimmer!

    9. Fanclub Says:

      Bei unserem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien, hat eigentlich einfach jeder seinen mehr oder weniger fixen Tag ohne Kalender und ohne Plan.
      Das Reglement wird elegant ingnoriert bzgl. Wasch- und Tumblerschluss um 20.00 Uhr, sowie bzgl. Wochenendwaschverbot.
      Mühsam ist jedoch jene Partei die ihre Wäsche nass und vergammelnd tagelang in der Machine und/oder Tumbler drinnlässt weil wohl die 20 Rappenstücke wieder mal ausgegangen sind.
      Schlüssel ist der Wohnungsschlüssel.

    10. solar Says:

      Ich hatte es viele Jahre lang bezüglich Waschküche wunderschön. Das Haus hatte insgesamt 17 Wohnungen und drei Waschküchen. In zwei Waschküchen gab es eine Liste, in die man sich langfristig eintragen musste. Zur Waschküche, der meine Wohnung zugeteilt war, gehörten eigentlich sechs Wohnungen, aber die Besitzer der Attikawohnung hatten einen eigenen Waschturm (Waschmaschine plus Tumbler) und ein alleinstehender Mieter gab die Wäsche in der Regel aus.

      So waren wir nur zu viert, und waschen konnte, wer gerade wollte. Im Notfall konnte man sich auch problemlos untereinander absprechen.

      Als wir einzogen, grüssten sich längst nicht alle Bewohner (teils Eigentümer, teils Mieter). Also organisierte ich ein gemeinsames Spaghettiessen, welches das Klima im Haus grundlegend veränderte und meines Wissens noch immer alljährlich durchgeführt wird, obwohl ich vor 7 Jahren wegzog. Allerdings hatte ich es 13 Jahre lang organisiert und zusätzlich etwa 10 Jahre lang ein bis zwei Anlässe (Ostereiertütsche und ab und zu einen Apéro) für die ganze Überbauung.

      Das wurde offenbar geschätzt, denn ab und zu, wenn ich Chaotin mit tausend Sachen im Kopf wieder einmal die Wäsche in der Maschine oder am Draht zu lange vergessen hatte, war sie plötzlich von einer guten Fee aufgehängt bzw. abgehängt und womöglich schon gefaltet.

      Wenn ich mich dann zerknirscht entschuldigen und bedanken ging, hiess es: „Gern geschehen, Deine wenige freie Zeit brauchen wir hier im Haus für Anderes!“ Auch das gibts in der Schweiz.

    11. Flü Says:

      Ist es nicht herrlich? Obwohl ich neuromat und Phipu vermisse, ch.atzefrey und otto-vonhintenwievonvorn bieten doch immer wieder beste Unterhaltung!

      In meiner Mietwohnung ist die Sache mit dem Waschen ziemlich einfach; wer waschen will kann sich eintragen, wenn kein Eintrag vorhanden, kann auch mal spontan gewaschen werden, solange es sich nur um Textilien und nicht etwa um Geld handelt. Obwohl die Noten einen Kochwaschgang überleben sollten (http://www.snb.ch/de/iabout/cash/current/id/cash_current_prod).

    12. Hildegard Says:

      Gibt es eigentlich die vielen Waschsalons noch in der Schweiz? Damals bei den Welschen bin ich alle eins bis zwei Wochen dort angetreten und konnte für relativ wenig Geld jederzeit waschen.

      Das Regiment, das sich hier abzeichnet, ist vielleicht auch nur bei den deutschsprachigen Schweizern so, die Welschen haben damals schon vieles lockerer gesehen und mochten uns Deutsche auch oft viel lieber als ihre Landsleute jenseits des Roeschtigrabens.

    13. Flaneur Says:

      Also bei mir ist das noch einfacher…
      Liste gibt’s keine (obwohl nur eine Waschküche, eine Maschine), und ich wasche, wenn frei ist.

      Nur das mit dem Münzautomat an der Maschine versteh ich nicht:
      Der zeigt immer ca. 30 verbleibende Wäschen an.
      Soll ich mich dann kostenlos bedienen?

    14. Gery us büüli. Says:

      Da fällt mir doch noch was ein zu der Breite der Waschmaschine.
      Smile. Wie Jens richtig bemerkte sind die deutschen Waschmaschinen und Geschirrspühler, Kühlschränke etc. alle nach deutscher Norm 60cm breit. Dumm nur das die Schweizer eine eigene Norm mit 55cm haben. Alle Handwerker und Heimwerker wissen das.. Also versucht mal eine deutsche Maschine in den Schweizer Normschacht in der Küche einzubauen.. Viel Spass..

      Geri.

    15. Brun(o)egg Says:

      Was Solar geschrieben hat – Spaghettiessen mit den neuen Nachbarn funktioniert immer. Wir haben das bei jedem Umzug gemacht. Apéro zwar nur, aber man (frau) kennt sich danach und spricht anderst zusammen und der Kontakt fällt leichter. Ist auch sehr hilfreich bei Ferienabwesenheit, -Katzen füttern, Garten spritzen, Briefkasten leeren,usw. – und nicht nur in der Waschküche.

      Was viele aus dem Ausland Zugezogenen nicht wissen, – es gibt immer Vermieter die nicht die offiziellen Mietverträge benutzen, den in denen würde das nachfolgende drinstehen-, Maschinen Ersatz oder Reparatur ist Sache des Vermieters. Ausser bei böswilliger Beschädigung.
      Nach 10 Jahren Mitdauer ist man nicht mehr verpflichtet die normale Abnutzung zu begleichen. (Pro Jahr 10% weniger. Pro rata temporis). Ausser man hat eine Wand rausgebrochen, den Türrahmen böswillig beschädigt, die Wohnzimmerwand rosarot mit gelben Punkten gestrichen oder den Teppich durch Laminat ersetzt. Dann kann der Vermieter die Wiederherstellung des ehemaligen Zustandes verlangen.
      Es empfiehlt sich also bauliche Veränderungen vorher absegnen zu lassen.

    16. Sonja Says:

      @Brun(o)egg

      Nur fast korrekt 😉 es sind nicht überall 10 Jahre und vorallem nicht die normale Abnutzung 😉

      Normale Abnutzung muss nie durch den Mieter bezahlt werden, allerdings lässt sich immer darüber streiten, was normale und was übermässige Abnutzung ist.
      Muss etwas wegen übermässiger Abnutzung bezahlt werden, wird pro-rata abgerechnet, allerdings nicht immer auf 10 Jahre, sondern entsprechend einer Lebensdauertabelle. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen vom MV (Mieterverband) und vom HEV (Hauseigentümerverband). Am meisten wird die paritätische angewandt, notfalls kann die Schlichtungsstelle weiterhelfen, welche ortsüblich angewendet wird. Darin ist von der Kücheneinrichtung über Tapeten, Bodenbeläge und Anstrichen bis zur Badausstattung alles detailliert aufgeführt.