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Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen

(reload vom 20.5.06)

  • Ab dem dritten Kind wird es mehr in Deutschland
  • Falls Sie Kinder haben, in der Schweiz arbeiten, und hier auch wohnen, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Als wir Deutschland verliessen, gab es dort stolze 270 DM, mittlerweile sind es 154 Euro (240 Fr) fürs erste bis dritte Kind, und 179 Euro (279 Fr) ab dem vierten.

    Grundsätzlich ist Kindergeld in Deutschland ein feine Sache. Es kann erhalten:

    (…), wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Als Kinder werden im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder berücksichtigt(eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat sowie Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Kindergeldberechtigter und damit Anspruchsinhaber sind die Eltern, nicht die Kinder. (…). Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.
    (Quelle: Wiki)

    Kinder können also ihr eigenes Kindergeld bekommen in Deutschland. Manche Kinder sind ziemlich alt in Deutschland. Bis 27 Jahren und noch älter:

    Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet. Wenn das Kind verheiratet ist, besteht Anspruch auf Kindergeld nur noch, sofern der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.
    (Quelle: Wiki)

    Wir erinnern in diesem Zusammenhang gern daran, dass in Deutschland der Grossteil der Jugendlichen nicht schon mit 14 oder 15 genau weiss, dass er jetzt das KV oder sonst eine Ausbildung machen will, sondern so lange wie möglich zur Schule geht, danach gern auch an die Uni wechselt, um dann im Schnitt bis 27, 28 oder 30 Jahren zu studieren. Die Bundeswehr oder der Zivildienst wird in Deutschland vor dem Studium absolviert, was Ansprüche auf Kindergeld noch mal um ein paar Jahre nach hinten verlängern kann:

    In Einzelfällen wird selbst über das 27. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall; wenn Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben. Die Zahlung verlängert sich um die Dauer der Dienstzeit.

    Das Schweizer Kindergeld wird ihnen vom Deutschen Kindergeld abgezogen, sie können das also auf keinen Fall in beiden Ländern zugleich beziehen.

  • Wie kommen Sie in der Schweiz an Kindergeld?
  • Sie kriegen gar keins, denn hier gibt es kein Kinder-„Geld“, sondern eine „-Zulage„. Da müssen Sie erst mal nach suchen, am besten mit einem „Ge-such“, damit das nicht so einfach ist wie in Deutschland einfach „Kindergeld zu beantragen“, erhalten Sie als „Gesuchsteller“ ein dreisprachiges Formular in der Schweiz mit dem Titel:
    Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen
    Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen
    Eine Hochzeit könnten Sie ja auch ausrichten, für ihre Tochter. Oder die Satellitenschüssel auf dem Dach, die müsste dringend mal wieder korrekt ausgerichtet werden. Vielleicht lassen sie es ihrem TV-Fachmann ausrichten, dass er kommt und diese Ausrichtung für sie vornimmt. In der Schweiz „gesuchen“ Sie erst mal um Ausrichtung. Nicht von Kindergeld, sondern von „Kinderzulagen“. Legen Sie sich also Kinder zu, dann richtet man ihnen Kinderzulagen aus. In allen Lebens- und sonstigen Lagen, versteht sich.

  • Warum heisst das Ding „Gesuch“?
  • Warum dieses Teil „Gesuch“ heisst? Vielleicht weil es auf Französisch eine „Demande d’allocations pour enfants“ ist. Und „demander“ heisst fragen, um etwas bitten, um etwas höflich „ersuchen“. Denken sie an den dreifach höfischen Knicks, wenn sie dieses Gesuch bei ihrem Souverän, der „Ausgleichskasse“ vorbringen möchten. Die sorgt dann für ausgleichende Gerechtigkeit und legt zu bei der Zulage.

    Ach, und ehe wir es vergessen: Ohne Vorlage ihres „Familienbüchleins“ läuft sowieso rein gar nichts in der Schweiz. Wenn das bei Ihnen in Deutschland noch ein „Familienbuch“ war, dann sorgen Sie am besten rasch dafür, dass es nun zu einem „Büchlein“ mutiert um Anerkennung in der Schweiz zu finden.

    

    6 Responses to “Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen”

    1. Simone Says:

      In Deutschland setzt es sich mittlerweile immer mehr durch, dass Jugendliche mit Schulabschluss, aber ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in den Einliegerwohnungen ihrer Eltern logieren und dafür Wohngeld beantragen. Gibt es so etwas in der Schweiz auch?

    2. chribo Says:

      @Simone
      Verständnisfragen:
      Was ist eine EInliegerwohnung (echt keine Ahnung)?
      Was Wohngeld ist kann ich mir irgendwie vorstellen, aber genau weiss ich es auch nicht?

      – chribo

    3. AnFra Says:

      Für die „Einliegerwohnung“ gibt es keine Beschränkung an Bewohnern, die in dieser wohnen dürfen. Es ist eine bundesdeutsche steuertechnische Besonderheit, bei welcher aus steuerrechtlichen Gründen bestimmte bautechnische Gegebenheiten dann zwingend einzuhalten sind.
      Weiteres im Anhang.

      Man sollte von seiner „Ein-Mann-Zelle“ im Zuchthaus an der züricher Knastküste nicht unbedingt auf die deutsche „Einlieger-Wohnung“ schließen.

      http://www.baulexikon.de/Bautechnik/Begriffe_Bautechnik/e/baulexikon_einliegerwhg.htm

      http://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung

    4. chribo Says:

      @AnFra: Danke

      @Simone
      Aus den SOKOS (Schweiz Konferenz für Sozialhilfe) Richtlinien:
      „H 11 Junge Erwachsene
      […]
      c) Bemessung des Lebensunterhalts und der Wohnkosten
      (finanzielle Hilfe)
      Jungen Erwachsenen ohne Erstausbildung ist zuzumuten, entweder bei
      den Eltern zu wohnen – sofern keine unüberbrückbaren Konflikte beste-
      hen – oder eine anderweitige günstige Wohngelegenheit (z.B. Zimmerbe-
      nutzung im Rahmen einer WG) zu suchen. Sozialhilfeempfängerinnen
      und -empfänger werden so nicht besser gestellt als nicht unterstützte
      junge Erwachsene in vergleichbarer Lebenssituation.
      Auch junge Erwachsene sollen durch materielle Unterstützung nicht bes-
      ser gestellt werden als nicht unterstützte junge Leute mit niedrigem Ein-
      kommen.“

      Mit anderen Worten im oben geschilderten Fall wird verlangt, dass die Eltern die Wohnkosten tragen. Ausnahmen wird es immer geben insbesondere wenn die Eltern selbst am Rande des sozialen Existenzminmums stehen (bei Eigenheimbewohnern ist das allerdings sehr selten der Fall).

      Ich denke es zeigt sich ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der eher libertär orientierten schweizerischen Staatsauffassung und der eher paternalistisch orientierten deutsche Staatsauffassung.

      – chribo

    5. Brun(o)egg Says:

      Was das Erwachsen, – bezw. selbständig werden „der Brut“ (smile) angeht.
      Hüttet euch vor italienischen und griechischen Zuständen. Dort bleibt den Jugendlichen gar nichts anderes übrig als dem Papa oder – in Italien der Mamma, wenns das Söhnchen ist -, auf der Tasche zu liegen.
      Keine Perspektive im Job, kein Geld, usw. Deshalb auch die Demos in Athen.

    6. Holger Says:

      @Jens
      Inzwischen gibt’s Kindergeld nur noch bis zum Alter von 25 Jahren – siehe Deinen Wikipedia-Link. Wie sagen die Alten so schön: „Die Kinder werden heutzutage ja auch viel schneller erwachsen.“ 😉