Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen
Falls Sie Kinder haben, in der Schweiz arbeiten, und hier auch wohnen, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Als wir Deutschland verliessen, gab es dort stolze 270 DM, mittlerweile sind es 154 Euro (240 Fr) fürs erste bis dritte Kind, und 179 Euro (279 Fr) ab dem vierten.
Grundsätzlich ist Kindergeld in Deutschland ein feine Sache. Es kann erhalten:
(…), wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Als Kinder werden im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder berücksichtigt(eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat sowie Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Kindergeldberechtigter und damit Anspruchsinhaber sind die Eltern, nicht die Kinder. (…). Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.
(Quelle: Wiki)
Kinder können also ihr eigenes Kindergeld bekommen in Deutschland. Manche Kinder sind ziemlich alt in Deutschland. Bis 27 Jahren und noch älter:
Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet. Wenn das Kind verheiratet ist, besteht Anspruch auf Kindergeld nur noch, sofern der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.
(Quelle: Wiki)
Wir erinnern in diesem Zusammenhang gern daran, dass in Deutschland der Grossteil der Jugendlichen nicht schon mit 14 oder 15 genau weiss, dass er jetzt das KV oder sonst eine Ausbildung machen will, sondern so lange wie möglich zur Schule geht, danach gern auch an die Uni wechselt, um dann im Schnitt bis 27, 28 oder 30 Jahren zu studieren. Die Bundeswehr oder der Zivildienst wird in Deutschland vor dem Studium absolviert, was Ansprüche auf Kindergeld noch mal um ein paar Jahre nach hinten verlängern kann:
In Einzelfällen wird selbst über das 27. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall; wenn Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben. Die Zahlung verlängert sich um die Dauer der Dienstzeit.
Das Schweizer Kindergeld wird ihnen vom Deutschen Kindergeld abgezogen, sie können das also auf keinen Fall in beiden Ländern zugleich beziehen.
Sie kriegen gar keins, denn hier gibt es kein Kinder-„Geld“, sondern eine „-Zulage„. Da müssen Sie erst mal nach suchen, am besten mit einem „Ge-such“, damit das nicht so einfach ist wie in Deutschland einfach „Kindergeld zu beantragen“, erhalten Sie als „Gesuchsteller“ ein dreisprachiges Formular in der Schweiz mit dem Titel:
Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen
Eine Hochzeit könnten Sie ja auch ausrichten, für ihre Tochter. Oder die Satellitenschüssel auf dem Dach, die müsste dringend mal wieder korrekt ausgerichtet werden. Vielleicht lassen sie es ihrem TV-Fachmann ausrichten, dass er kommt und diese Ausrichtung für sie vornimmt. In der Schweiz „gesuchen“ Sie erst mal um Ausrichtung. Nicht von Kindergeld, sondern von „Kinderzulagen“. Legen Sie sich also Kinder zu, dann richtet man ihnen Kinderzulagen aus. In allen Lebens- und sonstigen Lagen, versteht sich.
Warum dieses Teil „Gesuch“ heisst? Vielleicht weil es auf Französisch eine „Demande d’allocations pour enfants“ ist. Und „demander“ heisst fragen, um etwas bitten, um etwas höflich „ersuchen“. Denken sie an den dreifach höfischen Knicks, wenn sie dieses Gesuch bei ihrem Souverän, der „Ausgleichskasse“ vorbringen möchten. Die sorgt dann für ausgleichende Gerechtigkeit und legt zu bei der Zulage.
Ach, und ehe wir es vergessen: Ohne Vorlage ihres „Familienbüchleins“ läuft sowieso rein gar nichts in der Schweiz. Wenn das bei Ihnen in Deutschland noch ein „Familienbuch“ war, dann sorgen Sie am besten rasch dafür, dass es nun zu einem „Büchlein“ mutiert um Anerkennung in der Schweiz zu finden.
Mai 20th, 2006 at 12:30
Ab dem dritten Kind wird’s mehr…
Das erinnert mich frappant an den Roman „Les petits enfants du siècle“, wo die Sozialhilfefamilien möglichst viele Kinder machen, weil beim fünften das erhöhte Kindergeld den Kauf einer neuen Waschmaschine ermöglicht.
Mai 20th, 2006 at 16:27
Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie umfassend das schweizer Gesuch war.
Der Antrag auf Kindergeld in Deutschland umfasste damals AFAIK sechs Seiten. Exakt die gleichen Fragen, wie der Antrag auf Erziehungsgeld. (Es könnte ja auch was anders sein, für das gleiche Kind). Es lebe die Bürokratie 😉
Mai 21st, 2006 at 0:17
Ab dem dritten Kind bekommst du in Wallis auch mehr Geld…
Mai 21st, 2006 at 22:29
Wieso das Formular wohl „Gesuch“ heisst? Ich nehme an, das hat wieder etwas mit dem Schweizer Drang zur Konfliktreduzierung zu tun.
Wenn die Ausgleichskasse ihr Formular „Gesuch“ nennt, lässt sie sich selbst die Option offen, einen solchen Antrag abzulehnen.
„Anspruch auf Kindergeld“ (ohne zu wissen, wie das Formular in D wirklich heisst) gegenüber „Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen“ klingt etwa wie der Vergleich zwischen „Ich bekomme ein Pils!“ und „Excusez, Fräulein, ich hätte gerne eine Stange, bitte.“ Sollte man das Gewünschte nicht erhalten, ist im ersten Fall die Enttäuschung und der Anreiz zur Beschwerde grösser.
Mai 21st, 2006 at 22:41
@Phipu
Das Papier heisst in Deutschland „Antrag auf Kindergeld“.
Es wurde gefragt, wie lang das Formular in der Schweiz ist: Eine Seite reicht,
wobei die obere Hälfte für die Übersetzung der drei Titel drauf geht.
Entweder habe ich eine ausgesprochen dreckige Phantasie, oder ich weiss auch nicht, denn „ich hätte gern eine Stange“ klingt für mich genauo pervers wie der Wunsch „ich hätte gern einen Sack“…. sowas sagt man doch nicht laut! Sowas denkt man höchstens leise, wenn man Eunuch ist oder Potenzproblem hat…
Mai 22nd, 2006 at 11:32
Die von dir geschilderten kranken Männer müssen beim Urologen ihre sehnlichsten Wünsche auch verständlicher Lautstärke anbringen; das darf man natürlich auch in einer höflichen Formulierung tun.
Ausserdem ist deine Phantasie gar nicht so schmutzig, du bleibst ja beim Thema (Voraussetzungen, dass Mann überhaupt je Kinderzulage beantragen kann…)
April 25th, 2007 at 23:14
Das Kinder in Deutschland „ihr“ Kindergeld direkt bekommen ist eher als absolute Ausnahme anzusehen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern.
Darüber hinaus wurde die Bezugsgrenze inzwischen auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt,
Juni 25th, 2008 at 17:57
Man – d.h. die Politik – sollte darüber nachdenken, ob das Kindergeld nicht direkt den Kinder zugute kommen sollte. Immer wieder liest man über die steigende Kinderarmut in Deutschland. M.A.nach sollte zunächst das Kindergeld erhöht werden, dann sollte man das Bildungssystem verbessern und vor allem die Chancengleichheit.