Der erste Schultag in Deutschland und in der Schweiz
August 26th, 2006In Deutschland und in der Schweiz beginnt in diesen Tagen für viele Erstklässler die Schule. Während Schweizer Kinder in der Regel 7 Jahre und älter bei der Einschulung sind, wird in Deutschland ein Jahr früher eingeschult. Das ist bei weitem nicht der einzige Unterschied. In Deutschland ist der „Schulanfang“ in den letzten Jahren mehr und mehr zu einem richtigen Festtag geworden, der an einem Samstag regelrecht „zelebriert“ wird. Am Samstag, weil dann Verwandten, Grosseltern und Paten des Kindes (die nur im Süden Götti u. a. genannt werden, vgl. Blogwiese ) von nah und fern anreisen können.
Es beginnt mit einer Begrüssungsrede des Schulleiters in der Aula der Grundschule, dann gibt es ein paar Vorführungen der Schüler, schliesslich werden die Kinder zum ersten Mal aufgerufen und gehen, zusammen mit ihrer neuen Klassenlehrerin, in ihr neues Klassenzimmer. Schuhe werden keine ausgezogen, auf die Idee mit den Hausschuhen für alle, in der Schweiz nach dem Singvogel „Finken“ benannt, ist man in Deutschland noch nicht gekommen. Dann lernen die Kinder ein Lied, vielleicht im Stil von „Ja ja ja, ich bin da, in der Schule im ersten Jahr“, bekommen eine Geschichte erzählt und dürfen wieder nach draussen zu den auf dem Schulhof wartenden Verwandten.
Die Gaststätten der Umgebung sind an diesem Tag zum Mittagessen ausgebucht, ohne Reservierung läuft da nichts, denn dieser Tag wird im Familienkreis bei einem Essen auswärts gefeiert. Dieser Einschulungssamstag ist für viele Familien zu einem Festtag geworden, der sich zwischen Taufe und Konfirmation bzw. Firmung in Reihe der Familienfeste einfügt.
Der erste Schultag in der Schweiz ist da noch etwas nüchterner, auch hier werden die Kinder in die Klassen geführt, lernen ihren Klassenlehrer kennen, malen ein Bild oder lernen ein Lied und sind nach 1-2 Stunden wieder daheim.
Deutsche Grundschulklassen haben bis 32 Schüler, erst dann werden sie geteilt. Die Schweizer Primarschulklassen, die wir kennenlernten, waren wesentlich kleiner und wurden zudem noch in zwei Lerngruppen aufgeteilt, die jeweils einen anderen Stundenplan bekamen. Während in Deutschland das Kind morgens um 8:00 Uhr bei der Schule abgegeben wird und dann bis 13:00 Uhr betreut wird, ist die Kernzeitbetreuung in der Schweiz zwar auch Programm, wird aber nicht an allen Orten und in allen Kantonen garantiert. Falls Sie neu mit Grundschulkindern in die Schweiz ziehen, stellen sie sich darauf ein, dass ihre Kinder schneller morgens wieder auf der Matte stehen, als sie sich vorstellen können.
In Deutschland werden die Lehrer vom Bundesland bezahlt, vom jeweiligen Kultusministerium, das in Form eines Oberschulamts die personellen Dinge einer Schule vor Ort regelt. Es gibt einen Schulleiter, der nur ein beschränktes Pensum unterrichtet, und mindestens eine hauptamtliche Schulsekretärin, die die Verwaltung vor Ort betreut. In der Schweiz ist man erst in den letzten Jahren dazu übergangen, Primarschullehrer als Schulleiter für organisatorische Belange in einer Grundschule teilweise freizustellen. Den Verwaltungskram erledigt eine gewählte Schulpflegschaft, die zum Grossteil aus Ehrenamtlichen besteht. Markantester Unterschied dieser Organisationsform: Wenn sich in einer deutschen Grundschule ein Lehrer morgens krank meldet im Sekretariat, gibt es einen Vertretungsplan und er wird sofort von einer dafür bereitgestellten Fachkraft vertreten. Die Beaufsichtigung der Kinder in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr ist vorgeschrieben. In der Schweiz können die Kinder bei Erkrankung des Lehrers die ersten 2-3 Tage wieder heimgeschickt werden, bis die Schulpflege eine Vertretung gefunden hat.
In Deutschland hat jeder Grundschullehrer ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule absolviert, d. h. in der Regel 4-5 Jahre Studienzeit mit anschliessendem Referendariat. In der Schweiz sind die Pädagogischen Hochschulen erst vor wenigen Jahren gegründet worden, bis dahin war es üblich und möglich, in einer Seminarausbildung auch ohne Hochschulreife (=Abitur oder Matura) Grundschullehrer zu werden.
Was wir hier beschreiben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit, sicher ist es auch in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Wir können lediglich unsere Erfahrungen aus dem Zürcher Unterland erzählen.




