google
yahoo
bing

Let’s talk Hochdeutsch — Standardsprache nur in Parodien möglich

August 16th, 2010

(reload vom 5.3.07)

  • Die Gänsefüsschen in der Luft
  • Es gibt da ein merkwürdiges Phänomen, dass wir als Deutsche in der Schweiz immer wieder beobachten konnten, wenn wir in in einer Gruppe von ausschliessliche untereinander auf Züritüütsch sprechenden Schweizern an der Kommunikation teilhaben wollten. Im beruflichen Umfeld wird je nach Lust und Sprachvermögen der anwesenden Schweizer weiter mit uns Mundart gesprochen, oder es wird „geswitched“ auf Hochdeutsch, oder es werden Mischformen gepflegt. Jeder Schweizer praktiziert das so wie er kann oder will oder mag oder nicht mag.

    In privaten Bereichen, sei es in einem Verein, in einem Chor oder sonstigen, nicht „professionellen“ Umfeld (apropos: Was sprechen eigentlich Damen im Zürcher Langstrassengebiet?) haben wir beobachtet, dass manche gut gelaunten und uns wohl gesonnenen Schweizer dann plötzlich begannen, mit uns in Anwesenheit ihrer Kollegen oder Vereinsmitglieder in einem perfekten hochdeutschen Hochdeutsch zu sprechen, allerdings sahen wir bei jedem Satz zwei „Gänsefüsschen“ in der Luft schweben.

    Amerikaner machen in solchen Gesprächssitutationen eine bestimmte Geste, in dem sie gleichzeitig mit der linken und rechten Hand hochfahren und die ersten beiden Finger jeder Hand kurz zweifach einknicken, um so zwei „Anführungszeichen“ in die Luft zu malen und damit anzudeuten, dass das so Gesagte nicht „wörtlich“ gemeint ist.

  • Hochdeutsch in Gänsefüsschen
  • Hochdeutsch zu sprechen geht also nur als „Parodie von Hochdeutsch“. Wir haben das mehrfach von Schweizern gesagt bekommen oder gelesen, dass für sie die Aussprache von deutschem Hochdeutsch zwar rein lautlich kein Problem sei, psychologisch aber nur schwer über die Lippen komme. Das sei so ähnlich, wie wenn ein Deutscher im Englisch Unterricht plötzlich kein „Schulenglisch“ mehr spricht, sondern den breitesten Texas-Akzent hinlegt oder einen rollenden „Scottish-accent“ zu Gehör bringt.

    Der Leser Giacometti schrieb:

    Wenn ich will, kann ich gut Hochdeutsch sprechen - aber wenn ich das tue, verfalle ich jeweils automatisch in die Parodie. Alles, was ich dann sage, ist ironisch gemeint. Ernsthaft Hochdeutsch sprechen geht nicht - das klingt einfach zu doof. Man will sich ja einen gewissen Selbstrespekt bewahren. Nicht weil es “schlecht” klingt, sondern weil das nicht ICH bin.
    Gleichzeitig spreche ich mit Genuss andere Fremdsprachen, und wie mir oft bestätigt wird, auch mit einem gewissen Talent, was die Aussprache und Intonation betrifft.
    (Quelle: blogwiese)

  • Hochdeutsch nur im „Parodie-Stil“?
  • Es ist also nicht angesagt und schon gar nicht gesellschaftlich möglich, als Schweizer in Anwesenheit von anderen Schweizern ohne mit den Wimpern zu zucken auf Hochdeutsch umzuschalten, es sei denn man deutet dabei an: „Achtung, ich mache mir jetzt mal einen Jux“. Oder, „Jetzt reden wir mal aus Spass so wie die Deutschen“. Das nennt man in der Schweiz übrigens “angekündigte Ironie”.
    Die in einer solchen Situation anwesenden Deutschen würden es wahrscheinlich gar nicht merken, dass deutsches Hochdeutsch sprechen für einen Schweizer etwas anderes ist, als „helvetisches Schriftdeutsch“ laut zu äussern.

    Nach einer Weile pflege ich dann nachzufragen: „Bist Du eigentlich Schweizer?“ Vielleicht ist das der Moment, in dem unser Gegenüber die Angst bekommt, in seiner Identität nicht mehr wahrgenommen zu werden und dann flugs auf Schweizerhochdeutsch weiterspricht.

    Bei Kindern und Jugendlichen haben wir diese merkwürdige Hemmschwelle der Schweizer übrigens seltener beobachtet. Die plappern im originalen TV-Total-Ton los, oder je nach Alltagsgruppe hört man auch Peter Lustigs „Dürft ihr nicht machen, ist viel zu gefährlich“ Aussprache heraus.

  • Welches Englisch im Englischunterricht?
  • Als ich Englisch lernte, war es äusserst verpönt, einen speziellen britischen oder amerikanischen Akzent zu sprechen. Gefragt war deutsches „Schulenglisch“, damit auch jeder in der Klasse es verstehen konnte. Die Grundhaltung hat sich in der Fremdsprachendidaktik in der Zwischenzeit geändert. Wer Kinder in Baden-Württemberg beim Englischunterricht belauscht wird feststellen, dass dort sehr genau auf das britische Lautbild geachtet wird und dass die verwendeten Hörbeispiele der Lektionstexte alle von britischen Nativspeakern aufgenommen wurden. Wir gehen davon aus, dass es in der Schweiz genauso gehandhabt wird.

  • Helvetisches Hochdeutsch ja oder nein?
  • Beim Deutschunterricht gehen dann die Meinungen auseinander. „Mut zum helvetischen Hochdeutsch“ fordern die einen, und „Wie werde ich zum sprachlichen Chamäleon?“ praktizieren die anderen. Es gibt da diese Hemmschwelle: „Ernsthaft Hochdeutsch sprechen geht nicht - das klingt einfach zu doof. Man will sich ja einen gewissen Selbstrespekt bewahren. Nicht weil es “schlecht” klingt, sondern weil das nicht ICH bin“

    Warum klingt es „doof“, einen Standard zu sprechen? Hätten wir auch Probleme damit, Oxford-Englisch oder Pariser Französisch zu sprechen?

    Es haben uns auch Schweizer berichtet, wie ihnen im Deutschunterricht sehr pragmatisch die helvetische Aussprache abtrainiert wurde, wie man ihnen die perfekte Tarnung für den nächsten Deutschlandbesuch beibrachte.

  • Wenn Deutsche Schweizer parodieren
  • Deutsche kennen die Schweiz in der Regel nur aus dem Skiurlaub, von der Durchfahrt nach Südfrankreich, von den Schaltungen bei Thomas Gottschalk und durch die alten Emil-Folgen. In Unkenntnis der Schweizer Dialektvielfalt meinen Sie oft, mit ein paar „li“ am Ende der Wörter und einigen Krachlauten beim „ch“ sei Schweizer Mundart leicht zu parodieren.

    Warum wird eigentlich nicht zur besten Sendezeit in Deutschland ein Film wie „Strähl“ über das Drogenmilieu der Zürcher Langstrasse ausgestrahlt, original mit hochdeutschen Untertiteln (Beispiel siehe Trailer) , um so alle Klischees von der gemütlichen und langsamen Schweiz und ihrer „putzigen“ Sprache zu zerstören?

    Straehl als Sprachkurs für Deutsche
    (Quelle Foto: straehl.net)

    Die am häufigsten zu hörende Lautfolge in diesem Film ist übrigens der Ausdruck „Figgdii!“, mit dem keine Feigenfrüchte gemeint sind. Das Beispiel half uns endgültig die Erfahrung “Schweizer fluchen nicht” ad Akta zu legen. (vgl. Blogwiese).

    Doch, das ZDF strahlte am 9.7.2006 den Film aus, jedoch erst um Mitternacht. Solche Filme bringen mehr „sprachliche Aufklärung“ über die Schweiz als jeder Kurs bei einer Migros-Clubschule. Zwar wurde auch der Lausbubenfilm „Mein Name ist Eugen“ mit einigem Erfolg in Deutschland in den Kinos gespielt, jedoch in einer rein synchronisierten Fassung. Untertitel hätten unserer Meinung nach ausgereicht, um die wunderbaren alten Berndeutschen Schimpfwörter zu erhalten. Hier eine Umfrage zum Film von der Webseite:
    Schimpfwörter aus Eugen
    (Quelle Foto: eugen-film.ch )

  • Triglossie oder Diglossie?
  • Bleibt zum Schluss die Frage zu beantworten, ob die sprachliche Zukunft der Deutschschweizer eher in einer Triglossie (Mundart, helvetisches Hochdeutsch, deutsches Hochdeutsch) oder in einer Diglossie (Mundart plus eine weitere Variante) zu suchen ist. Wer die Ansicht vertritt, es reiche aus, neben seiner gesprochenen Mundart die helvetische Hochdeutsch-Variante zu beherrschen, verbaut sich damit den Weg nach Deutschland. Denn dort über Jahre diese Variante im Gespräch mit Norddeutschen oder Berlinern durchzuhalten, das braucht eine Menge Selbstbewusstsein und Standhaftigkeit gegen den permanent aufblitzenden „Jöö-Faktor“.

  • Worauf ich mir dann schwor, ich werde Redaktor
  • Wer nie vor hat, nach Deutschland zu gehen und sich lediglich in der Schweiz mit Ausländern auf Hochdeutsch verständigen möchte, für den reicht die Diglossie mit der helvetischen Schriftdeutschvariante allemal. Falls es dann doch einmal zu einem literarischen Erfolg kommt, müssen die Verlagslektoren darauf achten, ob sich ein „es tönt“ an Stelle von „es klingt“ in den Text verirrte, oder „wir sind es uns gewohnt“ an Stelle von „wir sind es gewohnt“ zu lesen ist. Redakteur, sorry, „Redaktor“ des Tages-Anzeigers ist mit perfekt beherrschtem helvetischen Schriftdeutsch auf jedem Fall eine mögliche berufliche Perspektive.

    Als die Deutschen plötzlich nicht mehr verhandelten — Das Scheitern der Schweizer Konsensdemokratie im Streit um den Zürcher Flughafen

    August 8th, 2010

    (reload vom 2.3.07)

  • Leben mit dem Fluglärm
  • Seit neun Jahren leben wir in Bülach, am nördlichen Rand des Zürcher Flughafens Kloten. Vom Fluglärm bekommen wir wenig mit. Der konzentriert sich auf eine relativ schmale Schneise, die unweit von Bülach über das Dorf Höri führt. Doch sehen wir die Flugzeuge von Norden her, also von Deutschland kommend, im 1 ½ Minutentakt über Höri einschweben. Wenn man in der Schneise lebt, hört man sie natürlich auch, und zwar ab 6:00 Uhr morgens bis tief in die Nacht.

  • Laut ist es überall
  • Bevor wir nach Bülach gezogen sind, wurden wir gewarnt: „Fluglärm haben sie im ganzen Zürcher Unterland. Schlimm ist es in Glattbrugg und in Wallisellen, wenn die Maschinen in Richtung Zürich starten und sofort eine scharfe Kurve fliegen, um die Stadt nicht zu überfliegen.“ Diese lautstarke Kurve drehten die startenden Flugzeuge abends zwischen 21:00 Uhr und Mitternacht über Bülach auch, weil ein Überflug der deutschen Grenze nicht mehr erlaubt war. Von Anfang an faszinierte uns im Zürcher Unterland der Umstand, dass hier niemand „gegen den Flughafen“ ist, sondern lediglich eine „Gerechte Fluglärmverteilung“ gefordert wird. Tausende von Menschen arbeiten am Flughafen, jeden Morgen sieht man die Flugbegleiter in schicken Kostümen mit ihren Rollkoffern zur Haltestelle des Flughafen-Schnellbusses laufen, und in fast jedem Mehrfamilienwohnhaus lebt garantiert ein Pilot oder Mitarbeiter vom Bodenpersonal.

  • Ein solider Vertrag mit Unterschrift
  • Jahrelang verhandelte Deutschland mit der Schweiz wegen des Fluglärms, im Oktober 2001 wurde „Nägel mit Köppen“ gemacht, wie wir in Deutschland sagen. Ein solider Vertrag war ausgehandelt:

    Heute (18.10.2001) Donnerstag haben der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), André Auer, und der deutsche Botschafter in der Schweiz, Reinhard Hilger, in Bern den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über den Luftverkehr unterzeichnet. Die erste vorgezogene Massnahme, ein Nachtflugverbot über süddeutschem Gebiet von 22.00 bis 06.00 Uhr, tritt per 19. Oktober in Kraft. Das BAZL hat die hierfür notwendige provisorische Änderung des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt.
    (…)
    Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages haben über dreijährige Verhandlungen zwischen den zwei Ländern offiziell ihr Ende gefunden. Der Staatsvertrag regelt einerseits die Flugsicherung über süddeutschem Gebiet, die unverändert vom Schweizer Unternehmen Skyguide durchgeführt werden kann. Anderseits legt er die Modalitäten für An- und Abflüge auf den beziehungsweise vom Flughafen Zürich über das Territorium Deutschlands fest. Einer der Kernpunkte ist die Limitierung der Anzahl Flüge auf 100′000 pro Jahr ab Februar 2005. Bis zu diesem Termin garantiert die Schweiz, eine jährliche Obergrenze von 154′000 Flugbewegungen nicht zu überschreiten. Als erste vorgezogene Massnahme des Vertrages gilt ab dem 19. Oktober 2001 eine Nachtflugsperre über Süddeutschland zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Mit dem Winterflugplan 2002 tritt die zweite vorgezogene Massnahme, eine Flugsperre zwischen 20.00 und 09.00 Uhr an Wochenenden, in Kraft. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Flüge, welche bedingt durch äussere Umstände über süddeutsches Gebiet anfliegen müssen.
    Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Die Behandlung des Geschäftes im Parlament ist im Verlauf des kommenden Jahres vorgesehen.
    (Quelle: uvek.admin.ch 18.10.2001)

    Drei Jahre hatte es gedauert, bis dieser Vertrag endlich unterschrieben werden konnte:

    Seit Ende der Siebzigerjahre bestanden Differenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz wegen diesen An- und Abflügen durch deutschen Luftraum, die trotz verschiedener Bemühungen nie beigelegt werden konnten. Ende 1998 haben auf Wunsch der Bundesrepublik Deutschland Gespräche über den Abschluss eines Staatsvertrages begonnen. Er sollte einerseits eine genügende rechtliche Grundlage für die Ausübung der Flugsicherung im deutschen Hoheitsgebiet schaffen und andererseits die durch den An- und Abflugverkehr verursachten Lärmbelastungen auf deutschem Gebiet regeln. Am 18. Oktober 2001 wurde ein entsprechender Vertrag unterzeichnet. Der Vertrag räumt der Schweiz die Befugnis zur Durchführung der Flugsicherung in einem grossen Gebiet Süddeutschlands ein. Er beschränkt zudem die Anzahl Anflüge nach Zürich durch deutschen Luftraum auf unter 100 000 pro Jahr und verbietet im Regelfall Anflüge zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. An Wochenenden gilt eine auf 20.00 Uhr bis 09.00 Uhr ausgedehnte Nachtflugbeschränkung. Die Schweiz erhielt die erforderlichen langen Übergangsfristen für Anpassungen der Infrastruktur, welche bei einer Neuverteilung des An- und Abflugverkehrs notwendig werden.
    (Quelle: admin.ch 8.3.2002 )

  • Konsenspolitik kontra repräsentative Demokratie
  • Der Vertrag war unterzeichnet, aber noch nicht von der Schweiz ratifiziert. Was sich nun nach in der Zeit vom November 2001 bis zum Februar 2003 zwischen der Schweiz und Deutschland abspielte, ist für uns das klassische Lehrbeispiel für das tragische Aufeinanderprallen zweier politischer Systeme: Schweizer Konsenspolitik, die es gewohnt ist, so lange weiterzureden und zu verhandeln, bis tatsächlich eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung des Problems ausgehandelt ist, auch mehrheitsfähig bei einem anstehenden Volksentscheid, prallte auf Deutsche Exekutive, genauer gesagt auf „Repräsentative Demokratie“, bei der gewählte Volksvertreter vor ihren Wählern beweisen müssen, dass sie sich durchsetzen können und unterschriebene Verträge auch ernst nehmen.

    Keine Nachverhandlungen zum Staatsvertrag mit Deutschland
    Die Schweiz und Deutschland werden keine Nachverhandlungen zum Luftverkehrs-Staatsvertrag führen. An den Sondierungsgesprächen vom 17.2. 2003 in Berlin konnten Bundesrat Moritz Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe keine Annäherung ihrer Standpunkte erreichen.
    Ausschlaggebend war insbesondere die harte Haltung des Bundeslandes Baden-Württemberg, das bei der Wochenendregelung zu keinen Konzessionen bereit war. Der schweizerische Verkehrsminister hatte sich in Absprache mit den Betroffenen namentlich für eine Lockerung der im Staatsvertrag vereinbarten Flugverbotszeiten an Wochenenden eingesetzt.
    Die Gespräche in Berlin zeigen aber auch, dass der Staatsvertrag angesichts der massiven innenpolitischen Widerstände in Deutschland und der Schweiz nach wie vor den bestmöglichen Kompromiss darstellt. Er verlangt beiden Seiten erhebliche Zugeständnisse ab. Bundesrat Leuenberger wird sich deshalb im Ständerat weiterhin für die Ratifizierung der Vereinbarung einsetzen.
    Für den Fall einer Ablehnung des Staatsvertrages durch die Schweiz hat Bundesverkehrsminister Stolpe bekräftigt, dass er sich “zum Handeln gezwungen” sähe: Deutschland würde einseitige Massnahmen erlassen, die voraussichtlich die im Staatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen verschärfen würden. Diese Massnahmen könnten vor einem deutschen Gericht angefochten werden. Ein solches Vorgehen ist jedoch riskant, nachdem das Verwaltungsgericht Mannheim kürzlich den Rekurs von “Unique” und Swiss gegen die vorgezogenen Massnahmen (Nacht- und Wochenendflugverbot) abgelehnt hatte. Im weitern würde Deutschland die Rücknahme der Flugsicherung im deutschen Luftraum prüfen.
    Veröffentlicht am: 18.02.2003 (Quelle)

  • Noch eine weitere kleine Nachverhandlung gefällig?
  • Die Positionen waren klar. Die Schweizer wollen weiter verhandeln, die Deutschen kündigten Massnahmen an. Doch die Schweizer „Dauerverhandler“ pokerten weiter und spielten auf Zeit:

    (sda-Meldung vom 27.02.2003)
    Zürcher Regierungsrat bekräftigt sein Nein zum Staatsvertrag. Risiko von einseitigen Massnahmen wird in Kauf genommen.

    Der Zürcher Regierungsrat bekräftigt seine Ablehnung des Staatsvertrags mit Deutschland über den Luftverkehr. Trotz des Risikos von einseitigen Massnahmen Deutschlands gebe es keinen Grund, von der bisherigen Haltung abzuweichen.
    Nach dem erfolglosen Sondierungsgespräch von Bundesrat Moritz Leuenberger mit dem deutschen Verkehrsminister Manfred Stolpe in Berlin habe die Zürcher Regierung eine Lagebeurteilung vorgenommen. Mit dem Resultat, “dass der Staatsvertrag nicht im langfristigen Interesse des Kantons Zürich und des Flughafens liegt”.
    Durch die Entwicklung der letzten Monate sehe sich der Regierungsrat in seiner ablehnenden Haltung zum Staatsvertrag bestätigt, heisst es in einem Communiqué vom Donnerstag. Unter anderem habe sich letzte Woche die vorberatende Kommission des Ständerats ablehnend zum Luftverkehr-Staatsvertrag geäussert.
    Der Zürcher Regierungsrat ist sich bewusst, dass einseitig angeordnete Massnahmen durch Deutschland nicht auszuschliessen sind. In diesem Fall würde die Bevölkerung eine grössere Belastung erfahren und der Flughafen in seiner Kapazität eingeschränkt.
    Dennoch bekräftigt der Regierungsrat sein bereits im April und im November 2002 geäussertes Nein zum Staatsvertrag. Im November sprach er sich zudem dafür aus, für die nächsten 10 bis 15 Jahre am bestehenden Betriebsreglement festzuhalten. Demnach soll es keine zusätzlichen Ostanflüge und keine neuen Südanflüge geben.
    (Quelle: parlament.ch )

  • Als die “einseitige Verordnung” den Schwebezustand beendete
  • Schliesslich greift in Deutschland die Exekutive per Verordnung durch. Was die Schweizer Konsenspolitiker bis zu diesem Moment nicht wirklich realistisch erwartet haben, tritt ein, als Deutschland die Überflug-Verordnung ausser Kraft setzt:

    Streit um Fluglärm. Deutschland setzt einseitige Verordnung per 17. April in Kraft
    Berlin (sda) Deutschland hat am Freitag seine Ankündigung wahr gemacht: Nach dem Scheitern der Luftverkehrsverhandlungen wird per 17. April die einseitige Verordnung für Überflüge zum Flughafen Zürich-Kloten in Kraft gesetzt. Dadurch wird die Zahl der Überflüge über Süddeutsches Gebiet in einem ersten Schritt auf unter 110 000 pro Jahr und ein Jahr später auf weniger als 80 000 reduziert. In der Vergangenheit waren es mehr als 150 000 Überflüge.
    Das Nachtflugverbot wird zunächst auf 21.00 bis 07.00 Uhr und ab 2004 auf 20.00 bis 08.00 Uhr ausgeweitet. Gemäss dem gescheiterten Staatsvertrag wären an Werktagen Überflüge zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr möglich gewesen.
    Die Inkraftsetzung der strengen Auflagen wurde am Freitag von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Iris Gleicke, im Bundestag mitgeteilt. Die Ankündigung, während einer kurzen Debatte zu den einseitigen Massnahmen, wurde von allen Fraktionen unterstützt.
    (Quelle: parlament.ch )

  • Fazit: Wie konnte das passieren?
  • Ohne jetzt in die Details des Streits gehen zu wollen, ohne die zahlreichen Vorschläge, Varianten und Möglichkeiten zu diskutieren, faszinierte uns an diesem Deutsch-Schweizer Streit, der sich immerhin von 2001 – 2003 hinzog, stets dieser entscheidende Moment, an dem die Schweizer Verhandlungsstrategie des „auf Zeit Spielens“ und „ewig Weiterverhandelns“ wie eine Seifenblase platzte. Die Schweizer sind diese Art des Taktierens in ihrem Politikverständnis gewohnt. Vorschläge werden unterbreitet und abgelehnt, Gegenvorschläge kommen zur Abstimmung, nach langem Verhandeln einigt man sich auf einem Kompromiss, den alle mittragen können. So läuft es immer ab in der Schweiz, darauf basiert langfristig die Stabilität der Schweiz. Doch mit Deutschland ist diese Verhandlungstaktik kolossal gescheitert.

    Ein weiterer Beleg dafür, wie gering das Wissen über das politisches System des Nachbarn und seine Entscheidungswege sein mag.

    Sie sprechen jetzt Hochdeutsch, Herr Mörgeli — Über die Soziolekte „Oxford English“ und „Hochdeutsch“

    July 12th, 2010

    (reload vom 21.02.07)

  • Sprechen Sie Nuscheldeutsch?
  • Die Mär vom „geschliffenen Hochdeutsch“, das angeblich so viele Deutsche aus dem Norden sprechen, steht im krassen Gegensatz zum häufig gehörten „Nuscheldeutsch“. Hyperkorrekt zu sprechen ist lernbar, Sprache „richtig“ zu verschleifen wie es eine existierende Sprechgruppe praktiziert, ist schon schwieriger. Wer noch Probleme mit dem korrekten Nuscheln oder Nuscheln verstehen hat, kann dies trainieren beim “schlecht gelaunten Nuschel-Orakel” des südbadischen Senders SWR3.

  • Gibt es im Englischen eine „Hochsprache“?
  • Das viel zitierte und gerühmte „Oxford-English“ ist in Wirklichkeit ein „Soziolekt“, der mit kunstvoll angestotterten Konsonanten ebenso umgeht wie merkwürdig exotischen Aussprachregeln von Namen. Das „Magdalen-College“ in Oxford, in dem u. a. J.R.R. Tolkien Mitglied der Fakultät war, spricht sich zum Beispiel [ˈmɔːdlɪn] „mudlin“, was schon an Geheimsprache grenzt.

    Die Sprache der Oxford-Absolventen hat als „Gruppensprache“ auch die Funktion, einen Angehörigen dieser Elite leicht an seiner Rede identifizieren zu können.

    Eine andere Bezeichnung für dieses Englisch ist „Received Pronunciation“, kurz „RP“:

    RP ist ein Akzent, der mitunter, aber immer seltener, auch als „Queen’s English“, „King’s English“, „Oxford English“ oder „BBC English“ bezeichnet wird. Dieser Akzent geht auf Merkmale der Aussprache im Südosten Englands zurück und galt bis vor einigen Jahren als diejenige englische Aussprachevariante, wie sie für gebildete Sprecher empfohlen wurde.
    (Quelle: Wikipedia)

    Wir lesen weiter:

    Bei seiner Beschreibung über die Aussprache des Englischen bezog sich der englische Phonetiker Daniel Jones auf RP als Referenzsystem. Er selbst sprach diese Sprachvariante und bezeichnete sie als eine Aussprache, die mit keiner bestimmten Region assoziiert werden könne. RP ist in dieser Hinsicht ein Soziolekt.
    In seinem “English Pronouncing Dictionary” vermerkt Daniel Jones, dass die in seinem Buch benutzten Ausspracheregeln der Aussprache entsprechen, wie man sie in der Alltagssprache südenglischer Familien antrifft, deren Söhne die bekannten Internatsschulen (public boarding schools) besucht haben. Diese Aussprache hätten auch viele Sprecher angenommen, die nicht aus dem Süden Englands kommen und an diesen Schulen unterrichtet wurden. Auch die Mehrzahl der nicht an diesen Schulen ausgebildeten Sprecher aus den angesehenen Gesellschaftschichten würden RP benutzen.
    (Quelle: Wikipedia)

  • Zeig mir wie Du sprichst, und ich sag Dir wer Du bist
  • Die Angehörigen einer bestimmten Gesellschaftschicht finden so über die Sprache zu einander und erkennen sich in bei jeder Gelegenheit. Könnte im Süddeutschen Schwabenland nicht passieren. Niemand würde auf Hochdeutsch ausweichen, um seine Zugehörigkeit zu einer Gesellschaftsschicht zu demonstrieren. Es sei denn, er sitzt als einziger Süddeutscher in der Redaktionskonferenz beim Hamburger SPIEGEL mit am Tisch und bekommt das Wort zugeteilt. Oder es handelt sich um ein Vorstellungsgespräch für eine Lehre bei der Sparkasse Ludwigsburg und gute Kenntnisse der Standard-Hochsprache gelten als Bildungsnachweis.

  • „Herr Mörgeli, jetzt sprechen Sie Hochdeutsch“
  • Als Herr Mörgeli im Zischtigs-CLUB plötzlich auf Hochdeutsch über ein historisches Sachthema weitersprach, demonstrierte er unterbewusst „Schaut her, ich bewege mich sicher in der Schriftsprache der Wissenschaft, womit ich meine Fachkompetenz unterstreichen möchte“. Schön zu beobachten im Video-Stream an der Stelle 29:38 . Doch dann wurde er von der wunderbaren Christine Maier, Tochter Deutscher Eltern, mit dem Satz „Jetzt sprechen Sie Hochdeutsch, ist das Ihnen bewusst?“ zurückgepfiffen und sprach geradezu verschämt wie ertappt auf Züridütsch weiter. Er spricht wunderbar beide Varianten des Deutschen, die Standardsprache gleich wie sein Züridütsch. Die Wahl der Variante ist in diesem Moment die Wahl des richtigen Soziolekts. Will ich Teil meiner Wählerschaft bleiben, von ihnen als einen der ihren erkannt und anerkannt werden, oder will ich im Studio des Schweizer Fernsehens Teil der Gruppe “Wir sind doch alle Historiker” sein. Die Wahl der richtigen Variante bei zweisprachigen Menschen wie Herrn Mörgeli ist immer zugleich die Frage: “Zu welcher Sprechergruppe möchte ich gehören?”.

  • Jeder Mensch ist vielsprachig
  • Das Phänomen der Soziolekte lässt sich bei der Schweizer Diglossie “Schweizerdeutsch- Hochdeutsch” besonders gut beobachten. Aber auch in Deutschland verfügt jeder Sprecher in der Regel, je nach Bildung, über mehrere Soziolekte. Auf dem Fussballplatz redet der Herr Professor mit den Fans in der Südkurve anders als mit seinen Studenten in der Sprechstunde oder seiner Mutter aus dem tiefsten Schwarzwald am Telefon. Für mich ist es bei der Begegnung mit den Schweizer besonders spannend zu beobachten, wann sie “switchen” und mit welcher unbewussten Absicht dies geschieht. Es ist nicht immer die “Ich bin jetzt mal höflich und rede auf Hochdeutsch weiter” Begründung, die mich überzeugt. Es laufen viel mehr unbewusste Prozesse dabei ab, wie “ich demonstriere jetzt meinen Bildungsstand”, oder “ich demonstriere jetzt meine Gruppenzugehörigkeit”, wie am Beispiel von Herrn Mörgeli in der Sendung CLUB zu sehen.

    Es hat berichtet — In der Schweiz ist immer alles Perfekt

    July 8th, 2010

    (reload 20.2.07)

  • SF-Videos gucken macht Spass
  • Das Schweizer Fernsehen bietet einen genialen Service an für alle Menschen, die keine Zeit zum regelmässigen TV-Konsum haben und einen bestimmten Beitrag, eine Serie oder eine Dokumentation ein paar Tage bis Monate nach der Erstausstrahlung anschauen möchten. Auf SF-Videos kann man sich zu ca. 44 verschiedene Sendungen als Stream ansehen. Von der Schweizer Tageschau (noch am gleichen Abend verfügbar) über das Schweizer Pendant zum ZDF Heutejournal, der Nachrichtensendung „10 vor 10“ (wird mit 24 Stunden Verzögerung aufgeschaltet) bis hin zu QUER oder „Lüthi und Blanc“, der Schweizer Schokoladen-Soap-Serie bis Mai 2007 mit der zauberhaften Katharina von Bock, die wir im CLUB kennenlernen durften. Den Videostream gibt es je nach Bandbreite wahlweise in 80 kbit/s oder 450 kbit/s Qualität zu sehen. Die Sendungen in diesem Online Archiv sind zum Teil zurück bis ins Jahr 2003 abrufbar.

  • Berichtet wird stets im Perfekt

  • Wer sich dort die Mühe macht und ein paar alte „10 vor 10“ Sendungen anschaut, wird feststellen, dass auch in der hochdeutschen Nachrichtensprache dieser Sendung die Vergangenheit stets nur „perfekt“ abgeschlossen ist.
    Ulrich Tilgner
    (Quelle Foto: ulrich-tilgner.com)

    Wenn wieder einmal der deutsche Journalist Ulrich Tilgner für das Schweizer Fernsehen aus Amman berichtet, folgt als Abschlussatz der Moderatorin „Ulrich Tilgner hat berichtet“.

    Niemals „das war aus Amman Ulrich Tilgner“ oder „es berichtete Ulrich Tilgner“. In der Schweiz herrscht das Perfekt, einfach nur immer die abgeschlossen Vergangenheit, niemals die einfache Vergangenheit Präteritum.

  • An der Verwendung des Perfekts könnt ihr sie erkennen
  • Auch bei Schweizern, die nahezu aktzentfrei flüssiges Hochdeutsch sprechen, ist die regelmässige Verwendung des Perfekts die beste Methode, um sie zu entlarven. Es wird in der Regel perfekt und hyperkorrekt eingesetzt, anders als das Präteritum, von dem viele Schweizer hier im Blog geschrieben haben, dass sie sich bei seiner Verwendung unsicher fühlen, einfach weil es diese Zeit im Hoch- und Höchstalemannischen nicht gibt.

  • Im Alemannischen gibt es das Präteritum nicht
  • Wir lernen bei Wikipedia über die Zeiten im Alemannischen:

    Wie in allen süddeutschen Dialekten gibt es auch im Alemannischen kein Präteritum. Stattdessen wird stets das Perfekt verwendet. Zum Ausdruck der Vorvergangenheit dient das doppelte Perfekt, beispielsweise i ha’s gmacht gha ‹ich habe es gemacht gehabt (ich hatte es gemacht)›.
    (Quelle: Wikipedia)

    Um es ganz deutlich zu sagen: Die Verwendung des Perfekts in einer Sendung wie “10 vor 10” ist nicht falsch (und wir haben da auch nix dran zu nörgeln, bevor jetzt dieser Einwurf kommt ;-) ), sondern einfach für standarddeutsche Zuschauer oder Zuhörer ungewohnt und auffällig regelmässig. Es ist jedesmal wie ein radikaler Abschluss eines Teils der Sendung. „Er hat berichtet“, danach muss jetzt etwas Neues kommen. Eine künstliche Überleitung ist nun nicht mehr möglich. Die Kunst der fingierten und gesuchten Überleitung von einem Thema zum nächsten ist sowieso nicht jedermanns Sache. Dann doch lieber die radikale Thema-Wechsel-Methode der berühmten Monthy Python Truppe: „And now for something completely different!

  • Was machen die Deutschen anders bei den Vergangenheitsformen?
  • Sie sprechen abwechselnd im Perfekt, Präteritum oder auch ganz dramatisch im “gelebten” Präsens, je nachdem was am einfachsten für sie ist, gemäss dem Gesetz der „Ökonomie der Sprache“.

    Die Sprache folgt,” so [Dudenchefs Günther] Drosdowski (…), “dem Gesetz der Ökonomie, indem sie mit einem Minimum von geistigem Aufwand ein Maximum kommunikativer Wirkung erzielt.
    (Quelle: sprach-werner.info )

    Häufig wird das zusammengesetzte Perfekt nicht in allen Bestandteilen deutlich betont sondern verschliffen und genuschelt. Aus „das habe ich gesagt“ wird dann „das hab‘ ich gesagt“. Aus „hast Du das verstanden“ wird „hasse das verstanden“ oder „hass‘ das verstanden?“, je nach Herkunft und Dialektregion des hochdeutschen Sprechers.

    (zweiter Teil Morgen:
    „Sie sprechen jetzt Hochdeutsch, Herr Mörgeli“ — Über die Soziolekte „Oxford English“ und „Hochdeutsch“)

    In der Schweiz als Asche in den Bach — Aus der Schweiz raus in der Urne

    July 5th, 2010

    (reload vom 16.02.07)

  • In Deutschland gehört Asche auf den Friedhof
  • In Deutschland besteht „Friedhofszwang“. Wer stirbt und beerdigt oder verbrannt wird, gehört auf den Friedhof:

    Unter Friedhofszwang wird eine Vorschrift verstanden, die es verbietet, die physischen Reste eines toten Menschen (also z.B. Sarg mit Leiche, Urne mit Asche), an einem anderen Ort als auf einem Friedhof (oder – bei Asche – im Meer) aufzubewahren. Insbesondere wird durch den Friedhofszwang verboten, dass die Urne mit der Asche des Toten als Andenken bei seinen Hinterbliebenen verweilt. Die Waldbestattung wird durch den Friedhofszwang jedoch nicht ausgeschlossen, wenn das vorgesehene Waldgebiet als Friedhof gewidmet wird.
    (Quelle: Wikipedia)

    Das ist nicht einfach so eine Regelung, sondern kann zur Ordnungswidrigkeit werden:

    Anders als in den Niederlanden oder den USA existiert in Deutschland und Österreich ein Friedhofszwang auch für die Asche von Toten. Das Behalten von solcher Asche in Privatbesitz ist eine Ordnungswidrigkeit, auf welche Beschlagnahme und Zwangsbestattung auf Kosten der Hinterbliebenen folgt, sofern entsprechende Behörden davon erfahren.
    (Quelle: Wikipedia)

  • Napoleon brachte den Zentralfriedhof nach Deutschland
  • Der Hintergrund für diese merkwürdigen Verordnungen waren ursprünglich sicherlich hygienische Bestimmungen, die später von wirtschaftlichen Interessen der „Bestattungsindustrie“ abgelöst wurden. Napoleon führte in Deutschland und anderswo die „Zentralfriedhöfe“ ein, ursprünglich ausserhalb der Stadt gelegen. So zum Beispiel in Köln:

    Denn 1804 erließ Napoleon das “Décret sur les sépultures”, welches zum Entsetzen der Kölner die Beerdigung in Städten, Dörfern und geschlossenen Gebäuden verbot. Vorbei die Zeit der Bestattung in Kirchen und auf dem Kirchhof. Die Nähe zum Altar bedeutete Nähe zu Gott, aber auch eine hohe Position in der sozialen Hierarchie. Diese Tradition fand zu Gunsten pragmatischer, vor allem hygienischer Erwägungen ein Ende - ein großer Schritt im Säkularisierungsprozeß.
    (Quelle: melatenfriedhof.de)

    Bis dahin wurden in den mittelalterlich gewachsenen Stätten die Toten rund um die zentralen Kirchen und Kathedralen beerdigt, nahe bei Gott. Das Münster in Freiburg im Breisgau, heute von einem beliebten Wochenmarkt umgegeben, stand bis ins 19. Jh. mitten in einem Friedhof. Die Mauern der Friedhofskirche sind unter den Ständen der Marktfrauen im Pflaster erkennbar.

    Wiesenbestattung

  • Beerdigungen in der Schweiz
  • Dieser Mann düngt nicht seinen Obstgarten, sondern führt eine Wiesenbestattung durch
    (Quelle Foto Naturbestattungen.de)

    Doch, Gott sei dank, gibt es ja im Süden von Deutschland die liberale Schweiz. Dort sehen die gesetzlichen Bestimmungen wesentlich ganz anders aus:

    In der Schweiz gibt es keinen Friedhofszwang, das heißt, die Asche kann auch einfach in den Wald oder in einen Fluss oder ähnlich gestreut werden.
    (Quelle: Wikipedia)

    Auf Grund dieser Diskrepanz hat sich nun in den letzten Jahren ein eigener „Bestattungstourismus“ entwickelt. Das Unternehmen „Oase der Ewigkeit GmbH“ vermarktet via Internet die naturnahe Bestattung in der idyllischen Schweiz. Zur Auswahl steht die Almwiesenbestattung für 322.80 Euro, die Almwiesenbestattung mit Edelweisspflanze kostet 11 Euro mehr, nämlich 333.56 Euro.
    Bachbestattung
    (Quelle Foto Naturbestattungen.de)

    Soll die Asche in einen Bergbach geschüttet werden, macht das ebenfalls 322.80 Euro, allerdings nur wenn keine Angehörigen dabei sind, sonst kostet es 107.60 Euro mehr.

    Preise für Naturbestattungen
    (Quelle Foto Preise für die Bestattung)

    Wer die Preise Deutscher Bestattungsunternehmer kennt, bekommt bei diesen Zahlen Tränen in den Augen vor Rührung. Was für ein Schnäppchen! Und Sie können die Rechnung sogar schon im Voraus vor Ihrem Ableben begleichen, um den nächsten Angehörigen diese Unkosten zu ersparen. Mehr noch, der einmal gepflanzte und bezahlte „Familienbaum“ ist für alle späteren Bestattungen kostenlos:

    (…) kann man sich bereits zu Lebzeiten seinen Wunschbaum pflanzen lassen und dabei auch selbst mithelfen, um dann später dort seine letzte Ruhe zu finden.

    Da es sich auch um einen Familienbaum handelt, können später an diesem Baum die weiteren Familienmitglieder (Vater, Mutter, Söhne, Töchter) kostenlos bestattet werden, für deren Angehörige kostet es 430,40 Euro, wie eine normale Almwiesenbestattung.
    (Quelle: naturbestattungen.de)

    Im Klartext: Sie bezahlen einmalig 968,40 Euro für einen Familienbaum, pflanzen den Baum selbst und haben für sich und ihre nächsten Angehörigen vorgesorgt. Weitere Angehörige zahlen extra. Faire Sache das.

  • Widerstand im Wallis
  • Gegen diese „Beerdigungstourismus“ regt sich jetzt politischer Widerstand im Wallis. So berichtet die Westschweizer Zeitung „La Liberté“ vom 08.02.07, dass in einem Wald des Val d’Hérens bereits die sterblichen Überreste von 350 Deutschen ausgestreut wurden und 500 weitere auf eine Bestattung warten. Diese Art von „Wirtschaftsbelebung“ der Gegend beunruhigt die Ortsansässigen. Im Wallis gibt es keine Verordnung zum Thema „Aschenbestattung im Wald“. Jetzt wurde ein parlamentarisches Postulat von einigen CVP-Abgeordneten eingereicht, das eine gesetzliche Regelung fordert , durch die festgelegt wird, wie das mit der Bestattung von sterblichen Überresten in Walliser Wäldern zukünftig gehandhabt werden soll.

  • Heimlich die Urne nach Deutschland zurück
  • Die liberale Schweiz eröffnet noch eine ganz andere Art von „Grenzverkehr“:

    Ist die Urne erst einmal in der Schweiz, gilt natürlich das schweizerische Bestattungsrecht. Dort kann die Asche selbstverständlich auch an die deutschen Angehörigen ausgehändigt werden. So kommt es, dass sich viele Deutsche entschliessen, die Asche zurück nach Hause zu bringen um diese beispielsweise heimlich im eigenen Garten beizusetzen oder ehrenvoll daheim in der Wohnung aufzubewahren. So können sie der Restsubstanz ihrer geliebten Verstorbenen stets sehr nahe sein. Durch diesen kleinen Umweg über die liberale Schweiz können die deutschen Hinterbliebenen den letzten Willen ihrer geliebten Verstorbenen mit ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen in Übereinstimmung bringen.
    (Quelle: postmortal.de)

    Uns erinnert dieses „Urnenschmuggeln“ an den wunderbaren Roman „Am kürzeren Ende der Sonnenallee“ , den unser Lieblingsautor Thomas Brussig zum gleichnamigen Film von Leander Haussmann schrieb.
    Darin überquert ein westdeutscher Angehöriger mehrfach die damalige Zonengrenze und schmuggelt Kaffee und Damenstrümpfe (am Körper tragend!), obwohl er diese Dinge auch legal in den Osten hätte einführen können. Als er schliesslich stirbt und in West-Berlin eingeäschert wird, schmuggelt seine ostdeutsche Verwandte seine Asche in einer Kaffeedose heim nach Ostberlin. So viele Jahre hatte er Kaffee geschmuggelt, jetzt wurde er selbst geschmuggelt. Vom Schmuggler zur Schmuggelware, eine ost-westdeutsche Blitz-Karriere.

  • Kaffee zollfrei ausführen
  • Aus aktuellem Anlass erinnern wir hier noch an die Verbrauchsmenge Kaffee, die zollfrei in die Schweiz ein- bzw. aus der Schweiz ausgeführt werden darf. Ein Pfund d. h. 500 gr pro Person und Tag sind möglich. Speziell für die Ausfuhr sollte die Dose gut verschlossen und senkrecht stehend transportiert werden. Damit die Goldzähne nicht scheppern.