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	<title>Comments on: Ostdeutsch für Fortgeschrittene &#8212;Keene Feddbemmen fressen</title>
	<link>http://www.blogwiese.ch/archives/1116</link>
	<description></description>
	<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 03:07:29 +0000</pubDate>
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	<item>
 		<title>Comment on Ostdeutsch für Fortgeschrittene &#8212;Keene Feddbemmen fressen by: AnFra</title>
		<link>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1011108</link>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 17:31:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1011108</guid>
					<description>@Ein Ochsenknecht

Oh, es lebt noch!

Schlesien bis ins 18. JH böhmisch oder polnisch! 
So ein Schwachsinn! Bis ins 11. JH germanische, ostgermanische und westslawische Besiedlung. 
Alles schön durcheinander mit jeweils eigenen lokalen Herrschern. Danach in Herrschaft u. a. durch böhmische Fürsten und Könige, welche teilweise sogar römisch-deutsche Könige / Kaiser waren. Ab Mitte 16. JH bis 1756 unter Mandat der Habsburger. Danach bis 1945 preußisch-deutscher Besitz. Ab 1945 dem Dt. Reich von Polen und der Sowjetunion abgenommen.

Wenn du in solchen Beispielen zwischen Bewohnern und Beherrschern historisch, sprachlich, kulturell und national nicht unterscheiden kannst und z. B. die sehr verworrenen Besitzungen, Lehen, Beleihungen, Abtretungen, Nutzungen und Eroberungen des Landes und die dauern wechselnden Herrschaften nicht durchblickst, so scheint es besser, du gehst wieder in deinen Ochsenstall zurück. 
Denn da bist du mit deinem Nationalitätengelalle besser aufgehoben. 
Deine Ochsen verstehen dich schon gut genug!!!

Ein kleiner Trostreim

Machen die Pferde beim Züricher,
nen guten und kräftigen Wieherer,
nein, denn es sind in diesen Boxen,
nur seine einzigen Fans, die Ochsen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[	<p>@Ein Ochsenknecht</p>
	<p>Oh, es lebt noch!</p>
	<p>Schlesien bis ins 18. JH böhmisch oder polnisch!<br />
So ein Schwachsinn! Bis ins 11. JH germanische, ostgermanische und westslawische Besiedlung.<br />
Alles schön durcheinander mit jeweils eigenen lokalen Herrschern. Danach in Herrschaft u. a. durch böhmische Fürsten und Könige, welche teilweise sogar römisch-deutsche Könige / Kaiser waren. Ab Mitte 16. JH bis 1756 unter Mandat der Habsburger. Danach bis 1945 preußisch-deutscher Besitz. Ab 1945 dem Dt. Reich von Polen und der Sowjetunion abgenommen.</p>
	<p>Wenn du in solchen Beispielen zwischen Bewohnern und Beherrschern historisch, sprachlich, kulturell und national nicht unterscheiden kannst und z. B. die sehr verworrenen Besitzungen, Lehen, Beleihungen, Abtretungen, Nutzungen und Eroberungen des Landes und die dauern wechselnden Herrschaften nicht durchblickst, so scheint es besser, du gehst wieder in deinen Ochsenstall zurück.<br />
Denn da bist du mit deinem Nationalitätengelalle besser aufgehoben.<br />
Deine Ochsen verstehen dich schon gut genug!!!</p>
	<p>Ein kleiner Trostreim</p>
	<p>Machen die Pferde beim Züricher,<br />
nen guten und kräftigen Wieherer,<br />
nein, denn es sind in diesen Boxen,<br />
nur seine einzigen Fans, die Ochsen!
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
 		<title>Comment on Ostdeutsch für Fortgeschrittene &#8212;Keene Feddbemmen fressen by: Guggeere</title>
		<link>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1003349</link>
		<pubDate>Sat, 30 May 2009 16:50:31 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1003349</guid>
					<description>@ Neuro

Hurra, das Deutsche Reich gibts noch immer...

Ich frage mich, was das soll. Zwar verstehe ich dieses völkerrechtliche Wortgulasch nicht wirklich. Aber ich könnte fast wetten, dass irgendein unterbeschäftigter Rechtsgelehrter herausfinden könnte, dass auch das Seleukidenreich nie juristisch einwandfrei und in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst worden ist und demnach noch immer, quasi als Untoter, herumgeistert. Wie vielleicht auch das Kaiserreich Trapezunt, die Republik Gersau, das Reich der Weissen Hammel, das Despotat Epiros usw.</description>
		<content:encoded><![CDATA[	<p>@ Neuro</p>
	<p>Hurra, das Deutsche Reich gibts noch immer&#8230;</p>
	<p>Ich frage mich, was das soll. Zwar verstehe ich dieses völkerrechtliche Wortgulasch nicht wirklich. Aber ich könnte fast wetten, dass irgendein unterbeschäftigter Rechtsgelehrter herausfinden könnte, dass auch das Seleukidenreich nie juristisch einwandfrei und in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst worden ist und demnach noch immer, quasi als Untoter, herumgeistert. Wie vielleicht auch das Kaiserreich Trapezunt, die Republik Gersau, das Reich der Weissen Hammel, das Despotat Epiros usw.
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
 		<title>Comment on Ostdeutsch für Fortgeschrittene &#8212;Keene Feddbemmen fressen by: AnFra</title>
		<link>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1002080</link>
		<pubDate>Sat, 30 May 2009 05:37:35 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1002080</guid>
					<description>@Neuro

Über die Aussage „Ostdeutschland ist zurzeit besetzt (bestätigt durch Jutta Limbach)“ bin ich nun noch mehr erstaunt als am 26.05.2009.

In Ihrer Antwort vom 29.05.2009 kann ich keinen Nachweis finden, welcher die für mich sehr obskure Aussage von Fr. J. Limbach als damalige Präsidentin des BVG im Wortlaut und inhaltlichen Ansatz erkennen lässt. Es gehr um die besagte Aussage, dass Ostdeutschland, Ihrer Darstellung nach wohl in den Grenzen des Reiches vor dem Anschluss Österreichs meinend, also die sog. „Gebiete jenseits der Flüsse Oder / Neiße“ angesprochen sind. 

Da tatsächlich die sog. „Reichsregierung von A. Hitler“ die damalige gültige Verfassung und das dt. Reichsrecht außer Kraft setzte, die Legislative aufgehoben hat und die Judikative voll und willentlich nichts unternommen hat sowie die Exekutive alles mit sich hat machen lassen, muss man ab diesem Zeitpunkt die Machtgruppierung um A. Hitler als nicht in Besitz der rechtlichen Regierungsfähigkeit im Dt. Reich sehen. Es scheint die Aussage zu gelten, dass somit die klarer historischer Erkenntnis faktisch bestätigt ist, dass bis zum bitteren Endsieg keine ordentliche dt. Reichsregierung bestand. Also war somit das Dt. Reich selbst nicht handlungsfähig. 
Wenn also keine funktionsfähige dt. Reichsregierung entsprechend der gültigen Verfassung mehr bestand, sieht man wegen der vorsätzlichen Angriffskriege durch das Dt. Reich das Notwehrrecht der angegriffenen Länder aktiviert! Da das Dt. Reich keine legitimierte Reichsregierung hatte sei nun die Frage gestellt, gegen wenn nun die Gegner den Krieg führen mussten?

Wenn also bei den Treffen der Alliierten in Teheran, Jalta sowie Potsdam auch gewisse Gebietsabtretungen geplant, durchgeführt und entgültig realisiert wurden, hatte das Dt. Reich als Subjekt des Völkerrechts rechtlich und besonders nach dem 08.06.45 keine faktische eigene Regierung und somit auch keine übliche Staatlichkeit mehr. Deshalb musste sich das dt. Volk dieser furchtbaren Entscheidung beugen, einen gewissen Teil seines angestammten Territoriums ersatzlos anzutreten!
Diese Gebietsabtretung erfolgte ohne irgend eine Vereinbarung mit dem Dt. Reich, weil es ja keine Reichsregierung hatte und die siegreichen Alliierten eindeutige Tatsachen geschaffen haben. Gegen diese Entscheidung konnte Deutschland oder das dt. Volk nicht vorgehen, da es nun keine Regierung hatte.
Das Problem: Ein Volk, kein Reich, kein Führer!  

Historisch ist tatsächlich als Außenwirkung schon in gewisser Weise die Wehrmacht bis zur Kapitulation als eine Art Ersatzmachtstruktur des Dt. Reiches anzusehen, da die äußeren Mächte nur mit dieser vorhandenen „dt. Macht“ verhandeln wollten und tatsächlich auch konnten.

Die Abtretung von Ostdeutschland war in der Kapitulation nicht relevant, eine dt. Reichsregierung ist eigentlich juristisch nicht handlungsberechtigt gewesen und am Ende des Krieges nicht mal de facto handlungsfähig gewesen.
Dies bedeutet also, dass tatsächlich nur aufgrund der nun auch „willkürlichen“ (!!!) Entscheidungen der dem Dt. Reich folgender Teilstaat BRD sich diesem Diktat beugen musste. Es wurde also kein Ostdeutschland durch die BRD abgetreten, sondern 1989/90 ff musste man diese damalige willkürliche Maßnahme aus politischen und opportunistischen Gründen anerkennen. 

Denn nach der Kapitulation haben die Alliierten niemals „Ostdeutschland als besetztes Gebiet“ bezeichnet und betrachtet, sondern als von Polen und der Sowjetunion übernommene dt. Gebiete, auch wenn dieser Vorgang m. E. in sich selbst auch ein völkerwidriger Akt war und weiterhin ist! 

Aus der Sicht der Alliierten und der dann späteren Verbündeten (mit der BRD und der DDR) gab es niemals eine Besetzung von Ostdeutschland, sondern eine Abtretung von dt. Gebieten.
Bedingungslos. Erbarmungslos. Diskussionslos.

Drum erschreckt mich als deutscher Bürger diese Aussage „…zurzeit besetzt…“ weiterhin. 

Drum noch mal die Frage: Wo ist die schriftlich dargestellte Aussage bezüglich „…zurzeit besetzt…“?
Oder ist das eine persönliche Interpretation?</description>
		<content:encoded><![CDATA[	<p>@Neuro</p>
	<p>Über die Aussage „Ostdeutschland ist zurzeit besetzt (bestätigt durch Jutta Limbach)“ bin ich nun noch mehr erstaunt als am 26.05.2009.</p>
	<p>In Ihrer Antwort vom 29.05.2009 kann ich keinen Nachweis finden, welcher die für mich sehr obskure Aussage von Fr. J. Limbach als damalige Präsidentin des BVG im Wortlaut und inhaltlichen Ansatz erkennen lässt. Es gehr um die besagte Aussage, dass Ostdeutschland, Ihrer Darstellung nach wohl in den Grenzen des Reiches vor dem Anschluss Österreichs meinend, also die sog. „Gebiete jenseits der Flüsse Oder / Neiße“ angesprochen sind. </p>
	<p>Da tatsächlich die sog. „Reichsregierung von A. Hitler“ die damalige gültige Verfassung und das dt. Reichsrecht außer Kraft setzte, die Legislative aufgehoben hat und die Judikative voll und willentlich nichts unternommen hat sowie die Exekutive alles mit sich hat machen lassen, muss man ab diesem Zeitpunkt die Machtgruppierung um A. Hitler als nicht in Besitz der rechtlichen Regierungsfähigkeit im Dt. Reich sehen. Es scheint die Aussage zu gelten, dass somit die klarer historischer Erkenntnis faktisch bestätigt ist, dass bis zum bitteren Endsieg keine ordentliche dt. Reichsregierung bestand. Also war somit das Dt. Reich selbst nicht handlungsfähig.<br />
Wenn also keine funktionsfähige dt. Reichsregierung entsprechend der gültigen Verfassung mehr bestand, sieht man wegen der vorsätzlichen Angriffskriege durch das Dt. Reich das Notwehrrecht der angegriffenen Länder aktiviert! Da das Dt. Reich keine legitimierte Reichsregierung hatte sei nun die Frage gestellt, gegen wenn nun die Gegner den Krieg führen mussten?</p>
	<p>Wenn also bei den Treffen der Alliierten in Teheran, Jalta sowie Potsdam auch gewisse Gebietsabtretungen geplant, durchgeführt und entgültig realisiert wurden, hatte das Dt. Reich als Subjekt des Völkerrechts rechtlich und besonders nach dem 08.06.45 keine faktische eigene Regierung und somit auch keine übliche Staatlichkeit mehr. Deshalb musste sich das dt. Volk dieser furchtbaren Entscheidung beugen, einen gewissen Teil seines angestammten Territoriums ersatzlos anzutreten!<br />
Diese Gebietsabtretung erfolgte ohne irgend eine Vereinbarung mit dem Dt. Reich, weil es ja keine Reichsregierung hatte und die siegreichen Alliierten eindeutige Tatsachen geschaffen haben. Gegen diese Entscheidung konnte Deutschland oder das dt. Volk nicht vorgehen, da es nun keine Regierung hatte.<br />
Das Problem: Ein Volk, kein Reich, kein Führer!  </p>
	<p>Historisch ist tatsächlich als Außenwirkung schon in gewisser Weise die Wehrmacht bis zur Kapitulation als eine Art Ersatzmachtstruktur des Dt. Reiches anzusehen, da die äußeren Mächte nur mit dieser vorhandenen „dt. Macht“ verhandeln wollten und tatsächlich auch konnten.</p>
	<p>Die Abtretung von Ostdeutschland war in der Kapitulation nicht relevant, eine dt. Reichsregierung ist eigentlich juristisch nicht handlungsberechtigt gewesen und am Ende des Krieges nicht mal de facto handlungsfähig gewesen.<br />
Dies bedeutet also, dass tatsächlich nur aufgrund der nun auch „willkürlichen“ (!!!) Entscheidungen der dem Dt. Reich folgender Teilstaat BRD sich diesem Diktat beugen musste. Es wurde also kein Ostdeutschland durch die BRD abgetreten, sondern 1989/90 ff musste man diese damalige willkürliche Maßnahme aus politischen und opportunistischen Gründen anerkennen. </p>
	<p>Denn nach der Kapitulation haben die Alliierten niemals „Ostdeutschland als besetztes Gebiet“ bezeichnet und betrachtet, sondern als von Polen und der Sowjetunion übernommene dt. Gebiete, auch wenn dieser Vorgang m. E. in sich selbst auch ein völkerwidriger Akt war und weiterhin ist! </p>
	<p>Aus der Sicht der Alliierten und der dann späteren Verbündeten (mit der BRD und der DDR) gab es niemals eine Besetzung von Ostdeutschland, sondern eine Abtretung von dt. Gebieten.<br />
Bedingungslos. Erbarmungslos. Diskussionslos.</p>
	<p>Drum erschreckt mich als deutscher Bürger diese Aussage „…zurzeit besetzt…“ weiterhin. </p>
	<p>Drum noch mal die Frage: Wo ist die schriftlich dargestellte Aussage bezüglich „…zurzeit besetzt…“?<br />
Oder ist das eine persönliche Interpretation?
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
 		<title>Comment on Ostdeutsch für Fortgeschrittene &#8212;Keene Feddbemmen fressen by: Neuro</title>
		<link>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1000340</link>
		<pubDate>Fri, 29 May 2009 17:02:40 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-1000340</guid>
					<description>@AnFra

Wenn Sie Quellenangaben möchten (vom BVG):
Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: … “Das Grundgesetz — nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. …
Das Deutsche Reich (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig … Verantwortung für „Deutschland als Ganzes”(= Deutsches Reich) tragen — auch — die vier Mächte. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, — in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “Deutschland” (Deutsches Reich) … und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland” (Deutsches Reich) … anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
“Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist”.
Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B.
(Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)</description>
		<content:encoded><![CDATA[	<p>@AnFra</p>
	<p>Wenn Sie Quellenangaben möchten (vom BVG):<br />
Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus.<br />
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: … “Das Grundgesetz — nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. …<br />
Das Deutsche Reich (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig … Verantwortung für „Deutschland als Ganzes”(= Deutsches Reich) tragen — auch — die vier Mächte. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, — in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “Deutschland” (Deutsches Reich) … und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland” (Deutsches Reich) … anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.<br />
“Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist”.<br />
Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B.<br />
(Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
 		<title>Comment on Ostdeutsch für Fortgeschrittene &#8212;Keene Feddbemmen fressen by: AnFra</title>
		<link>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-997163</link>
		<pubDate>Wed, 27 May 2009 18:53:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.blogwiese.ch/archives/1116#comment-997163</guid>
					<description>@Neuro

Lieber Schreiber,

das „zurzeit“ ist klar und ersatzlos zu streichen! 
Ab 1990 gibt es auf deutschem Boden keine polnische und russische Besetzung. Deutschland musste diese Abtretung als Preis der Wiedervereinigung bezahlen. Hat auch dies eindeutig anerkannt. 
Es ist nun mal so, auch wenn es vielen Menschen schmerzt. Diese Diskussion an diesem Ost und zu dieser Zeit ist mind. um 21 Jahre zu spät. Würde mal die Vertragspapiere nochmals lesen. Das „neue Ostdeutschland“ hört an der Oder auf.
Erbitte um Quellenangabe dieser sehr seltsamen „Aussage“ von Fr. Jutta Limbach!


@Holger

Der MDR als Mitteldeutscher Rundfunk ist ca. 1925 gegründet worden. Da war es geographisch tatsächlich Mitteldeutschland. Man hat den alten Namen wiederbelebt, aber nicht aus Revanche-Gründen.
Welch eine politischer Schock: Ostdeutscher Rundfunk. Die Polen würden natürlich sagen: Schlesien, Pommern und südliches Ostpreußen! Sie wollen es wieder holen. Dat ist ein echter Schocker.  


@ Ein Ochsenknecht
Zum Zürihegel braucht man nicht mal was denken!</description>
		<content:encoded><![CDATA[	<p>@Neuro</p>
	<p>Lieber Schreiber,</p>
	<p>das „zurzeit“ ist klar und ersatzlos zu streichen!<br />
Ab 1990 gibt es auf deutschem Boden keine polnische und russische Besetzung. Deutschland musste diese Abtretung als Preis der Wiedervereinigung bezahlen. Hat auch dies eindeutig anerkannt.<br />
Es ist nun mal so, auch wenn es vielen Menschen schmerzt. Diese Diskussion an diesem Ost und zu dieser Zeit ist mind. um 21 Jahre zu spät. Würde mal die Vertragspapiere nochmals lesen. Das „neue Ostdeutschland“ hört an der Oder auf.<br />
Erbitte um Quellenangabe dieser sehr seltsamen „Aussage“ von Fr. Jutta Limbach!</p>
	<p>@Holger</p>
	<p>Der MDR als Mitteldeutscher Rundfunk ist ca. 1925 gegründet worden. Da war es geographisch tatsächlich Mitteldeutschland. Man hat den alten Namen wiederbelebt, aber nicht aus Revanche-Gründen.<br />
Welch eine politischer Schock: Ostdeutscher Rundfunk. Die Polen würden natürlich sagen: Schlesien, Pommern und südliches Ostpreußen! Sie wollen es wieder holen. Dat ist ein echter Schocker.  </p>
	<p>@ Ein Ochsenknecht<br />
Zum Zürihegel braucht man nicht mal was denken!
</p>
]]></content:encoded>
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